Online-Fortbildungsveranstaltung der RAK Bamberg aus dem Verkehrsrecht am 10.03.2022

Fortbildungsveranstaltung der RAK Bamberg aus dem Miet- und WEG-Recht am 25.03.2022 in Bamberg

Abschlussprüfung für Rechtsanwaltsfachangestellte 2022/II

Prüfungsausschuss der Rechtsanwaltsfachangestellten

Fishbowl-Diskussion zum Thema „Fachkräftemangel“ am 09.03.2022

Geprüfte Rechtsfachwirte – Corona-Hygienekonzept für schriftliche Prüfung 2022

Wahl zum Kammervorstand 2022 – Einreichung von Wahlvorschlägen

Neue Mitarbeiterin in der Geschäftsstelle der RAK Bamberg

Corona – neues Schutz- und Hygienekonzept der RAK Bamberg

BeA-Booster – weitere Fortbildungsveranstaltungen der RAK Bamberg und des DAI

Online-Fortbildungsveranstaltung der RAK Bamberg aus dem Verkehrsrecht am 08.03.2022

Prüfungsvorbereitungskurse für auszubildende Rechtsanwaltsfachangestellte 2022

Kammerbeitrag und beA-Umlage 2022

Vorstandsabteilungen der RAK Bamberg ab 01.01.2022

Fortbildung und Fortbildungsnachweise von Fachanwälten

Corona – unbeschränkter Zugang zu Gerichtsgebäuden und -verhandlungen

Änderung der Prüfungsordnung für Geprüfte Rechtsfachwirte

Kammerversammlung am 29.04.2022 – Save the date

Geldwäsche – aktualisierte Auslegungs- und Anwendungshinweise der RAK Bamberg

Fortbildungsveranstaltung der RAK Bamberg und des DAI zum beA am 09.12.2021

Verwaltungsgebührenordnung der RAK Bamberg geändert

XJustiz-Viewer – Online-Schulung für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte am 27.10.2021

Termine für die Durchführung der Fortbildungsprüfung zum/zur Geprüften Rechtsfachwirt/in 2022

Zwischenprüfung der Rechtsanwaltsfachangestellten 2022

Abschlussprüfung der Rechtsanwaltsfachangestellten 2022/I

Online-Fortbildungsveranstaltung der RAK Bamberg aus dem Verkehrsrecht am 10.03.2022

Die Rechtsanwaltskammer Bamberg wiederholt am Donnerstag, 10.03.2022, von 09:00 Uhr bis 16:00 Uhr, ihre Online-Fortbildungsveranstaltung aus dem Verkehrsrecht, die am 08.03.2022 erstmals angeboten wird (dieser Termin ist ausgebucht!). Es sind noch wenige Restplätze frei.

Nähere Informationen entnehmen Sie bitte dem

Einladungsschreiben (für 08.03.2022),

das auch ein Anmeldeformular enthält (bitte ändern Sie dort das Datum handschriftlich ab).

Fortbildungsveranstaltung der RAK Bamberg aus dem Miet- und WEG-Recht am 25.03.2022 in Bamberg

Am Freitag, 25.03.2022, bietet die Rechtsanwaltskammer Bamberg (in Präsenzform, hilfsweise online) eine Fortbildungsveranstaltung aus dem Miet- und WEG-Recht an. Sie findet von 09:00 Uhr bis 16:00 Uhr im Bistumshaus St. Otto in Bamberg, Heinrichsdamm 32, statt. Referent ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Michael Zwarg aus Nürnberg.

Nähere Informationen entnehmen Sie bitte dem

Einladungsschreiben,

das auch ein Anmeldeformular enthält. Anmeldeschluss ist Freitag, 11.03.2022. Bitte beachten Sie, dass die Teilnehmerzahl begrenzt ist.

Abschlussprüfung für Rechtsanwaltsfachangestellte 2022/II

Die schriftliche Prüfung 2022/II findet in den Berufsschulen in Aschaffenburg, Bamberg, Bayreuth, Schweinfurt und Würzburg wie folgt statt:

  • Am Dienstag, 17.05.2022, ab 08:00 Uhr, in den Fächern Wirtschafts- und Sozialkunde, Vergütung und Kosten sowie Geschäfts- und Leistungsprozesse
  • Am Donnerstag, 19.05.2022, ab 08:00 Uhr, im Fach Rechtsanwendung im Rechtsanwaltsbereich

Anmeldungen haben in der Zeit vom 01.03.2022 bis 31.03.2022 bei der Geschäftsstelle der Rechtsanwaltskammer Bamberg, Friedrichstraße 7, 96047 Bamberg, unter Verwendung des einschlägigen Anmeldeformulars (herunterzuladen unter htps://www.rakba.de/service/formulare-zum-download/rechtsanwaltsfachangestellte) zu erfolgen.

Die Prüfungsgebühr in Höhe von 80,00 € ist vom Ausbilder gleichzeitig mit der Anmeldung auf das Konto der RAK Bamberg bei der HypoVereinsbank Bamberg, IBAN: DE56 7702 0070 0003 7097 28, BIC/SWIFT-ID: HYVEDEMM411, unter Angabe des Verwendungszwecks „Abschlussprüfung“ und des Namens des Prüflings zu überweisen. Die Gebühr für die Wiederholungsprüfung beträgt 40,00 €. Die Teilnahme an der Prüfung ist von der rechtzeitigen Zahlung der Prüfungsgebühr abhängig.

Die mündliche Prüfung findet am Montag, 04.07.2022, im Bistumshaus St. Otto in Bamberg, Heinrichsdamm 32, und am Samstag, 09.07.2022, in der Staatlichen Berufsschule III in Bamberg, Dr.-von-Schmitt-Straße 12, statt; die mündliche Ergänzungsprüfung am Freitag, 29.07.2022, in der Geschäftsstelle der Rechtsanwaltskammer in Bamberg, Friedrichstraße 7.

Weitere Informationen können Sie dem Mitteilungsblatt „RAK – InFORM“ von Dezember 2021 und der Homepage der RAK Bamberg unter https://www.rakba.de/service/berufsausbildung/rechtsanwaltsfachangestellte/pruefung/ entnehmen.

Prüfungsausschuss der Rechtsanwaltsfachangestellten

Im Anschluss an seine Sitzung vom 28.01.2022 hat der Vorstand der RAK Bamberg die bisherigen Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder des Prüfungsausschusses der Rechtsanwaltsfachangestellten für die Dauer von zwei Jahren wieder bestellt. Ihre Amtszeit begann am 01.02.2022 und wird am 31.01.2024 zu Ende gehen.

Die genaue Zusammensetzung des Prüfungsausschusses entnehmen Sie bitte der Kammerhomepage.

Fishbowl-Diskussion zum Thema „Fachkräftemangel“ am 09.03.2022

Am Mittwoch, 09.03.2022, veranstaltet die RA-MICRO Software AG eine Fishbowl-Diskussion zum Thema „Fachkräftemangel – Employer Branding“. Sie findet von 15:00 Uhr bis 16:30 Uhr online über die Plattform „zoom“ statt.

Experten und Arbeitgeber befassen sich mit der Frage, wie eine Anwaltskanzlei die besten Fachkräfte gewinnen und gute Mitarbeiter:innen langfristig an sich binden kann. Zu den Diskussionsteilnehmern gehören unter anderem die Rechtsanwälte Chan-jo Jun und Bernd Spengler aus Würzburg sowie Rainer Riegler aus Bamberg, als Geschäftsführer der RAK Bamberg für den Bereich der Ausbildung von Rechtsanwaltsfachangestellten und der Fortbildung von Rechtsfachwirten zuständig; darüber hinaus Geprüfte Rechtsfachwirtin Sabine Vetter (Würzburg), Vorsitzende des Berufsbildungsausschusses der RAK Bamberg.

Nähere Informationen zu dieser Veranstaltung und die Möglichkeit der Anmeldung finden Sie auf der Internetseite von RA-MICRO; einen Beitrag zum Employer Branding auf der Homepage von MKG.

