Gemeinsame Informationen von SIV-ERV und BRAK zur Fernsignatur

Die Bundesrechtsanwaltskammer und der Software Industrieverband Elektronischer Rechtsverkehr e.V. (SIV-ERV) informieren mit

Schreiben vom 22.11.2022

alle Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte über die Integration des Fernsignaturverfahren der Bundesnotarkammer in die Kanzleisoftware-Produkte und schlagen als Alternative den sicheren Übermittlungsweg bzw. die kartengebundene Signatur mit Signaturkarten anderer Hersteller vor.

Erfreulich ist, dass die meisten Kanzleisoftware-Hersteller eine Einbindung des Fernsignaturservices bereits jetzt oder zum Ende des Jahres 2022 vorsehen, sodass die Nutzerinnen und Nutzer auch über den Jahreswechsel hinaus in der Lage sein werden, ihre Schriftsätze qualifiziert elektronisch zu signieren.

Dieses Bild hat ein leeres Alt-Attribut. Der Dateiname ist bea-logo.jpg