Modernisierte Standardberufsbildpositionen in allen Ausbildungsberufen

9. Soldan Moot zur anwaltlichen Berufspraxis 2021

Rechtsreferendare – Zeugnisformulare während der Stationsausbildung

Europäischer Tag der Justiz am 25.10.2021

Jahresbericht 2020 des Gerichtshofs der Europäischen Union

Informationen des Verbandes Freier Berufe in Bayern e.V.

Pressemitteilungen des Verbandes Freier Berufe in Bayern e.V.

Pressemitteilungen der Steuerberaterkammer Nürnberg

Kammerversammlung 2021 – Ergebnisse der schriftlichen Abstimmungen

Bundestag beschließt die „große BRAO-Reform“ und weitere Gesetze

Corona – Ende des Katastrophenfalls in Bayern und weitere Lockerungen

Corona-Arbeitsschutzverordnung bis 10.09.2021 verlängert

Corona – Aufhebung der Impfpriorisierung

Corona – Verlängerung der Überbrückungshilfe III

3. Corona-Umfrage der BRAK – Ergebnisse

Beantragung von Corona-Hilfen mittels beA

BeA – erneute Auswertung der Erstregistrierungsquote

BeA-konforme Umbenennung mehrerer Dateien

Fortbildungsveranstaltung der RAK Bamberg und des Deutschen Anwaltsinstituts zum beA am 09.12.2021

Fortbildungsveranstaltungen des RENO Franken e.V. am 21.07. und 25.09.2021

RAK Bamberg sucht neue Mitglieder für den Aufgabenausschuss der Rechtsanwaltsfachangestellten

Geldwäsche-Prävention: Registrierungspflicht bei der FIU

Konjunkturumfrage Sommer 2021 in den Freien Berufen – Ergebnisse

Zur Erinnerung: Studie des Selbsthilfe der Rechtsanwälte e.V. zum Thema „Anwaltschaft 4.0 – Lage und Entwicklung“

Befragung zur E-Mail-Verschlüsselung der Technischen Hochschule Brandenburg

Modernisierte Standardberufsbildpositionen in allen Ausbildungsberufen

Das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) hat unter dem Motto „VIER SIND DIE ZUKUNFT“ vom 28.06. bis 01.07.2021 eine Themenwoche zur Einführung der modernisierten Standardberufsbildpositionen durchgeführt. Sie beschreiben neue, berufsübergreifend geltende Ausbildungsinhalte zu den vier Bereichen „Organisation des Ausbildungsbetriebs, Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht“, „Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit“, „Umweltschutz und Nachhaltigkeit“ sowie „Digitalisierte Arbeitswelt“. Ausführliche Informationen hierzu finden Sie auf den Internetseiten des BIBB unter https://www.bibb.de/de/134898.php und https://www.bibb.de/de/134916.php sowie in folgenden Dokumenten:

Die vier Standardberufsbildpositionen gelten verbindlich für alle modernisierten oder neu entwickelten anerkannten Ausbildungsberufe, die ab dem 01.08.2021 in Kraft treten. Für alle bestehenden Ausbildungsberufe, so auch für denjenigen der/des Rechtsanwaltsfachangestellten, haben sie Empfehlungscharakter. Insofern empfiehlt der Hauptausschuss des BIBB ausbildenden Betrieben und beruflichen Schulen, die Standardberufsbildpositionen integrativ im Zusammenhang mit berufsspezifischen Fertigkeiten, Kenntnissen und Fähigkeiten während der gesamten Ausbildung zu vermitteln – auch wenn sie nicht in allen Ausbildungsordnungen enthalten sind.

9. Soldan Moot zur anwaltlichen Berufspraxis 2021

Für den 9. Soldan Moot zur anwaltlichen Berufspraxis werden noch Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte gesucht, welche die von den Teams erstellten Schriftsätze hinsichtlich Schlüssigkeit, Überzeugungskraft und Stil nach der aus dem Deutschen Richtergesetz bekannten Punkteskala von 0 bis 18 Punkten bewerten und die in den mündlichen Verhandlungen vom 07.10.2021 bis 09.10.2021 als Richter oder Juroren mitwirken.

Näheres hierzu und allgemein zum diesjährigen Moot entnehmen Sie bitte dem

Rechtsreferendare – Zeugnisformulare während der Stationsausbildung

Im Newsletter von März 2021 wurde auf das gesonderte Zeugnisformular für die praktische Ausbildung der Rechtsreferendare bei Rechtsanwälten hingewiesen, das für die Zeit der Corona-Pandemie geschaffen wurde.

Angesichts des Endes des Lockdowns und der niedrigen Inzidenzwerte hat die Justiz nunmehr entschieden, beginnend mit der Strafrechtsstation des Einstellungstermins Frühjahr 2021, also ab September 2021, wieder auf die üblichen Zeugnisse (mit Angabe der nach der Rechtsreferendarsausbildungsbekanntmachung zu erbringenden Stationsleistungen) umzustellen.

Dies gilt ab 01.10.2021 bereits für die Rechtsanwaltspflichtstation des Einstellungstermins Herbst 2020, die von der inhaltlichen Rücksetzung der Zeugnisse auf Normalzustand ebenfalls betroffen ist. Alle Kolleginnen und Kollegen, die als Ausbildungsanwälte tätig sind, werden um Beachtung gebeten. Die Zeugnisformulare erhalten Sie von den jeweils zuständigen Landgerichten.

Jahresbericht 2020 des Gerichtshofs der Europäischen Union

Der Gerichtshof der Europäischen Union hat seinen

Jahresbericht 2020

vorgelegt. Er bietet eine Zusammenschau der Tätigkeit des Gerichtshofs und des Gerichts im vergangenen Jahr in justizieller, institutioneller und administrativer Hinsicht. Besonderes Augenmerk wird dabei auf die für die europäischen Bürger wichtigsten Urteile gelegt, aber auch auf die Maßnahmen, die das Unionsorgan 2020 getroffen hat, um die Auswirkungen der COVID-19-Krise zu bewältigen und die Kontinuität des öffentlichen Dienstes der europäischen Justiz sicherzustellen.

Den Jahresbericht und weitere Informationen finden Sie auch auf der Internetseite des Gerichtshofs unter www.curia.europa.eu.

Kammerversammlung 2021 – Ergebnisse der schriftlichen Abstimmungen

Wegen der anhaltenden Corona-Pandemie konnte die ordentliche Kammerversammlung der RAK Bamberg auch in diesem Jahr nicht als Präsenzveranstaltung durchgeführt werden. Der Kammervorstand hatte deshalb beschlossen (wie schon 2020), die notwendigen Beschlüsse im schriftlichen Verfahren gemäß § 2 Abs. 3 COV19FKG einzuholen.

Die Abstimmungsfrist endete am 15.06.2021. Die Ergebnisse sind im Mitteilungsblatt „RAK-InFORM“ von Juni 2021 (Nr. 244/2021) veröffentlicht, das am 23.06.2021 per beA an alle Kammermitglieder verschickt wurde (diejenigen Mitglieder, die nicht über ein beA verfügen, haben es per Post erhalten). Den entsprechenden Auszug aus dem Mitteilungsblatt finden Sie nachstehend.

Alle fünf Anträge wurden mit großer Mehrheit angenommen.

Bundestag beschließt die „große BRAO-Reform“ und weitere Gesetze

Am 10.06.2021 hat der Deutsche Bundestag die sog. „große BRAO-Reform“ beschlossen. Das „Gesetz zur Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe“ (so der offizielle Titel) wurde im Wesentlichen so verabschiedet, wie es der Regierungsentwurf vom 20.01.2021 bereits vorsah. Von zentraler Bedeutung für die Anwaltschaft sind insbesondere folgende Regelungen:

  • Rechtsanwälte können ihren Beruf zukünftig mit allen freien (auch nicht verkammerten) Berufen nach § 1 Abs. 2 PartGG ausüben, § 59c Abs. 1 BRAO-E.
  • Für Berufsausübungsgesellschaften sind alle Gesellschaftsformen nach deutschem Recht einschließlich der Handelsgesellschaften zulässig, § 59b Abs. 2 BRAO-E.
  • Nach § 31b BRAO-E richtet die Bundesrechtsanwaltskammer für jede im Gesamtverzeichnis eingetragene Berufsausübungsgesellschaft (zwingend) ein besonderes elektronisches Anwaltspostfach empfangsbereit ein. Für mehrere Standorte bzw. Zweigniederlassungen können Berufsausübungsgesellschaften fakultativ weitere Gesellschaftspostfächer erhalten. Auch das Gesellschaftspostfach stellt einen sicheren Übermittlungsweg im Sinne des § 130a Abs. 3 ZPO und der entsprechenden Parallelvorschriften in den anderen Verfahrensordnungen dar.
  • Ein nichtanwaltlicher Arbeitgeber, der zur Erbringung von Rechtsdienstleistungen berechtigt ist, kann Rechtsdienstleistungen auch durch von ihm angestellte Syndikusrechtsanwälte erbringen, § 46 Abs. 6 BRAO-E.

Der Bundesrat hat das Gesetz am 25.06.2021 gebilligt. Es wird (wohl) am 01.08.2022 in Kraft treten.

Ebenso beschlossen wurden:

  • Das „Gesetz zur Modernisierung des notariellen Berufsrechts und zur Änderung weiterer Vorschriften“ (das in einigen Bereichen auch Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte betrifft); tritt am 01.07.2021 in Kraft
  • Das „Gesetz zur Förderung verbrauchergerechter Angebote im Rechtsdienstleistungsmarkt“ (sog. Legal-Tech-Gesetz); tritt am 01.10.2021 in Kraft
  • Das „Gesetz zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht und zur Änderung weiterer Vorschriften“; tritt am 01.10.2021 in Kraft

Weitere Informationen finden Sie u. a. auf der Internetseite der Bundesrechtsanwaltskammer.

Corona – Ende des Katastrophenfalls in Bayern und weitere Lockerungen

Am 04.06.2021 hat der bayerische Ministerrat angesichts gesunkener Inzidenzen, auch bedingt durch die stetig steigende Impfquote, beschlossen, den Katastrophenfall in Bayern zum 07.06.2021 aufzuheben. Seit diesem Zeitpunkt gibt es nur noch zwei Inzidenzkategorien, nämlich Gebiete mit einer Inzidenz unter 50 und zwischen 50 und 100. Der bisherige Inzidenzbereich unter 35 entfällt. Die Beschlüsse im Einzelnen entnehmen Sie bitte der

Die Umsetzung erfolgte im Rahmen der

die am 07.06.2021 in Kraft getreten und bis 04.07.2021 gültig ist.

Die bundesweit geltende Pandemie-Notlage, die zum 30.06.2021 ausgelaufen wäre, wurde demgegenüber vom Bundestag bis 10.09.2021 verlängert. Sie gibt dem Bund u. a. das Recht, ohne Zustimmung des Bundesrates Verordnungen zu erlassen, etwa zu Corona-Tests, zu Impfungen, zum Arbeitsschutz und zur Einreise.

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Corona-Arbeitsschutzverordnung bis 10.09.2021 verlängert

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung (Corona-ArbSchV) – entsprechend der Dauer der pandemischen Lage – bis 10.09.2021 verlängert, gleichzeitig aber mit Wirkung ab 01.07.2021 der Entwicklung des Coronageschehens angepasst. Die neue Fassung vom 25.06.2021 steht nachfolgend zum Download bereit.

Es bleibt bei der Pflicht des Arbeitgebers, für alle Beschäftigen, die im Büro arbeiten, wöchentlich zwei kostenlose Corona-Tests anzubieten (§ 4 Abs. 1 Corona-ArbSchV). Allerdings können Arbeitgeber diese Angebotspflicht künftig umgehen, wenn sie „anderweitig den gleichwertigen Schutz der Beschäftigten sicherstellen oder diesen gleichwertigen Schutz anderweitig nachweisen“ können (§ 4 Abs. 2 Corona-ArbSchV).