Geprüfte Rechtsfachwirte – Corona-Hygienekonzept für schriftliche Prüfung 2022

Die Rechtsanwaltskammern Bamberg und Nürnberg haben für die schriftliche Fortbildungsprüfung der Geprüften Rechtsfachwirte am 08.03., 09.03. und 10.03.2022 ein

Hygienekonzept

erstellt, das die Vorgaben der aktuellen Fassung der 15. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (vom 21.02.2022, gültig bis 19.03.2022) erfüllt. Dieses finden Sie auch auf der Internetseite der RAK Bamberg.

Um Beachtung wird gebeten.

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Wahl zum Kammervorstand 2022 – Einreichung von Wahlvorschlägen

Die Wahlbekanntmachung mit Wahlauschreibung für die Wahl zum Kammervorstand 2022 wurde im Mitteilungsblatt „RAK-InFORM“ von Dezember 2021 veröffentlicht und am 10.01.2022 per beA an alle Kammermitglieder versandt. Bitte beachten Sie, dass Wahlvorschläge nur noch bis Freitag, 11.02.2022, 10:00 Uhr, bei der Geschäftsstelle der RAK Bamberg eingereicht werden können.

Nähere Informationen hierzu sowie zur Vorstandswahl im Allgemeinen und die einschlägigen Formulare – auch zur Einreichung von Wahlvorschlägen – finden Sie auf der Kammerhomepage unter https://www.rakba.de/die-kammer/vorstandswahl/.

Neue Mitarbeiterin in der Geschäftsstelle der RAK Bamberg

Am 03.01.2022 hat eine neue Mitarbeiterin ihre Tätigkeit in der Geschäftsstelle aufgenommen. Stefanie Pall, die bereits von Dezember 2019 bis Dezember 2020 in der Kammer beschäftigt war, trat die Nachfolge von Kathrin Wehlisch an, die im November 2021 ausgeschieden war.

Damit haben sich auch die Aufgaben der Geschäftsstellenmitarbeiterinnen geändert. Näheres können Sie der Kammerhomepage unter https://www.rakba.de/die-kammer/geschaeftsstelle/ entnehmen. Bitte wenden Sie sich bei Anfragen und Anliegen unmittelbar an die zuständige Sachbearbeiterin.

Corona – neues Schutz- und Hygienekonzept der RAK Bamberg

Angesichts der Entwicklung der Corona-Pandemie hat die Rechtsanwaltskammer Bamberg ihr Schutz- und Hygienekonzept für den Aufenthalt in der Kammergeschäftsstelle in Bamberg, Friedrichstraße 7 und 9, überarbeitet. Die aktualisierte Fassung finden Sie auf der Startseite (linke Spalte) der Kammerhomepage unter https://www.rakba.de/. Sie steht auch nachfolgend zum Download bereit.

Schutz- und Hygienekonzept für den Aufenthalt in der Geschäftsstelle (Stand 19.01.2022)

Bitte beachten Sie insbesondere die neue 3G-Regel, wonach der Zutritt zur Geschäftsstelle nur noch (vollständig) geimpften, genesenen und (neagtiv) getesteten Personen möglich ist. Diese Voraussetzungen sind in jedem Einzelfall einer Mitarbeiterin bzw. einem Mitarbeiter nachzuweisen.

Auf der Kammerhomepage sind auch weiterhin ausführliche Informationen zur Corona-Pandemie veröffentlicht. Dorthin gelangen Sie am schnellsten durch Anklicken des entsprechenden Links auf der Startseite (rechte Spalte).

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BeA-Booster – weitere Fortbildungsveranstaltungen der RAK Bamberg und des DAI

Die Rechtsanwaltskammer Bamberg und das Deutsche Anwaltsinstitut (DAI) bieten im Rahmen ihrer Kooperation weitere Fortbildungsveranstaltungen zum besonderen elektronischen Anwaltspostfach an. Unter dem Titel „beA: So geht’s – Alles, was Sie über Ihr Postfach wissen müssen!“ finden am 01.02., 14.02. und 04.03.2022 Online-Vorträge statt.

Nähere Informationen entnehmen Sie bitte dem

Infoblatt des DAI.

Mitglieder der Rechtsanwaltskammer Bamberg (und deren Mitarbeiter) können aufgrund der bestehenden Kooperation mit dem DAI zu einem ermäßigten Kostenbeitrag von 185,00 € teilnehmen. Die Anmeldung ist über die Internetseite des DAI unter www. anwaltsinstitut.de möglich.

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Online-Fortbildungsveranstaltung der RAK Bamberg aus dem Verkehrsrecht am 08.03.2022

Am 08.03.2022 bietet die Rechtsanwaltskammer Bamberg von 09:00 Uhr bis 16:00 Uhr eine Fortbildungsveranstaltung aus dem Verkehrsrecht an. Sie findet wegen der Entwicklung der Corona-Pandemie ausschließlich online über die Plattform „BlueJeans“ statt. Referenten sind Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht Dr. Uwe Wirsching aus Nürnberg und Prof. Dr. Martin Zwickel, Vertreter der Professur für Privatrecht an der Julius-Maximilians-Universität Würzburg.

Nähere Informationen entnehmen Sie bitte dem

Einladungsschreiben,

das auch ein Anmeldeformular enthält. Es wurde bereits per beA an alle Kammermitglieder verschickt und ist auch auf der Kammerhomepage zu finden.

Anmeldeschluss ist Freitag, 25.02.2022. Bitte beachten Sie, dass die Teilnehmerzahl begrenzt ist.

Prüfungsvorbereitungskurse für auszubildende Rechtsanwaltsfachangestellte 2022

Zur Vertiefung insbesondere des praxisrelevanten Prüfungswissens bietet die Rechtsanwaltskammer Bamberg in jedem Jahr Prüfungsvorbereitungskurse für alle auszubildenden Rechtsanwaltsfachangestellten an, die im Sommer an der Abschlussprüfung teilnehmen werden. Die genauen Termine im Jahr 2022 entnehmen Sie bitte der

Ausschreibung (mit Anmeldeformular).

Bitte beachten Sie, dass alle Kurse wegen der Corona-Pandemie ausschließlich online über die Plattform „BlueJeans“ stattfinden werden. Die Zugangsdaten für die jeweilige Veranstaltung erhalten Sie nach Anmeldung gesondert per E-Mail. Beginn ist jeweils um 09:00 Uhr, das jeweilige Ende ist für 15:00 Uhr geplant.

Die Teilnehmerzahl ist pro Kurstag auf 30 begrenzt. Die Berücksichtigung erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen bei der Kammergeschäftsstelle.

Kammerbeitrag und beA-Umlage 2022

Alle Kammermitglieder werden daran erinnert, dass der Kammerbeitrag für das Kalenderjahr 2022 nach § 4 Ziffer 1. der Beitragsordnung der RAK Bamberg am 01.01.2022 fällig wird und ohne Aufforderung binnen eines Monats an die Kammer zu überweisen ist. Weil vom Kammerbeitrag die laufenden Kosten bezahlt werden müssen, wird um fristgerechte Erledigung gebeten. Sollte eine Teilnahme am Lastschriftverfahren erfolgen, wird der Kammerbeitrag am 01.02.2022 abgebucht.

Die beA-Umlage, die von der Kammerversammlung nach § 2 der Umlageordnung zur Finanzierung des elektronischen Rechtsverkehrs der RAK Bamberg für 2022 auf 70,00 € festgesetzt wurde, ist am ersten Werktag eines jeden Kalenderjahres zu bezahlen. Auch insoweit wird um fristgerechte Überweisung gebeten. Die Abbuchung bei Erteilung eines Lastschriftmandats erfolgt am 17.01.2022.

Die Bankverbindung der Rechtsanwaltskammer Bamberg finden Sie hier. Für eine Teilnahme am Lastschriftverfahren ab dem Kalenderjahr 2023, das sowohl die beA-Umlage als auch den Kammerbeitrag umfasst, steht ein Formular zur Verfügung.

Vorstandsabteilungen der RAK Bamberg ab 01.01.2022

Der Vorstand der Rechtsanwaltskammer Bamberg hat in seiner Dezembersitzung die Errichtung, Besetzung und Zuständigkeit seiner Abteilungen für das Kalenderjahr 2022 beschlossen. Die bisherigen Abteilungen I bis VII wurden erneut errichtet. Nähere Informationen hierzu und die Besetzung der einzelnen Abteilungen finden Sie auf der Internetseite der RAK Bamberg unter https://www.rakba.de/die-kammer/vorstandsabteilungen.

Wegen des vorzeitigen Ausscheidens von zwei Mitgliedern ist der Kammervorstand derzeit nur mit 17 Personen besetzt. Die volle Stärke von 19 Mitgliedern wird erst wieder nach der Neuwahl im Frühjahr 2022 erreicht werden. Es wird deshalb um Verständnis gebeten, sollte sich die Bearbeitung mancher Anträge etwas verzögern.

Fortbildung und Fortbildungsnachweise von Fachanwälten

Alle Fachanwältinnen und Fachanwälte, die für das Kalenderjahr 2021 noch keine ausreichende Fortbildung nach § 15 FAO nachgewiesen haben, werden gebeten, ihre Bestätigungen spätestens im Laufe des Monats Januar 2022 an die Kammergeschäftsstelle zu übermitteln (gerne per beA). Hierbei wird daran erinnert, dass die Fortbildung grundsätzlich bis 31.12.2021 durchgeführt und belegt werden muss. Die frühere Verwaltungspräxis der Rechtsanwaltskammer, wonach versäumte Fortbildung bis 31.03. des Folgejahres nachgeholt werden konnte, kann aufgrund der Rechtsprechung des BGH (Beschluss vom 05.05.2014, AnwZ (Brfg) 76/13) nicht aufrechterhalten bleiben. Dies ist nur noch in begründeten Ausnahmefällen möglich.

Im Übrigen bitten wir zu beachten, dass die Verpflichtung zur Fortbildung trotz der Corona-Pandemie auch im Kalenderjahr 2022 nicht ausgesetzt wird. Denn Fortbildung ist auch außerhalb von Präsenzveranstaltungen möglich. Angesichts der besonderen und anhaltenden Situation seit März 2020 hat das zuständige Gremium der Rechtsanwaltskammer Bamberg stets sorgfältig den Einzelfall bei Anwendung von § 15 FAO und § 43c Abs. 4 Satz 2 BRAO im Rahmen der zu treffenden Ermessensentscheidung berücksichtigt. Insbesondere wurden Nachbesserungen zu Teilnahmenachweisen nicht gefordert, auch wenn diese den Erfordernissen nicht unbedingt gerecht wurden.

Weil vermehrt Online-Fortbildung betrieben wird, soll gleichzeitig an die Vorgaben des § 15 Abs. 2 FAO erinnert werden: Bei Fortbildungsveranstaltungen, die nicht in Präsenzform durchgeführt werden, müssen die Möglichkeiten der Interaktion des Referenten mit den Teilnehmern sowie der Teilnehmer untereinander während der Dauer der Fortbildungsveranstaltung sichergestellt sein und der Nachweis der durchgängigen Teilnahme erbracht werden. Bitte tragen Sie dafür Sorge, dass auf dem Fortbildungsnachweis/der Teilnahmebescheinigung die Einhaltung beider Komponenten vom Veranstalter bestätigt wird. Es kann sonst nicht gewährleistet werden, dass eine Anerkennung erfolgt.

§ 15 Abs. 4 FAO sieht darüber hinaus vor, dass bis zu fünf Zeitstunden im Wege des Selbststudiums absolviert werden können, sofern eine Lernerfolgskontrolle erfolgt. Die Nachweispflichten gegenüber der Rechtsanwaltskammer regelt § 15 Abs. 5 FAO.

Corona – unbeschränkter Zugang zu Gerichtsgebäuden und -verhandlungen

Der Zugang zu Gerichtsgebäuden und -verhandlungen im Kammerbezirk ist auch weiterhin ohne Beschränkungen möglich – so die Auskunft des Oberlandesgerichts Bamberg gegenüber der RAK. Insbesondere gelten die in der 15. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung enthaltenen 2G-. 2G plus-, 3G- und 3G plus-Regelungen nicht, weil der Anspruch auf Justizgewährung andernfalls unangemessen beschnitten würde. Dies gilt jedenfalls im Bereich der ordentlichen Gerichtsbarkeit, für die das Bayerische Staatsministerium der Justiz zuständig ist – in der Fachgerichtsbarkeit, die anderen Ministerien zugeordnet isr, können abweichende Regelungen bestehen.

Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sowie ihre Mandantinnen und Mandanten können Gerichtstermine damit unverändert wahrnehmen, auch wenn sie weder geimpft noch genesen oder getestet sind. Gleiches gilt für Besucher öffentlicher Verhandlungen, soweit das Gericht im Einzelfall keine abweichenden sitzungspolizeilichen Maßnahmen trifft.

Die COVID-19-Selbstauskunft bei Zutritt zum Gerichtsgebäude ist allerdings weiterhin abzugeben. Das einschlägige Formular sowie detaillierte Informationen und Hinweise zum Justizbetrieb während der Coronakrise finden Sie auf der Homepage der RAK Bamberg sowie auf den Internetseiten des OLG Bamberg.

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Änderung der Prüfungsordnung für Geprüfte Rechtsfachwirte

Die Prüfungsordnung der RAK Bamberg für die Durchführung der Fortbildungsprüfung gemäß der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Rechtsfachwirt / Geprüfte Rechtsfachwirtin wurde geändert. Die neue Fassung finden Sie auf der Kammerhomepage. Sie steht auch nachfolgend zum Download bereit.

Prüfungsordnung Geprüfte Rechtsfachwirte vom 01.12.2021

Die geänderte Prüfungsordnung wurde am 20.12.2021 im MItteilungsblatt „RAK-InFORM“ veröffentlicht; damit ist sie am 21.12.2021 in Kraft getreten. Sie gilt erstmals für die Abschlussprüfung 2022.

Kammerversammlung am 29.04.2022 – Save the date

Der Vorstand der Rechtsanwaltskammer Bamberg hat einen neuen Anlauf zur Wiederbelebung des Kammertages unternommen. Nach der Corona-bedingten Absage der Veranstaltung in den Jahren 2020 und 2021 und der Einholung der notwendigen Beschlüsse der Kammerversammlung im schriftlichen Verfahren wurde der nächste Kammertag für Freitag, 29.04.2022, terminiert. Er soll in Präsenzform im Würzburger Lehrgangswerk (WLW) in Bamberg, Würzburger Straße 59, stattfinden.

Die Vorankündigung wird im Mitteilungsblatt „RAK-InFORM“ von Dezember 2021 enthalten sein. Nähere Einzelheiten zum Ablauf des Kammertages werden zu gegebener Zeit veröffentlicht. Es wird schon jetzt darum gebeten, den Termin vorzumerken.

Geldwäsche – aktualisierte Auslegungs- und Anwendungshinweise der RAK Bamberg

Nach § 51 Abs. 8 GwG stellen die Aufsichtsbehörden den Verpflichteten regelmäßig aktualisierte Auslegungs- und Anwendungshinweise für die Umsetzung der Sorgfaltspflichten und der internen Sicherungsmaßnahmen nach den gesetzlichen Bestimmungen zur Verhinderung von Geldwäsche und von Terrorismusfinanzierung zur Verfügung.

Die aktualiserte Fassung (6. Auflage) wurde am 18.10.2021 vom Präsidium der Bundesrechtsanwaltskammer beschlossen und am 12.11.2021 vom Vorstand der Rechtsanwaltskammer Bamberg genehmigt. Sie steht nachfolgend zum Download bereit.

Auslegungs- und Anwendungshinweise zum Geldwäschegesetz (6. Auflage, Stand Oktober 2021)

Sie finden die Hinweise auch auf der Internetseite der RAK Bamberg.

Fortbildungsveranstaltung der RAK Bamberg und des DAI zum beA am 09.12.2021

Es wird daran erinnert, dass die Rechtsanwaltskammer Bamberg und das Deutsche Anwaltsinstitut (DAI) am 09.12.2021 eine Fortbildungsveranstaltung zum besonderen elektronischen Anwaltspostfach anbieten. Sie findet unter dem Titel „beA: So geht’s – Alles, was Sie über Ihr Postfach wissen müssen!“ im DAI-Ausbildungscenter in Heusenstamm (bei Frankfurt am Main) statt.

