Alle Kammermitglieder werden daran erinnert, dass der Kammerbeitrag für das Kalenderjahr 2025 nach § 4 Ziffer 1. der Beitragsordnung der RAK Bamberg am 01.01.2025 fällig wird und ohne Aufforderung binnen eines Monats an die Kammer zu überweisen ist. Weil vom Kammerbeitrag die laufenden Kosten bezahlt werden müssen, wird um fristgerechte Erledigung gebeten. Sollte eine Teilnahme am Lastschriftverfahren erfolgen, wird der Kammerbeitrag am 05.02.2025 abgebucht.
Die beA-Umlage, die von der Kammerversammlung nach § 2 der Umlageordnung zur Finanzierung des elektronischen Rechtsverkehrs der RAK Bamberg für 2025 auf (unverändert) 74,00 € festgesetzt wurde, ist am ersten Werktag eines jeden Kalenderjahres zu bezahlen. Auch insoweit wird um fristgerechte Überweisung gebeten. Die Abbuchung bei Erteilung eines Lastschriftmandats erfolgt am 13.01.2025.
Die Bankverbindung der Rechtsanwaltskammer Bamberg finden Sie hier. Für eine Teilnahme am Lastschriftverfahren ab dem Kalenderjahr 2025, das sowohl die beA-Umlage als auch den Kammerbeitrag umfasst, steht ein Formular zur Verfügung.
Der Vorstand der Rechtsanwaltskammer Bamberg hat im Anschluss an seine Sitzung am 13.12.2024 die Errichtung, Besetzung und Zuständigkeit seiner Abteilungen für das Kalenderjahr 2025 beschlossen.
Die bisherigen Abteilungen I bis VII wurden erneut errichtet; auch die Besetzung und Zuständigkeiten sind unverändert. Nähere Informationen hierzu finden Sie auf der Internetseite der RAK Bamberg unter https://www.rakba.de/die-kammer/vorstandsabteilungen.
Angesichts der großen Resonanz hat das Präsidium der Rechtsanwaltskammer Bamberg beschlossen, die im April 2024 eingerichtete RVG-Hotline auch 2025 fortzusetzen. Alle Kammermitglieder haben daher auch weiterhin die Möglichkeit, sich einmal im Monat für einen Zeitraum von jeweils 60 Minuten bei gebührenrechtlichen Problemen beraten zu lassen. Ansprechpartnerin ist unverändert Frau Sabine Jungbauer, Geprüfter Rechtsfachwirtin aus München, die als Referentin zahlreicher Seminare zum anwaltlichen Gebührenrecht und Autorin diverser Lehrbücher über umfangreiche praktische Erfahrungen verfügt. Sie ist unter 0951/98620-95 zu erreichen.
Wichtige Hinweise zum Gebührentelefon entnehmen Sie bitte dem
Die Termine, an denen die RVG-Hotline im kommenden Jahr freigeschaltet wird, finden Sie demnächst auf der Internetseite der RAK Bamberg unter https://www.rakba.de (Stichwort „RVG-Hotline“ auf der Startseite). Erster Termin ist voraussichtlich Mittwoch, 29.01.2025, von 14:30 Uhr bis 15:30 Uhr.
Schon am 16.05.2024 ist das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) in Kraft getreten. Es dient der nationalen Umsetzung des Gesetzes über digitale Dienste (Digital Services Act, DSA) der Europäischen Union und erweitert diese europäische Verordnung.
Im DDG ist unter anderem das bisherige Telemediengesetz (TMG) aufgegangen. Nach § 5 Abs. 1 DDG (§ 7 Abs. 1 TMG a. F.) müssen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die eine Website unterhalten, folgende Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar halten (z. B. unter „Kontakt“ oder „Impressum“):
Vollständiger Name und Anschrift, unter der sie zugelassen sind (Kanzleianschrift)
Berufsbezeichnung (Rechtsanwalt)
Bei juristischen Personen zusätzlich die Rechtsform und Anschrift, unter der sie zugelassen sind, und den Vertretungsberechtigten
Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation ermöglichen (z. B. Telefon, Telefax) einschließlich E-Mail-Adresse
Angabe der zuständigen Rechtsanwaltskammer (RAK Bamberg mit vollständigen Kontaktdaten)
Hinweis auf berufsrechtliche Regelungen (BRAO, BORA, RVG, FAO, CCBE); Verweisung mit Internetlinks ist zulässig
Auch im kommenden Jahr bietet die Rechtsanwaltskammer Bamberg zur Vertiefung insbesondere des praxisrelevanten Prüfungswissens Prüfungsvorbereitungskurse für alle auszubildenden Rechtsanwaltsfachangestellten an, die im Sommer 2025 an der Abschlussprüfung teilnehmen werden. Die genauen Termine entnehmen Sie bitte der
Bitte beachten Sie, dass alle Kurse ausschließlich online über die Plattform „Microsoft Teams“ stattfinden werden. Die Zugangsdaten für die jeweilige Veranstaltung erhalten Sie nach Anmeldung gesondert per E-Mail. Beginn ist jeweils um 09:00 Uhr, das jeweilige Ende ist für 15:00 Uhr geplant.
