Geldwäsche – Informationen der FIU zur Registrierung nach § 45 Abs. 1 S. 2 GwG

Die Financial Intelligence Unit (FIU) weist mit

Schreiben vom 08.02.2024

darauf hin, dass es aufgrund des hohen Aufkommens von Registrierungsanträgen nach § 45 Abs. 1 S. 2 GwG zu längeren Bearbeitungszeiten der zugehörigen Anträge und teils zu technischen Schwierigkeiten beim Durchlaufen des Registrierungsprozesses kommt. Bitte wenden Sie sich letzterenfalls an die zuständige FIU; sie ist per E-Mail unter DXA322.gzd@fiu.bund.de zu erreichen.