Nähere Informationen entnehmen Sie bitte dem

Infoblatt des DAI,

das auch die Möglichkeit der Anmeldung enthält. Mitglieder der Rechtsanwaltskammer Bamberg (und deren Mitarbeiter) können aufgrund der bestehenden Kooperation mit dem DAI zu einem ermäßigten Kostenbeitrag von 185,00 € teilnehmen.

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Verwaltungsgebührenordnung der RAK Bamberg geändert

Am 15.06.2021 hat die Kammerversammlung im schriftlichen Verfahren gemäß § 2 Abs. 3 COV19FKG eine geänderte Verwaltungsgebührenordnung beschlossen, die im Mitteilungsblatt „RAK-InFORM“ von September 2021 veröffentlicht wurde und damit in Kraft getreten ist. Sie steht nachfolgend zum Download bereit und ist auch auf der Internetseite der RAK Bamberg unter https://www.rakba.de/service/fuer-anwaelte/ordnungen-der-rak-bamberg/ zu finden.

Verwaltungsgebührenordnung der RAK Bamberg vom 11.08.2021

Es wird um Beachtung gebeten.

XJustiz-Viewer – Online-Schulung für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte am 27.10.2021

Am 27.10.2021 um 17:00 Uhr bietet das Bayerische Landessozialgericht in Kooperation (auch) mit der Rechtsanwaltskammer Bamberg eine Online-Schulung für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte zum Thema „XJustiz-Viewer“ an, der für die Anzeige der elektronischen Akte bei Akteneinsicht benötigt wird. Er wird vom Entwickler des Fachverfahrens EUREKA-Fach, Herrn Uwe Möller, kostenfrei zur Verfügung gestellt und wurde bereits in zwei Kanzleisoftware-Systeme integriert.

In der rund einstündigen Veranstaltung wird Herr Möller die Funktionen und Möglichkeiten des XJustiz-Viewers näher vorstellen. Die Teilnahme ist kostenlos. Nähere Informationen und die Möglichkeit der Anmeldung entnehmen Sie bitte dem

Einladungsschreiben vom 27.09.2021

das am 27.09.2021 bereits per beA an alle Kammermitglieder verschickt wurde (die Probleme mit der Anmeldeadresse wurden zwischenzeitlich behoben).

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Termine für die Durchführung der Fortbildungsprüfung zum/zur Geprüften Rechtsfachwirt/in 2022

Nach § 7 Abs. 3 der Prüfungsordnung (PO) für die Durchführung der Fortbildungsprüfung gemäß der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss „Geprüfter Rechtsfachwirt“ vom 23.08.2001 (BGBl I, 2250) gibt die Rechtsanwaltskammer Bamberg die Prüfungstermine 2022 wie folgt bekannt:

Termine der schriftlichen Prüfung (§ 14 Abs. 2 S. 1 PO):

  • Dienstag, 08.03.2022 (1. Prüfungstag)
  • Mittwoch, 09.03.2022 (2. Prüfungstag)
  • Donnerstag, 10.03.2022 (3. Prüfungstag)

Bei der schriftlichen Prüfung gilt der Rechtsstand zum 31.12.2021.

Termine der mündlichen Ergänzungsprüfung (§ 14 Abs. 2 S. 2 PO):

  • Dienstag, 10.05.2022
  • Mittwoch, 11.05.2022
  • Donnerstag, 12.05.2022

Termine der mündlichen Prüfung (§ 14 Abs. 3 PO):

  • Dienstag, 17.05.2022
  • Mittwoch, 18.05.2022
  • Donnerstag, 19.05.2022
  • Freitag, 20.05.2022

Anmeldeschluss ist Dienstag, 30.11.2021 (Ausschlussfrist). Später eingehende Anmeldungen können nicht mehr berücksichtigt werden. Das Anmeldeformular finden Sie hier.

Bitte richten Sie Ihre Anmeldung an die Rechtsanwaltskammer Nürnberg. Auf deren Homepage unter http://www.rak-nbg.de/rechtsfachwirt/pruefung erhalten Sie weitere Informationen.

Zwischenprüfung der Rechtsanwaltsfachangestellten 2022

Die Zwischenprüfung 2022 für Auszubildende zur/zum Rechtsanwaltsfachangestellten findet am Donnerstag, 13.01.2022, um 08:00 Uhr in der jeweiligen Berufsschule statt. Ihr haben sich alle im zweiten Lehrjahr befindlichen Auszubildenden zu unterziehen.

