Wahl zum Kammervorstand 2020 – Stimmabgabe bis 24.04.2020, 17:00 Uhr, möglich

Wahl zum Kammervorstand 2020 – Bewerber

Zur Erinnerung: Wahl des Kammervorstands 2020

Wahl zum Kammervorstand 2020

Vorstandsabteilungen der RAK Bamberg ab 01.01.2020

Neue Mitarbeiterin in der Geschäftsstelle der RAK Bamberg

Gesetz zur Neuregelung des Rechts der notwendigen Verteidigung – Pflichtverteidigerlisten

Versendung des Mitteilungsblatts „RAK-InFORM“ per beA

Fortbildungsnachweise für Fachanwälte 2019

Elektronischer Rechtsverkehr – teilnehmende Gerichte im Bezirk der RAK Bamberg

Wahl zum Vorstand der Rechtsanwaltskammer Bamberg 2020

Änderung der Umlageordnung zur Finanzierung des elektronischen Rechtsverkehrs der RAK Bamberg

156. Hauptversammlung der Bundesrechtsanwaltskammer in Schweinfurt

Beschlüsse der Kammerversammlung vom 26.04.2019

Zur nochmaligen Erinnerung: Kammertag am 26.04.2019 mit Fortbildung und Kammerversammlung

Anwaltsgericht Bamberg elektronisch zu erreichen

Wichtiger Hinweis zur Einziehung des Kammerbeitrags

Zur Erinnerung: Kammertag am 26.04.2019

Kammertag am 26.04.2019 in Bamberg – Save the date!

Versendung von Newsletter und Seminareinladungen der RAK Bamberg nur noch per beA

Wahl zum Kammervorstand 2020 – Stimmabgabe bis 24.04.2020, 17:00 Uhr, möglich

Am 23.03.2020 wurden gemäß Ziffer 5. des Terminplans vom 26.09.2019 die Wahlunterlagen an alle wahlberechtigten Kammermitglieder versandt. Damit begann die Wahlfrist zu laufen, die am Freitag, 24.04.2020, 17:00 Uhr, enden wird. Bis dorthin ist eine Stimmabgabe möglich.

Bitte schicken Sie Ihren Wahlbrief per Post an die Kammergeschäftsstelle oder werfen sie ihn in den Hausbriefkasten ein. Von einer persönlichen Abgabe bitten wir angesichts der Corona-Krise bis auf Weiteres Abstand zu nehmen.

Bitte achten Sie zudem auf die Angabe des Absenders auf der Vorderseite des (grauen) Wahlbriefs, weil andernfalls die Stimmabgabe ungültig ist. Als Absender ist dabei ausschließlich die wählende Rechtsanwältin bzw. der wählende Rechtsanwalt zu nennen, nicht die Kanzlei, der sie / er angehört. Ein Kanzleistempel reicht als Absenderangabe also nicht aus, weil der Wahlbrief keinem Kammermitglied zugeordnet werden kann!

Am 28.04.2020 wird die Auszählung der Stimmen erfolgen. Das Wahlergebnis wird anschließend auf der Kammerhomepage und im Mitteilungsblatt „RAK-InFORM“ von Juni 2020 veröffentlicht (§ 21 Ziffer 2. WO).

Weitere Informationen zur Vorstandswahl finden Sie auf der Internetseite der RAK Bamberg.

Wahl zum Kammervorstand 2020 – Bewerber

Am 13.02.2020 ist die Frist zur Einreichung von Wahlvorschlägen abgelaufen. Dementsprechend hat der Wahlausschuss in seiner Sitzung vom selben Tag folgende, ordnungsgemäß vorgeschlagene, Bewerber zur Wahl zugelassen (jeweils in alphabetischer Reihenfolge gelistet):

Aus dem Bezirk des Landgerichts Bamberg:

  • Rechtsanwältin Susanne Drehsen, Bamberg
  • Rechtsanwalt Dr. Jörg Händler, Bamberg
  • Rechtsanwalt Georg Winkler, Bamberg

Aus dem Bezirk des Landgerichts Hof:

  • Rechtsanwalt Thomas Figge, Schwarzenbach/Saale

Aus dem Bezirk des Landgerichts Würzburg:

