Anstieg der Mindestausbildungsvergütung zum 01.01.2024

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung hat mit

Bekanntmachung vom 18.10.2023

die Mindestausbildungsvergütung für Berufsausbildungen nach dem Berufsbildungsgesetz – also auch für Rechtsanwaltsfachangestellte – für den Zeitraum vom 01.01. bis 31.12.2024 wie folgt festgelegt:

  • im 1. Ausbildungsjahr 649,00 € (bislang 620,00 €)
  • im 2. Ausbildungsjahr 766,00 € (bislang 731,60 €)
  • im 3. Ausbildungsjahr 876,00 € (bislang 837,00 €)
  • im 4. Ausbildungsjahr 909,00 € (bislang 868,00 €)

Alle Ausbildungskanzleien und -anwälte werden um entsprechende Beachtung gebeten.

Gleichzeitig wird darauf hingewiesen, dass die Mindestsätze nur die Untergrenze der angemessenen Ausbildungsvergütung bilden. Die Vereinbarung höherer Vergütungen ist selbstverständlich möglich und angesichts der anspruchsvollen Ausbildung zur/zum Rechtsanwaltsfachangestellten auch wünschenswert.

Geprüfte Rechtsfachwirte – Neufassung der unverbindlichen Orientierungshilfe

Die Prüfungsausschüsse I und II der Rechtsanwaltskammern Bamberg, München und Nürnberg haben ihre unverbindliche Orientierungshilfe für die Fortbildungsprüfung zum anerkannten Abschluss „Geprüfter Rechtsfachwirt/Geprüfte Rechtsfachwirtin“ aktualisiert. Die Neufassung mit Stand September 2023 finden Sie nachstehend sowie auf der Internetseite der RAK Bamberg.

Unverbindliche Orientierungshilfe (Stand 09/2023)

Die Orientierungshilfe ist eine unverbindliche Empfehlung der beiden Prüfungsausschüsse; sie erläutert die Prüfungsinhalte nach § 15 der Prüfungsordnung. Aus ihr können keine Rechtsansprüche hergeleitet werden; sie ist insbesondere nicht Teil der Prüfungsordnung.

Umfrage des BMJ zum Fremdkapital bzw. Fremdbesitzverbot

Das Bundesministerium der Justiz (BMJ) befasst sich derzeit verstärkt mit dem Thema „Fremdkapital“. Es hat beschlossen, vor weiteren Überlegungen die Auffassung der Anwaltschaft einzuholen und zu ermitteln, ob überhaupt Bedarf für entsprechende Beteiligungen besteht. Dieses Anliegen möchte die Bundesrechtsanwaltskammer unterstützen, indem sie die vom BMJ erstellte Umfrage technisch begleitet. Die Ergebnisse werden auch den Rechtsanwaltskammern zur Verfügung gestellt.

Alle Kammermitglieder werden um rege Teilnahme gebeten. Die Online-Umfrage, die bis 26.11.2023 zugänglich ist, erreichen Sie unter diesem Link: https://easy-feedback.de/Umfrage-BMJ/1729600/8jEP2X

Bitte beachten Sie hierbei folgenden Hinweis der BRAK: Innerhalb eines Netzwerks kann die Teilnahme mehrerer Personen Schwierigkeiten bereiten. Befinden Sie sich bei Teilnahme im Kammer- oder Kanzleinetzwerk, wird Ihnen möglicherweise angezeigt, dass Sie an der Umfrage bereits teilgenommen haben. Bitte nehmen Sie in diesem Fall über ein Mobilgerät teil, das nicht mit dem Büronetzwerk verbunden ist.

Zum Hintergrund:

Aufgrund des in der BRAO verankerten Fremdbesitzverbotes ist es in Deutschland aktuell nicht möglich, dass sich nicht-anwaltliche Kapitalgeber an Anwaltskanzleien beteiligen. Zweck des Fremdbesitzverbotes ist es, die Unabhängigkeit anwaltlicher Beratung – u.a. vor Einflussnahme von außen, beispielweise durch nicht dem anwaltlichen Berufsrecht verpflichtete Kapitalgeber – gesetzlich zu sichern. Gleichwohl wird immer wieder die Frage in den Raum gestellt, ob das Fremdbesitzverbot ggf. gelockert werden könnte.

