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4. Bayerischer Mediationstag am 16.10.2019 in München

Es wird nochmals daran erinnert, dass am Mittwoch, 16.10.2019, in der IHK-Akademie in München, Orleansstraße 10 – 12,  von 09:30 Uhr bis ca. 16:30 Uhr der vierte Bayerische Mediationstag stattfinden wird. Veranstalter ist das Bayerische Staatsministerium der Justiz, als Kooperationspartner sind u. a. die drei bayerischen Rechtsanwaltskammern, so auch die RAK Bamberg, beteiligt.

Nähere Informationen, auch zum Programmablauf, entnehmen Sie bitte dem

und der Internetseite www.bayerischermediationstag.de (bitte beachten Sie dort unter „Aktuelles“ die Änderungen beim ersten Impulsvortrag) . Die Anmeldefrist wurde bis 07.10.2019 verlängert. Ihre Anmeldungen richten Sie bitte an die Rechtsanwaltskammer München, per Telefax (089/532944-940) oder per E-Mail (mediationstag@rak-muenchen.de). Hierzu verwenden Sie bitte das

Fortbildungsveranstaltung des Anwaltsvereins Schweinfurt aus dem Verkehrs-/Versicherungsrecht am 19.10.2019

Am Samstag, 19.10.2019, bietet der Anwaltsverein Schweinfurt eine Fortbildungsveranstaltung zum Thema „Die Abrechnung des Fahrzeugschadens“ an. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte dem Einladungsschreiben.

Konjunkturumfrage Winter 2019 in den Freien Berufen

In diesen Tagen beginnt die turnusgemäß vom Institut für Freie Berufe (IFB) Nürnberg durchgeführte Erhebung zu Geschäftslage und erwarteter Entwicklung bei den Freien Berufen für den Winter 2019 – mit einem Sonderteil zum Thema Fachkräftesicherung und Nachwuchsgewinnung. Damit die Ergebnisse möglichst repräsentativ sind und sich hilfreiche Argumente für die politische Arbeit des Bundesverbandes der Freien Berufe (BFB) gewinnen lassen, wird um rege Teilnahme gebeten. Zur Konjunkturumfrage, die bis 10.11.2019 laufen wird, gelangen Sie über diesen Link.

Selbstverständlich erfolgt die Datenerhebung anonym, E-Mail- und IP-Adresse werden nicht protokolliert. Alle erfragten Daten werden streng vertraulich behandelt, nicht an Dritte weitergegeben und entsprechend den Datenschutzbestimmungen der Bundesrepublik Deutschland vor dem Zugriff Unbefugter gesichert. Die Befragungsergebnisse werden ausschließlich für wissenschaftliche Zwecke verwendet und beziehen sich nicht auf einzelne Personen oder einzelne Berufe, sondern auf die Freien Berufe als Sektor sowie auf die vier Gruppen der Freien Berufe – also den heilberuflichen, den rechts-, wirtschafts- und steuerberatenden, den technisch-naturwissenschaftlichen und den kulturellen Bereich.

Statistisches Berichtssystem für Rechtsanwälte (STAR) – Erhebung 2020 beginnt

Die Bundesrechtsanwaltskammer hat das Institut für Freie Berufe (IFB) in Nürnberg erneut mit der Durchführung der STAR-Erhebung beauftragt. Hierbei handelt es sich um eine breit angelegte Untersuchung zur beruflichen und wirtschaftlichen Situation der deutschen Anwaltschaft. Mit der Erhebung 2020 sollen die Daten des Wirtschaftsjahres 2018 abgefragt werden.

Auch die Rechtsanwaltskammer Bamberg hat ihre Unterstützung zugesagt. Zunächst werden diejenigen Kammermitglieder, die zur Teilnahme eingeladen werden, per Stichprobenziehung nach den vom IFB vorgegebenen Kriterien ausgewählt. Ihnen werden anschließend die Befragungsunterlagen (Fragebogen mit Begleitschreiben des IFB und Schreiben des Kammerpräsidenten) zugestellt mit der Bitte, den Fragebogen auszufüllen bzw. an der Online-Befragung teilzunehmen (im Bedarfsfalle wird später daran erinnert). Datenschutz und die Anonymität der Teilnehmer sind sichergestellt, weil die Adressen der angeschriebenen Mitglieder nicht nach außen dringen können.

Um festzustellen, welche Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte den Fragebogen bereits ausgefüllt an das IFB geschickt haben, werden die Teilnehmer gebeten, per E-Mail oder Postkarte eine Bestätigung an die Kammer zu senden. Auch die vorgedruckten Karten liegen den Unterlagen bei. Die Befragung wird voraussichtlich von Anfang Oktober 2019 bis Mitte Januar 2020 stattfinden.

