An den
Workshop – Die neuen Zwangsvollstreckungsformulare
des RENO Franken e. V. am Freitag, 27.07.2024, wird nochmals erinnert. Anmeldungen sind bis 10.07.2024 möglich.
An den
Workshop – Die neuen Zwangsvollstreckungsformulare
des RENO Franken e. V. am Freitag, 27.07.2024, wird nochmals erinnert. Anmeldungen sind bis 10.07.2024 möglich.
Lesen Sie bitte die Informationen der Soldan GmbH zu gemeinsamen Schulungen mit Isar Fachseminare Jungbauer für branchenfremde Mitarbeiter bzw. Quereinsteiger.
Der
Jahresbericht des Bayerischen Landesjustizprüfungsamtes für 2023,
der auch unter https://www.justiz.bayern.de/landesjustizpruefungsamt/jahresberichte/ online abrufbar ist, wurde vor Kurzem fertig gestellt. Er informiert über die Ergebnisse der im Jahr 2023 durchgeführten und abgeschlossenen Prüfungen, also der Ersten und Zweiten Juristischen Staatsprüfung (Termine 2022/2 und 2023/1), der Rechtspflegerprüfung, der Gerichtsvollzieherprüfung und der Qualifikationsprüfung für den Justizfachwirtedienst sowie der Prüfungen des Strafvollzugsdienstes. Zudem gibt der Bericht – soweit dies aufgrund statistischer Angaben möglich ist – einen kurzen Überblick über die Arbeit des Landesjustizprüfungsamts.
Bei der Zweiten Juristischen Staatsprüfung fällt auf, dass sich annähernd 50% der Referendarinnen und Referendare für das Berufsfeld 3 „Anwaltschaft“ entschieden haben. Mit dem Prüfungstermin 2023/1 wurde das neue Berufsfeld 8 „Informationstechnologierecht und Legal Tech“ eingeführt.
Lesen Sie bitte die Pressemitteilung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs zu folgendem Thema:
Alle Mitglieder der Rechtsanwaltskammer Bamberg werden daran erinnert, dass am Freitag, 19.04.2024, im WLW Würzburger Lehrgangswerk in Bamberg, Würzburger Straße 59, der Kammertag 2024 stattfinden wird.
Er beginnt um 10:00 Uhr mit einer (kostenfreien) Informationsveranstaltung zum Thema „Digitalisierung und Künstliche Intelligenz in Anwaltskanzleien – KI als Bedrohung oder Unterstützung für die Anwaltschaft?“ Referent ist Rechtsanwalt Chan-jo Jun aus Würzburg, Fachanwalt für IT-Recht und Vorsitzender des Ausschusses IT-Recht der Bundesrechtsanwaltskammer. Nach einem gemeinsamen Mittagessen, zu dem die Rechtsanwaltskammer alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Seminars und der Kammerversammlung einlädt, wird Kammerpräsidentin Ilona Treibert um 14:00 Uhr die ordentliche Mitgliederversammlung 2024 eröffnen.
Die Tagesordnung und alle wesentlichen Informationen sind im Mitteilungsblatt „RAK In-FORM“ Nr. 255 von März 2024 veröffentlicht, das am 25.03.2024 per beA bzw. per Post an diejenigen Kammermitglieder, die nicht über ein elektronisches Postfach verfügen, verschickt wurde. Zu den wichtigsten TOPs gehören die Beschlussfassungen über den Haushaltsplan 2024 und die zu ändernden Ordnungen.
Bitte nehmen Sie an der Kammerversammlung teil und melden Sie sich bis 12.04.2024 per beA oder E-Mail unter info@rakba.de bei der Kammergeschäftsstelle an.
Nachdem am 18.03.2024 die Wahlunterlagen per beA an alle wahlberechtigten Kammermitglieder – einschließlich Berufsausübungsgesellschaften – verschickt wurden, hat der Wahlzeitraum begonnen. Eine Stimmabgabe ist bis Freitag, 19.04.2024, 16:00 Uhr, möglich, auch noch in der an diesem Tag stattfindenden Kammerversammlung.
Bitte machen Sie von Ihrem Stimmrecht Gebrauch und beteiligen Sie sich an der Wahl. Nähere Informationen finden Sie auf der Internetseite der Rechtsanwaltskammer Bamberg unter https://www.rakba.de/die-kammer/vorstandswahl/.