Teile der Anwaltschaft halten das Fremdbesitzverbot mit Blick auf die Zunahme an Legal-Tech-Unternehmen für nicht mehr zeitgemäß. Andererseits gibt es zahlreiche Anwältinnen und Anwälte, welche die anwaltliche Unabhängigkeit in Gefahr sehen, weil nichtanwaltliche Kapitalgeber, die ausschließlich wirtschaftliche und auf Rentabilität ausgerichtete Zwecke verfolgen, nicht entscheiden sollen, ob und wie ein Mandat geführt wird. Diese Kolleginnen und Kollegen fürchten eine Kommerzialisierung des Mandates einschließlich Einflussnahme der Kapitalgeber auf die Auswahl von Mandaten.

Bislang fehlen allerdings Erkenntnisse dazu, wie stark diese sich diametral gegenüberstehenden Auffassungen in der deutschen Anwaltschaft vertreten werden. Aus diesem Grund hat das BMJ einen Fragenkatalog erstellt, um die unterschiedlichen Auffassungen innerhalb der deutschen Anwaltschaft zu ermitteln. Im Hinblick auf ähnlich gestaltete Berufsordnungen und bestehende Berufsausübungsgesellschaften hat das BMJ nicht nur die Rechtsanwaltschaft, sondern auch Patentanwältinnen und Patentanwälte in das Thema einbezogen.

Konjunkturbefragung Herbst/Winter 2023 in den Freien Berufen

Die zweite Konjunkturumfrage der Freien Berufe des Jahres 2023 wurde gestartet. Sie dreht sich diesmal neben den konjunkturellen Entwicklungen um folgende Punkte beim Thema Fachkräfte- und Personalmangel:

  • Abschätzung des Personalmangels in freiberuflichen Unternehmen
  • Ergriffene Maßnahmen gegen Besetzungsprobleme und ihre Wirksamkeit
  • Potenzielle Entlastung im Fachkräftemangel

Für aussagekräftige Ergebnisse werden möglichst viele Teilnehmer benötigt. Alle Kammermitglieder werden deshalb gebeten, an der Befragung teilzunehmen. Hierzu gelangen Sie über folgenden Link: www.t1p.de/konjunktur23-2

Die Umfrage ist als Onlinebefragung konzipiert und vollkommen anonym. Sie ist bis 05.11.2023 zugänglich; die Ergebnisse werden (voraussichtlich) noch im Dezember seitens des BFB veröffentlicht.

Fragen oder Anregungen richten Sie bitte an Nicole Genitheim vom IFB, entweder per Telefon unter 0911/23565-24 oder per E-Mail an nicole.genitheim@ifb.uni-erlangen.de.

KMU-Entlastungspaket – Möglichkeit für Unternehmen zur Teilnahme an der Konsultation der EU KOM zum Abbau von Berichtspflichten

Die EU plant ein KMU-Entlastungspaket, das insbesondere auch den Bürokratieabbau zum Gegenstand haben soll. Dazu hat die EU-Kommission eine Konsultation zur „Sondierung – Rationalisierung der Berichtspflichten“ gestartet, bei der Unternehmen und Mitgliedstaaten unmittelbar Rückmeldungen geben können, welche sich aus EU-Rechtsvorschriften ergebenden Berichtspflichten als am aufwändigsten angesehen werden. Ziel der Anhörung ist, dass die EU-Kommission Informationen zur Verfügung hat, auf deren Basis sie Rationalisierungspläne für 2024 ff. erstellen, ein vollständiges Verzeichnis der Berichtspflichten zur Überwachung von Relevanz und Leistung vorlegen und die einschlägige Belastung um 25 % verringern kann.

Die Konsultation läuft vom 17.10.2023 bis 28.11.2023 über folgenden Link: Verwaltungsaufwand – Straffung der Berichtspflichten (europa.eu). Um rege Teilnahme wird gebeten.

