Neubestellung des Prüfungs- und des Aufgabenausschusses für Geprüfte Rechtsfachwirte

Die bayerischen Rechtsanwaltskammern, die gemeinsam die Fortbildungsprüfung zum/zur Geprüften Rechtsfachwirt/in abnehmen, haben für die Zeit vom 01.07.2020 bis 30.06.2023 ihre Ausschüsse neu bestellt. Die Zusammensetzung des Prüfungsausschusses II, zuständig für die Bezirke der Rechtsanwaltskammern Bamberg und Nürnberg, und des gemeinsamen bayerischen Aufgabenausschusses können Sie nachfolgend abrufen.

Weitere Informationen zur Fortbildungsprüfung erhalten Sie auf der Internetseite der Rechtsanwaltskammer Bamberg unter https://www.rakba.de/service/berufsausbildung/gepruefte-rechtsfachwirte/?&rex_version=1.

Handlungshinweise zur Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen

Im Newsletter von Juni 2020 wurde bereits auf die vom Ausschuss Steuerrecht der Bundesrechtsanwaltskammer veröffentlichten Handlungshinweise aufmerksam gemacht. Zwischenzeitlich liegt die Juli-Fassung vor, die nachfolgend zum Download bereit steht.

Eine Anpassung der im Juni veröffentlichten Hinweise war notwendig, weil mittlerweile die nachstehende Änderungsrichtlinie der Europäischen Union eine Verlängerung der Fristen um sechs Monate ermöglicht.

Elisabeth Mette in das Amt der Schlichterin der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft berufen

Die frühere Präsidentin des Bayerischen Landessozialgerichts und Richterin am Bayerischen Verfassungsgerichtshof Elisabeth Mette übt seit 15.07.2020 das Amt der Schlichterin der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft aus. Sie löst damit Prof. Dr. Reinhard Gaier ab, der sich anderen Aufgaben gewidmet hat. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der

Online-Fortbildungen des DAI zur Erfüllung der Fortbildungspflicht 2020

Die Fortbildungspflicht von Fachanwälten ist auch in Corona-Zeiten nicht ausgesetzt oder eingeschränkt. Weil Präsenzveranstaltungen derzeit nur begrenzt stattfinden, bietet das Deutsche Anwaltsinstitut eine Vielzahl von Online-Seminaren an, die zur Erfüllung der diesjährigen Fortbildungspflicht ausreichend wären. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte den nachfolgenden Dokumenten.

Bitte beachten Sie, dass Mitglieder der Rechtsanwaltskammer Bamberg an allen Veranstaltungen des DAI aufgrund der bestehenden Kooperation zu einem günstigeren Beitrag teilnehmen können.

Konjunkturumfrage Sommer 2020 in den Freien Berufen – Ergebnisse

Der Bundesverband der Freien Berufe (BFB) hat die Ergebnisse der Konjunkturumfrage Sommer 2020 veröffentlicht. Danach zeigt sich entlang von Vergleichswerten der Konjunkturumfrage aus dem Vorjahr, dass die Corona-Pandemie tiefe Spuren in den freiberuflichen Berufen hinterlässt und daher die Lage der Freiberufler – auch der Anwaltschaft – äußerst angespannt ist.

Die Erkenntnisse im Einzelnen entnehmen Sie bitte der Pressemitteilung des BFB.

Berufsbildungsbericht 2020: Zahl der ReFa-Azubis sinkt weiter

Die Bundesregierung hat am 06.05.2020 den

verabschiedet, der die Lage auf dem Ausbildungsmarkt für das Ausbildungsjahr 2018/2019 abbildet. Danach ist die Zahl der Auszubildenden zur/zum Rechtsanwaltsfachangestellten erneut leicht gesunken.