Der Vorstand der Rechtsanwaltskammer Bamberg hat den Prüfungsausschuss für Rechtsanwaltsfachangestellte für die Zeit vom 01.02.2024 bis 31.01.2026 neu bestellt. Er setzt sich in den nächsten zwei Jahren wie folgt zusammen:
Mitglieder:
Stellvertretende Mitglieder:
Nähere Informationen zum Prüfungsausschuss finden Sie auf der Internetseite der RAK Bamberg.
Im Newsletter von Mai 2022 haben wir bereits über die Anbindung der Länder an das Akteneinsichtsportal der Justiz berichtet. Nunmehr teilt die Bundesrechtsanwaltskammer mit, dass auch in Hessen die Akten über das Portal zur Verfügung gestellt werden. Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte können hierbei ihre SAFE-ID und ihre beA-Zugangsmitteln nutzen; gesonderte Zugangsdaten sind nicht mehr erforderlich. Die IT-Stelle des Ministeriums hat angekündigt, die Anleitungen entsprechend anzupassen.

Die Bundesrechtsanwaltskammer bittet um Unterstützung bei einer Umfrage, durch die ermittelt werden soll, ob und inwiefern Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte bedrohlichem Verhalten und Aggressionen ausgesetzt sind, welche Auswirkungen dies gegebenfalls hat und wie die Betroffenen damit umgehen. Die Ergebnisse werden in einem Bericht zusammengefasst, der in einen europäischen Gesamtbericht einfließen wird. Ziel ist es, die Situation in Deutschland zu verstehen und sie mit der Lage in anderen europäischen Ländern vergleichen zu können.
Damit Ihre Interessen auf Landes- und Bundesebene bestmöglich gewahrt werden können, werden alle Kammermitglieder um Beteiligung an der Umfrage gebeten. Sie nimmt rund 10 Minuten in Anspruch und ist bis 01.04.2024 zugänglich. Die Teilnahme erfordert keinerlei Angabe von Namen oder Kontaktinformationen. Die ausgewerteten Ergebnisse werden von der BRAK veröffentlicht und allen deutschen Rechtsanwaltskammern zur Verfügung gestellt.
Zur Umfrage gelangen Sie über folgenden Link: https://easy-feedback.de/Umfrage-Angriffe-auf-die-Anwaltschaft/1786089/lUas4V
Die Arbeitsgemeinschaft Migrationsrecht im Deutschen Anwaltverein bietet am Montag, 22.04.2024, in Würzburg und am Freitag, 26.04.2024, in Hof (Saale), jeweils von 09:30 Uhr bis 14:00 Uhr, eine Fortbildungsveranstaltung zum Rückführungsverbesserungsgesetz an. Ziel ist der Erwerb der notwendigen Fachkunde bzw. der Auffrischung und Aktualisierung bereits vorhandener Kenntnisse im Abschiebungshaftrecht.
Nähere Informationen zu beiden Veranstaltungen und die Möglichkeit der Anmeldung entnehmen Sie bitte den Ausschreibungen.
Alle Interessenten werden gebeten, den neuen Termin des Online-Seminars zum Thema
Das Telefon – die Visitenkarte der Kanzlei
zu beachten. Es findet nunmehr am Donnerstag, 18.04.2024 (und nicht am 09.04.2024), statt,
An den
Workshop – Die neuen Zwangsvollstreckungsformulare
am Freitag, 27.07.2024, wird bei dieser Gelegenheit nochmals erinnert.
Das Forum Deutscher Rechts- und Notarfachwirte veranstaltet vom 30.05. bis 01.06.2024 seine 25. Jahrestagung in Kassel. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der
Ausschreibung nebst Anmeldeformular.
Die Anmeldefrist endet am 26.04.2024.
Die Konjunkturumfrage Sommer 2024 in den Freien Berufen wurde gestartet. Neben den konjunkturellen Entwicklungen wird diesmal auch das Thema „Belastung durch Bürokratie“ näher beleuchtet. Der BFB erwartet sich wichtige Erkenntnisse darüber, inwieweit übermäßige Bürokratie aktuell Probleme verursacht.