Studie der Europäischen Kommission zum Schulungsbedarf in den Mitgliedstaaten

In ihrer Mitteilung „Die Gewährleistung der Justiz in der EU – eine europäische Strategie für die justizielle Aus- und Fortbildung für den Zeitraum 2021-2024“ betont die Europäische Kommission die Bedeutung von Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten auf europäischer Ebene, damit die Praktiker die Rolle des Europarechts in ihrer täglichen Praxis verstehen und dafür sorgen können, dass die Rechte und Pflichten nach europäischem Recht in nationalen Gerichtsverfahren eingehalten werden.

Die Generaldirektion Justiz und Verbraucher (GD JUST) der Europäischen Kommission hat eine Ausschreibung (JUST/2022/OP/0006) für die Gestaltung und Entwicklung eines Modells von E-Learning-Kursen der Europäischen Kommission veröffentlicht, die alle relevanten Bereiche des EU-Rechts abdeckt. Zudem hat die Kommission einen Fragebogen veröffentlicht, mit dem der Schulungsbedarf von juristischen Praktikern abgefragt wird. Diese Online-Umfrage ist ein wesentlicher Bestandteil der Bewertung des Schulungsbedarfs für dieses Projekt und soll dazu beitragen, den Schulungsbedarf und Wissenslücken in den drei relevanten Bereichen des Europarechts (Grundrechte, Zivilsachen und Strafsachen) in allen Rechtsberufen in den 27 Mitgliedstaaten zu ermitteln.

Die Umfrage enthält Abschnitte zur E-Learning-Erfahrung der Befragten, zum Schulungsbedarf auf der Grundlage beruflicher Expertise, zu den Trainingspräferenzen sowie offene Fragen. Die Beantwortung dauert ca. 15 Minuten; der Fragebogen kann bis 31.10.2023 unter diesem Link beantwortet werden.

Erstregistrierung von Berufsausübungsgesellschaften im beA

Die Bundesrechtsanwaltskammer weist darauf hin, dass (auch) im Bezirk der Rechtsanwaltskammer Bamberg eine Vielzahl von beA-Postfächern zugelassener Berufsausübungsgesellschaften (Gesellschaftspostfächer) noch nicht erstregistriert ist. Auch im Hinblick auf die passive Nutzungspflicht gemäß §§ 31b Abs. 5 i. V. m. 31a Abs. 6 BRAO werden alle betroffenen Kammermitglieder aufgefordert, die Erstregistrierung nunmehr bis spätestens 15.10.2023 vorzunehmen. Andernfalls müsste die Rechtsanwaltskammer ein berufsaufsichtliches Verfahren einleiten.

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BeA – BRAK warnt vor Phishingmails

In ihrem beA-Sondernewsletter 4/2023 vom 14.09.2023 warnt die Bundesrechtsanwaltskammer vor Phishingmails, die als Benachrichtigungen zu vorliegenden beA-Nachrichten getarnt sind. Sie sind in der Regel an folgenden Auffälligkeiten zu erkennen:

  • Die Absender-Adresse weicht von der tatsächlichen ab, mitunter auch nur minimal
  • Im Logo der Bundesrechtsanwaltskammer ist ein Balken mit Inschrift „Informationen zu Ihrem Postfach“ und eine Schaltfläche zum Abrufen von Nachrichten enthalten
  • Häufig findet man Tippfehler innerhalb solcher Mails, z. B. „Allgemeine Informationen zum besonderen elektronischen Anwaltsporstfach…“
  • Enthaltene Links zu angeblichen Informationsseiten sind häufig falsch; beispielsweise weicht die URL leicht von der üblicherweise von der BRAK verwendeten ab: bea.brak.de statt bea-brak.de (beA-Portal) oder brak.de (Informationsseiten der Bundesrechtsanwaltskammer).

Bitte beachten Sie, dass die E-Mail-Benachrichtigungen des beA-Systems niemals im html-Format versandt werden und somit zum Beispiel kein BRAK-Logo beinhalten. In einer solchen E-Mail sollten Sie keinesfalls die enthaltenen Links anklicken.

