Ausbildungsvergütung für Rechtsanwaltsfachangestellte – neue Empfehlungen der Rechtsanwaltskammer Bamberg

Prüfungsvorbereitungskurse für auszubildende Rechtsanwaltsfachangestellte 2024

Rechtsanwaltsfachangestellte – zugelassene Hilfsmittel bei Zwischen- und Abschlussprüfungen

Wiederholung des Praktiker-Workshops zur Zwangsvollstreckung am 24.11.2023 in Bamberg

Infoveranstaltung zum Reallabor Basisdokument am 05.12.2023

Anstieg der Mindestausbildungsvergütung zum 01.01.2024

Geprüfte Rechtsfachwirte – Neufassung der unverbindlichen Orientierungshilfe

Erstregistrierung von Berufsausübungsgesellschaften im beA

Zur Erinnerung: Deutsch-Tschechisch-Slowakisches Anwaltsforum am 03.11. und 04.11.2023 in Dresden

Neubestellung des Prüfungs- und des Aufgabenausschusses für Geprüfte Rechtsfachwirte

Termine der Fortbildungsprüfung zum/zur Geprüften Rechtsfachwirt/in 2024

Zwischenprüfung der Rechtsanwaltsfachangestellten 2023/2024

Abschlussprüfung der Rechtsanwaltsfachangestellten 2024/I

Deutsch-Tschechisch-Slowakisches Anwaltsforum am 03.11. und 04.11.2023 in Dresden

Geldwäscheprävention – Online-Fortbildung der RAK Bamberg am 09.10.2023

Geänderte Telefonzeiten der Kammergeschäftsstelle

Tschechisch-Slowakisch-Deutsches Anwaltsforum am 03.11. und 04.11.2023 in Dresden – Save the Date!

Neue Beitragsordnung der RAK Bamberg ab 01.01.2024

Zur Erinnerung: Abschaltung des Telefaxanschlusses der Kammergeschäftsstelle zum 01.07.2023

Ergebnisse der Wahl zur Satzungsversammlung 2023

RAK Bamberg sucht Mitarbeiter/in für Geschäftsstelle

Abschaltung des Telefaxanschlusses in der Kammergeschäftsstelle zum 01.07.2023

22. Ausbildungsmesse am 08.07.2023 in Bamberg

Beschlüsse der Kammerversammlung vom 21.04.2023

Neue Statistik zu den Mitgliedern der Rechtsanwaltskammern

Ausbildungsvergütung für Rechtsanwaltsfachangestellte – neue Empfehlungen der Rechtsanwaltskammer Bamberg

Nach einigen Jahren hat der Vorstand der Rechtsanwaltskammer Bamberg wieder Empfehlungen über die von Ausbildungskanzleien zu zahlenden Vergütungen für auszubildende Rechtsanwaltsfachangestellte beschlossen. Danach sollen in Ausbildungsverträgen ab 01.01.2024 wenigstens folgende Beträge vereinbart werden:

  • im 1. Ausbildungsjahr 1.000,00 €
  • im 2. Ausbildungsjahr 1.100,00 €
  • im 3. Ausbildungsjahr 1.200,00 €

Diese Empfehlungen gelten als angemessene Vergütungen im Sinne von § 17 Abs. 1 BBiG, die nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts nur in begründeten Ausnahmefällen um bis zu 20 % unterschritten werden können (so z. B. BAG, Urt. v. 29.04.2015, Az. 9 AZR 108/14). Eine Herabsetzung auf die gesetzliche Mindestausbildungsvergütung nach § 17 Abs. 2 BBiG kommt damit nicht in Betracht. Denn die Rechtsanwaltskammer hat die Möglichkeit, die Untergrenze der angemessenen Vergütung verbindlich festzulegen.

Die RAK Bamberg hat sich damit der allgemeinen Entwicklung der Ausbildungsvergütungen angeschlossen. Die zukünftig geltenden Empfehlungen liegen in etwa im Durchschnitt der Vergütungsempfehlungen aller Rechtsanwaltskammern im Bundesgebiet.

Alle Ausbildungskanzleien und Ausbilder werden um Beachtung gebeten, zumal die Eintragung des Ausbildungsverhältnisses und damit auch die Teilnahme an der Abschlussprüfung von der Vereinbarung einer angemessenen Ausbildungsvergütung abhängt.