Der Ausbildungsberuf entwickelt sich damit auch weiterhin entgegen dem allgemeinen Trend in den Freien Berufen, die ein Plus von 1,9 % bei den neu abgeschlossenen Ausbildungsverträgen verzeichnen. Insgesamt gab es auf dem Arbeitsmarkt einen Rückgang von Ausbildungsverhältnissen um 1,2 %. Der Bericht bildet aufgrund des Erhebungszeitraums den Stand des Ausbildungsmarktes vor Ausbruch der Corona-Pandemie ab; deren Auswirkungen werden im folgenden Berufsbildungsberichts sichtbar sein.

Azubi-Preis des Coburger Anwaltvereins

Der Coburger Anwaltverein hat beschlossen, zur Nachwuchsgewinnung bei nichtanwaltlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern einen Preis für die drei besten Absolventinnen und Absolventen bei der Abschlussprüfung der Rechtsanwaltsfachangestellten auszuloben. Hierzu bittet er alle Ausbildungsanwälte im Bezirk des Landgerichts Coburg bzw. deren erfolgreiche Prüflinge um Rückmeldung bzw. Übermittlung der Prüfungsergebnisse.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem

Umfrage zur Bedeutung von neurowissenschaftlichen Forschungsergebnissen im Suchtbereich

Im Newsletter von Mai 2020 wurde bereits auf die Umfrage des Leibniz-Instituts für Präventionsforschung und Epidemiologie (BIPS) zur Bedeutung von neurowissenschaftlichen Forschungsergebnissen im Suchtbereich im Arbeitsalltag (auch) von Rechtsanwälten sowie zu deren ethischen und rechtlichen Implikationen hingewiesen. Daran soll nochmals erinnert werden.

Zur Onlinebefragung, die ca. 15 Minuten dauert, gelangen Sie über folgenden Link: https://www.bips-institut.de/umfrage-tool/index.php/136527?lang=de. Sofern Sie nicht teilnehmen möchten, weil das Thema Sucht/Abhängigkeitserkrankungen in Ihrem beruflichen Alltag keine Rolle spielt, können Sie dies über den Link https://www.bips-institut.de/umfrage-tool/index.php/511659?lang=de anzeigen.

Pressemitteilungen des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs

Lesen Sie bitte die Pressemitteilungen des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs zu folgenden Themen:

Überbrückungshilfe Corona: Antragstellung seit 08.07.2020 möglich – demnächst auch durch Rechtsanwälte?

Seit 08.07.2020 können Online-Anträge auf Überbrückungshilfe Corona gestellt werden. Zuständig für die Abwicklung ist in Bayern die IHK für München und Oberbayern. Nähere Informationen zur Überbrückungshilfe, auch Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQs), erhalten Sie auf der Internetseite des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie unter https://www.stmwi.bayern.de/ueberbrueckungshilfe-corona/ sowie in nachfolgendem Dokument.

Bislang sind nur Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer als sog. prüfende Dritte zur Antragstellung berechtigt. Die Bundesrechtsanwaltskammer hat erneut die Einbeziehung der Anwaltschaft in den Antragsprozess gefordert – und hierfür die ausdrückliche Unterstützung der Rechtsanwaltskammer Bamberg erhalten. Bitte lesen Sie hierzu die nachstehenden Schreiben des BRAK-Präsidenten Dr. Wessels an die Bundesjustizministerin (auch verschickt an den Bundesfinanzminister und den Bundeswirtschaftsminister) und an den Parlamentarischen Staatssekretär im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Thomas Bareiß (auch verschickt an die Parlamentarische Staatssekretärin Winkelmeier-Becker).

Eine positive Reaktion steht noch aus.

Diverse Änderungen der Sechsten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (6. BayIfSMV)

Seit ihrem Inkrafttreten am 22.06.2020 ist die 6. BayIfSMV mehrfach geändert worden. Die aktuelle Version, gültig bis 02.08.2020, steht nachfolgend zum Download bereit.

Zwischenzeitlich haben der Bayerische Verfassungsgerichtshof (BayVerfGH) und der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) neue Entscheidungen zur 6. BayIfSMV erlassen, die Sie nachfolgend herunterladen können.

Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Pauschalreisevertragsrecht beschlossen

In seiner Sitzung am 02.07.2020 hat der Deutsche Bundestag das Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Pauschalreisevertragsrecht beschlossen. Als Artikel 2 des Gesetzes wurden mit dem Gesetz zur Sicherstellung der Funktionsfähigkeit der Kammern u.a. im Bereich der Bundesrechtsanwaltsordnung Vorschriften aufgenommen, die etwa Beschlüsse der Vorstände der Rechtsanwaltskammern, Kammerversammlungen, die Hauptversammlung und die Satzungsversammlung betreffen und für sie pandemiespezifische Verfahrensabläufe regeln.

Das Gesetz wurde am 16.07.2020 im Bundesgesetzblatt verkündet. Es steht nachfolgend zum Download bereit.

Ausbildungsprämie bei Einstellung von Lehrlingen bis Ende 2020

Über das Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“ haben wir im 12. Sondernewsletter zur Corona-Krise bereits berichtet. Zwischenzeitlich sind weitere Details bekannt geworden, die Sie dem

entnehmen können.

Die Rechtsanwaltskammer Bamberg appeliert erneut an alle Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, weiterhin Rechtsanwaltsfachangestellte auszubilden und damit den Nachwuchs und die Qualität nichtanwaltlicher Mitarbeiter/innen in den Kanzleien auch in den nächsten Jahren zu sichern.

Sechste Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (6. BayIfSMV) seit 22.06.2020 in Kraft

Am 22.06.2020 ist die

in Kraft getreten. Sie ist – nach Änderungen am 24.06. und 30.06.2020 – derzeit bis 19.07.2020 gültig und bringt weitere Lockerungen bei den Konaktbeschränkungen und sonstigen Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie.

Entfallen ist unter anderem die noch in § 13 Abs. 4 der 5. BayIfSMV angeordnete Beschränkung der Bewirtungszeiten in Gastronomiebetrieben auf 06:00 Uhr bis 22:00 Uhr. Diese hatte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof am 19.06.2020 als nicht rechtskonform erachtet. Einzelheiten entnehmen Sie bitte der

Weitere Entscheidungen des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs finden Sie auf der Internetseite der Bundesrechtsanwaltskammer unter https://www.brak.de/die-brak/coronavirus/corona-und-die-justiz/rechtsprechungsuebersicht/bayern/.

Senkung der Umsatzsteuer vom 01.07.2020 bis 31.12.2020 – weitere Informationen

Am 29.06.2020 haben Bundestag und Bundesrat das

beschlossen und somit das erste zentrale Element des Konjunkturpakets der Bundesregierung abschließend auf den Weg gebracht. Die Neufassung von § 28 Abs. 1 und 2 UStG (Art. 3 des Zweiten Corona-Steuerhilfegesetzes) sieht vor, dass die gesetzliche Umsatzsteuer im Zeitraum vom 01.07.2020 bis 31.12.2020 von 19 % auf 16 %, der ermäßigte Satz von 7 % auf 5 %, reduziert wird. Zudem gibt es zahlreiche steuerliche Erleichterungen und Überbrückungshilfen für kleine und mittelständische Unternehmen.

Entscheidend für die Höhe der Umsatzsteuer im Einzelfall ist der Zeitpunkt der Leistungserbringung (§ 27 Abs. 1 UStG). Bei Lieferungen kommt es darauf an, wann der Leistungsempfänger die Verfügungsmacht an dem Gegenstand erworben hat; bei bewegten Lieferungen auf deren Beginn. Bei sonstigen Leistungen ist der Zeitpunkt ihrer Vollendung maßgebend; bei Dauerleistungen das Ende des Leistungsabschnitts.

