verabschiedet, der die Lage auf dem Ausbildungsmarkt für das Ausbildungsjahr 2018/2019 abbildet. Danach ist die Zahl der Auszubildenden zur/zum Rechtsanwaltsfachangestellten erneut leicht gesunken.
Der Ausbildungsberuf entwickelt sich damit auch weiterhin entgegen dem allgemeinen Trend in den Freien Berufen, die ein Plus von 1,9 % bei den neu abgeschlossenen Ausbildungsverträgen verzeichnen. Insgesamt gab es auf dem Arbeitsmarkt einen Rückgang von Ausbildungsverhältnissen um 1,2 %. Der Bericht bildet aufgrund des Erhebungszeitraums den Stand des Ausbildungsmarktes vor Ausbruch der Corona-Pandemie ab; deren Auswirkungen werden im folgenden Berufsbildungsberichts sichtbar sein.
Der Coburger Anwaltverein hat beschlossen, zur Nachwuchsgewinnung bei nichtanwaltlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern einen Preis für die drei besten Absolventinnen und Absolventen bei der Abschlussprüfung der Rechtsanwaltsfachangestellten auszuloben. Hierzu bittet er alle Ausbildungsanwälte im Bezirk des Landgerichts Coburg bzw. deren erfolgreiche Prüflinge um Rückmeldung bzw. Übermittlung der Prüfungsergebnisse.
Im Newsletter von Mai 2020 wurde bereits auf die Umfrage des Leibniz-Instituts für Präventionsforschung und Epidemiologie (BIPS) zur Bedeutung von neurowissenschaftlichen Forschungsergebnissen im Suchtbereich im Arbeitsalltag (auch) von Rechtsanwälten sowie zu deren ethischen und rechtlichen Implikationen hingewiesen. Daran soll nochmals erinnert werden.
Um Anreize für den wissenschaftlichen Nachwuchs zu geben, sich mit Themen des nationalen und internationalen Vergabewesens zu befassen, vergibt der forum vergabe e.V. auch 2021 den mit 5.000,00 € dotierten International Public Procurement Award (IPA). Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der
Mitte Juni 2020 hat der neue Dienstleister, die Wesroc GbR, den Betrieb des beA-Systems übernommen. Vorausgegangen waren eine knapp zehn-monatige Transitionsphase, in der sich Wesroc mit dem Quellcode der Software vertraut gemacht und in den Rechenzentren alles Notwendige aufgebaut hat. Die mit der Sicherheitsbegutachtung beauftragte Firma secuvera GmbH hatte das Signal gegeben, dass durch die durchgeführte IT-Sicherheitsprüfung keine betriebsverhindernden Befunde oder Schwachstellen identifiziert wurden. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der
Schon am 02.06.2020 war die Übernahme des Supports durch Wesroc erfolgt. Die neuen Kontaktdaten stehen auf der beA-Informationsseite der BRAK unter https://bea.brak.de/category/aktuelle-meldungen/ zur Verfügung. Darüber hinaus betreibt die Wesroc GbR unter https://portal.beasupport.de eine eigene Internetseite für Supportsuchende. Dort können Anwenderinnen und Anwender alle notwendigen Informationen einsehen und auch auf eine Wissensdatenbank zugreifen.
Die Hauptversammlung der Bundesrechtsanwaltskammer, die am 22.06.2020 Corona-bedingt als reine Präsidentenkonferenz in Berlin tagte, sprach sich mehrheitlich dafür aus, alle – auch nicht anwaltlichen – Insolvenzverwalter unter das Dach der BRAO zu nehmen und auf eine eigene Insolvenzverwalterkammer zu verzichten. Nähere Einzelheiten entnehmen Sie bitte der
Der Ausschuss Steuerrecht der Bundesrechtsanwaltskammer hat seine Handlungshinweise zur Lohnversteuerung von Beiträgen an Berufshaftpflichtversicherungen, Rechtsanwaltskammern und Vereine sowie von Kosten der beA-Karte überarbeitet. Die neue Version (Stand Juni 2020), die auch Ausführungen zu Syndikusrechtsanwälten enthält, finden Sie nachstehend.