Prüfungsvorbereitungskurse für auszubildende Rechtsanwaltsfachangestellte 2024

Zur Vertiefung insbesondere des praxisrelevanten Prüfungswissens bietet die Rechtsanwaltskammer Bamberg in jedem Jahr Prüfungsvorbereitungskurse für alle auszubildenden Rechtsanwaltsfachangestellten an, die im Sommer an der Abschlussprüfung teilnehmen werden. Die genauen Termine im Jahr 2024 entnehmen Sie bitte der

Ausschreibung 2024 (mit Anmeldeformular).

Bitte beachten Sie, dass alle Kurse ausschließlich online über die Plattform „Microsoft Teams“ stattfinden werden. Die Zugangsdaten für die jeweilige Veranstaltung erhalten Sie nach Anmeldung gesondert per E-Mail. Beginn ist jeweils um 09:00 Uhr, das jeweilige Ende ist für 15:00 Uhr geplant.

Die Teilnehmerzahl ist pro Kurstag auf 30 begrenzt. Die Berücksichtigung erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen bei der Kammergeschäftsstelle.

Rechtsanwaltsfachangestellte – zugelassene Hilfsmittel bei Zwischen- und Abschlussprüfungen

Der Prüfungsausschuss der Rechtsanwaltskammer Bamberg hat eine Änderung der zugelassenen Hilfsmittel bei der Zwischen- und Abschlussprüfung der Rechtsanwaltsfachangestellten beschlossen. Die aktualisierte Fassung der „Hilfsmittelbekanntmachung“ finden Sie auf der Kammerhomepage. Die Liste der nicht zugelassenen Hilfsmittel ist unverändert. Alle Ausbilder und Auszubildenden werden um entsprechende Beachtung gebeten.

Vorsorglich werden alle ausbildenden Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte auf die Regelung in § 14 Abs. 1 Nr. 3 des Berufsbildungsgesetzes hingewiesen, wonach sie ihren Auszubildenden kostenlos die Ausbildungsmittel, darunter auch Fachliteratur, zur Verfügung zu stellen haben, die zur Berufsausbildung und zum Ablegen von Zwischen- und Abschlussprüfungen, auch soweit solche nach Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses stattfinden, erforderlich sind. Dies gilt insbesondere für die einschlägigen Gesetze, wobei die Rechtsanwaltskammer Bamberg die Textsammung „Habersack – Deutsche Gesetze“ (Hauptband und Ergänzungsband) empfiehlt. Denn die Loseblattsammlung mit Aktualisierungsservice hat den Vorteil, durch Ergänzungslieferungen immer auf dem aktuellen Stand zu sein. Zudem enthält nur der Habersack alle für die Abschlussprüfung relevanten Gesetze in einem Werk.

 

 

Wiederholung des Praktiker-Workshops zur Zwangsvollstreckung am 24.11.2023 in Bamberg

Wegen der großen Nachfrage wiederholt die Rechtsanwaltskammer Bamberg am Freitag, 24.11.2023, den Praktiker-Workshop zur Zwangsvollstreckung, der am 23.10.2023 erstmals angeboten wurde. Er findet von 09:00 Uhr bis 16:30 Uhr im Bistumshaus St. Otto in Bamberg, Heinrichsdamm 32, statt. Referent ist Geprüfter Rechtsfachwirt Harald Minisini aus München.

Näher Informationen entnehmen Sie bitte dem

Einladungsschreiben (für 23.10.2023),

das auch ein Anmeldeformular enthält. Es sind noch wenige Restplätze frei.

 

 

Infoveranstaltung zum Reallabor Basisdokument am 05.12.2023

Die Rechtsanwaltskammer München bietet am Dienstag, 05.12.2023, von 17:00 Uhr bis 19:00 Uhr, zusammen mit dem Bayerischen Staatsministerium der Justiz und der Rechtsanwaltskammer Bamberg eine kostenfreie Infoveranstaltung zum Reallabor Basisdokument an. Über das zugrundeliegende Forschungsprojekt „Strukturvorgaben für den Parteivortrag im Zivilprozess“ haben wir zuletzt im Newsletter von September 2023 berichtet.

