Das diesjährige Deutsch-Tschechisch-Slowakische Anwaltsforum, das am 03.11. und 04.11.2023 in Dresden stattfinden wird, wurde im Newsletter von Juli 2023 bereits angekündigt. Zwischenzeitlich hat die Rechtsanwaltskammer Sachsen nähere Einzelheiten bekannt gegeben, die allen Kammermitgliedern am 29.08.2023 durch Übersendung des
Am Montag, 09.10.2023, bietet die Rechtsanwaltskammer Bamberg von 15:00 Uhr bis 18:00 Uhr eine Online-Fortbildung zur Geldwäscheprävention an. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der
die vor wenigen Tagen bereits per beA an alle Kammermitglieder verschickt wurde und auch ein Anmeldeformular enthält. Anmeldeschluss ist Mittwoch, 23.09.2023.
Am 03.11. und 04.11.2023 veranstaltet die Rechtsanwaltskammer Sachsen in Dresden das diesjährige Deutsch-Tschechisch-Slowakische Anwaltsforum, an dem die Rechtsanwaltskammer Bamberg als Mitveranstalterin maßgeblich beteiligt ist.
Im Newsletter von April 2023 wurde bereits über die Beschlüsse der Kammerversammlung vom 21.04.2023 berichtet, u.a. über die Erhöhung des Kammerbeitrags zum 01.01.2024 auf 400,00 €. Zwischenzeitlich wurde die neue Beitragsordnung ausgefertigt und im Mitteilungsblatt „RAK-InFORM“ von Juni 2023 veröffentlicht.
Es wird daran erinnert, dass die Rechtsanwaltskammer Bamberg den Telefaxanschluss ihrer Kammergeschäftsstelle (0951/203503) zum 01.07.2023 abschalten wird. Ab diesem Zeitpunkt können keine Faxnachrichten mehr an die Kammer geschickt werden. Ebenso ist die Versendung aus der Geschäftsstelle nicht mehr möglich.
Bitte führen Sie die Kommunikation mit der Geschäftsstelle dann nur noch auf folgenden Wegen:
telefonisch
per E-Mail
per beA
per Briefpost
Alle Kolleginnen und Kollegen werden um Verständnis für diese Maßnahme gebeten.
Im März 2023 fand im Bezirk der Rechtsanwaltskammer Bamberg die Wahl der stimmberechtigten Vertreter zur 8. Satzungsversammlung bei der Bundesrechtsanwaltskammer statt. Von 2.672 wahlberechtigten Kammermitgliedern haben 273 fristgerecht ihre Stimme abgegeben, was einer Wahlbeteiligung von 10,21 % entspricht. Nach Auszählung von 267 gültigen Stimmen stellte der Wahlausschuss das Wahlergebnis wie folgt fest:
Damit sind Rechtsanwalt Rainer Riegler und Rechtsanwalt Johannes Bohl für vier Jahre zu stimmberechtigten Mitgliedern der Satzungsversammlung gewählt worden. Ihre Amtszeit wird am 01.07.2023 beginnen und am 30.06.2027 enden.
Die 8. Satzungsversammlung wird am 01.12.2023 zu ihrer konstituierenden Sitzung zusammenkommen.
Weitere Einzelheiten zur Wahl und zum Wahlergebnis sind auf der Internetseite der RAK Bamberg veröffentlicht. Zudem wird auf die Informationen im Mitteilungsblatt RAK – InFORM von Juni 2023 verwiesen.
Die Rechtsanwaltskammer Bamberg, eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, sucht für ihre Geschäftsstelle in Bamberg, Friedrichstraße 7, zum 01.06.2023 (auch späterer Beginn möglich) in Vollzeit oder Teilzeit eine/n Sachbearbeiter/in (m/w/d), vorzugsweise mit Kenntnissen in DATEV-Programmen (auch Wiedereinsteiger/in). Eine Ausbildung zur/zum Rechtsanwaltsfachangestellten ist hilfreich, aber nicht zwingend.
Ihre Bewerbungen richten Sie bitte per Post an die Kammergeschäftsstelle oder per E-Mail an riegler@rakba.de.
