Rettungsversuch für Sammelanderkonten – Satzungsversammlung beschließt weitere Änderung von § 4 BORA

Die 7. Satzungsversammlung hat in ihrer Sitzung am 05.12.2022 eine weitere Änderung von § 4 BORA beschlossen und damit erneut den Versuch unternommen, die von vielen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten benötigten Sammelanderkonten zu retten. Dies ist erfoderlich, weil zahlreiche Banken aufgrund vermeintlich gestiegenen Geldwäscherisikos und einer damit einhergehenden Änderung der Auslegungs- und Anwendungshinweise der BaFin die bei ihnen geführten Konten gekündigt haben.

Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte müssen künftig sicherstellen, dass keine Transaktionen über Sammelanderkonten abgewickelt werden, bei denen Risiken der Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung bestehen. Bestimmte – einzelne – Geldflüsse dürfen nach der Änderung künftig generell nicht mehr über Sammelanderkonten laufen, beispielsweise solche aus Immobilientransaktionen und Unternehmenskäufen oder größere Bargeschäfte und Überweisungen von oder auf Konten in Hochrisikoländern.

Weitere Informationen zu diesem Thema entnehmen Sie bitte der

und den Nachrichten aus Berlin der Bundesrechtsanwaltskammer Ausgabe 25/2022 vom 15.12.2022. Sollte der Beschluss nach Prüfung durch das Bundesjustizministerium nicht beanstandet werden, tritt er im nächsten Jahr in Kraft. Das genaue Datum werden wir noch bekannt geben.

Alle Beschlüsse der Satzungsversammlung vom 05.12.2022 finden Sie in nachstehendem Dokument.

Beschlüsse der Satzungsversammlung vom 05.12.2022

Kampagne “Darum ANWALT/ANWÄLTIN werden – Traumjob in 60 sec erklärt!”

Die Bundesrechtsanwaltskammer hat gemeinsam mit dem Bundesverband rechtswissenschaftlicher Fachschaften (BRF) angesichts der Nachwuchsprobleme in der Anwaltschaft die Kampagne “Darum ANWALT/ANWÄLTIN werden – Traumjob in 60 sec erklärt!” gestartet, mit der das Berufsbild „Rechtsanwalt/Rechtsanwältin” intensiver in den Fokus der Jurastudenten gebracht werden soll. Der BRF vertritt als Dachverband juristischer Fachschaften die hochschulpolitischen Interessen von über 110.000 Studierenden bundesweit gegenüber regionalen und überregionalen Institutionen.

Im Rahmen der Kampagne sollen motivierende Beiträge zum Anwaltsberuf in Social Media veröffentlicht werden. Dabei sollen Rechtsanwaltspersönlichkeiten ein kurzes (Handy-) Video von sich aufnehmen und in wenigen Sätzen bzw. 60 Sekunden erklären, warum es ein Traumjob ist, Anwalt zu sein. Dabei kann darauf eingegangen werden,

  • weshalb es sich lohnt, Jura zu studieren,
  • weshalb der Beruf des Anwalts/der Anwältin ergriffen wurde,
  • warum man heute Rechtsanwalt/Rechtsanwältin werden sollte,
  • was den Anwaltsberuf ausmacht,
  • weshalb er Freude bereitet, etc. pp.

Es sollte nach Möglichkeit ein bunter Strauß verschiedenster Videos entstehen – witzig, seriös, gedichtet, gereimt, gerappt,… je nach Begabung. Gerne können bei dieser Gelegenheit auch Referendars- oder Praktikumsplätze angeboten werden.

Die BRAK wird zunächst eine kleine Anzahl von Videos sammeln. Anfang 2023 soll der BRF damit starten, pro Woche ein oder zwei Clips über dessen Kanäle zu posten.

Alle Kolleginnen und Kollegen, die an einer Mitwirkung an der Kampagne interessiert sind, werden gebeten, sich an die Bundesrechtsanwaltskammer zu wenden, vorzugsweise per E-Mail an Frau Geschäftsführerin Kristina Trierweiler unter trierweiler@brak.de.

Fortbildungsveranstaltung der RAK Bamberg und des Ärztlichen Kreisverbandes am 25.01.2023

Die Rechtsanwaltskammer und der Ärztliche Kreisverband Bamberg bieten am Mittwoch, 25.01.2023, eine gemeinsame Fortbildungsveranstaltung zu den Themen

  • Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht (Referent Notar Dr. Florian Dietz, Bamberg) sowie
  • ärztliche Aufklärungspflicht vor operativen Eingriffen bzw. Medikamentenabgabe (Referent Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht Benno Pfuhlmann, Bamberg)

an. Sie findet von 16:00 Uhr bis etwa 18:30 Uhr im Seminarraum 2 des Bistumshauses St. Otto in Bamberg, Heinrichsdamm 32, statt. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte dem

Einladungsschreiben,

das auch die Möglichkeit der Anmeldung enthält. Anmeldeschluss ist Freitag, 13.01.2023.

Fortbildungsveranstaltungen des RENO Franken e.V. am 04.02. und 21.03.2023

Es wird daran erinnert, dass der RENO Franken e.V. am Samstag, 04.02.2023, eine Fortbildungsveranstaltung aus dem anwaltlichen Kostenrecht anbietet. Sie findet von 09:00 Uhr bis 16:00 Uhr in der Geschäftsstelle der Rechtsanwaltskammer in Bamberg, Friedrichstraße 7, statt. Referent ist Horst-Reiner Enders, gepr. Bürovorsteher im Rechtsanwaltsfach aus Neuwied. Weitere Informationen und die Möglichkeit der Anmeldung entnehmen Sie bitte der nachstehenden Einladung. Anmeldeschluss ist Freitag, 20.01.2023.

Seminarausschreibung RVG Praxisprobleme 04.02.2023

Ein weiteres Online-Seminar mit dem Titel „Gute Mandantenbetreuung durch eine professionelle Außendarstellung der Kanzlei sowie ein gelebtes Beschwerdemanagement“ folgt am Dienstag, 21.03.2023, von 09:30 Uhr bis 13:30 Uhr. Referentin ist Ronja Tietje, selbstständige Dozentin im Bereich Kanzleimanagement aus Bremen. Nähere Einzelheiten finden Sie in der Ausschreibung. Anmeldeschluss ist Freitag, 10.03.2023.

Seminarausschreibung Mandantenbetreuung 21.03.2023

Fortbildungsveranstaltungen des RENO Würzburg e.V. am 16.03.2023

Der RENO Würzburg e.V. bietet am Donnerstag, 16.03.2023, zwei Fortbildungsveranstaltungen zur Zwangsvollstreckung und zum anwaltlichen Kostenrecht an. Sie finden jeweils im Burkardushaus Tagungszentrum am Dom in Würzburg, Am Bruderhof 1, statt.

Nähere Informationen und die Möglichkeit der Anmeldung entnehmen Sie bitte den Ausschreibungen.

Prüfungsvorbereitungskurse für auszubildende Rechtsanwaltsfachangestellte 2023

Zur Vertiefung insbesondere des praxisrelevanten Prüfungswissens bietet die Rechtsanwaltskammer Bamberg in jedem Jahr Prüfungsvorbereitungskurse für alle auszubildenden Rechtsanwaltsfachangestellten an, die im Sommer an der Abschlussprüfung teilnehmen werden. Die genauen Termine im Jahr 2023 entnehmen Sie bitte der

Ausschreibung (mit Anmeldeformular).

Bitte beachten Sie, dass alle Kurse ausschließlich online über die Plattform „BlueJeans“ stattfinden werden. Die Zugangsdaten für die jeweilige Veranstaltung erhalten Sie nach Anmeldung gesondert per E-Mail. Beginn ist jeweils um 09:00 Uhr, das jeweilige Ende ist für 15:00 Uhr geplant.

Die Teilnehmerzahl ist pro Kurstag auf 30 begrenzt. Die Berücksichtigung erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen bei der Kammergeschäftsstelle.

Neu abgeschlossene Ausbildungsverträge zum 30.09.2022

Das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) hat die ersten Ergebnisse der Erhebung über neu abgeschlossene Ausbildungsverträge zum 30.09.2022 präsentiert. Die einschlägigen Tabellen und Regionalkarten (Stand der Daten 07.12.2022) sowie die Ausbildungsmarktanalyse 2022 finden Sie unter https://www.bibb.de/de/167595.php. Das Tabellenangebot wird in den nächsten Wochen komplettiert.

Wie in den Vorjahren fließen die Ergebnisse der Erhebung und die Analysen des BiBB in die Bildungsberichterstattung ein (Berufsbildungsbericht 2023 und Datenreport zum Berufsbildungsbericht 2023). Beide Veröffentlichungen erscheinen im Frühsommer 2023.

Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Juristen (JAPO)

Die Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Juristen wurde durch

Verordnung vom 17.11.2022 (GVBl. 2022, S. 680)

wie folgt geändert:

1. In Umsetzung der am 01.01.2023 in Kraft tretenden Änderung von §§ 5b und 5d Abs. 3 des Deutschen Richtergesetzes (DRiG) wird es Rechtsreferendaren im Falle der tatsächlichen Betreuung oder Pflege mindestens eines Kindes unter 18 Jahren oder eines laut ärztlichen Gutachtens pflegebedürftigen Ehegatten, Lebenspartners oder in gerader Linie Verwandten ermöglicht, den Vorbereitungsdienst in Teilzeit abzuleisten.

2. Angesichts der zunehmenden Bedeutung der Digitalisierung für das Recht und die Arbeitswelt der Juristen wird für das Pflichtwahlpraktikum im Vorbereitungsdienst und für die Zweite Juristische Staatsprüfung das neue Berufsfeld „Informationstechnologierecht und Legal Tech“ (Berufsfeld 8) eingeführt.

48. Internationaler Skirechtskongress vom 26.02. bis 05.03.2023

Vom 26.02. bis 05.03.2023 findet in Berchtesgaden und Schönau am Königsee der 48. Internationale Skirechtskongress statt. Die Schirmherrschaft hat der Bayerische Staatsminister der Justiz übernommen.

Nähere Angaben zum vorläufigen Programm und die Möglichkeit der Anmeldung finden Sie unter https://www.skilex.de.

5. Bayerischer Mediationstag am 19.06.2023 – Save the Date!

Auch in Zusammenarbeit mit der Rechtsanwaltskammer Bamberg richtet das Bayerische Staatsministerium der Justiz am Montag, 19.06.2023, ab 13:30 Uhr, den 5. Bayerischen Mediationstag aus. Einzelheiten werden zu gegebener Zeit bekannt gegeben. Wir bitten Sie schon jetzt, den Termin zu notieren.

Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des BayStMJ unter https://www.justiz.bayern.de/ministerium/veranstaltungen/Mediationstag/.

Neue Düsseldorfer Tabelle 2023 zum Kindesunterhalt

Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat die neue

Düsseldorfer Tabelle 2023

veröffentlicht. Sie ist ab 01.01.2023 gültig und ersetzt die aktuelle Fassung vom 01.01.2022. Die Änderungen betreffen im Wesentlichen die Erhöhung der Bedarfssätze minderjähriger und volljähriger Kinder sowie des Eigenbedarfs der Unterhaltspflichtigen.

Ebenfalls zum 01.01.2023 gelten, auch im Bezirk des Oberlandesgerichts Bamberg, neue

Unterhaltsrechtliche Leitlinien der Familiensenate in Süddeutschland
(SüdL)
.

Einführung der elektronischen Akte in Zivil- und Familiensachen am OLG Bamberg zum 05.12.2022

Das Oberlandesgericht Bamberg weist darauf hin, dass ab 05.12.2022 alle neu eingehenden Verfahren in Zivil- und Familiensachen elektronisch geführt werden. In Verfahren zweiter Instanz gilt dies nur insoweit als für das jeweilige Verfahren in erster Instanz die elektronische Aktenführung gemäß § 14 ERVV Ju angeordnet wurde.

Dies bedeutet, dass alle an den Landgerichten elektronisch geführten Zivilverfahren und alle an den Amtsgerichten elektronisch geführten Familienverfahren auch durch das Oberlandesgericht elektronisch geführt werden. Die bei den Land- und Amtsgerichten geführten Papierakten werden auch am Oberlandesgericht Bamberg weiterhin in Papier geführt. Zur Unterscheidung der Eingänge und Verfahren wird dem Aktenzeichen des elektronisch geführten Verfahrens des OLG ein „e“ angestellt, z. B. 1 U 123/22 e. Das OLG bittet als Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, in ihren Schriftsätzen das vollständige Aktenzeichen anzugeben.

Bei der Benennung anwaltlicher Schriftsätze, die über das besondere elektronische Anwaltspostfach eingereicht werden, geben wir folgende Informationen des Oberlandesgerichts weiter:

Die Dokumentenbezeichnung durch die Gerichte wird in einer bayernweiten Leitlinie zur elektronischen Akte geregelt. Damit wird u. a. das Ziel verfolgt, dass Akten innerhalb eines Gerichts (und auch durch weitere Gerichte nach einer etwaigen Abgabe oder Verweisung) einheitlich bezeichnet sind und hierdurch das Weiterarbeiten mit einer Akte, die durch andere Personen angelegt wurde, erheblich erleichtert wird. Wenn Schriftsätze oder sonstige Dokumente bei den Gerichten eingehen, die nicht entsprechend der Leitlinie benannt sind, werden diese zum Zweck der weiteren Bearbeitung bei den Gerichten entsprechend umbenannt. Diese Umbenennung wird aber nur innerhalb des Gerichts relevant. Sobald die Dokumente außerhalb des Gerichts, insbesondere an Rechtsanwälte, verschickt werden, bleibt die ursprünglich vom Einreicher gewählte Bezeichnung erhalten.

Einen Auszug aus den Leitlinien zur elektronischen Akte für Zivil- und Familienverfahren finden Sie nachstehend.

Auszug aus Leitline eAkte Bayern

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BeA – neue Informationen der BRAK und der Zertifizierungsstelle der BNotK zum Kartentausch

Die Bundesrechtsanwaltskammer hat sich aufgrund der Vielzahl von Hinweisen, Nachfragen und Beschwerden – auch zum beA-
Kartentausch – mit der Geschäftsführung der Bundesnotarkammer ausgetauscht und folgende Informationen übermittelt:

Bis 10.11.2022 wurden alle rund 183.000 beA-Austauschkarten produziert und an die im Bundesweiten Amtlichen Anwaltsverzeichnis hinterlegten Adressen der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte versandt. Allerdings konnten aufgrund fehlender Bestätigungen für rund 35.000 Karten noch keine PIN-Briefe verschickt werden. Um bis zum Jahresende auch die weiteren Schritte erfolgreich durchführen zu können, sind insbesondere die im beigefügten

Schreiben der Zertifizierungsstelle der Bundesnotarkammer vom 23.11.2022

beschrieben Schritte zu beachten.

Neu gegenüber den bisherigen Schritt-für-Schritt-Anleitungen ist, dass die Bundesnotarkammer eine Möglichkeit zur Verfügung stellt, die E-Mail-Adresse, an die der Bestätigungslink versandt wird, selbst zu überprüfen und zu aktualisieren. Der Link ist in der beigefügten Information enthalten. Über diesen Link ist es auch möglich, die Rechnungsadresse für die beA-Karte zu ändern.

In den letzten Wochen hat sich gezeigt, dass einige Bestätigungslinks entweder nicht mehr funktionieren oder von vornherein fehlerhaft waren. Die Bundesnotarkammer hat deshalb an alle Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die den Erhalt ihrer Karte noch nicht bestätigt haben, neue Bestätigungslinks versandt.

Zur beschleunigten Bearbeitung der Anträge auf Fernsignatur ist es sinnvoll, wenn ein aktuelles Ausweisdokument angefordert wird, dieses möglichst nicht per Post zu übersenden, sondern bevorzugt die Möglichkeit des Auslesens der eID aus dem Personalausweis zu nutzen, alternativ den Upload einer qualifiziert elektronisch signierten Ausweiskopie vorzunehmen.