Nach einer kurzen Einführung in das Projekt wird der Prototyp der Anwendung im Rahmen eines Musterprozesses vorgestellt. Mit verteilten Rollen wird demonstriert, wie die Anwendung ein gerichtliches Verfahren womöglich transparenter, schlanker und schneller machen kann. Im Anschluss daran sollen mit den Teilnehmern die Vor- und Nachteile der aktuellen Anwendung, deren Einbindung in den elektronischen Rechtsverkehr und eine mögliche Abbildung des Verfahrens in den Prozessordnungen diskutiert werden.

Weitere Informationen zu dieser Veranstaltung, an der Sie sowohl in Präsenzform als auch online teilnehmen können, erhalten Sie auf der Internetseite der Rechtsanwaltskammer München. Dort besteht auch die Möglichkeit der Anmeldung. Ameldeschluss ist Donnerstag, 30.11.2023.

Anstieg der Mindestausbildungsvergütung zum 01.01.2024

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung hat mit

Bekanntmachung vom 18.10.2023

die Mindestausbildungsvergütung für Berufsausbildungen nach dem Berufsbildungsgesetz – also auch für Rechtsanwaltsfachangestellte – für den Zeitraum vom 01.01. bis 31.12.2024 wie folgt festgelegt:

  • im 1. Ausbildungsjahr 649,00 € (bislang 620,00 €)
  • im 2. Ausbildungsjahr 766,00 € (bislang 731,60 €)
  • im 3. Ausbildungsjahr 876,00 € (bislang 837,00 €)
  • im 4. Ausbildungsjahr 909,00 € (bislang 868,00 €)

Alle Ausbildungskanzleien und -anwälte werden um entsprechende Beachtung gebeten.

Gleichzeitig wird darauf hingewiesen, dass die Mindestsätze nur die Untergrenze der angemessenen Ausbildungsvergütung bilden. Die Vereinbarung höherer Vergütungen ist selbstverständlich möglich und angesichts der anspruchsvollen Ausbildung zur/zum Rechtsanwaltsfachangestellten auch wünschenswert.

Geprüfte Rechtsfachwirte – Neufassung der unverbindlichen Orientierungshilfe

Die Prüfungsausschüsse I und II der Rechtsanwaltskammern Bamberg, München und Nürnberg haben ihre unverbindliche Orientierungshilfe für die Fortbildungsprüfung zum anerkannten Abschluss „Geprüfter Rechtsfachwirt/Geprüfte Rechtsfachwirtin“ aktualisiert. Die Neufassung mit Stand September 2023 finden Sie nachstehend sowie auf der Internetseite der RAK Bamberg.

Unverbindliche Orientierungshilfe (Stand 09/2023)

Die Orientierungshilfe ist eine unverbindliche Empfehlung der beiden Prüfungsausschüsse; sie erläutert die Prüfungsinhalte nach § 15 der Prüfungsordnung. Aus ihr können keine Rechtsansprüche hergeleitet werden; sie ist insbesondere nicht Teil der Prüfungsordnung.

Erstregistrierung von Berufsausübungsgesellschaften im beA

Die Bundesrechtsanwaltskammer weist darauf hin, dass (auch) im Bezirk der Rechtsanwaltskammer Bamberg eine Vielzahl von beA-Postfächern zugelassener Berufsausübungsgesellschaften (Gesellschaftspostfächer) noch nicht erstregistriert ist. Auch im Hinblick auf die passive Nutzungspflicht gemäß §§ 31b Abs. 5 i. V. m. 31a Abs. 6 BRAO werden alle betroffenen Kammermitglieder aufgefordert, die Erstregistrierung nunmehr bis spätestens 15.10.2023 vorzunehmen. Andernfalls müsste die Rechtsanwaltskammer ein berufsaufsichtliches Verfahren einleiten.

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Zur Erinnerung: Deutsch-Tschechisch-Slowakisches Anwaltsforum am 03.11. und 04.11.2023 in Dresden

An das diesjährige Deutsch-Tschechisch-Slowakische Anwaltsforum am 03.11. und 04.11.2023 in Dresden wird nochmals erinnert. Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem

Einladungsschreiben,

das am 29.08.2023 per beA an alle Kammermitglieder verschickt wurde und auch ein Anmeldeformular enthält. Bitte beachten Sie die am 05.10.2023 ablaufende Anmeldefrist.