Die Umfrage ist als Onlinebefragung konzipiert und vollkommen anonym. Sie ist bis 28.04.2024 zugänglich. Der Link zur Befragung lautet wie folgt :www.t1p.de/konjunktur-fb.
Alle Kammermitglieder werden zur Teilnahme aufgerufen.
Im Rahmen des Familienpakts Bayern wird das Bayerische Wirtschaftsministerium zusammen mit dem Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales im Juni 2025 die 20 familienfreundlichsten Unternehmen Bayerns ehren. Der Wettbewerb richtet sich auch an kleine und mittlere Unternehmen.
Alle Kolleginnen und Kollegen, die sich bzw. ihre Kanzlei hierfür bewerben wollen, werden gebeten, sich spätestens bis Freitag, 12.04.2024, bei der Rechtsanwaltskammer Bamberg zu melden und ihre Kontaktdaten mitzuteilen. Die Kammer würde dann die Benennung gegenüber dem Verband Freier Beruf in Bayern (VFB) vornehmen.
Über die Webseite https://www.familienpakt-bayern.de/wettbewerb.html kann Ihre Bewerbung auch unmittelbar erfolgen. Die Bewerbungsphase startet am 02.05.2024.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem
Nach dem Ende der Pilotphase hat die Bundesrechtsanwaltskammer die mobile beA-App am 22.02.2024 allen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten zur Nutzung bereit gestellt. Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem Sondernewsletter 2/2024 vom 21.02.2024.
Dort wird unter anderem die Einrichtung und Benutzung der beA-App erläutert einschließlich der Voraussetzungen, die das mobile Endgerät erfüllen muss. Benötigt wird auch ein Softwarezertifikat, das im beA hinterlegt und freigeschaltet ist. Dieses kann wie üblich bei der Zertifizierungsstelle der Bundesnotarkammer erworben werden.
Der Nutzungsumfang der beA-App ist in der ersten Ausbaustufe auf den rein lesenden Zugriff auf Nachrichten im Posteingangsordner beschränkt. In den nächsten Ausbaustufen werden dann weitere Funktionalitäten zur Verfügung gestellt.

Alle Fachanwältinnen und Fachanwälte, die für das Kalenderjahr 2023 noch keine ausreichende Fortbildung nach § 15 FAO nachgewiesen haben, werden gebeten, ihre Bestätigungen spätestens bis 31.03.2024 an die Kammergeschäftsstelle zu übermitteln (gerne per beA). Hierbei wird daran erinnert, dass die Fortbildung grundsätzlich bis 31.12.2023 hätte durchgeführt und belegt werden müssen.
Weil vermehrt Online-Fortbildung betrieben wird, soll gleichzeitig an die Vorgaben des § 15 Abs. 2 FAO erinnert werden: Bei Fortbildungsveranstaltungen, die nicht in Präsenzform durchgeführt werden, müssen die Möglichkeiten der Interaktion des Referenten mit den Teilnehmern sowie der Teilnehmer untereinander während der Dauer der Fortbildungsveranstaltung sichergestellt sein und der Nachweis der durchgängigen Teilnahme erbracht werden. Bitte tragen Sie dafür Sorge, dass auf dem Fortbildungsnachweis/der Teilnahmebescheinigung die Einhaltung beider Komponenten vom Veranstalter bestätigt wird. Es kann sonst nicht gewährleistet werden, dass eine Anerkennung erfolgt.
§ 15 Abs. 4 FAO sieht darüber hinaus vor, dass bis zu fünf Zeitstunden im Wege des Selbststudiums absolviert werden können, sofern eine Lernerfolgskontrolle erfolgt. Die Nachweispflichten gegenüber der Rechtsanwaltskammer regelt § 15 Abs. 5 FAO.
Dem
Schreiben der RAK Bamberg vom 26.02.2024,
das alle wahlberechgtigten Kammermitglieder per beA, hilfsweise per Post, erhalten haben, konnten Sie entnehmen, dass der Wahlausschuss eine Nachfrist zur Einreichung von Wahlvorschlägen bis Freitag, 08.03.2024, 12:00 Uhr, gesetzt hat. Darauf soll auf diesem Wege nochmals hingewiesen werden.
….