Die Zwischenprüfung erstreckt sich nach § 7 PO i.V.m. § 6 Abs. 3 ReNoPatAusbV auf die Prüfungsbereiche Kommunikation und Büroorganisation sowie Rechtsanwendung. Die Prüfungsdauer beträgt jeweils 60 Minuten.

Anmeldungen haben in der Zeit von Montag, 22.11.2021, bis Freitag, 10.12.2021, bei der Geschäftsstelle der Rechtsanwaltskammer Bamberg, Friedrichstraße 7, 96047 Bamberg, unter Verwendung des einschlägigen Anmeldeformulars, herunterzuladen unter  http://www.rakba.de/service/berufsausbildung/rechtsanwaltsfachangestellte/pruefung/pruefungstermine-und-anmeldung-zur-pruefung, zu erfolgen.

Die Prüfungsgebühr von 40,00 € ist spätestens bis zum Tag der Prüfung auf das Konto der Rechtsanwaltskammer Bamberg bei der HypoVereinsbank Bamberg, IBAN: DE56 7702 0070 0003 7097 28, BIC/SWIFT-ID: HYVEDEMM411, einzuzahlen. Dabei sind der Verwendungszweck „Zwischenprüfung 2022“ und der Name des Prüflings anzugeben.

Abschlussprüfung der Rechtsanwaltsfachangestellten 2022/I

Die schriftliche Prüfung 2022/I findet wie folgt statt:

  • in den Fächern Wirtschafts- und Sozialkunde, Vergütung und Kosten sowie Geschäfts- und Leistungsprozesse am Dienstag, 18.01.2022, ab 08:00 Uhr
  • im Fach Rechtsanwendung im Rechtsanwaltsbereich am Donnerstag, 20.01.2022, ab 08:00 Uhr

Die Prüfungsorte werden noch gesondert bekannt gegeben. Je nach Anzahl und Herkunft der Teilnehmer ist eine zentrale Prüfung denkbar, beispielsweise in Bamberg oder Würzburg.

Anmeldungen haben in der Zeit von Montag, 15.11.2021, bis Freitag, 10.12.2021, bei der Geschäftsstelle der Rechtsanwaltskammer Bamberg, Friedrichstraße 7, 96047 Bamberg, unter Verwendung des einschlägigen Anmeldeformulars, herunterzuladen unter  http://www.rakba.de/service/berufsausbildung/rechtsanwaltsfachangestellte/pruefung/pruefungstermine-und-anmeldung-zur-pruefung, zu erfolgen.

Die Prüfungsgebühr in Höhe von 80,00 € ist vom Ausbilder gleichzeitig mit der Anmeldung bei der HypoVereinsbank Bamberg, IBAN: DE56 7702007000037097 28, BIC/SWIFT-ID: HYVEDEMM411, unter Angabe des Verwendungszwecks „Abschlussprüfung 2022/I“ und des Namens des Prüflings zu überweisen. Die Gebühr für die Wiederholungsprüfung beträgt 40,00 €. Die Teilnahme an der Prüfung ist von der rechtzeitigen Zahlung der Prüfungsgebühr abhängig.

Weitere Informationen zu den beizufügenden Unterlagen und den Zulassungsvoraussetzungen finden Sie in der Prüfungsordnung, die unter http://www.rakba.de/service/berufsausbildung/rechtsanwaltsfachangestellte/pruefung/pruefungsordnung zum Download zur Verfügung steht.

Die Liste der zugelassenen Hilfsmittel ist unter http://www.rakba.de/service/berufsausbildung/rechtsanwaltsfachangestellte/pruefung/zugelassene-hilfsmittel abrufbar.

Die mündliche Prüfung findet am Samstag, 12.02.2022, in der Staatlichen Berufsschule III in Bamberg, Dr.-von-Schmitt-Straße 12, die mündliche Ergänzungsprüfung am Freitag, 25.02.2022, in der Geschäftsstelle der Rechtsanwaltskammer in Bamberg, Friedrichstraße 7, statt.