Ausbildung und Prüfung der Rechtsanwaltsfachangestellten

Seit 16.03.2020 ist in Bayern der gesamte Schulbetrieb eingestellt, was vorerst bis einschließlich 19.04.2020 (Ende der Osterferien) der Fall ist. Dies betrifft auch alle Berufsschulen im Bezirk der RAK Bamberg, so dass die Auzubildenden – vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung mit ihrem Ausbilder – die Kanzlei aufzusuchen haben. Nähere Informationen finden Sie auf den Internetseiten der Berufsschulen:

Die Abschlussprüfung 2020/II soll nach derzeitigem Stand wie geplant durchgeführt werden, allerdings mit diversen Einschränkungen bei Corona-Infektion oder -Verdacht. Näheres entnehmen Sie bitte den beigefügten

Je nach Entwicklung muss eine Absage der Prüfung vorbehalten bleiben. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass die Berufsschulen keine Prüfungsräume zur Verfügung stellen können und Ersatzräume nicht zu finden sind.

Auf die Bitte der Berufsschulen, die Auszubildenden an den ausgefallenen Schultagen von der „Kanzleipflicht“ zu befreien, wird ausdrücklich hingewiesen. Die Schulen stellen ihren Schülern die einschlägigen Unterlagen zur Verfügung, um insbesondere den Teilnehmern der Abschlussprüfung zu ermöglichen, im „Eigenstudium“ den Unterrichtsstoff zu erlernen. Dessen Vermittlung kann selbstverständlich auch durch die Ausbilder in der Kanzlei erfolgen, nicht zuletzt im Hnblick auf § 28 BORA.

Die weiteren Prüfungsvorbereitungskurse am 28.03.2020 und 04.04.2020 in Bamberg müssen leider entfallen. Gesonderte Nachrichten an alle Teilnehmer bzw. deren Kanzleien wurden bereits per E-Mail verschickt.

Über die Kurse in Würzburg am 18.04.2020 und 25.04.2020 kann derzeit noch keine Aussage getroffen werden. Bitte beachten Sie hierzu die Veröffentlichungen auf der Kammerhomapage unter https://www.rakba.de/service/berufsausbildung/rechtsanwaltsfachangestellte/pruefung/pruefungsvorbereitungskurse/.