Schließung von Gerichten, Absetzung von Gerichtsterminen und Fristverlängerungen

In einer

hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof darauf hingewiesen, dass vorläufig bis 31.03.2020 alle mündlichen Verhandlungen ausgesetzt sind.

Andere Gerichte, insbesondere aus dem Bereich der ordentlichen Gerichtsbarkeit im Kammerbezirk, haben sich bislang der Kammer gegenüber noch nicht konkret geäußert. Der Chefpräsident des OLG Bamberg, Lothar Schmitt, verwies in einem Telefonat am 17.03.2020 mit dem Präsidenten der RAK Bamberg, Rechtsanwalt Dr. Lothar Schwarz, auf die richterliche Unabhängigkeit, die Anweisungen nicht zuließen. Jede Richterin und jeder Richter müsse eigenverantwortlich entscheiden.

Allerdings sei den Gerichten empfohlen worden, mit Terminsverlegungsgesuchen (§ 227 ZPO) und Fristverlängerungsanträgen (§ 224 Abs. 2 ZPO) großzügig zu verfahren. Entsprechendes gelte bei quarantänebedingten Fristversäumnissen und dadurch notwendigen Wiedereinsetzungsgesuchen. Chefpräsident Schmitt sagte zu, sich für die Beachtung dieser Empfehlungen stark zu machen.

Die Bundesrechtsanwaltskammer hat mit einer

an die Justiz appeliert, den von der Corona-Krise mittelbar oder unmittelbar betroffenen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten entgegenzukommen. Alle Gerichte wurden gebeten, bereits anberaumte, nicht eilbedürftige Termine in Abstimmung mit den Parteivertretern aufzuheben und auf einen späteren Zeitpunkt zu verlegen. Fristen sollten unter Berücksichtigung der aktuellen Situation möglichst großzügig gesetzt, Fristverlängerungsanträge wohlwollend behandelt werden.