Der Ende Januar vorgestellte
Tätigkeitsbericht der Schlichtungsstelle 2022
dokumentiert insgesamt eine hohe Akzeptanz in der Anwaltschaft. Im Vergleich zum Vorjahr stieg die Teilnahmebereitschaft auf rund 92 %, auch die Annahmequote der unterbreiteten Schlichtungsvorschläge erhöhte sich auf rund 63 %. In gut zwei Drittel der Fälle schlug die Schlichtungsstelle ein gegenseitiges Nachgeben vor; in 29 % fiel der Vorschlag vollständig zugunsten der betroffenen Anwältin bzw. des betroffenen Anwalts aus, in 3,5 % vollständig zugunsten der Mandantschaft.
Die Gesamtzahl der Anträge sank im Vergleich zum Vorjahr um 16 %. Zugenommen hat hingegen die Anzahl der zulässigen Anträge; 2,5 % weniger als im Vorjahr mussten wegen Unzulässigkeit abgelehnt werden. Weiter reduziert werden konnte auch die durchschnittliche Verfahrensdauer: Ein Schlichtungsverfahren dauert ab dem Zeitpunkt, zu dem die Akte vollständig vorliegt, im Schnitt rund 53 Tage.
Der Tätigkeitsbericht gibt zudem im Detail Aufschluss über die Gegenstände der Schlichtungsverfahren, die betroffenen Rechtsgebiete sowie Anzahl, Inhalt und Ergebnis der Schlichtungsvorschläge bzw. über die Art der Verfahrenserledigung. Er enthält außerdem Informationen zum organisatorischen Aufbau der Schlichtungsstelle, statistische Auswertungen, typische Fallkonstellationen sowie Empfehlungen zur Vermeidung von Streitigkeiten. Anonymisierte Schlichtungsfälle illustrieren beispielhaft das breite Spektrum an Fällen, in denen die Schlichtungsstelle tätig wurde.
Weitere Informationen können Sie auch der
Pressemitteilung vom 30.01.2023
entnehmen.