Neuregelung des anwaltlichen Gesellschaftsrechts – große BRAO-Reform tritt am 01.08.2022 in Kraft

Am 01.08.2022 tritt das Gesetz zur Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe vom 07.07.2021 in Kraft. Für die Anwaltschaft von besonderem Interesse im Zuge dieser sog. „großen BRAO-Reform“ ist dessen Artikel 1, mit dem die Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) vor allem im Bereich der beruflichen Zusammenarbeit (§§ 59b ff. BRAO) neu geregelt und das anwaltliche Gesellschaftsrecht durch Einführung von Berufsausübungsgesellschaften einschließlich der Einrichtung von elektronischen Gesellschaftspostfächern (§ 31b BRAO) wesentlich geändert wurde.

Anpassungen im Hinblick auf das beA für Berufsausübungsgesellschaften erfolgten durch Artikel 2 in der Rechtsanwaltsverzeichnis- und Postfachverordnung (RAVPV). Zudem wurden diverse Verfahrensordnungen geändert, namentlich die Zivilprozessordnung (Artikel 13 des Gesetzes), die Strafprozessordnung (Artikel 15 des Gesetzes), das Arbeitsgerichtsgesetz (Artikel 18 des Gesetzes), das Sozialgerichtsgesetz (Artikel 19 des Gesetzes), die Verwaltungsgerichtsordnung (Artikel 20 des Gesetzes) und die Finanzgerichtsordnung (Artikel 21 des Gesetzes).

Einen Überblick über die Neuerungen finden Sie in einem Beitrag im Mitteilungsblatt der Rechtsanwaltskammer Bamberg „RAK-InFORM“ von Juni 2022, der auch nachfolgend zum Download bereit steht.

Neuregelung des anwaltlichen Gesellschaftsrechts große BRAOReform tritt am 01.08.2022 in Kraft

Dort erfahren Sie auch, welcher Handlungsbedarf für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte besteht, insbesondere im Hinblick auf die Zulassung von Berufsausübungsgesellschaften.