Zur Erinnerung: Neue Beitragsordnung der RAK Bamberg ab 01.01.2024

An die neue Beitragsordnung der RAK Bamberg, die in der Kammerversammlung am 21.04.2023 beschlossen wurde, wird nochmals erinnert. Sie sieht u. a. die Erhöhung des Kammerbeitrags zum 01.01.2024 auf 400,00 € vor. Sie steht nachfolgend zum Download bereit und ist auch auf der Kammerhomepage unter https://www.rakba.de/service/fuer-anwaelte/ordnungen-der-rak-bamberg/ zu finden (neben der noch bis 31.12.2023 gültigen aktuellen Beitragsordnung).

Beitragsordnung ab 01.01.2024

Bitte beachten Sie, dass sowohl der Kammerbeitrag als auch die beA-Umlage von 74,00 € im Jahr 2024 am 01. Januar fällig sind. Sofern der Rechtsanwaltskammer ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt wurde, erfolgt die Abbuchung der beA-Umlage am 15.01.2024; der Einzug des Kammerbeitrages wird zum 05.02.2024 ausgeführt.

Möchten Sie noch ein Lastschriftmandat erteilen, können Sie dies gerne tun. Das entsprechende Formular finden Sie auf der Kammerhomepage.

Eine gesonderte Rechnungstellung oder Zahlungsbestätigung erfolgt nicht. Grundlage für die Pflicht zur Zahlung des Kammerbeitrages und der beA-Umlage sind die Beitragsordnung und die Umlageordnung, die auch gegenüber dem Finanzamt als Nachweis ausreichen.