Die Teilnehmerzahl ist pro Kurstag auf 30 begrenzt. Die Berücksichtigung erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen bei der Kammergeschäftsstelle.
Die ordentliche Mitgliederversammlung der Rechtsanwaltskammer Bamberg 2025 findet am Freitag, 11.04.2025, im Würzburger Lehrgangswerk in Bamberg, Würzburger Straße 59, statt. Die „offizielle“ Vorankündigung wird im Mitteilungsblatt „RAK-InFORM“ von Dezember 2024 enthalten sein. Nähere Einzelheiten werden zu gegebener Zeit veröffentlicht. Es wird schon jetzt darum gebeten, den Termin vorzumerken.
Vor der Kammerversammlung ist wieder eine Fortbildungsveranstaltung geplant. Das Thema wird noch gesondert bekannt gegeben.
Alle Mitglieder der Rechtsanwaltskammer Bamberg werden darauf hingewiesen, dass in wenigen Tagen die Geldwäscheprüfungen für das Kalenderjahr 2023 beginnen. Zur Feststellung einer eventuellen Verpflichteteneigenschaft werden rund 5 % aller Kammermitglieder per beA ein Schreiben erhalten mit der Aufforderung, einen PDF-Fragebogen auszufüllen oder online an der Erhebung teilzunehmen.
Die Rechtsanwaltskammer ist als Aufsichtsbehörde zu anlasslosen Überprüfungen verpflichtet (§§ 50 Nr. 3, 51 Abs. 1 GwG). Die Auswahl der angeschriebenen Mitglieder erfolgt nach dem Zufallsprinzip. Nähere Informationen hierzu finden Sie auf der Internetseite der RAK Bamberg unter https://www.rakba.de (Service – Für Anwälte – Geldwäsche).
Anwältinnen und Anwälte sind in bestimmten Fällen Verpflichtete nach dem Geldwäschegesetz. Um die dann nötige Identitätsprüfung ihrer Mandanten und die Risikobewertung zu erleichtern, hat die BRAK gemeinsam mit den Rechtsanwaltskammern Muster-Dokumentationsbögen veröffentlicht.
Alle Dokumnetationsbögen finden Sie auch auf der Internetseite der Rechtsanwaltskammer Bamberg unter https://www.rakba.de (Service – Für Anwälte – Geldwäsche – Allgemeine Informationen und Hinweise)
An die Fortbildungsveranstaltung der Rechtsanwaltskammer Bamberg aus dem Miet- und WEG-Recht wird nochmals erinnert. Sie findet am Freitag, 06.12.2024, von 09:00 Uhr bis 16:00 Uhr, im Bistumshaus St. Otto in Bamberg, Heinrichsdamm 32, statt. Referent ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Miet- und WEG-Recht Michael Zwarg (Nürnberg).
Am Freitag, 06.12.2024, bietet die Rechtsanwaltskammer Bamberg eine Fortbildungsveranstaltung aus dem Miet- und WEG-Recht an. Sie findet von 09:00 Uhr bis 16:00 Uhr im Bistumshaus St. Otto in Bamberg, Heinrichsdamm 32, statt. Referent ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Miet- und WEG-Recht Michael Zwarg (Nürnberg).
Auf Einladung der Würzbuger Jakob Stoll Realschule haben mehrere Rechtsanwälte und Rechtsanwaltsfachangestellte am 17.09.2024 den ReFa-Beruf beworben. Mitgewirkt haben die Rechtsanwaltsfachangestellten Valeria Romano (BFP-Rechtsanwälte) und Katja Lalaoui (Kanzlei Harff / Vorsitzende des RENO Würzburg e.V.) sowie die Rechtsanwälte Chan-Jo Jun und Dr. Jessica Flint. Einen kurzen Bericht über die Veranstaltung finden Sie hier:
Am Mittwoch, 21.05.2025, findet in München der 6. Bayerische Mediationstag statt, an dessen Organisation auch die Rechtsanwaltskammer Bamberg beteiligt ist.