  • Rechtsanwalt Wolfgang Bauer, Würzburg
  • Rechtsanwältin Gudrun Bohnert, Würzburg
  • Rechtsanwalt Dr. Heinz Kracht, Würzburg
  • Rechtsanwältin Martina Lehr, Kitzingen
  • Rechtsanwältin Wiebke Schneller, Würzburg

Nach Ziffer 5. des Terminplans vom 26.09.2019 werden die Wahlunterlagen am 23.03.2020 an alle wahlberechtigten Kammermitglieder versandt. Ab diesem Zeitpunkt beginnt die Wahlfrist zu laufen. Die Möglichkeit der Stimmabgabe besteht bis Freitag, 24.04.2020, 17:00 Uhr.

Weitere Informationen zur Vorstandswahl finden Sie auf der Internetseite der RAK Bamberg.

Zur Erinnerung: Wahl des Kammervorstands 2020

Es wird daran erinnert, dass in den nächsten Wochen die Neuwahl des Vorstands der Rechtsanwaltskammer Bamberg stattfindet, die erstmals als Briefwahl ausgetragen wird. Die Wahlbekanntmachung nebst Wahlausschreibung wurde im Mitteilungsblatt „RAK-InFORM“ von Dezember 2019 veröffentlicht und am 10.01.2020 per beA an alle Kammermitglieder verschickt. Sie steht zudem auf der Kammerhomepage unter www.rakba.de (Stichwort: Wahl des Vorstands 2020) zum Download bereit.

Weitere Informationen zur Wahl und die wichtigsten Dokumente können Sie ebenfalls auf der Internetseite herunterladen. Dies gilt auch für die Formulare zur Einreichung von Wahlvorschlägen. Bitte beachten Sie, dass die Frist hierfür am Donnerstag, 13.02.2020, 10:00 Uhr, ablaufen wird.

Wahl zum Kammervorstand 2020

Wie Sie dem Mitteilungsblatt „RAK-InFORM“ von Dezember 2019 nochmals entnehmen konnten, findet in Kürze die Neuwahl des Vorstands der Rechtsanwaltskammer Bamberg statt, die erstmals als Briefwahl ausgetragen wird. Die Wahlbekanntmachung nebst Wahlausschreibung wurde dort veröffentlicht. Sie wird zudem am 10.01.2020 per beA an alle Kammermitglieder verschickt und ab diesem Zeitpunkt auf der Kammerhomepage unter www.rakba.de (Stichwort: Wahl zum Kammervorstand 2020) zum Download bereit stehen.

Weitere Informationen zur Wahl und die wichtigsten Dokumente können Sie dann ebenfalls auf der Internetseite herunterladen. Bitte beteiligen Sie sich an der Wahl!

Vorstandsabteilungen der RAK Bamberg ab 01.01.2020

In seiner Sitzung vom 13.12.2019 hat der Vorstand der Rechtsanwaltskammer Bamberg die Errichtung, Besetzung und Zuständigkeit seiner Abteilungen für das Kalenderjahr 2020 beschlossen. Danach werden sich keine Änderungen zu der seit 01.01.2019 geltenden Regelung ergeben.

Die gebildeten Vorstandsabteilungen finden Sie auf der Internetseite der RAK Bamberg unter https://www.rakba.de/die-kammer/vorstandsabteilungen.

Neue Mitarbeiterin in der Geschäftsstelle der RAK Bamberg

Am 16.12.2019 hat eine neue Mitarbeiterin ihre Tätigkeit in der Kammergeschäftsstelle aufgenommen. Stefanie Pall trat die Nachfolge von Ilona Häder an, die mit Ablauf des 30.11.2019 in den verdienten Ruhestand verabschiedet wurde.

Damit haben sich auch die Aufgaben und Zuständigkeiten geändert. Näheres können Sie der Kammerhomepage unter https://www.rakba.de/die-kammer/geschaeftsstelle/ entnehmen.