Neubestellung des Prüfungs- und des Aufgabenausschusses für Geprüfte Rechtsfachwirte

Die Rechtsanwaltskammern Bamberg und Nürnberg, die gemeinsam mit der Rechtsanwaltskammer München die Fortbildungsprüfung zum/zur Geprüften Rechtsfachwirt/in abnehmen, haben für die Zeit vom 01.07.2023 bis 30.06.2026 ihren Prüfungsausschuss (PA II) neu bestellt.

Prüfungsausschuss der RAKn Bamberg und Nürnberg (01.07.2023 – 30.06.2026)

Zudem wurde der gemeinsame Aufgabenausschuss der drei bayerischen Rechtsanwaltskammern Bamberg, München und Nürnberg neu berufen. Nähere Informationen hierzu und zur Fortbildungsprüfung im Allgemeinen finden Sie auf der Internetseite der Rechtsanwaltskammer Bamberg.

Termine der Fortbildungsprüfung zum/zur Geprüften Rechtsfachwirt/in 2024

Nach § 7 Abs. 3 der Prüfungsordnung (PO) für die Durchführung der Fortbildungsprüfung gemäß der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss „Geprüfter Rechtsfachwirt“ vom 23.08.2001 (BGBl I, 2250) gibt die Rechtsanwaltskammer Bamberg die Prüfungstermine 2024 wie folgt bekannt:

Schriftliche Prüfung (§ 14 Abs. 2 PO):

  • Dienstag, 05.03.2024 (1. Prüfungstag)
  • Mittwoch, 06.03.2024 (2. Prüfungstag)
  • Donnerstag, 07.03.2024 (3. Prüfungstag)

Es gilt der Rechtsstand zum 31.12.2023.

Mündliche Ergänzungsprüfung (§ 14 Abs. 3 PO):

  • Montag, 29.04.2024
  • Dienstag, 30.04.2024

Mündliche Prüfung (§ 14 Abs. 4 PO):

  • Montag, 06.05.2024
  • Dienstag, 07.05.2024
  • Mittwoch, 08.052024

Anmeldeschluss ist Sonntag, 31.12.2023 (Ausschlussfrist). Später eingehende Anmeldungen können nicht mehr berücksichtigt werden. Das Anmeldeformular finden Sie auf der Internetseite der Rechtsanwaltskammer München.

Bitte richten Sie Ihre Anmeldung an die Rechtsanwaltskammer Nürnberg. Auf deren Homepage unter http://www.rak-nbg.de/rechtsfachwirt/pruefung erhalten Sie weitere Informationen.

Zwischenprüfung der Rechtsanwaltsfachangestellten 2023/2024

Die Zwischenprüfung 2023/2024 für Auszubildende zur/zum Rechtsanwaltsfachangestellten findet am Donnerstag, 07.12.2023, um 08:00 Uhr, in der jeweiligen Berufsschule statt. Ihr haben sich alle im zweiten Lehrjahr befindlichen Auszubildenden zu unterziehen.

Die Zwischenprüfung erstreckt sich nach § 7 PO i.V.m. § 6 Abs. 3 ReNoPatAusbV auf die Prüfungsbereiche Kommunikation und Büroorganisation sowie Rechtsanwendung. Die Prüfungsdauer beträgt jeweils 60 Minuten.

Anmeldungen haben in der Zeit von Montag, 23.10.2023, bis Freitag, 10.11.2023, bei der Geschäftsstelle der Rechtsanwaltskammer Bamberg, Friedrichstraße 7, 96047 Bamberg, unter Verwendung des einschlägigen Anmeldeformulars, herunterzuladen unter  http://www.rakba.de/service/berufsausbildung/rechtsanwaltsfachangestellte/pruefung/pruefungstermine-und-anmeldung-zur-pruefung, zu erfolgen.

Die Prüfungsgebühr von 50,00 € ist spätestens bis zum Tag der Prüfung auf das Konto der Rechtsanwaltskammer Bamberg bei der HypoVereinsbank Bamberg, IBAN: DE56 7702 0070 0003 7097 28, BIC/SWIFT-ID: HYVEDEMM411, einzuzahlen. Dabei sind der Verwendungszweck „Zwischenprüfung 2023/2024“ und der Name des Prüflings anzugeben.

Abschlussprüfung der Rechtsanwaltsfachangestellten 2024/I

Die schriftliche Prüfung 2024/I findet wie folgt statt:

  • in den Fächern Wirtschafts- und Sozialkunde, Vergütung und Kosten sowie Geschäfts- und Leistungsprozesse am Dienstag, 09.01.2024, ab 08:00 Uhr
  • im Fach Rechtsanwendung im Rechtsanwaltsbereich am Donnerstag, 11.01.2024, ab 08:00 Uhr

Die Prüfungsorte (Berufsschulen) werden noch gesondert bekannt gegeben.