Nähere Informationen zu dieser Veranstaltung werden zu gegebener Zeit veröffentlicht. Derzeit gilt: Save the date!
Nach § 51 Abs. 8 GwG stellen die Aufsichtsbehörden den Verpflichteten regelmäßig aktualisierte Auslegungs- und Anwendungshinweise für die Umsetzung der Sorgfaltspflichten und der internen Sicherungsmaßnahmen nach den gesetzlichen Bestimmungen zur Verhinderung von Geldwäsche und von Terrorismusfinanzierung zur Verfügung.
Die aktualiserte Fassung (8. Auflage von Juni 2024) wurde am 25.07.2024 vom Präsidium der Bundesrechtsanwaltskammer beschlossen und am 13.09.2024 vom Vorstand der Rechtsanwaltskammer Bamberg genehmigt. Sie steht nachfolgend zum Download bereit und ist auch auf der Internetseite der RAK Bamberg zu finden.
Die Prüfungsgebühr in Höhe von 100,00 € ist vom Ausbilder gleichzeitig mit der Anmeldung bei der HypoVereinsbank Bamberg, IBAN: DE56 7702007000037097 28, BIC/SWIFT-ID: HYVEDEMM411, unter Angabe des Verwendungszwecks „Abschlussprüfung 2025/I“ und des Namens des Prüflings zu überweisen. Die Gebühr für die Wiederholungsprüfung beträgt 50,00 €. Die Teilnahme an der Prüfung ist von der rechtzeitigen Zahlung der Prüfungsgebühr abhängig.
Die mündliche Prüfung findet am Freitag, 07.02.2025, in der Staatlichen Berufsschule III Business School in Bamberg, Dr.-von-Schmitt-Straße 12, die mündliche Ergänzungsprüfung am Donnerstag, 27.02.2025, in der Geschäftsstelle der Rechtsanwaltskammer in Bamberg, Friedrichstraße 7, statt.
Die Zwischenprüfung 2025 für Auszubildende zur/zum Rechtsanwaltsfachangestellten findet am Donnerstag, 16.01.2025, um 08:00 Uhr, in der jeweiligen Berufsschule statt. Ihr haben sich alle im zweiten Lehrjahr befindlichen Auszubildenden zu unterziehen.
Die Zwischenprüfung erstreckt sich nach § 7 PO i.V.m. § 6 Abs. 3 ReNoPatAusbV auf die Prüfungsbereiche Kommunikation und Büroorganisation sowie Rechtsanwendung. Die Prüfungsdauer beträgt jeweils 60 Minuten.
Die Prüfungsgebühr von 50,00 € ist spätestens bis zum Tag der Prüfung auf das Konto der Rechtsanwaltskammer Bamberg bei der HypoVereinsbank Bamberg, IBAN: DE56 7702 0070 0003 7097 28, BIC/SWIFT-ID: HYVEDEMM411, einzuzahlen. Dabei sind der Verwendungszweck „Zwischenprüfung 2025“ und der Name des Prüflings anzugeben.
Nach § 7 Abs. 3 der Prüfungsordnung (PO) für die Durchführung der Fortbildungsprüfung gemäß der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss „Geprüfter Rechtsfachwirt“ vom 23.08.2001 (BGBl I, 2250) gibt die Rechtsanwaltskammer Bamberg die Prüfungstermine 2025 wie folgt bekannt:
Schriftliche Prüfung (§ 14 Abs. 2 PO):
Dienstag, 11.03.2025 (1. Prüfungstag)
Mittwoch, 12.03.2025 (2. Prüfungstag)
Donnerstag, 13.03.2025 (3. Prüfungstag)
Es gilt der Rechtsstand zum 31.12.2024.
Mündliche Ergänzungsprüfung (§ 14 Abs. 3 PO):
Mittwoch, 14.05.2025
Donnerstag, 15.05.2025
Mündliche Prüfung (§ 14 Abs. 4 PO):
Mittwoch, 21.05.2025
Donnerstag, 22.05.2025
Freitag, 23.05.2025
Anmeldeschluss ist Dienstag, 31.12.2024 (Ausschlussfrist). Bitte verwenden Sie das Anmeldeformular 2025 und richten Sie Ihre Anmeldung an die Rechtsanwaltskammer Nürnberg. Auf deren Homepage unter http://www.rak-nbg.de/rechtsfachwirt/pruefung erhalten Sie weitere Informationen.