In der neuen beA-Version 3.16, die voraussichtlich am 01.12.2022 in Betrieb genommen werden wird, wird bei jeder Anmeldung in der Webanwendung eine Prüfung stattfinden, ob eine alte oder eine neue Karte verwendet wird. Inhaber alter Karten werden durch ein Warnfenster darauf aufmerksam gemacht, dass sie ihre neue Karte im System hinterlegen müssen.

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BeA – Unterstützung beim Kartentausch und bei Beantragung der Fernsignatur

Die Bundesrechtsanwaltskammer bittet alle Kolleginnen und Kollegen, die Unterstützung beim Kartentausch sowie bei Beantragung der Fernsignatur benötigen, sich bei Fragen zur beA-Karte und PIN über das Kontaktformular an die Zertifizierungsstelle der Bundesnotarkammer zu wenden. Es ermöglicht die strukturierte Erfassung des Anliegens und damit eine raschere Bearbeitung und ist über folgenden Link direkt erreichbar: https://zertifizierungsstelle.bnotk.de/bea-kartentausch#c5933.

Die BRAK steht in laufenden Gesprächen mit der Zertifizierungsstelle, um die Ticketbearbeitung zu verbessern. Weitere Informationen hierzu folgen gesondert.

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Gemeinsame Informationen von SIV-ERV und BRAK zur Fernsignatur

Die Bundesrechtsanwaltskammer und der Software Industrieverband Elektronischer Rechtsverkehr e.V. (SIV-ERV) informieren mit

Schreiben vom 22.11.2022

alle Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte über die Integration des Fernsignaturverfahren der Bundesnotarkammer in die Kanzleisoftware-Produkte und schlagen als Alternative den sicheren Übermittlungsweg bzw. die kartengebundene Signatur mit Signaturkarten anderer Hersteller vor.

Erfreulich ist, dass die meisten Kanzleisoftware-Hersteller eine Einbindung des Fernsignaturservices bereits jetzt oder zum Ende des Jahres 2022 vorsehen, sodass die Nutzerinnen und Nutzer auch über den Jahreswechsel hinaus in der Lage sein werden, ihre Schriftsätze qualifiziert elektronisch zu signieren.

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Neuer Beitrag zum beA im BRAK-Magazin Heft 05/2022

Im Rahmen ihrer Mitgliederkommunikation zum beA hat die Bundesrechtsanwaltskammer im BRAK-Magazin Heft 05/2022 folgenden Beitrag veröffentlicht, dessen Lektüre empfohlen wird:

Rechtsanwältin Julia von Seltmann, BRAK Berlin: Qualifizierte elektronische Signatur als Fernsignatur – Erläuterungen zur Nutzung des Fernsignaturservices in der beAWebanwendung

Aktuelle Informationen zum beA finden Sie regelmäßig im beA-Newsletter der BRAK unter https://www.brak.de/newsroom/newsletter/bea-newsletter/.

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BRAO-Tool für Berufsausübungsgesellschaften

Der Legal Tech Verband Deutschland e.V. hat ein kostenfreies BRAO-Tool für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte mit Informationen zur Zulassung von Berufsausübungsgesellschaften entwickelt, das unter https://www.legaltechverband.de/aktivitaeten/brao-tool/ abgerufen werden kann. Es ermittelt anhand weniger Fragen innerhalb von Minuten, ob nach der BRAO-Reform zum 01.08.2022 Handlungsbedarf besteht.

Bitte beachten Sie, dass dieses Tool kein Angebot und keine Beratung der Rechtsanwaltskammer Bamberg ist und wir deshalb auch keine Haftung dafür übernehmen können. Es kann auch nicht die Beratung durch die Kammer ersetzen. Bei Fragen, insbesondere zu konkreten Vorhaben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

 

Geldwäsche – neue Muster einer Risikoanalyse Kanzlei und einer individuellen Risikoanalyse (Verpflichtete/r) gemäß § 5 GwG

Die Bundesrechtsanwaltskammer hat mit Stand November 2022 neue Musterentwürfe für eine Kanzlei-Risikoanalyse und eine individuelle Risikoanalyse veröffentlicht, die nachfolgend zum Download bereitstehen.

