Alle Kammermitglieder werden darauf hingwiesen, dass im Zuge des Kartentausches diverse Maßnahmen erforderlich sind, um mit der neuen beA-Karte auf das Postfach zugreifen bzw. die Signaturfunktion weiter nutzen zu können. Das „Tauschverfahren“ gestaltet sich zusammengefasst wie folgt:
- Automatische Zusendung der neuen beA-Karte (basis) durch die Zertifizierungsstelle der Bundesnotarkammer
- Bestätigung des Erhalts der neuen beA-Karte durch den Postfachinhaber über einen individuellen Link, der von der Zertifizierungsstelle – schon vor Kartenlieferung – per E-Mail versandt wird
- Nach Bestätigung: Zusendung des PIN-Briefes durch die Zertifizierungsstelle
- Nach Erhalt: Änderung der PIN aus dem PIN-Brief in eine nur dem Postfachinhaber bekannte PIN (wird empfohlen); das hierfür benötigte Tool „https://sso.bnotk.de/saklite/download/ kann über folgenden Link heruntergeladen werden:
- Aktivierung der neuen beA-Karte (Hinterlegung im beA-System)
- Bestellung der qualifizierten elektronischen Signatur (qeS) als Fernsignatur über das Bestellsystem der Zertifizierungsstelle (für Inhaber eines qualifizierten Signaturzertifikats kostenfrei)
Alle wichtigen Informationen zum Kartentausch finden Sie in einer gemeinsamen Schritt-für-Schritt-Anleitung der Support-Teams von Bundesrechtsanwaltskammer und Bundesnotarkammer unter
sowie auf folgenden Internetseiten:
- https://portal.beasupport.de/neuigkeiten/der-bea-kartentausch
- https://portal.beasupport.de/fragen-antworten/kategorie/bea-karten-und-software-token/vorgehen-zur-aktivierung-einer-neuen-karte-sicherheitstoken
- https://zertifizierungsstelle.bnotk.de/bea-kartentausch
- https://onlinehilfe.bnotk.de/einrichtungen/zertifizierungsstelle.html
- https://onlinehilfe.bnotk.de/einrichtungen/zertifizierungsstelle/bea/fernsignatur.html
Bitte lesen Sie zudem das
Die Zertifizierungsstelle hat zugesagt, alle Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte rechtzeitig mit funktionsfähigem Ersatz für diejenigen beA-Karten zu versorgen, die am 08.09.2022 ihre Gültigkeit verlieren, und bis dorthin auch funktionsfähige Fernsignatur-Zertifikate bereitzustellen. Hierzu werden auch verschiedene E-Mails versandt, die von wesentlicher Bedeutung für die erfolgreiche Durchführung des Kartentausches sind. Absender ist die ZS-Adresse zs-no-reply@bnotk.de, die von allen im Einsatz befindlichen SPAM-Filtern und Firewalls akzeptiert werden muss.
Bitte beachten Sie:
Zur Aktivierung der neuen beA-Karte ist eine gültige alte beA-Karte erforderlich – deshalb bitte gut aufbewahren! Nehmen Sie die Aktivierung unverzüglich vor, sobald Sie die neue Karte von der Bundesnotarkammer erhalten haben. Viele alte Karten verlieren am 08.09.2022 ihre Gültigkeit – danach ist mit ihnen kein Zugriff auf das beA mehr möglich (dann hilft nur noch die Rücksetzung des Postfachs durch den beA-Support und die Neuregistrierung mit der neuen Karte).