An folgenden Kriterien ist sicher erkennbar, ob eine erhaltene E-Mail-Benachrichtigung tatsächlich vom beA-System übermittelt wurde:

  • Der Betreff lautet „Eingang einer Nachricht“ oder „Aufbewahrungsfrist für Nachrichten läuft ab“.
  • Der Absender lautet „noreply@bea-brak.de“.
  • Sie werden in der Nachricht selbst nicht mit Ihrem Namen angesprochen.
  • Der Text beinhaltet weder Informationen zur Wichtigkeit einer Nachricht noch fordert er zum kurzfristigen Abruf der Nachricht auf.

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Zur Erinnerung: Deutsch-Tschechisch-Slowakisches Anwaltsforum am 03.11. und 04.11.2023 in Dresden

An das diesjährige Deutsch-Tschechisch-Slowakische Anwaltsforum am 03.11. und 04.11.2023 in Dresden wird nochmals erinnert. Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem

Einladungsschreiben,

das am 29.08.2023 per beA an alle Kammermitglieder verschickt wurde und auch ein Anmeldeformular enthält. Bitte beachten Sie die am 05.10.2023 ablaufende Anmeldefrist.

Workshop „Im Namen des Computers? …“ des Deutschen Sozialgerichtstages e.V. am 13.11.2023 in Kassel

Der Deutsche Sozialgerichtstag e.V. bietet am 13.11.2023 beim Bundessozialgericht in Kassel einen Workshop als Präsenzveranstaltung zum Thema „Im Namen des Computers? – Ethische Aspekte der KI im Sozialrecht und im sozialgerichtlichen Verfahren“ unter der Leitung von Dr. Christine Fuchsloch, Vizepräsidentin des Deutschen Sozialgerichtstags e.V., an. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte dem

Einladungsschreiben nebst Programm

sowie der Internetseite www.sozialgerichtstag.de.

Forschungsprojekt „Strukturvorgaben für den Parteivortrag im Zivilprozess“ – Projektupdate

Seit März 2023 wird das von der Universität Regensburg mit den Lehrstühlen für Zivilprozessrecht (Prof. Dr. Althammer) und für Medieninformatik (Prof. Dr. Wolff) gemeinsam mit den Justizministerien Bayerns und Niedersachsens durchgeführte Forschungsprojekt „Strukturvorgaben für den Parteivortrag im Zivilprozess“ an den Landgerichten Hannover, Landshut, Osnabrück und Regenburg erprobt. Ziel ist die valide Erkenntnis darüber, ob und wie der Parteivortrag im Zivilprozess mit digitalen Mitteln besser dargestellt werden kann.

Nähere Informationen zum Sachstand des Projekts entnehmen Sie bitte dem

Update Reallabor vom 30.08.2023.

Die Universität Regensburg hat bereits den Prototyp einer Anwendung entwickelt, der unter app.parteivortrag.de zur Verfügung steht und von allen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten kostenlos genutzt werden kann. Weitere Details über das Projekt finden Sie hier.

BRAK und DAV fordern Erhöhung der Rechtsanwaltsvergütung noch in der 20. Legislaturperiode

In einem gemeinsamen

Katalog von September 2023 (Stellungnahme der BRAK Nr. 51/2023)

haben die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) und der Deutsche Anwaltverein (DAV) Vorschläge zur linearen Erhöhung der Rechtsanwaltsvergütung sowie zu strukturellen Änderungen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes unterbreitet. Hintergrund sind die hohen und stetig wachsenden Kosten zur Unterhaltung einer Kanzlei. Insbesondere die eklatanten Preissteigerungen und die enorm gestiegene Inflationsrate in Folge der Pandemie sowie der Energiekrise aufgrund des russischen Angriffskrieges in der Ukraine machen eine rasche Angleichung der Rechtsanwaltsvergütung an die wirtschaftliche Entwicklung dringend erforderlich.