Die RAK AG Geldwäscheaufsicht hat diverse Dokumentationsbögen erstellt, um allen Kolleginnen und Kollegen, die Mandate im Sinne von § 2 Abs. 1 Nr. 10 GwG bearbeiten, die Erfüllung ihrer Verpflichtungen nach dem Geldwäschegesetz zu erleichtern. Sie stehen nachfolgend zum Download bereit und sind auch auf der Internetseite der RAK Bamberg abrufbar.
Die Financial Intelligence Unit (FIU) weist mit
darauf hin, dass es aufgrund des hohen Aufkommens von Registrierungsanträgen nach § 45 Abs. 1 S. 2 GwG zu längeren Bearbeitungszeiten der zugehörigen Anträge und teils zu technischen Schwierigkeiten beim Durchlaufen des Registrierungsprozesses kommt. Bitte wenden Sie sich letzterenfalls an die zuständige FIU; sie ist per E-Mail unter DXA322.gzd@fiu.bund.de zu erreichen.
An die Fortbildungsveranstaltung zum Thema „Internationale Ehesachen“, die das Oberlandesgericht Bamberg und die Rechtsanwaltskammer Bamberg am Donnerstag, 14.03.2024, im Bistumshaus St. Otto in Bamberg gemeinsam anbieten, wird nochmals erinnert. Nähere Informationen und die Möglichkeit der Anmeldung entnehmen Sie bitte dem
Es sind noch wenige Restplätze frei.
An das Online-Seminar des RENO Franken e.V. am 09.04.2024 zum Thema
Das Telefon – die Visitenkarte der Kanzlei
wird nochmals erinnert. Zudem bietet der RENO Franken e.V. am 27.07.2024 einen Workshop zu den neuen Zwangsvollstreckungsformularen an. Er findet von 09:00 Uhr bis 16:00 Uhr in der Geschäftstelle der Rechtsanwaltskammer Bamberg statt. Nähere Informationen und die Möglichkeit der Anmeldung entnehmen Sie bitte der
Seminarausschreibung Workshop – Die neuen Zwangsvollstreckungsformulare.
Der RENO Würzburg e.V. bietet am Donnerstag, 16.05.2024, zwei Fortbildungsveranstaltungen zur Zwangsvollstreckung (von 08:30 Uhr bis 13:00 Uhr) und zum anwaltlichen Kostenrecht (von 13:30 Uhr bis 18:00 Uhr) an. Sie finden jeweils im Burkardushaus Tagungszentrum am Dom in Würzburg, Am Bruderhof 1, statt.
Nähere Informationen und die Möglichkeit der Anmeldung entnehmen Sie bitte den Ausschreibungen.
Die mündlichen Verhandlungen des 12. Soldan Moots zur anwaltlichen Berufspraxis finden vom 10.10. bis 12.10.2024 in Hannover statt. Zu deren Leitung und insbesondere zur Korrektur von Schriftsätzen werden wieder Praktikerinnen und Praktiker aus der Anwaltschaft gesucht.
Nähere Informationen zum Wettbewerb und die Möglichkeit der Mitwirkung als Richter und/oder Juror entnehmen Sie bitte dem
Zum 01.02.2024 wurde die überarbeitete Fassung des
veröffentlicht (die Textänderungen gegenüber der Version vom 09.02.2018 sind gelb markiert). Neben redaktionellen und klarstellenden Anpassungen hat die Kommission einige neue Stichpunkte in den Streitwertkatalog aufgenommen.
Der Streitwertkatalog ist nicht verbindlich, seine Anwendung nicht verpflichtend. Er stellt ein bloßes Angebot einer Orientierungshilfe dar. Die Aussagen des Katalogs sind allein verfahrensbezogen zu sehen.
Am 06.03.2024 findet von 15:00 Uhr bis 18:30 Uhr der traditionelle Sprechtag an der Klara-Oppenheimer-Schule in Würzburg statt. Wie im vorangegangenen Jahr wird die Veranstaltung hybrid durchgeführt, also wahlweise in Präsenz oder im Rahmen einer Videokonferenz.
Um die Wartezeiten zu minimieren, können Sprechzeiten nur nach vorheriger Terminbuchung wahrgenommen werden. Nähere Infos zu den Buchungsmodalitäten erhalten Sie als Ausbilder direkt über die Schule: https://www.klara-oppenheimer-schule.de/