Alle Mitglieder der Rechtsanwaltskammer Bamberg werden darauf hingewiesen, dass der Telefaxanschluss der Kammergeschäftsstelle (0951/203503) zum 01.07.2023 abgeschaltet wird. Ab diesem Zeitpunkt können keine Faxnachrichten mehr an die Kammer geschickt werden. Ebenso ist die Versendung aus der Geschäftsstelle nicht mehr möglich.
Bitte führen Sie die Kommunikation mit der Geschäftsstelle dann nur noch auf folgenden Wegen:
telefonisch
per E-Mail
per beA
per Briefpost
Alle Kolleginnen und Kollegen werden um Verständnis für diese Maßnahme gebeten.
Am Samstag, 08.07.2023, findet von 10:00 Uhr bis 14:00 Uhr in der Bamberger BROSE ARENA die 22. Ausbildungsmesse:BA statt. Dort wird auch die Rechtsanwaltskammer Bamberg, unterstützt vom Bamberger Anwaltsverein und vom RENO Franken e.V., mit einem Messestand vertreten sein und den Ausbildungsberuf der/des Rechtsanwaltsfachangestellten sowie die Fortbildungsmöglichkeit zum/zur Geprüften Rechtsfachwirt/in präsentieren.
Am 21.04.2023 fand im WLW Würzburger Lehrgangswerk in Bamberg die ordentliche Mitgliederversammlung der Rechtsanwaltskammer Bamberg 2023 statt. Dabei wurden, zum Teil nach kontroverser Diskussion, unter anderem folgende Beschlüsse gefasst:
1. Der Kammerbeitrag wird mit Wirkung ab 01.01.2024 auf 400,00 € (bislang 325,00 €) erhöht.
2. Die beA-Umlage wird für das Jahr 2024 auf 74,00 € (zuletzt 70,00 €) festgesetzt.
Die Veröffentlichungen werden im Mitteilungsblatt „RAK-InFORM“ von Juni 2023 erfolgen.
Die Bundesrechtsanwaltskammer hat die neue Mitgliederstatistik zum 01.01.2023 veröffentlicht. Nähere Informationen und die Zahlen im Einzelnen entnehmen Sie bitte den nachfolgenden Dokumenten.
Die Rechtsanwaltskammer Bamberg verzeichnete zu Jahresbeginn 2.678 Mitglieder, davon
2.298 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte
77 Syndikusrechtsanwältinnen und Syndikusrechtsanwälte
197 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte mit Doppelzulassung
4 Rechtsbeistände
13 Rechtsanwalts-GmbHs
50 Berufsausübungsgesellschaften
39 Mitglieder nach § 60 Abs. 2 Nr. 3 BRAO.
Die aktuelle Mitgliederstatistik zeigt, dass die Anzahl der niedergelassenen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte im Kammerbezirk erneut zurückgegangen ist. Der Zuwachs der Gesamtmitglieder beruht in erster Linie auf den seit 01.08.2022 zulassungspflichtigen Berufsausübungsgesellschaften sowie den Mitgliedern ihrer Geschäftsführungs- und Aufsichtsorgane, insbesondere Steuerberatern.
Auf Bundesebene waren zum 01.01.2023 insgesamt 169.388 Kammermitglieder zu verzeichnen; im Vergleich zum Vorjahr (167.085) ein Zuwachs um 2.303 Mitglieder (1,38 %). Die Zahl der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sank jedoch um 0,24 % auf 165.186 (Vorjahr: 165.587). Demgegenüber stehen 1.843 Berufsausübungsgesellschaften.
Am 02.06.2023 von 13:30 Uhr bis 19:00 Uhr bieten die Rechtsanwaltskammer Bamberg und das Deutsche Anwaltsinstitut (DAI) im Rahmen ihrer Kooperation einen Online-Vortrag zum anwaltlichen Berufsrecht, insbesondere zu praxisrelevanten Berufspflichten, zur Organisation und Gestaltung des Berufs sowie zu anwaltlichen Pflichtverletzungen und ihren Folgen, an. Das Seminar ist als Fortbildung nach § 43f BRAO (5 Zeitstunden) geeignet. Referent ist Rechtsanwalt Stefan Peitscher, Hauptgeschäftsführer der Rechtsanwaltskammer Hamm.