An die Fortbildungsveranstaltung zum Thema „Geldwäscheprävention in der Praxis von Rechtsanwälten und Rechtsanwaltskammern“ am Mittwoch, 25.09.2024, wird nochmals erinnert. Sie findet von 14:00 Uhr bis längstens 18:00 Uhr im Bistumshaus St. Otto (großer Saal) in Bamberg, Heinrichsdamm 32, statt.
Nähere Informationen zu dieser Veranstaltung entnehmen Sie bitte dem
Die Juristische Gesellschaft für Ober- und Unterfranken lädt zu einer öffentlichen Vortrags- und Diskussionsveranstaltung am Montag, 07.10.2024, 18:00 Uhr, in die Harmoniesäle (Spiegelsaal) in Bamberg ein. Thema ist „Otto Palandt und Heinrich Schönfelder“, Namensgeber von zwei juristischen Standardwerken, die beide in das NS-Unrechtsregime involviert waren.
Am Mittwoch, 02.10.2024, findet von 14:00 Uhr bis etwa 17:00 Uhr im Franz-Ludwig-Gymnasium in Bamberg, Franz-Ludwig-Straße 13, die Veranstaltung „Deine Zukunft: Alles was Recht ist“ statt. Sie hat das Ziel, den angehenden Abiturientinnen und Abiturienten in Bamberg und Umgebung die juristischen Berufsbilder vorzustellen und sie von den Vorzügen eines rechtswissenschaftlichen Studiums sowie der anschließenden Wahl einer volljuristischen Erwerbstätigkeit, insbesondere des Anwaltsberufes, den mehrere Bamberger Kolleginnen und Kollegen präsentieren werden, zu überzeugen.
Gerne können Sie Ihnen bekannte Schülerinnen und Schüler auf diese Veranstaltung aufmerksam machen.
Die Rechtsanwaltskammer Bamberg hat – auch in Zusammenarbeit mit den örtlichen RENO- und Anwaltvereinen – schon vor einiger Zeit ein Projekt gestartet, mit dem der Ausbildungsberuf der/des Rechtsanwaltsfachangestellten beworben werden soll. Es beinhaltet insbesondere dessen Vorstellung in geeigneten Haupt-, Real- und Mittelschulen sowie Gymnasien, die bislang schwerpunktmäßig im Raum Würzburg stattfindet.
Um die Nachwuchsgewinnung flächendeckend im gesamten Kammerbezirk zu etablieren, werden weitere Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sowie Rechtsanwaltsfachangestellte – auch Auszubildende – gesucht, die sich im Rahmen dieses Projektes engagieren. Alle interessierten Kolleginnen und Kollegen sowie KanzleimitarbeiterInnen werden gebeten, sich bei der Kammergeschäftsstelle zu melden, gerne per beA oder per E-Mail an ausbildung@rakba.de. Eine Mitwirkung könnte auch eine Maßnahme sein, um auf sich selbst bzw. seine Kanzlei als Ausbildungskanzlei aufmerksam zu machen.
Die Rechtsanwaltskammer Bamberg leistet selbstverständlich die notwendige Untertützung, beispielsweise durch Überlassung von Flyern und sonstigem Werbematerial sowie einer Präsentation, die speziell zur Vorstellung des ReFa-Berufes erstellt wurde.
Im Mitteilungsblatt „RAK-InFORM“ von Juni 2024 wurde darauf hingewiesen, dass die Rechtsanwaltskammer Bamberg gebeten wurde, eine Liste zu erstellen mit denjenigen Kolleginnen und Kollegen, die bereit sind, in Verfahren nach § 62d des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) als Pflichtanwältin bzw. Pflichtanwalt aufzutreten. Diese Liste soll den Amtsgerichten auf Anfrage zur Verfügung gestellt werden. Hieran wird nochmals erinnert.
Alle Kolleginnen und Kollegen, die an einer Bestellung interessiert sind, werden um entsprechende Mitteilung an die Kammergeschäftsstelle gebeten. Es ist beabsichtigt, die Liste bis Ende August 2024 zu finalisieren.
Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass die Rechtsanwaltskammer eine Überprüfung der Fachkunde weder durchführen kann noch wird. Die Aufnahme auf die Liste erfolgt ausschließlich aufgrund einer Selbsteinschätzung der betroffenen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte. Ebensowenig kann die Kammer die Aktualität der Liste garantieren. Kolleginnen und Kollegen, die an einer Bestellung kein Interesse mehr haben, werden deshalb gebeten, die Geschäftsstelle zu benachrichtigen.
