Anspruch auf Notbetreuung von Kindern Angehöriger systemrelevanter Berufe

Im Zeitraum der Schließung von Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen steht den Eltern bzw. Erziehungsberechtigten unter bestimmten Voraussetzungen ein Anspruch auf Notbetreuung ihrer Kinder zu. Näheres erfahren Sie auf der Internetseite des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales unter https://www.stmas.bayern.de/coronavirus-info/

Der Kreis der zur Notbetreuung Berechtigten wurde von der Bayerischen Staatsregierung am 21.03.2020 ausgeweitet. Dazu gehören jetzt unter anderem Personen, die in Einrichtungen beschäftigt sind, welche der Handlungsfähigkeit zentraler Stellen von Staat, Justiz und Verwaltung dienen. Nach Auffassung der Rechtsanwaltskammer Bamberg sind davon auch Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte umfasst, weil diese einen systemrelevanten Beruf ausüben. Die gleiche Meinung vertritt zum Beispiel der Deutsche Anwaltverein.

Eine verbindliche Festlegung ist der Rechtsanwaltskammer freilich nicht möglich.

Den Vordruck einer Erklärung zur Berechtigung zu einer Notbetreuung (Stand 21.03.2020) können Sie hier herunterladen: