Neue Düsseldorfer Tabelle 2023 zum Kindesunterhalt

Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat die neue

Düsseldorfer Tabelle 2023

veröffentlicht. Sie ist ab 01.01.2023 gültig und ersetzt die aktuelle Fassung vom 01.01.2022. Die Änderungen betreffen im Wesentlichen die Erhöhung der Bedarfssätze minderjähriger und volljähriger Kinder sowie des Eigenbedarfs der Unterhaltspflichtigen.

Ebenfalls zum 01.01.2023 gelten, auch im Bezirk des Oberlandesgerichts Bamberg, neue

Unterhaltsrechtliche Leitlinien der Familiensenate in Süddeutschland
(SüdL)
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