Alle angeschriebenen Kammermitglieder werden schon jetzt gebeten, sich an der Erhebung zu beteiligen, nicht zuletzt wegen ihrer berufspolitischen Bedeutung. Die Ergebnisse von STAR 2020 werden bereits im zweiten Quartal 2020 vorliegen.

BMJV legt Eckpunktepapier für eine Neuregelung des anwaltlichen Berufsrechts vor

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) hat am 27.08.2019 das schon für Januar 2019 angekündigte Eckpunktepapier für eine Neuregelung des anwaltlichen Berufsrechts vorgelegt. Gegenstand sind in erster Linie die Berufsausübungsgesellschaften, für die jetzt im Wesentlichen alle nationalen und europäischen Rechtsformen, also auch Personenhandelsgesellschaften, zur Verfügung stehen sollen. Fremdkapitalbeteiligungen sollen dagegen grundsätzlich verboten bleiben.

Die Bundesrechtsanwaltskammer sieht insbesondere die beabsichtigte „Verbesserung interprofessioneller Zusammenarbeit“ als kritisch. Denn der im Eckpunktepapier enthaltene Ansatz bedeutet eine Öffnung für alle Berufe, die Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte im Zweitberuf ausüben dürfen. Faktisch bedeutet dies, dass Sozietäten mit beinahe jedem Berufstätigen – außer dem Makler – gebildet werden können. Nach Meinung der BRAK ist eine Erweiterung nur hin zu vergleichbaren Berufen denkbar, die ihrerseits über eigene Berufspflichten und vor allem eigene Verschwiegenheitspflichten verfügen.

Das Eckpunktepapier und die Presseerklärung der BRAK können Sie hier herunterladen:


Treffen des RENO Franken e.V. am 11.10.2019 in Bamberg

Das nächste „After-Work-Treffen“ des RENO Franken e.V. findet am Freitag, 11.10.2019, um 19:00 Uhr im Restaurant Rodez 7 in Bamberg, Rodezstraße 7, statt. Der Vorstand freut sich über ein zahlreiches Erscheinen vieler Rechtsanwaltsfachangesteller und Rechtsfachwirte zu einem regen Erfahrungsaustausch. Auch Nichtmitglieder, die dem Verein beitreten oder ihn näher kennenlernen wollen, sind herzlich willkommen.

Veranstaltungen der IHK Würzburg-Schweinfurt

Bitte beachten Sie die nachfolgenden Veranstaltungen der IHK Würzburg-Schweinfurt zu den Themen Drohnen, Förderprogramme im Bereich Künstliche Intelligenz/Luft- und Raumfahrt, Blockchain, Robotik/Automatisierung und IT-Sicherheit.

Mehr als nur Kryptowährungen? – Eine Einführung in die Blockchain Technologie

„Space4Artificial Intelligence“ – Fördermöglichkeiten durch die Europäische Raumfahrtagentur ESA

Fachforum Drohnentechnologie: Die neuen EU Verordnungen

IT-Sicherheitsforum 2019: IT-Sicherheit als Basis vernetzter Fertigung

Automatisierung und Robotik. Näheres im

7. Hannoversche Anwaltskonferenz am 10.10.2019 in Hannover

Auch in diesem Jahr findet zur Einleitung des Soldan Moots zur anwaltlichen Praxis die traditionelle Anwaltskonferenz statt, und zwar am Donnerstag, 10.10.2019, um 14:00 Uhr in Hannover. Nähere Informationen zu dieser Veranstaltung entnehmen Sie bitte dem Programm.

Diejenigen Kolleginnen und Kollegen, die am Soldan Moot als Juroren und/oder Richter mitwirken bzw. die Schriftsätze bewerten möchten, wenden sich bitte per E-Mail (trierweiler@brak.de) an Rechtsanwältin Kristina Trierweiler, Geschäftsführerin der Bundesrechtsanwaltskammer.

Alles Wissenswerte zum Soldan Moot finden Sie unter http://www.soldanmoot.de/ oder https://de-de.facebook.com/SoldanMoot/.

Lothar Schmitt wird neuer Präsident des OLG Bamberg, Anton Lohneis neuer Präsident des LG Bamberg

Mit Wirkung ab 01.02.2020 wird der bisherige Generalstaatsanwalt in Nürnberg, Lothar Schmitt, neuer Präsident des Oberlandesgerichts Bamberg. Der gebürtige Bamberger wird damit Nachfolger von Clemens Lückemann, der Ende Januar 2020 in den Ruhestand tritt.

Lothar Schmitt begann seine Laufbahn in der bayerischen Justiz 1987 in Aschaffenburg, wo er als Richter und Staatsanwalt tätig war. Von 1992 bis 1999 wirkte er als Richter und Staatsanwalt in Würzburg. Nach einem Intermezzo bei der Generalstaatsanwaltschaft in Bamberg kehrte er 2008 als Vizepräsident an das Landgericht Würzburg zurück. Nach weiteren zwei Jahren in Aschaffenburg wurde er 2014 zum Vizepräsidenten des Oberlandesgerichts Bamberg ernannt, bis er 2017 nach Nürnberg wechselte.

