Archiv für den Autor: rakba-rr

Prüfungsausschuss der Rechtsanwaltsfachangestellten

Im Anschluss an seine Sitzung vom 28.01.2022 hat der Vorstand der RAK Bamberg die bisherigen Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder des Prüfungsausschusses der Rechtsanwaltsfachangestellten für die Dauer von zwei Jahren wieder bestellt. Ihre Amtszeit begann am 01.02.2022 und wird am 31.01.2024 zu Ende gehen.

Die genaue Zusammensetzung des Prüfungsausschusses entnehmen Sie bitte der Kammerhomepage.

Fishbowl-Diskussion zum Thema „Fachkräftemangel“ am 09.03.2022

Am Mittwoch, 09.03.2022, veranstaltet die RA-MICRO Software AG eine Fishbowl-Diskussion zum Thema „Fachkräftemangel – Employer Branding“. Sie findet von 15:00 Uhr bis 16:30 Uhr online über die Plattform „zoom“ statt.

Experten und Arbeitgeber befassen sich mit der Frage, wie eine Anwaltskanzlei die besten Fachkräfte gewinnen und gute Mitarbeiter:innen langfristig an sich binden kann. Zu den Diskussionsteilnehmern gehören unter anderem die Rechtsanwälte Chan-jo Jun und Bernd Spengler aus Würzburg sowie Rainer Riegler aus Bamberg, als Geschäftsführer der RAK Bamberg für den Bereich der Ausbildung von Rechtsanwaltsfachangestellten und der Fortbildung von Rechtsfachwirten zuständig; darüber hinaus Geprüfte Rechtsfachwirtin Sabine Vetter (Würzburg), Vorsitzende des Berufsbildungsausschusses der RAK Bamberg.

Nähere Informationen zu dieser Veranstaltung und die Möglichkeit der Anmeldung finden Sie auf der Internetseite von RA-MICRO; einen Beitrag zum Employer Branding auf der Homepage von MKG.

Geprüfte Rechtsfachwirte – Corona-Hygienekonzept für schriftliche Prüfung 2022

Die Rechtsanwaltskammern Bamberg und Nürnberg haben für die schriftliche Fortbildungsprüfung der Geprüften Rechtsfachwirte am 08.03., 09.03. und 10.03.2022 ein

Hygienekonzept

erstellt, das die Vorgaben der aktuellen Fassung der 15. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (vom 21.02.2022, gültig bis 19.03.2022) erfüllt. Dieses finden Sie auch auf der Internetseite der RAK Bamberg.

Um Beachtung wird gebeten.

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23. Jahrestagung des Forums Deutscher Rechts- und Notarfachwirte vom 05.05. bis 07.05.2022 in Erfurt

Das Forum Deutscher Rechts- und Notarfachwirte veranstaltet vom 05.05. bis 07.05.2022 seine 23. Jahrestagung, die als Präsenzveranstaltung in Erfurt stattfinden wird. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der

Zur Anmeldung nutzen Sie bitte das

Anmeldungsformular.

Anmeldeschluss ist Dienstag, 15.03.2022.

Änderung der Rechtsreferendarsausbildungsbekanntmachung zum 16.02.2022

Das Bayerische Staatsministerium der Justiz hat auf die mit Wirkung zum 16.02.2022 geänderte

Rechtsreferendarsausbildungsbekanntmachung vom 28.04.2005

hingewiesen. Sie wurde am 23.02.2022 im BayMBl. Nr. 133 veröffentlicht und beinhaltet Anpassungen bei den zu erbringenden Ausbildungsleistungen gemäß Ziffer 1.7.1. Alle in der Referendarausbildung tätigen Rechtsanwältinnen uns Rechtsanwälte werden um Beachtung gebeten.

Wahl zum Kammervorstand 2022 – Einreichung von Wahlvorschlägen

Die Wahlbekanntmachung mit Wahlauschreibung für die Wahl zum Kammervorstand 2022 wurde im Mitteilungsblatt „RAK-InFORM“ von Dezember 2021 veröffentlicht und am 10.01.2022 per beA an alle Kammermitglieder versandt. Bitte beachten Sie, dass Wahlvorschläge nur noch bis Freitag, 11.02.2022, 10:00 Uhr, bei der Geschäftsstelle der RAK Bamberg eingereicht werden können.

Nähere Informationen hierzu sowie zur Vorstandswahl im Allgemeinen und die einschlägigen Formulare – auch zur Einreichung von Wahlvorschlägen – finden Sie auf der Kammerhomepage unter https://www.rakba.de/die-kammer/vorstandswahl/.