Für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte bedeutet dies Folgendes:

  • Endet(e) der Leistungszeitraum vor 01.07.2020, ist die Vergütung also spätestens am 30.06.2020 fällig (gewesen) i. S. v. § 8 Abs. 1 RVG, sind 19 % Umsatzsteuer in Rechnung zu stellen.
  • Soweit die Vergütung im Zeitraum zwischen 01.07. und 31.12.2020 fällig ist, unterliegt sie dem ermäßigten Steuersatz von 16 %. Sind vor 01.07.2020 Anzahlungen mit 19 % Umsatzsteuer geflossen, sind 3 % zu erstatten.
  • Bei anwaltlichen Leistungen nach 31.12.2020 gilt wieder der Regelsteuersatz von 19 %. Hat der Mandant zwischen 01.07. und 31.12.2020 Vorschüsse mit 16 % erbracht, sind die Leistungen mit 3 % nachzuversteuern.
  • Bei der Umsatzsteuer-Voranmeldung sind die tatsächlich in Rechnung gestellten bzw. gezahlten Steuersätze maßgebend.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den

Auch das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat angekündigt, ein Schreiben zur Steuersatzsenkung zu veröffentlichen. Dieses liegt als Entwurf bereits vor, den Sie hier herunterladen können.

Die finale Fassung bleibt abzuwarten.

Überbrückungshilfe Corona – Bestätigung der Antragsvoraussetzungen durch Rechtsanwälte

Die Bundesrechtsanwaltskammer hat mit beigefügtem

die Einbeziehung der Anwaltschaft in den Antragsprozess der geplanten „Überbrückungshilfe Corona“ gefordert. Gleichlautende Schreiben hat die BRAK an den Bundesfinanzminister und den Bundeswirtschaftsminister geschickt.

Derzeit ist vorgesehen, dass lediglich Steuerberater und Wirtschaftsprüfer im Rahmen des Antragstellungsverfahrens tätig werden sollen. Ein sachlicher Grund für den Ausschluss von Rechtsanwälten besteht nicht, weil diese ebenso qualifiziert sind wie Steuerberater und Wirtschaftsprüfer.

Es bleibt abzuwarten, ob die Politik auf die Forderungen der Anwaltschaft eingeht.

Als Starttermin für die Gewährung der Überbrückungshilfe bzw. die Antragstellung ist zwischenzeitlich der 08.07.2020 vorgesehen. Nähere Informationen hierzu finden Sie auf der Internetseite des Bayerischen Staatsministeriums für Witschaft, Landesentwicklung und Energie unter https://www.stmwi.bayern.de/ueberbrueckungshilfe-corona/.

Ausbildungsprämie bei Einstellung von Lehrlingen bis Ende 2020

Die Bundesregierung hat am 24.06.2020 beschlossen, mit einem Schutzschirm im Volumen von 500 Millionen Euro die betriebliche Ausbildung auch in der Corona-Krise zu sichern. Danach sollen Ausbildungsbetriebe – auch Rechtsanwaltskanzleien – mit bis zu 249 Beschäftigten eine Prämie von 2.000,00 € oder 3.000,00 € Euro erhalten, wenn sie durch Kurzarbeit oder einen Umsatzeinbruch von der Krise betroffen sind, ihre Lehrstellenzahl aber dennoch halten oder sogar erhöhen. Näheres entnehmen Sie bitte den

sowie der Internetseite des Bundesministeriums für Bildung und Forschung.

Im Vergleich zum Vorjahreszeitraum wurden – auch im Bezirk der Rechtsanwaltskammer Bamberg – bislang deutlich weniger Verträge für das im Herbst beginnende Ausbildungsjahr abgeschlossen. Die Kammer appeliert an alle Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, weiterhin Rechtsanwaltsfachangestellte auszubilden und damit den Nachwuchs und die Qualität nichtanwaltlicher Mitarbeiter/innen in den Kanzleien auch in den nächsten Jahren zu sichern.