Beide Muster finden Sie auch auf der Internetseite der RAK Bamberg.

Gesetzliche Rentenversicherung: Befreiung ab 2023 nur noch digital möglich

Die Bundesrechtsanwaltskammer weist darauf hin, dass Anträge auf Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht zugunsten der berufsständischen Versorgung (§ 6 Abs. 1 SGB VI) ab 01.01.2023 nur noch digital gestellt werden können. Die bisherigen Papieranträge werden dann nicht mehr akzeptiert. Hintergrund für die Umstellung ist das Bestreben des Bundesgesetzgebers, mittelfristig alle Verfahren im Bereich der sozialen Sicherung vollständig zu digitalisieren und dadurch spürbar zu beschleunigen.

Die berufsständischen Versorgungswerke – so auch die Bayerische Rechtsanwalts- und Steuerberaterversorgung (BRAStV) – stellen jedem abhängig beschäftigten Mitglied ein elektronisches Antragsformular auf ihrer Website bzw. in ihrem Mitgliederportal zur Verfügung. Dort ist gekennzeichnet, welche Eingabefelder zwingend, welche nach Möglichkeit und welche freiwillig auszufüllen sind.

Den Befreiungsbescheid oder eine Ablehnung des Antrags erthält man wie bisher in schriftlicher Form. Die Deutsche Rentenversicherung Bund informiert das berufsständische Versorgungswerk dagegen elektronisch über ihre Entscheidung. Auf welchem Weg und von wem der Arbeitgeber informiert wird, ist derzeit noch ungeklärt. Es empfiehlt sich daher, den Arbeitgeber selbst über den Bescheid zum Befreiungsantrag zu unterrichten.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Internetseite der Arbeitsgemeinschaft berufsständischer Versorgungswerke.

Kammerversammlung am 21.04.2023 – Save the date

Die nächste ordentliche Mitgliederversammlung der Rechtsanwaltskammer Bamberg wird am Freitag, 21.04.2023, als Präsenzveranstaltung im Würzburger Lehrgangswerk in Bamberg, Würzburger Straße 59, stattfinden. Die „offizielle“ Vorankündigung wird im Mitteilungsblatt „RAK-InFORM“ von Dezember 2022 enthalten sein. Nähere Einzelheiten werden zu gegebener Zeit veröffentlicht. Es wird schon jetzt darum gebeten, den Termin vorzumerken.

Vor der Kammerversammlung wird eine Fortbildungsveranstaltung angeboten, die sich schwerpunktmäßig mit dem anwaltlichen Berufs- und Kostenrecht befasst. Referentin ist Rechtsanwältin und Notarin Edith Kindermann aus Bremen, Präsidentin des Deutschen Anwaltvereins (DAV).

 

Veranstaltungen des RENO Franken e.V. – RVG-Seminar und Weihnachtsmarktbesuch

Am Samstag, 04.02.2023, bietet der RENO Franken e.V. eine Fortbildungsveranstaltung aus dem anwaltlichen Kostenrecht an. Sie findet von 09:00 Uhr bis 16:00 Uhr in der Geschäftsstelle der Rechtsanwaltskammer Bamberg in Bamberg, Friedrichstraße 7, statt. Referent ist Horst-Reiner Enders, gepr. Bürovorsteher im Rechtsanwaltsfach aus Neuwied. Weitere Informationen und die Möglichkeit der Anmeldung entnehmen Sie bitte der nachstehenden Einladung. Anmeldeschluss ist Freitag, 20.01.2023.

Seminar RVG Praxisprobleme am 04.02.2023

Am Freitag, 02.12.2022, organsisiert der RENO Franken e.V. sein traditionelles Treffen auf dem Bamberger Weihnachtsmarkt zum Kennenlernen und Erfahrungsaustausch. Treffpunkt um 17:30 Uhr ist der Gabelmann am Grünen Markt (Fußgängerzone). Näheres finden Sie im

Einladungsschreiben Weihnachtsmarkt.