Neue Mitarbeiterin in der Geschäftsstelle der RAK Bamberg

Am 03.01.2022 hat eine neue Mitarbeiterin ihre Tätigkeit in der Geschäftsstelle aufgenommen. Stefanie Pall, die bereits von Dezember 2019 bis Dezember 2020 in der Kammer beschäftigt war, trat die Nachfolge von Kathrin Wehlisch an, die im November 2021 ausgeschieden war.

Damit haben sich auch die Aufgaben der Geschäftsstellenmitarbeiterinnen geändert. Näheres können Sie der Kammerhomepage unter https://www.rakba.de/die-kammer/geschaeftsstelle/ entnehmen. Bitte wenden Sie sich bei Anfragen und Anliegen unmittelbar an die zuständige Sachbearbeiterin.

Corona – neues Schutz- und Hygienekonzept der RAK Bamberg

Angesichts der Entwicklung der Corona-Pandemie hat die Rechtsanwaltskammer Bamberg ihr Schutz- und Hygienekonzept für den Aufenthalt in der Kammergeschäftsstelle in Bamberg, Friedrichstraße 7 und 9, überarbeitet. Die aktualisierte Fassung finden Sie auf der Startseite (linke Spalte) der Kammerhomepage unter https://www.rakba.de/. Sie steht auch nachfolgend zum Download bereit.

Schutz- und Hygienekonzept für den Aufenthalt in der Geschäftsstelle (Stand 19.01.2022)

Bitte beachten Sie insbesondere die neue 3G-Regel, wonach der Zutritt zur Geschäftsstelle nur noch (vollständig) geimpften, genesenen und (neagtiv) getesteten Personen möglich ist. Diese Voraussetzungen sind in jedem Einzelfall einer Mitarbeiterin bzw. einem Mitarbeiter nachzuweisen.

Auf der Kammerhomepage sind auch weiterhin ausführliche Informationen zur Corona-Pandemie veröffentlicht. Dorthin gelangen Sie am schnellsten durch Anklicken des entsprechenden Links auf der Startseite (rechte Spalte).

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Corona – aktualisierte Sicherheitsanordnung der Bamberger Justizbehörden

Das Oberlandesgericht Bamberg hat seine Corona-Sicherheitsanordnung vom 06.09.2021 aktualisiert. Die neue Fassung vom 07.01.2022 ist am 10.01.2022 in Kraft getreten. Sie steht nachfolgend zum Download bereit.

Sicherheitsanordnungen des Präsidenten des Oberlandesgerichts im Zusammenhang mit der Bewältigung der durch die Ausbreitung des „Corona-Virus“ bedingten besonderen Situation vom 10.01.2022

Die wesentliche Neuerung besteht darin, dass auch Besucher von Justizgebäuden der 3 G-Regel unterliegen, soweit sie nicht Rechtssuchende, Verfahrensbeteiligte im weitesten Sinne oder in amtlicher Eigenschaft tätig sind (d. h. im Wesentlichen reine Zuschauer, Handwerker, o. ä.).

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Corona – erneute Änderung der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung

Die derzeit gültige 15. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung wurde auch in den letzten Wochen mehrfach geändert. Die aktuelle Fassung vom 26.01.2022 steht nachfolgend zum Download bereit. Sie tritt mit Ablauf des 09.02.2022 außer Kraft.

15. BayIfSMV i. d. F. v. 26.01.2022

Ausführliche Informationen zur Corona-Pandemie, auch zu den Auswirkungen auf den Betrieb von Anwaltskanzleien, finden Sie wie gewohnt auf der Internetseite der Rechtsanwaltskammer Bamberg.

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Corona – Überbrückungshilfe IV und Neustarthilfe 2022

Die bisherige Überbrückungshilfe III Plus wurde mit Wirkung ab 01.01.2022 im Wesentlichen als Überbrückungshilfe IV bis 31.03.2022 fortgeführt. Neben der Erstattung von Fixkosten erhalten Unternehmen, die im Rahmen der Corona-Pandemie besonders schwer und von Schließungen betroffen sind, einen zusätzlichen Eigenkapitalzuschuss. Dieses Instrument, das es bereits in den Überbrückungshilfen III und III Plus gab, wurde angepasst und verbessert. Dies kommt insbesondere Unternehmen zu Gute, die von der Absage von Advents- und Weihnachtsmärkten betroffen sind – etwa Schausteller, Marktleute und private Veranstalter.

Ebenfalls fortgeführt wurde die Neustarthilfe für Soloselbständige, die bis zu 1.500,00 € pro Monat an direkten Zuschüssen erhalten können; insgesamt für den bis 31.03.2022 verlängerten Förderzeitraum also bis zu 4.500,00 €.