Am Mittwoch, 25.09.2024, bietet die Rechtsanwaltskammer Bamberg eine Fortbildungsveranstaltung zum Thema „Geldwäscheprävention in der Praxis von Rechtsanwälten und Rechtsanwaltskammern“ an. Sie findet von 14:00 Uhr bis längstens 18:00 Uhr im Bistumshaus St. Otto (großer Saal) in Bamberg, Heinrichsdamm 32, statt.
Referent ist Rechtsanwalt Christian Bluhm aus Hamburg, seit April 2024 in der Geschäftsführung der Bundesrechtsanwaltskammer zuständig für die Geldwäscheprävention. Er wird sich schwerpunktmäßig mit folgenden Themen befassen:
Anwendungsbereich des Geldwäschegesetzes
Feststellung der Verpflichteteneigenschaft (§§ 2 Abs. 1 Nr. 10, 52 Abs. 6 GwG)
Pflichten nach dem Geldwäschegesetz, insbesondere Risikomanagement (§§ 4 ff. GwG), Risikoanalyse (§ 5 GwG), interne Sicherungsmaßnahmen (§ 6 GwG), Sorgfaltspflichten (§§ 10 ff. GwG), Meldepflichten (§§ 23a, 43 ff. GwG; GwGMeldV-Immobilien) und Dokumentationspflichten (§ 8 GwG)
Geldwäscheprüfung durch die Rechtsanwaltskammer (§§ 50 Nr. 3, 51, 52 GwG)
Sanktionen bei Nichterfüllung von GwG-Pflichten (§ 56 GwG, § 73b BRAO)
Weitere Informationen zu dieser Veranstaltung entnehmen Sie bitte dem
Das Institut für Freie Berufe (IFB) an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg hat die Ergebnisse der Untersuchung STAR 2023 für den Bezirk der Rechtsanwaltskammer Bamberg veröffentlicht. Die Daten zur wirtschaftlichen Lage 2022 können Sie den nachstehenden Dokumenten entnehmen.
Im Zeitraum vom 18.03. bis 19.04.2024 fand die Neuwahl von neun Vorstandsmitgliedern der Rechtsanwaltskammer Bamberg statt. Nach Auszählung der gültigen Stimmen stellte der Wahlausschuss fest, dass folgende Bewerber:innen gewählt wurden:
Landgerichtsbezirk Bamberg: Rechtsanwältin Susanne Drehsen (Bamberg), Rechtsanwalt Dr. Jörg Händler (Bamberg) und Rechtsanwalt Georg Winkler (Bamberg)
Landgerichtsbezirk Würzburg: Rechtsanwalt Wolfgang Bauer (Würzburg), Rechtsanwalt Dr. Heinz Kracht (Würzburg), Rechtsanwältin Martina Lehr (Volkach), Rechtsanwältin Wiebke Schneller (Würzburg) und Rechtsanwältin Julia Wrba (Würzburg)
Landgerichtsbezirk Hof: Rechtsanwalt Thomas Figge (Schwarzenbach/Saale)
Einzelheiten zum Wahlergebnis sind im Mitteilungsblatt „RAK-InFORM“ von Juni 2024 veröffentlicht. Die Zusammensetzung des neuen Vorstands finden Sie auf der Internetseite der RAK Bamberg unter https://www.rakba.de/die-kammer/vorstand/.
In seiner konstituierenden Sitzung am 17.05.2024 hat der Vorstand das Präsidium der Rechtsanwaltskammer Bamberg neu gewählt. Alle Mitglieder wurden in ihrem Amt bestätigt. Die Zusammensetzung des Präsidiums finden Sie auf der Kammerhomepage unter https://www.rakba.de/die-kammer/praesidium/.
An die 23. Ausbildungsmesse BA, die am Samstag, 06.07.2024, von 10:00 Uhr bis 14:00 Uhr in der Bamberger BROSE ARENA stattfindet, wird nochmals erinnert. Die Rechtsanwaltskammer Bamberg wird, unterstützt vom Bamberger Anwaltsverein, mit einem Messestand vertreten sein und den Ausbildungsberuf der/des Rechtsanwaltsfachangestellten sowie die Fortbildungsmöglichkeit zum/zur Geprüften Rechtsfachwirt/in vorstellen.