Zum 01.02.2024 wurde die überarbeitete Fassung des
veröffentlicht (die Textänderungen gegenüber der Version vom 09.02.2018 sind gelb markiert). Neben redaktionellen und klarstellenden Anpassungen hat die Kommission einige neue Stichpunkte in den Streitwertkatalog aufgenommen.
Der Streitwertkatalog ist nicht verbindlich, seine Anwendung nicht verpflichtend. Er stellt ein bloßes Angebot einer Orientierungshilfe dar. Die Aussagen des Katalogs sind allein verfahrensbezogen zu sehen.