Im Einzelnen stellen BRAK und DAV folgende Forderungen auf:

  • Eine lineare Erhöhung der Rechtsanwaltsvergütung noch in der 20. Legislaturperiode
  • Die Anpassung der Zusatzgebühr nach Nr. 1010 VV RVG
  • Eine Klarstellung in Nr. 2300 Abs. 2 VV RVG bzgl. Inkassodienstleistungen
  • Die Abschaffung des Schriftformerfordernisses bei Anwaltsrechnungen in § 10 RVG
  • Die Einführung von Gebühren für das strafrechtliche Zwischenverfahren
  • Die Erweiterung der Vergütung des beigeordneten Zeugenbeistands
  • Die Anpassung der Grenze in § 49 RVG bei PKH/VKH und die Anhebung der Kappungsgrenze
  • Die Anhebung der Verfahrenswerte in Kindschafts- sowie Gewaltschutz- und Abstammungssachen
  • Die Änderung der Dokumentenpauschale nach Nr. 7000 Nr. 1 VV RVG
  • Die Erhöhung der Fahrtkostenpauschale nach Nr. 7003 VV RVG
  • Eine Klarstellung beim Angelegenheitsbegriff in § 17 RVG
  • Eine fiktive Terminsgebühr nach Nr. 3104 VV RVG auch bei vorgeschriebener Erörterung
  • Die Einführung einer Gegenstandswertbestimmung bei Hilfsaufrechnung/Hilfsanträgen

Die gemeinsame Stellungnahme wurde mit jeweils gesonderten Anschreiben von RAin und Notarin Edith Kindermann, Präsidentin des DAV, und RA Michael Then als zuständiges Präsidiumsmitglied der BRAK an Bundesjustizminister Dr. Buschmann und die Landesjustizministerinnen und -minister übermittelt.

Steuerpflicht von Prozess- und Verzugszinsen

Die Bundesrechtsanwaltskammer bittet darum, allen Kammermitgliedern das beigefügte

Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) vom 06.09.2023

zur Verfügung zu stellen. Dort wird auf die Steuerpflicht von Prozess- und Verzugszinsen hingewiesen, über die nach Vorstellung des BMF Rechtsberater ihre Mandanten nach dem Obsiegen in einem Prozess aktiv informieren sollen.

Geldwäsche – gesetzliche Mitteilungspflichten gegenüber dem Transparenzregister

In einem

Schreiben vom 18.09.2023

weist das Bundesministerium der Finanzen (BMF) auf die gesetzlichen Pflichten zu Mitteilungen an das Transparenzregister nach dem Geldwäschegesetz (GwG) hin. Alle betroffenen Kolleginnen und Kollegen werden um Beachtung gebeten.

Das elektronisch geführte Transparenzregister wurde 2017 in Deutschland zur Umsetzung der Vierten EU-Geldwäsche-Richtlinie eingeführt. Es ist eine Einrichtung zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung und die offizielle Plattform der Bundesrepublik Deutschland zur Erfassung der wirtschaftlich Berechtigten von juristischen Personen, Personengesellschaften und bestimmten Rechtsgestaltungen (transparenzpflichtige Rechtseinheiten). Registerführende Stelle ist die vom BMF mit der hoheitlichen Aufgabe beliehene Bundesanzeiger Verlag GmbH.

Weitere Informationen finden Sie auch in einem Artikel zum Transparenzregister in den BRAK-Mitteilungen 02/2022.

ABC – Steuerfragen für Rechtsanwälte

Der Ausschuss Steuerrecht der Bundesrechtsanwaltskammer hat einen ergänzten Beitrag „ABC Steuerfragen für Rechtsanwälte“ mit Stand August 2023 veröffentlicht, der nachfolgend zum Download bereit steht und auch auf der Homepage der BRAK unter https://www.brak.de/die-brak/ausschuesse/ausschuss-steuerrecht/ zu finden ist. Der Beitrag „Scheinselbständigkeit“ wurde aktualisiert.

ABC – Steuerfragen für Rechtsanwälte (Stand August 2023)

Im ABC werden alle Handlungshinweise und Veröffentlichungen in BRAKMitteilungen und BRAKMagazin des Ausschusses kurz dargestellt und verlinkt. Die Texte werden fortlaufend ergänzt und aktualisiert.

