Das Bayerische Staatsministerium der Justiz weist darauf hin, dass die Vergütungen für Prüfungs-, Lehr- und Vortragstätigkeiten um 10 % erhöht wurden. Alle in der Referendarausbildung tätigen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (Dozenten und Prüfer) werden um Beachtung gebeten.
Nähere Informationen, auch zur steuerlichen Behandlung, entnehmen Sie bitte den folgende Dokumenten:
- Schreiben des BayStMJ vom 02.09.2024
- Merkblatt über die steuerliche Behandlung der Lehrnebenvergütungen