Corona-Krise und Fortbildungspflicht nach § 15 FAO

Die Rechtsanwaltskammer Bamberg beabsichtigt angesichts der Umstände im Hinblick auf die Dynamik des Coronavirus derzeit nicht, die Verpflichtung zur Fortbildung nach § 15 FAO in diesem Kalenderjahr auszusetzen. Denn Fortbildung ist auch außerhalb von Präsenzveranstaltungen möglich.

Seien Sie dennoch versichert, dass die zuständigen Gremien der Rechtsanwaltskammer die aktuelle Situation im Einzelfall und bei Anwendung des § 43c Abs. 4 S. 2 BRAO im Rahmen der zu treffenden Ermessensentscheidung sorgfältig berücksichtigen werden.

Weitere Einzelheiten zu diesem Thema finden Sie auf der Internetseite der Bundesrechtsanwaltskammer unter https://www.brak.de/die-brak/coronavirus/.

Auf die Kooperation der Rechtsanwaltskammer Bamberg mit dem Deutschen Anwaltsinstitut (DAI), auch auf dem Gebiet der Online-Fortbildung, wird nochmals hingewiesen. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der Kammerhomepage unter https://www.rakba.de/service/fuer-anwaelte/fortbildung/fremde-veranstaltungen/.