Detaillierte Informationen finden Sie hier. Die Antragstellung kann über die Plattform ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de erfolgen.

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Neue Beschlüsse der Satzungsversammlung zu FAO und BORA

In der 2. Sitzung der 7. Satzungsversammlung am 06.12.2021, die wegen der Corona-Pandemie erstmals nicht in Präsenzform, sondern als Videokonferenz stattfand, wurden diverse Beschlüsse zur Änderung der Fachanwaltsordnung (FAO) und der Berufsordnung (BORA) getroffen. Sie betrafen

  • den Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht (§§ 1, 5 Abs. 1 Ziff. g und 14 FAO),
  • den Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht (§ 5 Abs. 1 Ziff. l FAO),
  • die Vertretung widerstreitender Interessen (§ 3 BORA) und
  • die weitere Kanzlei (§ 5 BORA).

Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der Zusammenstellung über die

Beschlüsse der Satzungsversammlung.

Aktive Nutzungspflicht des elektronischen Rechtsverkehrs seit 01.01.2022

Nach Auskunft der Bundesrechtsanwaltskammer erfolgte der Übergang in die aktive Nutzungspflicht auf Seiten der Anwaltschaft unproblematisch. Nähere Informationen finden Sie auf dem Portal des beAAnwendersupports unter https://portal.beasupport.de/external/c/aktivenutzungspflicht.

Zur sog. Ersatzeinreichung bei technischen Störungen hat die BRAK die nachstehende Handreichung erstellt.

Ersatzeinreichung bei technischen Störungen

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BeA-Booster – weitere Fortbildungsveranstaltungen der RAK Bamberg und des DAI

Die Rechtsanwaltskammer Bamberg und das Deutsche Anwaltsinstitut (DAI) bieten im Rahmen ihrer Kooperation weitere Fortbildungsveranstaltungen zum besonderen elektronischen Anwaltspostfach an. Unter dem Titel „beA: So geht’s – Alles, was Sie über Ihr Postfach wissen müssen!“ finden am 01.02., 14.02. und 04.03.2022 Online-Vorträge statt.

Nähere Informationen entnehmen Sie bitte dem

Infoblatt des DAI.

Mitglieder der Rechtsanwaltskammer Bamberg (und deren Mitarbeiter) können aufgrund der bestehenden Kooperation mit dem DAI zu einem ermäßigten Kostenbeitrag von 185,00 € teilnehmen. Die Anmeldung ist über die Internetseite des DAI unter www. anwaltsinstitut.de möglich.

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Online-Fortbildungsveranstaltung der RAK Bamberg aus dem Verkehrsrecht am 08.03.2022

Am 08.03.2022 bietet die Rechtsanwaltskammer Bamberg von 09:00 Uhr bis 16:00 Uhr eine Fortbildungsveranstaltung aus dem Verkehrsrecht an. Sie findet wegen der Entwicklung der Corona-Pandemie ausschließlich online über die Plattform „BlueJeans“ statt. Referenten sind Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht Dr. Uwe Wirsching aus Nürnberg und Prof. Dr. Martin Zwickel, Vertreter der Professur für Privatrecht an der Julius-Maximilians-Universität Würzburg.

Nähere Informationen entnehmen Sie bitte dem

Einladungsschreiben,

das auch ein Anmeldeformular enthält. Es wurde bereits per beA an alle Kammermitglieder verschickt und ist auch auf der Kammerhomepage zu finden.

Anmeldeschluss ist Freitag, 25.02.2022. Bitte beachten Sie, dass die Teilnehmerzahl begrenzt ist.

Prüfungsvorbereitungskurse für auszubildende Rechtsanwaltsfachangestellte 2022

Zur Vertiefung insbesondere des praxisrelevanten Prüfungswissens bietet die Rechtsanwaltskammer Bamberg in jedem Jahr Prüfungsvorbereitungskurse für alle auszubildenden Rechtsanwaltsfachangestellten an, die im Sommer an der Abschlussprüfung teilnehmen werden. Die genauen Termine im Jahr 2022 entnehmen Sie bitte der

Ausschreibung (mit Anmeldeformular).

Bitte beachten Sie, dass alle Kurse wegen der Corona-Pandemie ausschließlich online über die Plattform „BlueJeans“ stattfinden werden. Die Zugangsdaten für die jeweilige Veranstaltung erhalten Sie nach Anmeldung gesondert per E-Mail. Beginn ist jeweils um 09:00 Uhr, das jeweilige Ende ist für 15:00 Uhr geplant.