Nähere Informationen entnehmen Sie bitte den folgenden Dokumenten
sowie der Internetseite des DAI. Dort finden Sie auch die Möglichkeit der Anmeldung. Mitglieder der RAK Bamberg zahlen einen verminderten Kostenbeitrag von 175,00 €.
Auf den 5. Bayerischen Mediationstag, der – auch in Zusammenarbeit mit der Rechtsanwaltskammer Bamberg – am Montag, 19.06.2023, ab 13:00 Uhr, vom Bayerischen Staatsministerium der Justiz in München ausgerichtet wird, wurde schon mehrfach hingewiesen.Zwischenzeitlich ist das Programm erstellt, das Sie dem
entnehmen können. Alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer werden noch gesondert von der Bayerischen Staatskanzlei eine Einladung zum Staatsempfang der Bayerischen Staatsregierung erhalten, der im Anschluss an den Mediationstag stattfinden wird.
Alle Mitglieder der Rechtsanwaltskammer Bamberg werden daran erinnert, dass am Freitag, 21.04.2023, im WLW Würzburger Lehrgangswerk in Bamberg, Würzburger Straße 59, der Kammertag 2023 stattfinden wird.
Er beginnt um 09:00 Uhr mit einer (kostenfreien) Fortbildungsveranstaltung zum anwaltlichen Berufs- und Kostenrecht; Referentin ist Rechtsanwältin und Notarin Edith Kindermann, Präsidentin des Deutschen Anwaltvereins (DAV) aus Bremen. Nach einem gemeinsamen Mittagessen, zu dem die Rechtsanwaltskammer alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Seminars und der Kammerversammlung einlädt, wird Kammerpräsidentin Ilona Treibert um 14:00 Uhr die ordentliche Mitgliederversammlung 2023 eröffnen.
Die Tagesordnung und alle wesentlichen Informationen sind im Mitteilungsblatt „RAK In-FORM“ Nr. 251 von März 2023 veröffentlicht, das am 23.03.2023 per beA bzw. per Post an diejenigen Kammermitglieder, die nicht über ein elektronisches Postfach verfügen, verschickt wurde. Zu den wichtigsten TOPs gehören die Beschlussfassungen über den Haushaltsplan 2023 und die zu ändernde Beitragsordnung.
Bitte nehmen Sie an der Kammerversammlung teil und melden Sie sich bis 14.04.2023 per beA oder E-Mail unter info@rakba.de bei der Kammergeschäftsstelle an.
Im Newsletter von November 2022 wurden die Ergebnisse der Untersuchung STAR 2022 bereits veröffentlicht. Zwischenzeitlich hat das Institut für Freie Berufe (IFB) an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg die Zusatzbefragung zu nicht-juristischen Mitarbeitern und Legal Tech für den Bezirk der Rechtsanwaltskammer Bamberg ausgewertet.
Der gemeinsame Prüfungsausschuss II der Rechtsanwaltskammern Bamberg und Nünberg für Geprüfte Rechtsfachwirte wird zum 01.07.2023 neu besetzt. Hierzu werden engagierte Mitglieder gesucht, sowohl aus dem Kreis der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (Arbeitgebervertreter) als auch Rechtsfachwirtinnen und Rechtsfachwirte selbst (Arbeitnehmervertreter). Interessenten melden sich bitte bei der Geschäftsstelle der RAK Bamberg, gerne per beA oder per E-Mail unter ausbildung@rakba.de.
An den 5. Bayerischen Mediationstag, der – auch in Zusammenarbeit mit der Rechtsanwaltskammer Bamberg – am Montag, 19.06.2023, ab 13:30 Uhr, vom Bayerischen Staatsministerium der Justiz in München ausgerichtet wird, soll nochmals erinnert werden. Einzelheiten werden demnächst bekannt gegeben. Wir bitten Sie schon jetzt, den Termin zu notieren.
Die Wahlbekanntmachung mit Wahlauschreibung für die Wahl zur Satzungsversammlung 2023 wurde im Mitteilungsblatt der Rechtsanwaltskammer Bamberg „RAK-InFORM“ von Dezember 2022 veröffentlicht und am 09.01.2023 per beA bzw. per Post an alle Kammermitglieder versandt. Bitte beachten Sie, dass nach Ziffer 2. des Terminplans Wahlvorschläge nur noch bis Freitag, 10.02.2023, 10:00 Uhr, bei der Geschäftsstelle der RAK Bamberg eingereicht werden können.
