Seit 01.08.2024 ist auch das Bundesverfassungsgericht an den elektronischen Rechtsverkehr angebunden. Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte können ihre Verfassungsbeschwerden und andere Anträge seither nur noch elektronisch, insbesondere über ihr besonderes elektronisches Anwaltspostfach, einreichen.
Nähere Informationen zu diesem Thema finden Sie in den Nachrichten aus Berlin 16/2024 der Bundesrechtsanwaltskammer vom 07.08.2024.