Gesetz zur Neuregelung des Rechts der notwendigen Verteidigung – Pflichtverteidigerlisten

Das Gesetz zur Neuregelung des Rechts der notwendigen Verteidigung vom 10.12.2019 ist am 13.12.2019 in Kraft getreten. § 142 Abs. 6 StPO lautet seither wie folgt: „Wird dem Beschuldigten ein Pflichtverteidiger bestellt, den er nicht bezeichnet hat, ist er aus dem Gesamtverzeichnis der Bundesrechtsanwaltskammer (§ 31 der Bundesrechtsanwaltsordnung) auszuwählen. Dabei soll aus den dort eingetragenen Rechtsanwälten entweder ein Fachanwalt für Strafrecht oder ein anderer Rechtsanwalt, der gegenüber der Rechtsanwaltskammer sein Interesse an der Übernahme von Pflichtverteidigungen angezeigt hat und für die Übernahme der Verteidigung geeignet ist, ausgewählt werden“.

Bis zum Abschluss der erforderlichen technischen Anpassungsarbeiten an den elektronisch geführten Rechtsanwaltsverzeichnissen ist sicherzustellen, dass Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte ihr Interesse an der Übernahme von Pflichtverteidigungen gegenüber ihrer Rechtsanwaltskammer bekunden können und Informationen hierüber für die Gerichte und Staatsanwaltschaften verfügbar sind. Alle interessierten Kammermitglieder werden deshalb gebeten, die Geschäftsstelle der Rechtsanwaltskammer Bamberg kurzfristig zu benachrichtigen. Schön wäre es, wenn Sie für Ihre Rückmeldung auch den elektronischen Weg mittels beA-Nachricht nutzen würden.

Versendung des Mitteilungsblatts „RAK-InFORM“ per beA

Im Dezember 2019 wurde das Mitteilungsblatt der Rechtsanwaltskammer Bamberg erstmals – neben der Papierausgabe – auch über das besondere elektronische Anwaltspostfach an alle Kammermitglieder versandt. Damit soll getestet werden, ob dieser einfache und kostengünstige Weg, über das Kammergeschehen zu informieren und amtliche Bekanntmachungen zu veröffentlichen, auf die Zustimmung der Mitglieder stößt und – nach einer notwendigen Änderung der Geschäftsordnung in der nächsten Kammerversammlung – zukünftig zum Regelfall wird.

Um eine konkrete Einschätzung vornehmen zu können, werden alle Kolleginnen und Kollegen gebeten, konstruktive Kritik, Verbesserungswünsche oder einfach nur ihre Meinung, ob die ressourcensparende Versendung ausschließlich in elektronischer Form erfolgen soll, zu übermitteln. Hierfür bedankt sich der Kammervorstand schon jetzt.

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Fortbildungsnachweise für Fachanwälte 2019

Aus gegebenem Anlass wird darauf hingewiesen, dass jeder Rechtsanwalt, der eine Fachanwaltsbezeichnung führt, gemäß § 15 FAO jährlich auf diesem Gebiet wissenschaftlich publizieren oder mindestens an einer anwaltlichen Fortbildungsveranstaltung dozierend oder hörend teilnehmen muss. Die Gesamtdauer der Fortbildung darf 15 Zeitstunden nicht unterschreiten. Dies ist der Rechtsanwaltskammer unaufgefordert nachzuweisen.

Diejenigen Kolleginnen und Kollegen, die ihre Fortbildungsnachweise für das Kalenderjahr 2019 noch nicht vorgelegt haben, werden gebeten, diese bis 31.12.2019 vollständig an die Geschäftsstelle der Rechtsanwaltskammer Bamberg zu übermitteln (gerne auch per beA). Bitte beachten Sie hierbei, dass eingereichte Unterlagen nur noch in elektronischer Form archiviert und Originale vernichtet werden.

Elektronischer Rechtsverkehr – teilnehmende Gerichte im Bezirk der RAK Bamberg

In den letzten Wochen und Monaten haben nicht wenige ordentliche Gerichte auch im Bezirk der Rechtsanwaltskammer bzw. des Oberlandesgerichts Bamberg, insbesondere Land- und Amtsgerichte, mit dem (aktiven) Versand elektronischer Nachrichten (ERV Sufe 2) begonnen. Bekannt geworden ist dies u. a. aus den Landgerichtsbezirken Würzburg, Aschaffenburg und Bamberg. Alle Kolleginnen und Kollegen müssen deshalb damit rechnen, vermehrt gerichtliche Nachrichten in ihrem beA-Postfach vorzufinden, bei denen auch die Erteilung eines elektronischen Empfangsbekenntnisses angefordert wird.