Nähere Informationen hierzu sowie zur Wahl im Allgemeinen und die einschlägigen Formulare – auch zur Einreichung von Wahlvorschlägen – finden Sie auf der Kammerhomepage unter https://www.rakba.de/die-kammer/satzungsversammlung/.
In ihren Nachrichten aus Berlin (Ausgabe 2/2023 vom 25.01.2023) hat die Bundesrechtsanwaltskammer daran erinnert, dass sich Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte bis spätestens 01.01.2024 im Meldeportal für Geldwäsche-Verdachtsmeldungen (goAML) der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) registrieren müssen. Dies gilt unabhängig von der Abgabe einer konkreten Verdachtsmeldung (§ 45 Abs. 1 S. 2 GwG).
Alle Kolleginnen und Kollegen sollten sich zudem schon im Vorfeld mit Ihren Pflichten im Zusammenhang mit der Meldepflicht nach §§ 43 ff. GwG befassen, um im Bedarfsfall unverzüglich eine Verdachtsmeldung abgeben zu können. Im Meldeportal und auf der Website der FIU finden sich Publikationen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, die als Hilfestellung dienen können. Mit einer Registrierung signalisiert man der Aufsichtsbehörde im Falle einer Kontrolle, dass man sich als Verpflichteter bereits mit den Meldepflichten auseinandergesetzt hat.
Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie auch im Newsletter der RAK Bamberg (Ausgabe Juni 2021).
Am Freitag, 24.03.2023, bietet die Rechtsanwaltskammer Bamberg in Zusammenarbeit mit dem Oberlandesgericht Bamberg eine Fortbildungsveranstaltung zum Thema „Update: OLG-Rechtsprechung zum privaten Baurecht“ an. Sie findet von 10:00 Uhr bis 14:00 Uhr im Bistumshaus St. Otto (großer Saal) in Bamberg, Heinrichsdamm 32, statt.
Referent ist Ulrich Schröder, Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main. Er wird einen Überblick über die aktuelle Entwicklung des privaten Baurechts in der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte geben.
Die Einladung mit der Möglichkeit der Anmeldung wird in Kürze per beA an alle Kammermitglieder versandt.
Am Samstag, 04.03.2023, findet in der Konzert- und Kogresshalle von 10:00 Uhr bis 14:00 Uhr die Studienmesse Bamberg 2023 statt. Auch in diesem jahr wird die Rechtsanwaltskammer Bamberg mit einem Messestand vertreten sein und sowohl den Anwaltsberuf als auch den Beruf der/des Rechtsanwaltsfachangestellten vorstellen.
Eventuelle Stellenangebote (auch für Auszubildende und Praktikumsplätze) richten Sie bitte an die Geschäftsstelle; wir werden sie auf der Messe gerne an Interessenten weitergeben.
Es wird daran erinnert, dass die Rechtsanwaltskammer Bamberg zur Vertiefung insbesondere des praxisrelevanten Prüfungswissens auch in diesem Jahr Prüfungsvorbereitungskurse für alle auszubildenden Rechtsanwaltsfachangestellten, die im Sommer an der Abschlussprüfung teilnehmen werden, anbietet. Die genauen Termine (der erste Kurs fand bereits am 28.01.2023 statt) entnehmen Sie bitte der Ausschreibung (mit Anmeldeformular).
Bitte beachten Sie, dass alle Kurse ausschließlich online über die Plattform „BlueJeans“ stattfinden werden. Die Zugangsdaten für die jeweilige Veranstaltung erhalten Sie nach Anmeldung gesondert per E-Mail. Beginn ist jeweils um 09:00 Uhr, das jeweilige Ende ist für 15:00 Uhr geplant.
Die Teilnehmerzahl ist pro Kurstag auf 30 begrenzt. Die Berücksichtigung erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen bei der Kammergeschäftsstelle.