Anmeldungen haben in der Zeit von Montag, 13.11.2023, bis Freitag, 08.12.2023, bei der Geschäftsstelle der Rechtsanwaltskammer Bamberg, Friedrichstraße 7, 96047 Bamberg, unter Verwendung des einschlägigen Anmeldeformulars, herunterzuladen unter  http://www.rakba.de/service/berufsausbildung/rechtsanwaltsfachangestellte/pruefung/pruefungstermine-und-anmeldung-zur-pruefung, zu erfolgen.

Die Prüfungsgebühr in Höhe von 100,00 € ist vom Ausbilder gleichzeitig mit der Anmeldung bei der HypoVereinsbank Bamberg, IBAN: DE56 7702007000037097 28, BIC/SWIFT-ID: HYVEDEMM411, unter Angabe des Verwendungszwecks „Abschlussprüfung 2024/I“ und des Namens des Prüflings zu überweisen. Die Gebühr für die Wiederholungsprüfung beträgt 50,00 €. Die Teilnahme an der Prüfung ist von der rechtzeitigen Zahlung der Prüfungsgebühr abhängig.

Weitere Informationen zu den beizufügenden Unterlagen und den Zulassungsvoraussetzungen finden Sie in der Prüfungsordnung, die unter http://www.rakba.de/service/berufsausbildung/rechtsanwaltsfachangestellte/pruefung/pruefungsordnung zum Download zur Verfügung steht.

Die Liste der zugelassenen Hilfsmittel ist unter http://www.rakba.de/service/berufsausbildung/rechtsanwaltsfachangestellte/pruefung/zugelassene-hilfsmittel abrufbar.

Die mündliche Prüfung findet am Samstag, 03.02.2024, in der Staatlichen Berufsschule III in Bamberg, Dr.-von-Schmitt-Straße 12, die mündliche Ergänzungsprüfung am Mittwoch, 28.02.2024, in der Geschäftsstelle der Rechtsanwaltskammer in Bamberg, Friedrichstraße 7, statt.

Deutsch-Tschechisch-Slowakisches Anwaltsforum am 03.11. und 04.11.2023 in Dresden

Das diesjährige Deutsch-Tschechisch-Slowakische Anwaltsforum, das am 03.11. und 04.11.2023 in Dresden stattfinden wird, wurde im Newsletter von Juli 2023 bereits angekündigt. Zwischenzeitlich hat die Rechtsanwaltskammer Sachsen nähere Einzelheiten bekannt gegeben, die allen Kammermitgliedern am 29.08.2023 durch Übersendung des

Einladungsschreibens

per beA mitgeteilt wurden. Das

(vorläufige) Programm

enthält auch eine Anmeldeformular. Bitte beachten Sie die am 05.10.2023 ablaufende Anmeldefrist.

Geldwäscheprävention – Online-Fortbildung der RAK Bamberg am 09.10.2023

Am Montag, 09.10.2023, bietet die Rechtsanwaltskammer Bamberg von 15:00 Uhr bis 18:00 Uhr eine Online-Fortbildung zur Geldwäscheprävention an. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der

Einladung,

die vor wenigen Tagen bereits per beA an alle Kammermitglieder verschickt wurde und auch ein Anmeldeformular enthält. Anmeldeschluss ist Mittwoch, 23.09.2023.

Geänderte Telefonzeiten der Kammergeschäftsstelle

Alle Kammermitglieder werden darauf hingewiesen, dass die Telefonzeiten der Geschäftsstelle der RAK Bamberg wie folgt neu festgelegt wurden:

  • Montag bis Donnerstag von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und von 13:00 Uhr bis 15:30 Uhr
  • Freitag von 08:30 Uhr bis 13:00 Uhr

Sie sind auch auf der Kammerhomepage unter https://www.rakba.de/ veröffentlicht. Gleiches gilt für die unveränderten Geschäftszeiten.

Um Beachtung wird gebeten.

Tschechisch-Slowakisch-Deutsches Anwaltsforum am 03.11. und 04.11.2023 in Dresden – Save the Date!