Aus diesem Grunde wird um erhöhte Aufmerksamkeit gebeten. Nochmals wird darauf hingewiesen, dass § 31a Abs. 6 BRAO eine passive Nutzungspflicht vorsieht und Rechtsanwälte u. a. verpflichtet sind, den Eingang von beA-Nachrichten zur Kenntnis zu nehmen. Verstöße können – von haftungsrechtlichen Konsequenzen abgesehen – von der Rechtsanwaltskammer im Wege eines berufsaufsichtlichen Verfahrens überprüft und ggf. sanktioniert werden.

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Wahl zum Vorstand der Rechtsanwaltskammer Bamberg 2020

Nach § 64 Abs. 1 BRAO werden die Mitglieder des Vorstands einer Rechtsanwaltskammer von den Kammermitgliedern in geheimer und unmittelbarer Wahl durch Briefwahl oder elektronische Wahl gewählt. Die Wahlperiode beträgt vier Jahre, wobei alle zwei Jahre die Hälfte der Mitglieder aus dem Vorstand ausscheidet, § 68 Abs. 1 und 2 BRAO. Dies betrifft im Jahre 2020 folgende Vorstandsmitglieder im hiesigen Kammerbezirk:

  • Rechtsanwalt Wolfgang Bauer, Würzburg
  • Rechtsanwältin Gudrun Bohnert, Würzburg
  • Rechtsanwältin Susanne Drehsen, Bamberg
  • Rechtsanwalt Thomas Figge, Schwarzenbach/Saale
  • Rechtsanwalt Udo Kießwetter, Bamberg
  • Rechtsanwalt Dr. Heinz Kracht, Würzburg
  • Rechtsanwältin Martina Lehr, Kitzingen
  • Rechtsanwältin Wiebke Schneller, Würzburg
  • Rechtsanwalt Georg Winkler, Bamberg

Gemäß § 2 der Wahlordnung (WO) der RAK Bamberg wird die Wahl von einem Wahlausschuss geleitet, der aus drei Mitgliedern und drei stellvertretenden Mitglieder besteht. Sie wurden vom Vorstand in dessen Sitzung vom 13.09.2019 wie folgt berufen:

  • Mitglieder: RAin Elisabeth Schmitt (Bamberg), RA Dr. Veit Schell (Bamberg) und RAin Martina Leuteritz (Bamberg)
  • Stellvertreter: RA Thomas Drehsen (Bamberg), RAin Mareen Basler (Bamberg) und RA Maximilian Glabasnia (Bamberg)

Die konstituierende Sitzung des Wahlausschusses fand am 26.09.2019 statt. Dort wurde entschieden, dass die Wahl als Briefwahl durchgeführt wird. Zudem wurde im Einvernehmen mit dem Präsidenten der RAK Bamberg ein Terminplan über den zeitlichen Ablauf der Wahl aufgestellt (§ 4 WO), der nachfolgend zum Download bereit steht.

Dementsprechend wird die Wahlbekanntmachung im Mitteilungsblatt „RAK-InFORM“ von Dezember 2019 und zeitgleich auf der Kammerhomepage veröffentlicht. Zudem wird sie spätestens am 10.01.2020 über das besondere elektronische Anwaltspostfach an alle Kammermitglieder verschickt (§ 5 WO).

Bitte nehmen Sie an der Wahl teil!

Änderung der Umlageordnung zur Finanzierung des elektronischen Rechtsverkehrs der RAK Bamberg

Am 26.04.2019 hatte die Kammerversammlung beschlossen, die Umlageordnung der Rechtsanwaltskammer Bamberg in § 1 zu ändern (hierauf wurde im Newsletter von April 2019 bereits hingewiesen). Nach Ausfertigung durch den Kammerpräsidenten und Veröffentlichung im Mitteilungsblatt RAK – InFORM von Juni 2019 tritt die neue Umlageordnung nunmehr in Kraft. Sie steht nachfolgend zum Download bereit.

Alle Ordnungen der RAK Bamberg finden Sie auch auf der Kammerhomepage unter https://www.rakba.de/service/fuer-anwaelte/ordnungen-der-rak-bamberg.