Alle Kammermitglieder werden daran erinnert, dass der Kammerbeitrag für das Kalenderjahr 2023 nach § 4 Ziffer 1. der (neuen) Beitragsordnung der RAK Bamberg vom 29.04.2022 am 01.01.2023 fällig wird und ohne Aufforderung binnen eines Monats an die Kammer zu überweisen ist. Weil vom Kammerbeitrag die laufenden Kosten bezahlt werden müssen, wird um fristgerechte Erledigung gebeten. Sollte eine Teilnahme am Lastschriftverfahren erfolgen, wird der Kammerbeitrag am 03.02.2023 abgebucht.
Die beA-Umlage, die von der Kammerversammlung nach § 2 der Umlageordnung zur Finanzierung des elektronischen Rechtsverkehrs der RAK Bamberg für 2023 auf (unverändert) 70,00 € festgesetzt wurde, ist am ersten Werktag eines jeden Kalenderjahres zu bezahlen. Auch insoweit wird um fristgerechte Überweisung gebeten. Die Abbuchung bei Erteilung eines Lastschriftmandats erfolgt am 16.01.2023.
Die Bankverbindung der Rechtsanwaltskammer Bamberg finden Sie hier. Für eine Teilnahme am Lastschriftverfahren ab dem Kalenderjahr 2023, das sowohl die beA-Umlage als auch den Kammerbeitrag umfasst, steht ein Formular zur Verfügung.
Alle Fachanwältinnen und Fachanwälte, die für das Kalenderjahr 2022 noch keine ausreichende Fortbildung nach § 15 FAO nachgewiesen haben, werden gebeten, ihre Bestätigungen spätestens im Laufe des Monats Januar 2023 an die Kammergeschäftsstelle zu übermitteln (gerne per beA). Hierbei wird daran erinnert, dass die Fortbildung grundsätzlich bis 31.12.2022 durchgeführt und belegt werden muss. Die frühere Verwaltungspräxis der Rechtsanwaltskammer, wonach versäumte Fortbildung bis 31.03. des Folgejahres nachgeholt werden konnte, kann aufgrund der Rechtsprechung des BGH (Beschluss vom 05.05.2014, AnwZ (Brfg) 76/13) nicht aufrechterhalten bleiben. Dies ist nur noch in begründeten Ausnahmefällen möglich.
Im Übrigen bitten wir zu beachten, dass die Verpflichtung zur Fortbildung auch bei fortdauernder Corona-Pandemie im Kalenderjahr 2023 nicht ausgesetzt wird. Denn Fortbildung ist auch außerhalb von Präsenzveranstaltungen möglich. Angesichts der besonderen und anhaltenden Situation seit März 2020 hat das zuständige Gremium der Rechtsanwaltskammer Bamberg stets sorgfältig den Einzelfall bei Anwendung von § 15 FAO und § 43c Abs. 4 Satz 2 BRAO im Rahmen der zu treffenden Ermessensentscheidung berücksichtigt. Insbesondere wurden Nachbesserungen zu Teilnahmenachweisen nicht gefordert, auch wenn diese den Erfordernissen nicht unbedingt gerecht wurden.
Weil vermehrt Online-Fortbildung betrieben wird, soll gleichzeitig an die Vorgaben des § 15 Abs. 2 FAO erinnert werden: Bei Fortbildungsveranstaltungen, die nicht in Präsenzform durchgeführt werden, müssen die Möglichkeiten der Interaktion des Referenten mit den Teilnehmern sowie der Teilnehmer untereinander während der Dauer der Fortbildungsveranstaltung sichergestellt sein und der Nachweis der durchgängigen Teilnahme erbracht werden. Bitte tragen Sie dafür Sorge, dass auf dem Fortbildungsnachweis/der Teilnahmebescheinigung die Einhaltung beider Komponenten vom Veranstalter bestätigt wird. Es kann sonst nicht gewährleistet werden, dass eine Anerkennung erfolgt.
§ 15 Abs. 4 FAO sieht darüber hinaus vor, dass bis zu fünf Zeitstunden im Wege des Selbststudiums absolviert werden können, sofern eine Lernerfolgskontrolle erfolgt. Die Nachweispflichten gegenüber der Rechtsanwaltskammer regelt § 15 Abs. 5 FAO.