Der Ausschuss Steuerrecht der Bundesrechtsanwaltskammer hat Handlungshinweise zur Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen erarbeitet, die nachfolgend zum Download bereit stehen.
Hintergrund ist das Gesetz zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen, wonach auch für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte für bestimmte Steuermodelle eine Anzeigepflicht eingeführt wird. Dadurch wird die Richtlinie (EU) 2018/822 („DAC-6“) in nationales Recht umgesetzt. Die Regelungen sind ab dem 01.07.2020 anzuwenden.
Rechtsanwälte, die als sog. Intermediäre auftreten, haben grenzüberschreitende Steuergestaltungen innerhalb der vorgegebenen Fristen elektronisch zu melden. Dies gilt auch dann, wenn sie selbst nicht steuerrechtlich beraten, sondern „nur“ eine von anderen Personen entwickelte Struktur umsetzen. Der Beitrag des Ausschusses gibt Rechtsanwälten ein Schema an die Hand, das bei allen Mandaten geprüft werden muss.
Am 19.05.2020 wurde die Neufassung des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) vom 04.05.2020, das zuletzt durch das Gesetz zur Modernisierung und Stärkung der beruflichen Bildung (BBiMoG) mit Wirkung zum 01.01.2020 wesentliche Änderungen erfahren hat, im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Sie steht nachfolgend zum Download bereit.
Gleichzeitig hat der Hauptausschuss des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB-HA) seine Richtlinien und Empfehlungen an die neue Gesetzeslage angepasst. Die aktualisierten Fassungen können Sie hier herunterladen:
Die Campus-Akademie als Weiterbildungseinheit der Universität Bayreuth bietet in den Monaten Juli, September und Oktober 2020 diverse Fortbildungsveranstaltungen aus dem Medizinrecht, dem Insolvenz- und Sanierungssteuerrecht und dem Familienrecht an, die auch für Fachanwälte geeignet sind. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der
Das Institut für Freie Berufe in Nürnberg (IFB) erstellt im Auftrag des Wirtschaftsministeriums einen Bericht zur Lage der Freien Berufe in Bayern 2020, in dem es zentral um das Thema „Fachkräftemangel und -sicherung“ geht. Hierzu läuft eine Online-Befragung, die sich an alle Freiberufler in Bayern richtet.
Im Interesse der Anwaltschaft wird um rege Teilnahme gebeten. Zur Umfrage gelangen Sie über folgenden Link: www.t1p.de/fb-bayern. Sie ist bis Ende Juli zugänglich und dauert etwa 12 Minuten.
hat die Bundesrechtsanwaltskammer nochmals auf den 8. Soldan Moot zur anwaltlichen Berufspraxis 2020 hingewiesen. Er soll vom 01.10. bis 03.10.2020 in Hannover stattfinden, sofern die Corona-Pandemie dies zulässt; gegebenenfalls ist die Durchführung von Onlineverhandlungen geplant.
Unterstützer aus der Anwaltschaft werden weiterhin gesucht. Insbesondere werden Praktiker benötigt, die Schriftsätze hinsichtlich Schlüssigkeit, Überzeugungskraft und Stil nach der bekannten Punkteskala von 0 bis 18 Punkten bewerten. Am 25.06.2020 wurde der Fall veröffentlicht; Anfang September erhält jeder Korrektor jeweils zwei aufeinander bezugnehmende Kläger- und Beklagtenschriftsätze, die bis zum 20.09.2020 zu bewerten sind.
Eine Anmeldung als Richter, Juror und/oder Korrektor der Schriftsätze ist unter https://soldanmoot.de/soldan-moot-2020/#anmeldung möglich. Fragen beantworten Professor Dr. Wolf und sein Team (info@soldanmoot.de) sowie die Geschäftsführerin der Bundesrechtsanwaltskammer Kristina Trierweiler (trierweiler@brak.de). Weitere Informationen finden Sie unter http://www.soldanmoot.de/.
Am 30.05.2020 ist das neue Fachportal mein-fachanwaltstitel.de an den Start gegangen. Es richtet sich an Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die einen Fachanwaltstitel anstreben oder ihn per FAO-Fortbildung auffrischen möchten. Herausgeberin Rechtsanwältin Dr. Susanne Offermann-Burckart hat alle relevanten Informationen kompakt zusammengefasst.
In seiner konstituierenden Sitzung vom 15.05.2020 hat der neue Vorstand der Rechtsanwaltskammer Bamberg folgende Vorstandsmitglieder in das Präsidium gewählt:
Vizepräsident: Rechtsanwalt Dr. Heinz Kracht (Würzburg)
Schriftführerin: Rechtsanwältin Elisabeth Geheeb (Bamberg)
Schatzmeister: Rechtsanwalt Georg Winkler (Bamberg)
Nach vierjährigem Engagement als Vizepräsidentin folgt Ilona Treibert auf den langjährigen Kammerpräsidenten Dr. Lothar Schwarz (Schweinfurt), der das Amt seit 2006, somit 14 Jahre lang, bekleidete und auf eine nochmalige Wiederwahl verzichtet hatte.
Die neue Schriftführerin Elisabeth Geheeb gehört dem Kammervorstand seit 2014 an. Sie ist Nachfolgerin von Dr. Heinz Kracht, Präsidiumsmitglied seit 2016, der in die Position des Vizepräsidenten aufrückte.
Der neue Schatzmeister Georg Winkler, Mitglied des Vorstands seit 2004, löst seinen Vorgänger Udo Kießwetter ab, der sich für einen Rückzug aus Präsidium und Vorstand entschieden und schon bei der Vorstandswahl 2020 nicht mehr kandidiert hatte. Er hatte sich seit 2000 im Vorstand und seit 2007 im Präsidium engagiert.
In jüngster Vergangenheit gab es bereits diverse Entscheidungen zur Frage, ob ein Rechtsanwalt zur Nutzung des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs verpflichtet ist, sollte die Einreichung eines Schriftsatzes per Telefax scheitern. Am 28.04.2020 hat sich der 10. Senat des Bundesgerichtshofs (Az. X ZR 60/19) erstmals zu dieser Problematik geäußert – betroffen war allerdings ein Patentanwalt, der nicht über ein beA verfügte und daher einen Rechtsanwalt mit der elektronischen Einreichung des Schriftsatzes hätte beauftragen müssen.
Nach Auffassung des BGH sei „zweifelhaft“, ob eine Verpflichtung zur aktiven beA-Nutzung bestehe. Denn angesichts der vielen Störungen des Systems (die Richter bezogen sich hier auf die zwölf Störungsmeldungen aus dem März 2020 mitten in der Corona-Krise) bestünden Zweifel, ob das System bei Sendungen kurz vor Fristablauf eine höhere Sicherheit böte.
Damit stellte sich das oberste Gericht gegen die Entscheidung des OLG Dresden (NJW 2019, 3312), das für zeitkritische Sendungen von fristgebundenen Schriftsätzen den rechtzeitigen alternativen Einsatz des beA als verpflichtend angesehen hatte. Das LG Krefeld (NJW 2019, 3658) war dem gefolgt. Das LG Mannheim (NJW 2020, 940) hatte sich auf die Gegenseite geschlagen und darauf hingewiesen, dass einer Versendung entgegenstehende technische Schwächen des Nutzers diesem mangels allgemeiner aktiver Nutzungspflicht nicht zur Last gelegt werden dürften.
Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs steht nachfolgend zum Download bereit.
In einer weiteren Entscheidung des 6. Senats vom 17.03.2020 (Az. VI ZB 99/19) ging es um die Ausgangskontrolle beim beA-Versand. Nach Meinung des Bundesgerichtshofs sei es nicht ausreichend, am Abend lediglich festzustellen, dass die Versendung irgendeines Schriftsatzes mit dem passenden Aktenzeichen an das Gericht erfolgte. Vielmehr müsse anhand eines sinnvoll vergebenen Dateinamens auch geprüft werden, welcher Art dieser Schriftsatz war.