Am 03.11. und 04.11.2023 veranstaltet die Rechtsanwaltskammer Sachsen in Dresden das diesjährige Deutsch-Tschechisch-Slowakische Anwaltsforum, an dem die Rechtsanwaltskammer Bamberg als Mitveranstalterin maßgeblich beteiligt ist.

Nähere Informationen zu dieser Tagung werden zugegebener Zeit veröffentlicht. Diese finden Sie auch auf der Internetseite der RAK Bamberg unter https://www.rakba.de/service/fuer-anwaelte/fortbildung/eigene-veranstaltungen/.

Neue Beitragsordnung der RAK Bamberg ab 01.01.2024

Im Newsletter von April 2023 wurde bereits über die Beschlüsse der Kammerversammlung vom 21.04.2023 berichtet, u.a. über die Erhöhung des Kammerbeitrags zum 01.01.2024 auf 400,00 €. Zwischenzeitlich wurde die neue Beitragsordnung ausgefertigt und im Mitteilungsblatt „RAK-InFORM“ von Juni 2023 veröffentlicht.

Sie steht auch nachfolgend sowie auf der Internetseite der RAK Bamberg unter https://www.rakba.de/service/fuer-anwaelte/ordnungen-der-rak-bamberg/ zum Download bereit (neben der noch bis 31.12.2023 gültigen aktuellen Beitragsordnung).

Beitragsordnung ab 01.01.2024

Zur Erinnerung: Abschaltung des Telefaxanschlusses der Kammergeschäftsstelle zum 01.07.2023

Es wird daran erinnert, dass die Rechtsanwaltskammer Bamberg den Telefaxanschluss ihrer Kammergeschäftsstelle (0951/203503) zum 01.07.2023 abschalten wird. Ab diesem Zeitpunkt können keine Faxnachrichten mehr an die Kammer geschickt werden. Ebenso ist die Versendung aus der Geschäftsstelle nicht mehr möglich.

Bitte führen Sie die Kommunikation mit der Geschäftsstelle dann nur noch auf folgenden Wegen:

  • telefonisch
  • per E-Mail
  • per beA
  • per Briefpost

Alle Kolleginnen und Kollegen werden um Verständnis für diese Maßnahme gebeten.

Ergebnisse der Wahl zur Satzungsversammlung 2023

Im März 2023 fand im Bezirk der Rechtsanwaltskammer Bamberg die Wahl der stimmberechtigten Vertreter zur 8. Satzungsversammlung bei der Bundesrechtsanwaltskammer statt. Von 2.672 wahlberechtigten Kammermitgliedern haben 273 fristgerecht ihre Stimme abgegeben, was einer Wahlbeteiligung von 10,21 % entspricht. Nach Auszählung von 267 gültigen Stimmen stellte der Wahlausschuss das Wahlergebnis wie folgt fest:

  • Rechtsanwalt Rainer Riegler, Rechtsanwälte Winkler, Werthmann, Riegler in Partnerschaft mbB, Herzog-Max-Straße 14, 96047 Bamberg: 233 Stimmen
  • Rechtsanwalt Johannes Bohl, Bohl & Coll. Rechtsanwälte, Franz-Ludwig-Straße 9, 97072 Würzburg: 205 Stimmen

Damit sind Rechtsanwalt Rainer Riegler und Rechtsanwalt Johannes Bohl für vier Jahre zu stimmberechtigten Mitgliedern der Satzungsversammlung gewählt worden. Ihre Amtszeit wird am 01.07.2023 beginnen und am 30.06.2027 enden.

Die 8. Satzungsversammlung wird am 01.12.2023 zu ihrer konstituierenden Sitzung zusammenkommen.

Weitere Einzelheiten zur Wahl und zum Wahlergebnis sind auf der Internetseite der RAK Bamberg veröffentlicht. Zudem wird auf die Informationen im Mitteilungsblatt RAK – InFORM von Juni 2023 verwiesen.

RAK Bamberg sucht Mitarbeiter/in für Geschäftsstelle

Die Rechtsanwaltskammer Bamberg, eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, sucht für ihre Geschäftsstelle in Bamberg, Friedrichstraße 7, zum 01.06.2023 (auch späterer Beginn möglich) in Vollzeit oder Teilzeit eine/n Sachbearbeiter/in (m/w/d), vorzugsweise mit Kenntnissen in DATEV-Programmen (auch Wiedereinsteiger/in). Eine Ausbildung zur/zum Rechtsanwaltsfachangestellten ist hilfreich, aber nicht zwingend.