Um den Ausbildungsberuf zu bewerben, hat die Kammer in Zusammenarbeit mit der Vereinigung der Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten Würzburg und Umgebung e.V. (RENO Würzburg) und dem Würzburger Anwaltverein e.V. nachstehenden Artikel in der Würzburger Wochenzeitung (WOB) veröffentlicht.

Neues Formular des OLG Bamberg zur Selbstauskunft

Das Oberlandesgericht Bamberg hat auf seiner Internetseite unter https://www.justiz.bayern.de/gerichte-und-behoerden/oberlandesgerichte/bamberg/ ein neues Formular zur Corona–Selbstauskunft veröffentlicht, das auch hier heruntergeladen werden kann.

Hintergrund ist die am 16.06.2020 in Kraft getretene Neufassung der Einreise-Quarantäneverordnung (EQV).

Die anderen Gerichte dürften folgen, soweit noch nicht geschehen.

Übernahme von Heilbehandlungskosten durch die Hülfskasse Deutscher Rechtsanwälte

Der Vorstand der Hülfskasse hat am 16.05.2020 beschlossen, dass zukünftig auch die Kosten ärztlicher Behandlungen für unterstützte Erwachsene und deren Kinder bezuschusst werden, soweit keine Übernahme durch die Krankenkasse erfolgt. Hierzu zählen auch die Eigenanteile z. B. bei Zahnbehandlungen sowie Kosten, die durch eine COVID 19-Infektion und anschließender Behandlung entstehen.

Die Hülfskasse Deutscher Rechtsanwälte unterstützt bedürftige Kolleginnen, Kollegen und deren Familienangehörige in allen 28 Kammerbezirken Deutschlands. Dazu zählen auch ehemalige Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, deren Witwen und Witwer sowie Kinder. Für Fragen und Anliegen steht die Hülfskasse gerne zur Verfügung. Ihre Kontaktdaten lauten wie folgt:

Hülfskasse Deutscher Rechtsanwälte
Steintwietenhof 2
20459 Hamburg
Telefon: (040) 36 50 79
Fax: (040) 37 46 45
Internet: www.huelfskasse.de
E-Mail: info@huelfskasse.de

Übernahme des beA-Betriebs und Supports durch die Wesroc GbR

Mitte Juni 2020 hat der neue Dienstleister, die Wesroc GbR, den Betrieb des beA-Systems übernommen. Vorausgegangen waren eine knapp zehn-monatige Transitionsphase, in der sich Wesroc mit dem Quellcode der Software vertraut gemacht und in den Rechenzentren alles Notwendige aufgebaut hat. Die mit der Sicherheitsbegutachtung beauftragte Firma secuvera GmbH hatte das Signal gegeben, dass durch die durchgeführte IT-Sicherheitsprüfung keine betriebsverhindernden Befunde oder Schwachstellen identifiziert wurden. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der

sowie einem Beitrag von Rechtsanwältin Julia von Seltmann (BRAK) im

Schon am 02.06.2020 war die Übernahme des Supports durch Wesroc erfolgt. Die neuen Kontaktdaten stehen auf der beA-Informationsseite der BRAK unter https://bea.brak.de/category/aktuelle-meldungen/ zur Verfügung. Darüber hinaus betreibt die Wesroc GbR unter https://portal.beasupport.de eine eigene Internetseite für Supportsuchende. Dort können Anwenderinnen und Anwender alle notwendigen Informationen einsehen und auch auf eine Wissensdatenbank zugreifen.

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Hauptversammlung der BRAK spricht sich für Aufnahme der Insolvenzverwalter in die BRAO aus

Die Hauptversammlung der Bundesrechtsanwaltskammer, die am 22.06.2020 Corona-bedingt als reine Präsidentenkonferenz in Berlin tagte, sprach sich mehrheitlich dafür aus, alle – auch nicht anwaltlichen – Insolvenzverwalter unter das Dach der BRAO zu nehmen und auf eine eigene Insolvenzverwalterkammer zu verzichten. Nähere Einzelheiten entnehmen Sie bitte der