Zur Erinnerung: Große BRAO-Reform tritt am 01.08.2022 in Kraft

Auf das Gesetz zur Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe vom 07.07.2021, das am 01.08.2022 in Kraft treten wird, haben wir im Newsletter von Juni 2022 bereits hingewiesen.

Detaillierte Informationen zur künftigen Zulassung von Berufsausübungsgesellschaften (§ 59f BRAO n.F.) finden Sie jetzt auch auf der Internetseite der RAK Bamberg. Dort stehen auch alle einschlägigen Formulare zum Download bereit. Bitte beachten Sie, dass am 01.08.2022 schon bestehende Berufsausübungsgesellschaften, die erstmals zulassungspflichtig werden, bis 01.11.2022 einen Zulassungsantrag bei der Kammer einreichen müssen.

Einen Aufsatz zur Versicherungspflicht für Berufsausübungsgesellschaften von Rechtsanwalt Christian Dahns (BRAK, Berlin) finden Sie im BRAK-Magazin von Juni 2022.