Die Pflicht der Arbeitgeber, bei geeigneten Tätigkeiten den Arbeitnehmern Homeoffice anzubieten, wurde dagegen nicht verlängert. Sie ist mittlerweile als Teil der sog. Bundesnotbremse in § 28b Abs. 7 des Infektionsschutzgesetzes geregelt, deren Geltung am 30.06.2021 enden wird.

Die Arbeitschutzverordnung ist bis 10.09.2021 befristet; die Länder können strengere Regelungen treffen. Sollte sich die Infektionslage wieder verschlechtern, könnte auf Bundesebene schnell reagiert werden. Denn bis zum 10.09.2021 gilt auch die sog. „epidemische Lage von nationaler Tragweite“, sodass die zuständigen Ministerien weiterhin bestimmte Verordnungen ohne Zustimmung des Parlaments erlassen können.  

Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.

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Corona – Aufhebung der Impfpriorisierung

Seit 07.06.2021 ist die Impfpriorisierung bundesweit aufgehoben. Durch eine entsprechende Änderung der Corona-Impfverordnung steht die Corona-Schutzimpfung jetzt allen Bürgern offen, ohne Rücksicht auf ihr Alter, ihren Gesundheitszustand, ihre Stellung oder ihre berufliche Tätigkeit. Dies gilt grundsätzlich sowohl in den Impfzentren als auch in Arztpraxen und Betrieben. Näheres entnehmen Sie bitte der

Allerdings haben die Bundesländer nach § 16 Abs. 4 CoronaImpfV die Möglichkeit, an der früheren Priorisierung festzuhalten. Hiervon hat u. a. der Freistaat Bayern Gebrauch gemacht, soweit es die Schutzimpfungen in den bayerischen Impfzentren betrifft (in den bayerischen Arztpraxen wurde die Impfpriorisierung bereits am 20.05.2021 aufgehoben). Dort gelten Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte also weiterhin als Personen mit erhöhter Priorität (§ 4 Abs. 1 Nr. 4. b) CoronaImpfV vom 31.03.2021).

Nach aktuellen Meldungen soll in den nächsten Tagen aber auch die Priorisierung in den bayerischen Impfzentren aufgehoben werden.

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Corona – Verlängerung der Überbrückungshilfe III

Die Bundesregierung hat die Überbrückungshilfe III, welche die Fördermonate November 2020 bis Juni 2021 betrifft, als Überbrückungshilfe III Plus bis 30.09.2021 verlängert. Gleiches gilt für die Neustarthilfe, die nunmehr als Neustarthilfe Plus beantragt werden kann. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der

Neu ist die Gewährung einer Restart-Prämie, mit der Unternehmen einen höheren Zuschuss zu den Personalkosten erhalten können. Ersetzt werden künftig Anwalts- und Gerichtskosten von bis zu 20.000,00 € pro Monat für die insolvenzabwendende Restrukturierung von Unternehmen in einer drohenden Zahlungsunfähigkeit.

Die Antragstellung erfolgt über die bekannte Plattform www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de.

Bei der neuen Überbrückungshilfe III Plus mit der Laufzeit Juli bis September 2021 werden auch weiterhin Abschlagszahlungen geleistet. Diese enden bei der Überbrückungshilfe III am 30.06.2021. Anträge (ohne Abschlagszahlungen) können aber noch bis 31.08.2021 gestellt werden.

Weitere Informationen finden Sie auch auf der Internetseite der Bundesrechtsanwaltskammer unter https://brak.de/die-brak/coronavirus/#Überbrückungshilfe.

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3. Corona-Umfrage der BRAK – Ergebnisse

Die Bundesrechtsanwaltskammer hat die Ergebnisse ihrer dritten Corona-Umfrage veröffentlicht. Die Auswertung für den Freistaat Bayern finden Sie hier:

Die Gesamtauswertung nebst einem ausführlichen Bericht ist unter https://www.brak.de/die-brak/coronavirus/corona-umfrage/ abrufbar.