Anstieg der Mindestausbildungsvergütung zum 01.01.2023

Bereits mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Modernisierung und Stärkung der beruflichen Bildung (BBiMoG) am 01.01.2020 wurde die Mindestausbildungsvergütung auch für die Kalenderjahre 2021 bis 2023 festgelegt.

Nach § 17 Abs. 2 BBiG beträgt sie im ersten Jahr einer Berufsausbildung, die im Zeitraum vom 01.01. bis 31.12.2022 begonnen wird, 585,00 €. Im zweiten und dritten Ausbildungsjahr steigt sie auf 690,00 € bzw. 790,00 € an. Die Sätze für Ausbildungsverhältnisse mit Beginn zwischen 01.01. und 31.12.2023 sehen wie folgt aus:

  • im 1. Ausbildungsjahr 620,00 €
  • im 2. Ausbildungsjahr 732,00 €
  • im 3. Ausbildungsjahr 837,00 €

Alle Ausbildungskanzleien und -anwälte werden um entsprechende Beachtung gebeten.

Gleichzeitig wird darauf hingewiesen, dass die Mindestsätze nur die Untergrenze der angemessenen Ausbildungsvergütung bilden. Die Vereinbarung höherer Vergütungen ist selbstverständlich möglich und angesichts der anspruchsvollen Ausbildung zur/zum Rechtsanwaltsfachangestellten auch wünschenswert.

Freie Berufe – gemeinsames Projekt gegen Ausbildungsabbruch

Mit dem „Projekt zur Verhinderung von Ausbildungsabbrüchen“ (VerA) soll verhindert werden, dass künftige Fachkräfte ihre Berufsausbildung abbrechen. Das Mentoringprogramm sieht vor, dass erfahrene ehemalige Berufsträger Auszubildende unterstützen, bei denen ein Abbruch der Ausbildung im Raum steht, etwa indem sie beim Erlernen der Fachtheorie helfen oder soziale Kompetenzen fördern.

Das Projekt wird vom Senior Experten Service in enger Partnerschaft mit dem Bundesverband der Freien Berufe e.V. (BFB), dem Deutschen Industrie- und Handelskammertag sowie dem Zentralverband des Deutschen Handwerks durchgeführt und vom Bundesministerium für Bildung und Forschung finanziell gefördert. Über 7.000 Senior Experten, auch aus den Freien Berufen, engagieren sich bereits ehrenamtlich in dem Projekt.

Die Ausbildungsbegleiter werden auf Anregung der Ausbildungsberater der regionalen Kammern tätig. Die Kammern bleiben somit erste Anlaufstelle für Azubis, Arbeitgeber und Berufsschulen. Die Unterstützung durch die Senior Experten ist sowohl für die Azubis als auch für die Ausbildungspraxis oder -kanzlei kostenfrei. Sie ist zunächst auf ein Jahr begrenzt, kann aber bis zum Ende der Ausbildung verlängert werden.

Weitere Informationen finden Sie auf der VerA-Internetseite unter https://vera.ses-bonn.de/.

Resolution des Verbandes Freier Berufe zum Fremdbesitzverbot

Der Verband Freier Berufe in Bayern e.V. (VFB) fordert als Dachverband von 34 Organisationen gesetzliche bzw. berufsrechtliche Regelungen, um Fremdinvestoren von der Gründung und dem Betrieb von Niederlassungen der Freien Berufe auszuschließen – dazu zählen u.a. Anwaltskanzleien. Wirtschaftliche Interessen dürfen nicht vor Mandanteninteressen stehen, heißt es in einer Resolution, welche die Delegiertenversammlung des VFB einstimmig verabschiedet hat. Sie ist sowohl an das Bayerische Staatsministerium der Justiz als auch an das Bundesjustizministerium adressiert und mit der Forderung verknüpft, für entsprechende Regelungen im Berufsrecht der verkammerten und nicht verkammerten Freien Berufe zu sorgen.

Die Resolution und eine Pressemitteilung des VFB stehen nachfolgend zum Download bereit.