Neubestellung des Prüfungs- und des Aufgabenausschusses für Geprüfte Rechtsfachwirte

Die Rechtsanwaltskammern Bamberg und Nürnberg, die gemeinsam mit der Rechtsanwaltskammer München die Fortbildungsprüfung zum/zur Geprüften Rechtsfachwirt/in abnehmen, haben für die Zeit vom 01.07.2023 bis 30.06.2026 ihren Prüfungsausschuss (PA II) neu bestellt.

Prüfungsausschuss der RAKn Bamberg und Nürnberg (01.07.2023 – 30.06.2026)

Zudem wurde der gemeinsame Aufgabenausschuss der drei bayerischen Rechtsanwaltskammern Bamberg, München und Nürnberg neu berufen. Nähere Informationen hierzu und zur Fortbildungsprüfung im Allgemeinen finden Sie auf der Internetseite der Rechtsanwaltskammer Bamberg.

Termine der Fortbildungsprüfung zum/zur Geprüften Rechtsfachwirt/in 2024

Nach § 7 Abs. 3 der Prüfungsordnung (PO) für die Durchführung der Fortbildungsprüfung gemäß der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss „Geprüfter Rechtsfachwirt“ vom 23.08.2001 (BGBl I, 2250) gibt die Rechtsanwaltskammer Bamberg die Prüfungstermine 2024 wie folgt bekannt:

Schriftliche Prüfung (§ 14 Abs. 2 PO):

  • Dienstag, 05.03.2024 (1. Prüfungstag)
  • Mittwoch, 06.03.2024 (2. Prüfungstag)
  • Donnerstag, 07.03.2024 (3. Prüfungstag)

Es gilt der Rechtsstand zum 31.12.2023.

Mündliche Ergänzungsprüfung (§ 14 Abs. 3 PO):

  • Montag, 29.04.2024
  • Dienstag, 30.04.2024

Mündliche Prüfung (§ 14 Abs. 4 PO):

  • Montag, 06.05.2024
  • Dienstag, 07.05.2024
  • Mittwoch, 08.052024

Anmeldeschluss ist Sonntag, 31.12.2023 (Ausschlussfrist). Später eingehende Anmeldungen können nicht mehr berücksichtigt werden. Das Anmeldeformular finden Sie auf der Internetseite der Rechtsanwaltskammer München.

Bitte richten Sie Ihre Anmeldung an die Rechtsanwaltskammer Nürnberg. Auf deren Homepage unter http://www.rak-nbg.de/rechtsfachwirt/pruefung erhalten Sie weitere Informationen.

Zwischenprüfung der Rechtsanwaltsfachangestellten 2023/2024

Die Zwischenprüfung 2023/2024 für Auszubildende zur/zum Rechtsanwaltsfachangestellten findet am Donnerstag, 07.12.2023, um 08:00 Uhr, in der jeweiligen Berufsschule statt. Ihr haben sich alle im zweiten Lehrjahr befindlichen Auszubildenden zu unterziehen.

Die Zwischenprüfung erstreckt sich nach § 7 PO i.V.m. § 6 Abs. 3 ReNoPatAusbV auf die Prüfungsbereiche Kommunikation und Büroorganisation sowie Rechtsanwendung. Die Prüfungsdauer beträgt jeweils 60 Minuten.

Anmeldungen haben in der Zeit von Montag, 23.10.2023, bis Freitag, 10.11.2023, bei der Geschäftsstelle der Rechtsanwaltskammer Bamberg, Friedrichstraße 7, 96047 Bamberg, unter Verwendung des einschlägigen Anmeldeformulars, herunterzuladen unter  http://www.rakba.de/service/berufsausbildung/rechtsanwaltsfachangestellte/pruefung/pruefungstermine-und-anmeldung-zur-pruefung, zu erfolgen.

Die Prüfungsgebühr von 50,00 € ist spätestens bis zum Tag der Prüfung auf das Konto der Rechtsanwaltskammer Bamberg bei der HypoVereinsbank Bamberg, IBAN: DE56 7702 0070 0003 7097 28, BIC/SWIFT-ID: HYVEDEMM411, einzuzahlen. Dabei sind der Verwendungszweck „Zwischenprüfung 2023/2024“ und der Name des Prüflings anzugeben.

