Gesetzliche Rentenversicherung: Befreiung ab 2023 nur noch digital möglich

Die Bundesrechtsanwaltskammer weist darauf hin, dass Anträge auf Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht zugunsten der berufsständischen Versorgung (§ 6 Abs. 1 SGB VI) ab 01.01.2023 nur noch digital gestellt werden können. Die bisherigen Papieranträge werden dann nicht mehr akzeptiert. Hintergrund für die Umstellung ist das Bestreben des Bundesgesetzgebers, mittelfristig alle Verfahren im Bereich der sozialen Sicherung vollständig zu digitalisieren und dadurch spürbar zu beschleunigen.

Die berufsständischen Versorgungswerke – so auch die Bayerische Rechtsanwalts- und Steuerberaterversorgung (BRAStV) – stellen jedem abhängig beschäftigten Mitglied ein elektronisches Antragsformular auf ihrer Website bzw. in ihrem Mitgliederportal zur Verfügung. Dort ist gekennzeichnet, welche Eingabefelder zwingend, welche nach Möglichkeit und welche freiwillig auszufüllen sind.

Den Befreiungsbescheid oder eine Ablehnung des Antrags erthält man wie bisher in schriftlicher Form. Die Deutsche Rentenversicherung Bund informiert das berufsständische Versorgungswerk dagegen elektronisch über ihre Entscheidung. Auf welchem Weg und von wem der Arbeitgeber informiert wird, ist derzeit noch ungeklärt. Es empfiehlt sich daher, den Arbeitgeber selbst über den Bescheid zum Befreiungsantrag zu unterrichten.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Internetseite der Arbeitsgemeinschaft berufsständischer Versorgungswerke.