Wie Sie dem Sondernewsletter der BRAK vom 20.05.2020 bereits entnehmen konnten, werden sich ab 02.06.2020 die Kontaktdaten des beA-Service Desk/Anwendersupport ändern. Die zentrale Anlaufstelle für alle Fragen rund um das beA wird dann wie folgt zu erreichen sein:
Jeder Hinterleger erhält wie bisher automatisch eine Störungsmeldung per-E-Mail, die über Zugriffsmöglichkeiten auf das neue Service-Portal informiert, um den Bearbeitungsstand einsehen zu können. Zugriffsdaten zum bisherigen Service-Portal werden nicht übernommen. Alle Nutzer des beA, die vor 02.06.2020 eine noch nicht abschließend bearbeitete Support-Anfrage beim bisherigen Dienstleister platziert haben, werden per E-Mail über das weitere Vorgehen informiert.
Nachdem der Deutsche Anwaltverein (DAV) den für 17.06. bis 19.06.2020 in Wiesbaden geplanten DAT wegen der Corona-Pandemie absagen musste, findet von Montag, 15.06.2020, bis Freitag, 19.06.2020, der Deutsche Anwaltstag erstmals in virtueller Form statt.
Im Zentrum steht das Fachprogramm mit der Möglichkeit für alle Kolleginnen und Kollegen, kostengünstig Online-Fortbildungen zu absolvieren. Angeboten werden sowohl Webinare als auch Live-Streams, Video-Streams und Podcasts. Daneben gibt es weitere Fortbildungen und mehrere rechtspolitische Programmpunkte und – ebenfalls virtuell – die AdvoTec für Kanzleibedarf.
Nach einer Presseinformation der Bundesrechtsanwaltskammer vom 20.04.2020 wurden an Prof. Dr. Reinhard Gaier neue Aufgaben herangetragen, mit denen sich seine Beanspruchung durch die Tätigkeit als Schlichter der Rechtsanwaltschaft nicht verbinden ließ. Aus diesem Grunde hat er sein Amt einvernehmlich mit Ablauf des 30.04.2020 niedegelegt.
Die BRAK wird in Kürze eine/n neue/n Schlichter/in bestellen. Erste Kontakte sind bereits aufgenommen.
Der Ausschuss Steuerrecht der Bundesrechtsanwaltskammer hat seine umsatzsteuerlichen Hinweise für die Rechnungslegung durch und an Rechtsanwälte aktualisiert und dabei insbesondere die Ausführungen zur Ist-Versteuerung überarbeitet. Die Handlungshinweise (Stand: Mai 2020) finden Sie nachstehend.
Auch für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte gelten die Regelungen des Umsatzsteuergesetzes, aus dem sich insbesondere Anforderungen für die zu stellenden Rechnungen, für den Vorsteuerabzug und für den Umgang mit Reise- und Bewirtungskosten ergeben.
Nach Art. 97 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) muss die Europäische Kommission dem Europaparlament und dem Rat bis 25.05.2020 und danach alle vier Jahre einen Bericht über die Bewertung und Überprüfung der DSGVO vorlegen. Ziel ist es, mögliche Auffälligkeiten und Probleme in der Anwendung zu identifizieren. Hierzu hat die Bundesrechtsanwaltskammer eine Stellungnahme erarbeitet, die nachfolgend zum Download zur Verfügung steht.
Die BRAK betont die Bedeutung des Schutzes des anwaltlichen Berufsgeheimnisses und fordert sektorspezifische Vorschriften für alle Rechtsanwälte in der Europäischen Union. Verbesserungen erkennt sie bei den Regelungen zur datenschutzrechtlichen Verantwortlichkeit; gleichzeitig verlangt sie die Konkretisierungen von Pauschalisierungen.
Das Leibniz-Institut für Präventionsforschung und Epidemiologie (BIPS) führt im Rahmen des vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) geförderten Projektes A-BRAIN (detaillierte Informationen unter https://blogs.helsinki.fi/a-brain/) eine Studie zur Bedeutung von neurowissenschaftlichen Forschungsergebnissen im Suchtbereich im Arbeitsalltag (auch) von Rechtsanwälten sowie zu deren ethischen und rechtlichen Implikationen durch.