Abschlussprüfung der Rechtsanwaltsfachangestellten 2024/I

Die schriftliche Prüfung 2024/I findet wie folgt statt:

  • in den Fächern Wirtschafts- und Sozialkunde, Vergütung und Kosten sowie Geschäfts- und Leistungsprozesse am Dienstag, 09.01.2024, ab 08:00 Uhr
  • im Fach Rechtsanwendung im Rechtsanwaltsbereich am Donnerstag, 11.01.2024, ab 08:00 Uhr

Die Prüfungsorte (Berufsschulen) werden noch gesondert bekannt gegeben.

Anmeldungen haben in der Zeit von Montag, 13.11.2023, bis Freitag, 08.12.2023, bei der Geschäftsstelle der Rechtsanwaltskammer Bamberg, Friedrichstraße 7, 96047 Bamberg, unter Verwendung des einschlägigen Anmeldeformulars, herunterzuladen unter  http://www.rakba.de/service/berufsausbildung/rechtsanwaltsfachangestellte/pruefung/pruefungstermine-und-anmeldung-zur-pruefung, zu erfolgen.

Die Prüfungsgebühr in Höhe von 100,00 € ist vom Ausbilder gleichzeitig mit der Anmeldung bei der HypoVereinsbank Bamberg, IBAN: DE56 7702007000037097 28, BIC/SWIFT-ID: HYVEDEMM411, unter Angabe des Verwendungszwecks „Abschlussprüfung 2024/I“ und des Namens des Prüflings zu überweisen. Die Gebühr für die Wiederholungsprüfung beträgt 50,00 €. Die Teilnahme an der Prüfung ist von der rechtzeitigen Zahlung der Prüfungsgebühr abhängig.

Weitere Informationen zu den beizufügenden Unterlagen und den Zulassungsvoraussetzungen finden Sie in der Prüfungsordnung, die unter http://www.rakba.de/service/berufsausbildung/rechtsanwaltsfachangestellte/pruefung/pruefungsordnung zum Download zur Verfügung steht.

Die Liste der zugelassenen Hilfsmittel ist unter http://www.rakba.de/service/berufsausbildung/rechtsanwaltsfachangestellte/pruefung/zugelassene-hilfsmittel abrufbar.

Die mündliche Prüfung findet am Samstag, 03.02.2024, in der Staatlichen Berufsschule III in Bamberg, Dr.-von-Schmitt-Straße 12, die mündliche Ergänzungsprüfung am Mittwoch, 28.02.2024, in der Geschäftsstelle der Rechtsanwaltskammer in Bamberg, Friedrichstraße 7, statt.

Workshops für Auszubildende und Wieder-/Quereinsteiger zur Rechtsanwaltsfachangestellten

Der Würzburger Anwaltverein und RENO Würzburg bieten für die optimale Unterstützung von Auszubildenden Nachhilfe in Form von Workshops an, bei denen der Lehrstoff des zweiten und dritten Berufsschuljahres wiederholt bzw. vertieft wird. Nähere Informationen hierzu und die genauen Termine entnehmen Sie bitte der

Einladung.

Onlinebefragung zu den Themen Digitalisierung und künstliche Intelligenz (KI) in der Anwaltschaft

René Kurtkowiak bittet im Rahmen seiner Doktorarbeit zum Thema „Künstliche Intelligenz in mittelständigen Unternehmen: Chancen und Risiken der Verschmelzung von Mensch und Maschine, unter besonderer Berücksichtigung der Rechtsbranche“ um Teilnahme der Anwaltschaft an einer auch von der Bundesrechtsanwaltskammer unterstützten wissenschaftlichen Onlinebefragung. Ziel ist es, sowohl den momentanen Zustand als auch die zukünftigen Arbeitsmethoden in deutschen Anwaltskanzleien zu beleuchten.

Zur Umfrage gelangen Sie über folgenden Link: https://www.2ask-survey.com/c/YTQGEH0QCMEQ2/ (der von jedem Gerät nur einmal genutzt werden kann). Sie ist bis einschließlich 25.10.2023 zugänglich.