Zudem ist eine Podcast-Folge zur Umfrage erschienen, die Sie unter https://bundesrechtsanwaltskammer.podigee.io/30-folge_27 anhören können.

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Beantragung von Corona-Hilfen mittels beA

Rechtsanwälte, die als sog. prüfende Dritte für ihre Mandantschaft Corona-Neustarthilfe bzw. Überbrückungshilfe III beantragen, können sich an dem dafür bereitgestellten Portal des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) einmalig mit ihrer beA-Karte registrieren und auch künftig die beA-Karte für weitere Anmeldungen nutzen. Die Bestätigung der Identität wurde eingeführt, um Betrugsfälle im Zusammenhang mit der Beantragung von Corona-Hilfen einzudämmen. Dazu hat das Ministerium prüfende Dritte, die in den Berufsverzeichnissen keine E-Mail-Adresse hinterlegt haben, angeschrieben und darum gebeten, ihre Identität durch Eingabe eines Codes zu bestätigen. Als sichere Alternative hierzu hat die Bundesrechtsanwaltskammer in Kooperation mit dem Ministerium für Anwälte die Möglichkeit geschaffen, die beA-Karte zur Authentifizierung zu nutzen.

Seit Mitte April wurde zusätzlich zur Verbesserung der Datenqualität ein elektronischer Datenabgleich mit der Finanzverwaltung eingeführt. Bei Antragstellung wird nunmehr die vom Antragsteller angegebene IBAN mit den beim Finanzamt hinterlegten Daten abgeglichen. Auch dies ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg, Betrugsversuche schon bei Antragstellung zu erkennen. Voraussetzung ist bei Antragstellung die Angabe der Steuernummer im vereinheitlichten Bundesschema.

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BeA – erneute Auswertung der Erstregistrierungsquote

Im Newsletter von März 2021 wurde letztmalig die Erstregistrierungsquote der besonderen elektronischen Anwaltspostfächer veröffentlicht. Sie lag bundesweit für alle Postfächer bei 81 %; bei den niedergelassenen Rechtsanwälten bei 85 % und bei den Syndikusrechtsanwälten bei 62 %. Die neueste Auswertung der Bundesrechtsanwaltskammer (zum 31.05.2021) gelangte zu dem Ergebnis, dass die Quote nur leicht gestiegen ist – auf 87,1 % bei den niedergelassenen Rechtsanwälten und (weiterhin nur) 65 % bei den Syndikusrechtsanwälten. Im Bezirk der Rechtsanwaltskammer Bamberg beträgt die Quote aller erstregistrierten beAs exakt 84,2 % (niedergelassene Rechtsanwälte 86,4 %). Ein spürbarer Anstieg ist damit nicht zu verzeichnen. Näheres entnehmen Sie bitte der

Im Hinbklick auf die seit mehreren Jahren bestehende passive Nutzungspflicht gemäß § 31a Abs. 6 BRAO und den verpflichtenden Beginn des aktiven elektronischen Rechtsverkehrs zum 01.01.2022 (z. B. § 130d ZPO) wird nochmals an alle betroffenen Kolleginnen und Kollegen appeliert, die Erstregistrierung unverzüglich vorzunehmen. Sollten sich die Zahlen nicht merklich verbessern, wird dem Vorstand keine andere Wahl bleiben als im Einzelfall berufsaufsichtliche Verfahren gegen die säumigen Kammermitglieder einzuleiten und die notwendigen Sanktionen zu verhängen.

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Fortbildungsveranstaltung der RAK Bamberg und des Deutschen Anwaltsinstituts zum beA am 09.12.2021

Am 09.12.2021 bieten die Rechtsanwaltskammer Bamberg und das Deutsche Anwaltsinstitut im Rahmen der bestehenden Kooperation als Hybridveranstaltung ein Seminar zum besonderen elektronischen Anwaltspostfach mit dem Titel “beA: So geht´s – Alles, was Sie über Ihr Postfach wissen müssen!” an. Es findet von 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr im DAI-Ausbildungscenter in Heusenstamm (bei Frankfurt a. M.) sowie als Live-Übertragung per DAI eLearning Center statt.