Ihre Bewerbungen richten Sie bitte per Post an die Kammergeschäftsstelle oder per E-Mail an riegler@rakba.de.

Abschaltung des Telefaxanschlusses in der Kammergeschäftsstelle zum 01.07.2023

Alle Mitglieder der Rechtsanwaltskammer Bamberg werden darauf hingewiesen, dass der Telefaxanschluss der Kammergeschäftsstelle (0951/203503) zum 01.07.2023 abgeschaltet wird. Ab diesem Zeitpunkt können keine Faxnachrichten mehr an die Kammer geschickt werden. Ebenso ist die Versendung aus der Geschäftsstelle nicht mehr möglich.

Bitte führen Sie die Kommunikation mit der Geschäftsstelle dann nur noch auf folgenden Wegen:

  • telefonisch
  • per E-Mail
  • per beA
  • per Briefpost

Alle Kolleginnen und Kollegen werden um Verständnis für diese Maßnahme gebeten.

 

 

22. Ausbildungsmesse am 08.07.2023 in Bamberg

Am Samstag, 08.07.2023, findet von 10:00 Uhr bis 14:00 Uhr in der Bamberger BROSE ARENA die 22. Ausbildungsmesse:BA statt. Dort wird auch die Rechtsanwaltskammer Bamberg, unterstützt vom Bamberger Anwaltsverein und vom RENO Franken e.V., mit einem Messestand vertreten sein und den Ausbildungsberuf der/des Rechtsanwaltsfachangestellten sowie die Fortbildungsmöglichkeit zum/zur Geprüften Rechtsfachwirt/in präsentieren.

Nähere Informationen können Sie den Internetseiten des Veranstalters entnehmen.

Beschlüsse der Kammerversammlung vom 21.04.2023

Am 21.04.2023 fand im WLW Würzburger Lehrgangswerk in Bamberg die ordentliche Mitgliederversammlung der Rechtsanwaltskammer Bamberg 2023 statt. Dabei wurden, zum Teil nach kontroverser Diskussion, unter anderem folgende Beschlüsse gefasst:

1. Der Kammerbeitrag wird mit Wirkung ab 01.01.2024 auf 400,00 € (bislang 325,00 €) erhöht.

2. Die beA-Umlage wird für das Jahr 2024 auf 74,00 € (zuletzt 70,00 €) festgesetzt.

Die Veröffentlichungen werden im Mitteilungsblatt „RAK-InFORM“ von Juni 2023 erfolgen.

 

Neue Statistik zu den Mitgliedern der Rechtsanwaltskammern

Die Bundesrechtsanwaltskammer hat die neue Mitgliederstatistik zum 01.01.2023 veröffentlicht. Nähere Informationen und die Zahlen im Einzelnen entnehmen Sie bitte den nachfolgenden Dokumenten.

Die Rechtsanwaltskammer Bamberg verzeichnete zu Jahresbeginn 2.678 Mitglieder, davon

  • 2.298 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte
  • 77 Syndikusrechtsanwältinnen und Syndikusrechtsanwälte
  • 197 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte mit Doppelzulassung
  • 4 Rechtsbeistände
  • 13 Rechtsanwalts-GmbHs
  • 50 Berufsausübungsgesellschaften
  • 39 Mitglieder nach § 60 Abs. 2 Nr. 3 BRAO.

Die aktuelle Mitgliederstatistik zeigt, dass die Anzahl der niedergelassenen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte im Kammerbezirk erneut zurückgegangen ist. Der Zuwachs der Gesamtmitglieder beruht in erster Linie auf den seit 01.08.2022 zulassungspflichtigen Berufsausübungsgesellschaften sowie den Mitgliedern ihrer Geschäftsführungs- und Aufsichtsorgane, insbesondere Steuerberatern.

Auf Bundesebene waren zum 01.01.2023 insgesamt 169.388 Kammermitglieder zu verzeichnen; im Vergleich zum Vorjahr (167.085) ein Zuwachs um 2.303 Mitglieder (1,38 %). Die Zahl der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sank jedoch um 0,24 % auf 165.186 (Vorjahr: 165.587). Demgegenüber stehen 1.843 Berufsausübungsgesellschaften.