Die Teilnehmerzahl ist pro Kurstag auf 30 begrenzt. Die Berücksichtigung erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen bei der Kammergeschäftsstelle.

Fachinfo-Tabelle „Gerichtsbezirke 2022“

Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sind die Reisekosten eines nicht im Bezirk des Gerichts niedergelassenen Anwalts, dessen Hinzuziehung nicht notwendig war, bis zur höchstmöglichen Entfernung innerhalb des Gerichtsbezirks zu erstatten. Um die Reiskostenabrechnung auswärtiger Anwälte so effizient wie möglich zu gestalten und der Kanzlei eine aufwändige und nicht selten undurchführbare Recherche zu ersparen, listet die – gratis erhältliche – Fachinfo-Tabelle „Gerichtsbezirke 2022“ sämtliche deutschen Gerichte und den jeweils am weitesten entfernten Ort sowie die daraus resultierenden Fahrtkosten auf.

Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der

Pressemitteilung des ffi-Verlags.

Die Fachinfo-Tabelle steht nachfolgend zum Download bereit.

Gerichtsbezirke_2022

ABC – Steuerfragen für Rechtsanwälte

Der Ausschuss Steuerrecht der Bundesrechtsanwaltskammer hat einen ergänzten Beitrag „ABC Steuerfragen für Rechtsanwälte“ mit Stand Januar 2022 veröffentlicht, der nachfolgend zum Download bereit steht und den Sie auch auf der Homepage der BRAK unter https://brak.de/die-brak/organisation/aus-schuesse-und-gremien-der-brak/ausschuss-steuerrecht/abc-steuerfragen/ finden.

ABC – Steuerfragen für Rechtsanwälte

Neu eingefügt wurden Beiträge unter den Buchstaben B zu „Bewirtungsaufwendungen“ , D zur „doppelten Haushaltsführung und H zum „häuslichen Arbeitszimmer des Anwalts Steuerliche Auswirkungen in Zeiten von Corona“. Zudem werden alle Handlungshinweise und Veröffentlichungen in BRAKMitteilungen und BRAKMagazin des Ausschusses kurz dargestellt und verlinkt. Der Text wird fortlaufend ergänzt und aktualisiert.

Prozesskostenhilfebekanntmachung 2022

Die

Prozesskostenhilfebekanntmachung 2022

vom 17.12.2021 sieht seit 01.01.2022 folgende Beträge vor, die nach § 115 Abs. 1 S. 3 Nr. 1b und Nr. 2 ZPO vom Einkommen der Partei abzusetzen sind:

  • für Parteien, die ein Einkommen aus Erwerbstätigkeit erzielen: 225,00 €
  • für Parteien und ihren Ehegatten oder ihren Lebenspartner: 494,00 €
  • für unterhaltsberechtigte Erwachsene: 396,00 €
  • für unterhaltsberechtigte Jugendliche vom Beginn des 15. bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres: 414,00 €
  • für unterhaltsberechtigte Kinder vom Beginn des 7. bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres: 342,00 €
  • für unterhaltsberechtigte Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres: 314,00 €

Weitere Zahlen entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung.

Kammerbeitrag und beA-Umlage 2022

Alle Kammermitglieder werden daran erinnert, dass der Kammerbeitrag für das Kalenderjahr 2022 nach § 4 Ziffer 1. der Beitragsordnung der RAK Bamberg am 01.01.2022 fällig wird und ohne Aufforderung binnen eines Monats an die Kammer zu überweisen ist. Weil vom Kammerbeitrag die laufenden Kosten bezahlt werden müssen, wird um fristgerechte Erledigung gebeten. Sollte eine Teilnahme am Lastschriftverfahren erfolgen, wird der Kammerbeitrag am 01.02.2022 abgebucht.

Die beA-Umlage, die von der Kammerversammlung nach § 2 der Umlageordnung zur Finanzierung des elektronischen Rechtsverkehrs der RAK Bamberg für 2022 auf 70,00 € festgesetzt wurde, ist am ersten Werktag eines jeden Kalenderjahres zu bezahlen. Auch insoweit wird um fristgerechte Überweisung gebeten. Die Abbuchung bei Erteilung eines Lastschriftmandats erfolgt am 17.01.2022.

Die Bankverbindung der Rechtsanwaltskammer Bamberg finden Sie hier. Für eine Teilnahme am Lastschriftverfahren ab dem Kalenderjahr 2023, das sowohl die beA-Umlage als auch den Kammerbeitrag umfasst, steht ein Formular zur Verfügung.