Nähere Informationen und die Möglichkeit der Anmeldung entnehmen Sie bitte den nachfolgenden Dokumenten.

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Fortbildungsveranstaltungen des RENO Franken e.V. am 21.07. und 25.09.2021

Es wird daran erinnert, dass der RENO Franken e.V. am 21.07. und 25.09.2021 Fortbildungsveranstaltungen mit den Themen „Zwangsvollstreckung aktuell“ (online) und „Buchhaltung in der Anwaltskanzlei“ (in der Geschäftsstelle der RAK Bamberg) anbietet. Nähere Informationen und die Möglichkeit der Anmeldung entnehmen Sie bitte den Ausschreibungen, die nachfolgend zum Download bereitstehen.

RAK Bamberg sucht neue Mitglieder für den Aufgabenausschuss der Rechtsanwaltsfachangestellten

Gemäß § 2 Abs. 3 der Prüfungsordnung zur Durchführung von Abschluss- und Zwischenprüfungen für die Rechtsanwaltsfachangestellten vom 02.09.2020 hat die Rechtsanwaltskammer Bamberg einen Aufgabenausschuss errichtet, der auf Grundlage der ReNoPatAusbV die Prüfungsaufgaben erstellt und/oder auswählt und die schriftlichen Prüfungsaufgaben bewertet. Seine aktuelle Zusammensetzung entnehmen Sie bitte der nachfolgenden Übersicht.

Weil einige Ausschussmitglieder ihren „Rückzug“ angekündigt haben, werden neue Kandidatinnen und Kandidaten gesucht, die sich im Bereich der Ausbildung engagieren. Dies gilt insbesondere für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (Arbeitgebervertreter), aber auch für die Gruppe der Arbeitnehmervertreter, also Rechtsanwaltsfachangestellte und Geprüfte Rechtsfachwirte*innen.

Die Kammer bittet alle Interessenten, sich mit der Geschäftsstelle in Verbindung zu setzen, vorzugsweise per E-Mail unter ausbildung@rakba.de. Eine kurze Beschreibung von Person, beruflicher Tätigkeit und ggf. vorhandener Erfahrungen im Ausbildungs- und Prüfungsbereich wären wünschenswert. Eine Berufung kann in jeder Sitzung des Kammervorstands erfolgen. Sie ist zunächst auf die Dauer von fünf Jahren beschränkt (§ 3 Abs. 3 PO).

Für Rückfragen steht Ihnen Herr Geschäftsführer Rainer Riegler gerne zur Verfügung.

Geldwäsche-Prävention: Registrierungspflicht bei der FIU

Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sind in bestimmten Fällen Verpflichtete nach dem Geldwäschegesetz (GwG). Hierzu zählen nach § 2 Abs. 1 Nr. 10 GwG etwa die Beratung bei Finanz- oder Immobilientransaktionen oder bei Zusammenschlüssen und Übernahmen sowie die steuerliche Beratung. Mit der GwG-Novelle zum 01.01.2020 wurde die Pflicht eingeführt, sich – unabhängig von der Abgabe einer konkreten Verdachtsmeldung – bei der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (Financial Intelligence Unit – FIU) zu registrieren (§ 45 Abs. 1 S. 2 GwG). Sie gilt mit Inbetriebnahme des neuen Informationsverbundes der FIU, spätestens jedoch ab 01.01.2024. Betroffene Kolleginnen und Kollegen sollten sich bereits im Vorfeld mit der Meldepflicht nach §§ 43 ff. GwG befassen, um im Bedarfsfalle unverzüglich eine Verdachtsmeldung abgeben zu können.

Zur Registrierung stellt die FIU das elektronische Meldeportal goAML Web zur Verfügung. Dort sowie auf der FIU-Website finden Sie zudem Publikationen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, die als Hilfestellung dienen können. Mit einer Registrierung wird der Aufsichtsbehörde im Falle einer Kontrolle signalisiert, dass man sich als Verpflichteter bereits mit den Meldepflichten auseinandergesetzt hat.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den folgenden Dokumenten:

Im Übrigen wird auf die Internetseite der RAK Bamberg verwiesen.

Konjunkturumfrage Sommer 2021 in den Freien Berufen – Ergebnisse

Der Bundesverband der Freien Berufe (BFB) hat die Ergebnisse der Konjunkturumfrage Sommer 2021, die das Institut für Freie Berufe (IFB) vom 15.03. bis 02.05.2021 unter knapp 1.100 Freiberuflern durchgeführt hat, veröffentlicht.

Der Vergleich zum Sommer 2019 und somit zur Zeit vor Corona zeigt eine nach wie vor deutliche Eintrübung der Lage: Rund jeder Fünfte stuft die eigene wirtschaftliche Situation aktuell als schlecht ein, im Vor-Krisen-Sommer waren es nur halb so viele. Diese Umfrage bestätigt erneut, dass die Lage bei den Freien Berufen und deren Betroffenheit variiert: Teile der Freien Berufe arbeiten weit über Anschlag, um die Folgen der Krise aufzufangen, dagegen bleibt die Situation bei anderen Freiberuflern brisant. Entlang der Ergebnisse zeichnet sich überdies ab, dass gerade Solo-Selbstständige, ganz junge Unternehmen und freie Kulturberufe kämpfen.

Auch die Erwartungen für die kommenden sechs Monate bleiben noch hinter den Werten der Vor-Krisen-Zeit zurück. Damit überlagert die Skepsis weiterhin die Zuversicht. Die Unsicherheit bleibt und die Lage ist weiter angespannt. Hinter allen liegt eine bislang herausfordernde Zeit, für die in Not Geratenen und für die, deren Pensum enorm gestiegen ist. Teile derjenigen, die bislang gerade noch gut durch die Krise kommen, befürchten, dass sich auch ihre Lage durch ausbleibende Aufträge und Insolvenzen ihrer Auftraggeber zuspitzen könnte. Dies prägt auch die Personalplanung. Sie ist verhalten. Nachdem bereits Stellen abgebaut wurden, sind weitere rund 120.000 Stellen bedroht.

Eine Pressemitteilung des BFB finden Sie unter https://www.freie-berufe.de/pressemitteilungen/prof-dr-ewer-konzept-fuer-den-wiederaufbau-der-wirtschaft-vorbereiten/.

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Zur Erinnerung: Studie des Selbsthilfe der Rechtsanwälte e.V. zum Thema „Anwaltschaft 4.0 – Lage und Entwicklung“

Auf die Studie des Selbsthilfe der Rechtsanwälte e.V. zum Thema „Anwaltschaft 4.0 – Lage und Entwicklung“ wurde im Newsletter von April 2021 bereits hingewiesen. Hierzu führt das Institut für Freie Berufe eine Onlinebefragung durch, an der sich möglichst viele Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte beteiligen sollen. Näheres entnehmen Sie bitte dem

Der Link zur Onlinebefragung lautet wie folgt: www.t1p.de/anwalt4-0. Sie nimmt rund 13 Minuten in Anspruch und ist noch bis 04.07.2021 zugänglich.

Befragung zur E-Mail-Verschlüsselung der Technischen Hochschule Brandenburg

Studenten des Wirtschaftsingenieurwesens der Technischen Hochschule Brandenburg führen im Rahmen eines Hochschulprojektes mit dem Ziel einer Marktanalyse zur Ermittlung der Notwendigkeit einer DSGVO-konformen Kommunikation eine Online-Befragung durch. Hierzu steht ein Fragebogen zur Verfügung, zum dem Sie über folgenden Link gelangen: https://forms.gle/UVHZswm8z1hKN6nt5   

Die Befragung ist freiwillig und erfolgt anonym. Die Ergebnisse werden im Rahmen des Projektes ausgewertet und hochschulintern veröffentlicht. Rückschlüsse auf die Person sind weder beabsichtigt noch möglich. Die Daten werden unter keinen Umständen an Dritte weitergegeben. Die Beantwortung dauert rund 10 bis 15 Minuten. Um rege Beteiligung wird gebeten.