Anstieg der Mindestausbildungsvergütung zum 01.01.2023

Bereits mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Modernisierung und Stärkung der beruflichen Bildung (BBiMoG) am 01.01.2020 wurde die Mindestausbildungsvergütung auch für die Kalenderjahre 2021 bis 2023 festgelegt.

Nach § 17 Abs. 2 BBiG beträgt sie im ersten Jahr einer Berufsausbildung, die im Zeitraum vom 01.01. bis 31.12.2022 begonnen wird, 585,00 €. Im zweiten und dritten Ausbildungsjahr steigt sie auf 690,00 € bzw. 790,00 € an. Die Sätze für Ausbildungsverhältnisse mit Beginn zwischen 01.01. und 31.12.2023 sehen wie folgt aus:

  • im 1. Ausbildungsjahr 620,00 €
  • im 2. Ausbildungsjahr 732,00 €
  • im 3. Ausbildungsjahr 837,00 €

Alle Ausbildungskanzleien und -anwälte werden um entsprechende Beachtung gebeten.

Gleichzeitig wird darauf hingewiesen, dass die Mindestsätze nur die Untergrenze der angemessenen Ausbildungsvergütung bilden. Die Vereinbarung höherer Vergütungen ist selbstverständlich möglich und angesichts der anspruchsvollen Ausbildung zur/zum Rechtsanwaltsfachangestellten auch wünschenswert.