Wahl zum Kammervorstand 2024 – Nachfrist zur Einreichung von Wahlvorschlägen bis 08.03.2024

Dem

Schreiben der RAK Bamberg vom 26.02.2024,

das alle wahlberechgtigten Kammermitglieder per beA, hilfsweise per Post, erhalten haben, konnten Sie entnehmen, dass der Wahlausschuss eine Nachfrist zur Einreichung von Wahlvorschlägen bis Freitag, 08.03.2024, 12:00 Uhr, gesetzt hat. Darauf soll auf diesem Wege nochmals hingewiesen werden.

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