Geldwäsche – aktualisierte Auslegungs- und Anwendungshinweise der RAK Bamberg

Nach § 51 Abs. 8 GwG stellen die Aufsichtsbehörden den Verpflichteten regelmäßig aktualisierte Auslegungs- und Anwendungshinweise für die Umsetzung der Sorgfaltspflichten und der internen Sicherungsmaßnahmen nach den gesetzlichen Bestimmungen zur Verhinderung von Geldwäsche und von Terrorismusfinanzierung zur Verfügung.

Die aktualiserte Fassung (4. Auflage) wurde am 22.07.2020 vom Präsidium der Bundesrechtsanwaltskammer beschlossen und am 18.09.2020 vom Vorstand der Rechtsanwaltskammer Bamberg genehmigt. Sie steht nachfolgend zum Download bereit.

Sie finden die Hinweise auch auf der Internetseite der RAK Bamberg unter https://www.rakba.de/service/fuer-anwaelte/geldwaesche/aufsicht-nach-dem-geldwaeschegesetz/?&rex_version=1.