156. Hauptversammlung der Bundesrechtsanwaltskammer in Schweinfurt

Auf der 156. Hauptversammlung der Bundesrechtsanwaltskammer am 10.05.2019 in Schweinfurt haben sich die anwesenden Präsidentinnen und Präsidenten der regionalen Rechtsanwaltskammern mit großer Mehrheit für die Beibehaltung der BGH-Anwaltschaft ausgesprochen. 17 von 27 vertretenen Kammern stimmten dafür, dass in Zivilsachen beim Bundesgerichtshof weiterhin das Prinzip der Singularzulassung gelten soll und diese Tätigkeit den rund 45 Mitgliedern der Rechtsanwaltskammer beim BGH vorbehalten bleibt. Der letztlich angenommene Vorschlag sieht aber auch eine Reform des Zulassungs- und Auswahlverfahrens vor, das künftig nicht mehr das BMJV, sondern die BRAK übernehmen soll. Diese wird beim Gesetzgeber auf eine entsprechende BRAO-Änderung hinwirken.

Thema der HV, die von der Rechtsanwaltskammer Bamberg organisiert wurde, waren zudem das anwaltliche Gesellschaftsrecht und die Möglichkeit der Fremdbeteiligung an Anwaltskanzleien, die von der Hauptversammlung kritisch gesehen und überwiegend abgelehnt wurde.

Auch das anwaltliche Gebührenrecht wurde erörtert. Eine regelmäßige Anpassung der Gebührenhöhe, welche BRAK und DAV für zwingend notwendig erachten, scheitert derzeit jedoch an den Bundesländern, die wegen zu erwartender Mehrausgaben im Rahmen der Prozesskostenhilfe und der Pflichtverteidigungen auf eine Erhöhung auch der Gerichtskosten drängen. Dies lehnen die Anwaltsorganisationen allerdings ab, weil es den Zugang zum Recht erschweren würde.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der

Einen ausführlichen Bericht zur Veranstaltung finden Sie demnächst im Mitteilungsblatt RAK-InFORM von Juni 2019.

Beschlüsse der Kammerversammlung vom 26.04.2019

Am 26.04.2019 fand die ordentliche Mitgliederversammlung 2019 der Rechtsanwaltskammer Bamberg statt. Dabei wurden zum Thema „elektronischer Rechtsverkehr – beA“ folgende Beschlüsse gefasst:

  • Die Umlageordnung zur Finanzierung des elektronischen Rechtsverkehrs wurde in § 1 dahin geändert, dass die Umlage zukünftig von allen Kammermitgliedern zu bezahlen ist, also auch von solchen, die nicht im Gesamtverzeichnis eingetragen sind. Dies betrifft in erster Linie die Rechtsanwaltsgesellschaften (GmbHs), für welche die Bundesrechtsanwaltskammer zwar kein besonderes elektronisches Anwaltspostfach eingerichtet hat, aber dennoch Beiträge von den Regionalkammern verlangt.
  • Die Umlage für das Kalenderjahr 2020 wurde gemäß § 2 der Umlageordnung auf 65,00 € festgesetzt. Sie ist nach § 3 der Umlageordnung am ersten Werktag des neuen Jahres fällig, somit am Donnerstag, 02.01.2020. Es wird um Beachtung gebeten.

Ein ausführlicher Bericht zur Kammerversammlung wird im Mitteilungsblatt „RAK-InFORM“ von Juni 2019 enthalten sein.

Zur nochmaligen Erinnerung: Kammertag am 26.04.2019 mit Fortbildung und Kammerversammlung

Wie mehrfach angekündigt findet am Freitag, 26.04.2019, im Würzburger Lehrgangswerk (WLW) in Bamberg, Würzburger Straße 59, der Kammertag 2019 der Rechtsanwaltskammer Bamberg statt.

Er beginnt um 10:00 Uhr mit einer Fortbildungsveranstaltung aus dem Familien-, Erb- und Sozialrecht. Referentin ist Rechtsanwältin Dr. Gudrun Doering-Striening, Fachanwältin für Sozialrecht und für Familienrecht aus Essen. Sie wird zum Thema „Albtraum Alter – Blitzlichter aus dem Seniorenrecht“ vortragen. Der Eintritt ist wie immer frei.

Um 14:00 Uhr lädt die Kammer alle anwesenden Mitglieder zu einem gemeinsamen Mittagessen ein.