Schon am 07.10.2019 wird der Präsident des Landgerichts Coburg, Anton Lohneis, in sein Amt als neuer Präsident des Landgerichts Bamberg eingeführt. Gleichzeitig wird sein Vorgänger, Dr. Friedrich Krauß, in den Ruhestand verabschiedet.

Beschlüsse der 6. Satzungsversammlung vom 06.05.2019 treten am 01.01.2020 in Kraft

Mit Schreiben vom 07.08.2019 hat die Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz mitgeteilt, dass gegen die Rechtmäßigkeit der Beschlüsse der 6. Satzungsversammlung vom 06.05.2019 zur Änderung von BORA und FAO keine Bedenken bestehen. Sie werden deshalb in Heft 5/2019 der BRAK-Mitteilungen veröffentlicht und am 01.01.2020 in Kraft treten.

Die Beschlüsse finden Sie hier:

Elektronischer Rechtsverkehr in Bayern – teilnehmende Gerichte

Dem beigefügten

können Sie entnehmen, bei welchen bayerischen Gerichten der Versand elektronischer Nachrichten (ERV Sufe 2) bereits eröffnet wurde. Im Bezirk des Oberlandesgerichts bzw. der Rechtsanwaltskammer Bamberg ist dies nur bei der Zivilabteilung des Landgerichts Coburg der Fall. Die Teilnahme weiterer Gerichte ist aber nur eine Frage der Zeit, so dass um erhöhte Aufmerksamkeit gebeten wird.

Keine Weitergabe von beA-Karte und PIN an Kanzleivertreter!

Im Papierzeitalter war es gebräuchlich, dass Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die an der Unterzeichnung eines Schriftsatzes verhindert waren (z. B. wegen eines auswärtigen Termins, Urlaubs oder Krankheit), diese Aufagbe einem ihrer Kanzleikollegen überließen. Diese Handhabung ist im Rahmen des elektronischen Rechtsverkehrs so ohne weiteres nicht mehr möglich, wie das Arbeitsgericht Lübeck (Az. 6 Ca 679/19) in einem richterlichen Hinweis vom 19.06.2019 klargestellt hat.

Im zugrundliegenden Fall wurde der Schriftsatz über das beA-Postfach des vertretenen Rechtsanwalts A mittels dessen beA-Profil – also mit dessen Karte und PIN – ohne qualifizierte elektronische Signatur von der ihn vertretenden Rechtsanwältin B übersandt, was das Gericht aus zwei Gründen für unwirksam hielt:

  • Zwischen dem Übersender (Postfachinhaber) und der als verantwortliche Person durch die einfache Signatur ausgewiesenen Vertreterin bestand keine Identität, weshalb die prozessuale Form nicht gewahrt wurde.
  • Eine Weitergabe der persönlichen beA-Karte samt PIN an eine andere Person ist unzulässig, was die Unwirksamkeit des gerichtlichen Eingangs zur Folge hat. Denn das Recht, nicht qualifiziert elektronisch signierte Dokumente über beA zu versenden, kann nicht auf Dritte übertragen werden. Zudem ist die dem Zertifikat zugehörige PIN geheim zu halten (§ 26 Abs. 1 RAVPV).

Ob sich diese Rechtsauffassung bestätigen wird, bleibt abzuwarten. Allen Kolleginnen und Kollegen kann aber nur empfohlen werden, das Verbot der Weitergabe von beA-Karte und PIN ernst zu nehmen und im Verhinderungsfalle wie folgt zu verfahren:

  • Entweder der Schriftsatz wird vom Vertreter – mit seinem Namen – einfach signiert und – mit seiner beA-Karte – aus seinem Postfach versandt.
  • Oder der Schriftsatz wird vom Vertreter qualifiziert elektronisch signiert und von ihm – mit seiner beA-Karte und PIN und mit dem entsprechenden Recht ausgestattet – aus dem Postfach des Vertretenen versandt (wie bei einem Versand durch einen Kanzleimitarbeiter mit eigener Mitarbeiterkarte).
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Installation neuer beA-Versionen

Nach Mitteilung der Bundesrechtsanwaltskammer wurden bzw. werden seit Anfang August unter anderem die folgenden Weiterentwicklungen des beA-Systems installiert:

BeA-Version 2.2 (03./04.08.2019):

  • Einsatz der beA-Webanwendung in einer Terminalserverumgebung.
  • Härtungsmaßnahmen hinsichtlich der Hardware Security Module und Änderungen an der Kanzleisoftware-Schnittstelle, u. a. zur verbesserten Rechteverwaltung.
  • Umsetzung rechtlicher Änderungen, insbesondere zur Einrichtung von Postfächern für dienstleistende europäische Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (§ 27a Abs. 1 und 2 EuRAG, §§ 1 Nr. 4, 6 Abs. 3 RAVPV).
  • Fehlerbehebungen und Aktualisierungen, insbesondere zur Verbesserung der IT-Sicherheit.

