Abschlussprüfung der Rechtsanwaltsfachangestellten – Corona-Regelung

Am Dienstag, 17.05.2022, und Donnerstag, 19.05.2022, finden in den örtlichen Berufsschulen im Kammerbezirk die schriftlichen Prüfungen der Rechtsanwaltsfachangestellten im Rahmen der Abschlussprüfung 2022/II  statt. Die geltenden Corona-Regelungen werden stets aktuell auf der Intenetseite der RAK Bamberg unter https://www.rakba.de/ (Service >> Berufsausbildung >> Rechtsanwaltsfachangestellte >> Prüfung >> Prüfungstermine) veröffentlicht. Es wird um Beachtung gebeten.

Nach derzeitigem Stand gelten nur noch die Vorgaben der 16. Bayerischen Informationsschutzmaßnahmenverordnung vom 01.04.2022 in der jeweils gültigen Fassung (die BayIfSMV wird bis 28.05.2022 verlängert), insbesondere das Mindestabstandsgebot von 1,5 m und die Verpflichtung zum Tragen einer FFP2-Maske. Ein Impf- oder Genesennachweis bzw. ein negatives Testergebnis (3G-Regelung) sind nicht mehr vorzulegen; auch die Testpflicht in Schulen wird abgeschafft. Eventuelle besondere Regelungen der Berufsschulen sind allerdings zu beachten und dort zu erfragen.

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