Die ordentliche Kammerversammlung startet um 15:00 Uhr mit einem Gastvortrag von Leo Martin, Ex-Geheimagent, Kriminalist & Bestsellerautor aus München. Den weiteren Ablauf und Näheres zur Tagesordnung können Sie dem Mitteilungsblatt RAK – InFORM von März 2019 entnehmen. Dort finden Sie auch ein

Bitte machen Sie von Ihren Rechten Gebrauch und nehmen Sie an der Kammerversammlung teil!

Anwaltsgericht Bamberg elektronisch zu erreichen

Nicht nur die Rechtsanwaltskammer, sondern auch das Anwaltsgericht Bamberg ist mittlerweile auf elektronischem Wege zu erreichen. Alle Kolleginnen und Kollegen können sich über ihr besonderes elektronischen Anwaltspostfach an das Anwaltsgericht wenden, das im Gesamtverzeichnis als Empfänger von beA-Nachrichten addressierbar ist.

Zudem verfügt das Anwaltsgericht seit Kurzem über eine eigene E-Mail-Adresse. Sie lautet wie folgt: Anwaltsgericht@rak-bamberg.de.

Nähere Informationen zum Anwaltsgericht finden Sie auf der Internetseite der RAK Bamberg unter https://www.rakba.de/die-kammer/anwaltsgericht/.

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Zur Erinnerung: Kammertag am 26.04.2019

Wie bereits angekündigt findet am Freitag, 26.04.2019, im Würzburger Lehrgangswerk (WLW) in Bamberg, Würzburger Straße 59, die ordentliche Kammerversammlung 2019 der Rechtsanwaltskammer Bamberg statt. Sie wird um 15:00 Uhr mit einem Gastvortrag von Leo Martin, Ex-Geheimagent, Kriminalist & Bestsellerautor, beginnen.

Bereits für 10:00 Uhr ist eine Fortbildungsveranstaltung aus dem Familien-, Erb- und Sozialrecht geplant. Referentin ist Rechtsanwältin Dr. Gudrun Doering-Striening aus Essen, Fachanwältin für Sozialrecht und für Familienrecht. Der Eintritt ist wie immer frei.

Um 14:00 Uhr lädt die Kammer alle anwesenden Mitglieder zu einem gemeinsamen Mittagessen ein.

Bitte reservieren Sie diesen Termin. Nähere Informationen zur Kammerversammlung und zur Fortbildung werden Sie mit dem Mitteilungsblatt RAK – InFORM von März 2019 erhalten. Dort finden Sie auch ein Anmeldeformular.

Kammertag am 26.04.2019 in Bamberg – Save the date!

Am Freitag, 26.04.2019, findet im Würzburger Lehrgangswerk (WLW) in Bamberg, Würzburger Straße 59, die ordentliche Kammerversammlung 2019 der Rechtsanwaltskammer Bamberg statt. Sie wird um 14:00 Uhr beginnen. Bereits für 10:00 Uhr ist eine – wie immer kostenlose – Fortbildungsveranstaltung geplant. Um 13:00 Uhr lädt die Kammer alle anwesenden Mitglieder zu einem gemeinsamen Mittagessen ein.

Wir bitten Sie schon jetzt, den Termin zu reservieren. Nähere Informationen zur Kammerversammlung und zur Fortbildung werden Sie mit dem Mitteilungsblatt „RAK – InFORM“ von März 2019 erhalten. Dort finden Sie auch ein Anmeldeformular.

Versendung von Newsletter und Seminareinladungen der RAK Bamberg nur noch per beA

In den Newslettern von November und Dezember 2018 wurde bereits darauf hingewiesen, dass die Rechtsanwaltskammer Bamberg in geeigneten Fällen vermehrt über das besondere elektronische Anwaltspostfach mit ihren Mitgliedern kommunizieren wird. Dies gilt von nun an für den Kammer-Newsletter und für Einladungen zu kammereigenen Fortbildungsveranstaltungen, die bislang über einen kostspieligen FAX-Versand erfolgten. Dieser wird zukünftig entfallen, ebenso die Newsletter-Ankündigung per E-Mail.

Selbstverständlich kann die Anmeldung zum Seminar ebenfalls über das Kammerpostfach erfolgen (ist sogar erwünscht). Eine Anmeldung per Telefax oder E-Mail bleibt bis auf weiteres aber möglich.