BeA-Version 2.3 (24.08.2019):

  • Umbenennung der Datenfelder zum Aktenzeichen im Nachrichtenfenster; statt „eigenes“ und „gerichtliches“ Aktenzeichen jetzt – entsprechend dem XJustiz-Datenformat – „Sender“ und „Empfänger“.
  • Behebung von Anzeigefehlern (vermeintliches Vertauschen der Aktenzeichen).
  • Entfernung der (nach § 4 Abs. 2 ERVV unzulässigen) Containersignatur (keine Signatur des Nachrichtencontainers mehr möglich).

Näheres hierzu in folgenden Dokumenten:

BeA-Version 2.4 (02.09.2019):

  • Versendung des (nach § 4 Abs. 3 ERVV beizufügenden) Strukturdatensatzes entsprechend der ERVB 2019 zu § 5 ERVV (Veröffentlichung des XJustiz-Standards auf der Webseite www.xjustiz.de).
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Neue Beiträge zum beA im BRAK-Magazin Heft 4/2019

Im Rahmen ihrer Mitgliederkommunikation zum beA hat die Bundesrechtsanwaltskammer im BRAK-Magazin Heft 4/2019 folgende Beiträge von Rechtsanwältin Dr. Tanja Nitschke veröffentlicht, deren Lektüre empfohlen wird:

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14. Deutsch-Tschechisch-Slowakisches Anwaltsforum am 08.11. und 09.11.2019 in Bayreuth

Die Einladung (mit Anmeldeformular) zum 14. Deutsch-Tschechisch-Slowakischen Anwaltsforum, das am Freitag, 08.11.2019, und Samstag, 09.11.2019, in Bayreuth stattfindet, wird in Kürze per beA an alle Kammermitglieder verandt und auf der Kammerhomepage unter https://www.rakba.de/service/fuer-anwaelte/fortbildung/14-deutsch-tschechisch-slowakisches-anwaltsforum-am-0811-und-09112019-in-bayreuth veröffentlicht.

Bitte beachten Sie die am 25.10.2019 ablaufende Anmeldefrist.

Fortbildungsveranstaltung der RAK Bamberg aus dem Miet- und WEG-Recht am 18.10.2019 in Bamberg

Am Freitag, 18.10.2019, bietet die Rechtsanwaltskammer Bamberg eine Fortbildungsveranstaltung aus dem Miet- und WEG-Recht an. Sie findet von 09:00 Uhr bis 16:00 Uhr im Bistumshaus St. Otto in Bamberg, Heinrichsdamm 32, statt. Referent ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Michael Zwarg aus Nürnberg.

Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der

die auch ein Anmeldeformular enthält. Anmeldeschluss ist Freitag, 04.10.2019.

Fortbildungsveranstaltung der RAK Bamberg aus dem Verkehrsrecht am 29.10.2019 in Bamberg

Am Dienstag, 29.10.2019, bietet die Rechtsanwaltskammer Bamberg eine Fortbildungsveranstaltung aus dem Verkehrsrecht an. Sie findet von 09:00 Uhr bis 16:00 Uhr im Bistumshaus St. Otto in Bamberg, Heinrichsdamm 32, statt. Referenten sind Rechtsanwalt Dr. Uwe Wirsching, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Vizepräsident I der Rechtsanwaltskammer Nürnberg, und Akademischer Oberrat Dr. Martin Zwickel, Maître en droit, Leiter der Service-Einheit Lehre und Studienberatung am Fachbereich Rechtswissenschaft der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg. Sie werden sich mit den Neuerungen aus Gesetzgebung und Rechtsprechung sowohl im zivilrechtlichen als auch im Straf- und OWi-Bereich befassen.

Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der

die auch ein Anmeldeformular enthält. Anmeldeschluss ist Freitag, 11.10.2019.

Fortbildungsveranstaltungen des Deutschen Anwaltsinstituts

Das Deutsche Anwaltsinstitut und die Rechtsanwaltskammer Bamberg unterhalten eine Kooperation, die es allen Kammermitgliedern ermöglicht, zu einem günstigeren Beitrag an DAI-Seminaren teilzunehmen. Nachstehend finden Sie die

Über weitere Seminare können Sie sich auf der Internetseite der RAK Bamberg unter https://www.rakba.de/service/fuer-anwaelte/fortbildung/fremde-veranstaltungen/ informieren.