Die Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Juristen wurde durch
Verordnung vom 17.11.2022 (GVBl. 2022, S. 680)
wie folgt geändert:
1. In Umsetzung der am 01.01.2023 in Kraft tretenden Änderung von §§ 5b und 5d Abs. 3 des Deutschen Richtergesetzes (DRiG) wird es Rechtsreferendaren im Falle der tatsächlichen Betreuung oder Pflege mindestens eines Kindes unter 18 Jahren oder eines laut ärztlichen Gutachtens pflegebedürftigen Ehegatten, Lebenspartners oder in gerader Linie Verwandten ermöglicht, den Vorbereitungsdienst in Teilzeit abzuleisten.
2. Angesichts der zunehmenden Bedeutung der Digitalisierung für das Recht und die Arbeitswelt der Juristen wird für das Pflichtwahlpraktikum im Vorbereitungsdienst und für die Zweite Juristische Staatsprüfung das neue Berufsfeld „Informationstechnologierecht und Legal Tech“ (Berufsfeld 8) eingeführt.