Soforthilfeprogramm des Freistaats Bayern für gewerbliche Unternehmen und Freiberufler

Die Bayerische Staatsregierung hat am 17.03.2020 einen Rettungsschirm für die von der Corona-Krise betroffene Wirtschaft beschlossen. Ziel ist es, die Liquidität von Unternehmen und so viele Arbeitsplätze wie möglich zu erhalten.

Der Bayerische Schutzschild umfasst das Förderprogramm „Soforthilfe Corona“, das sich an Freiberufler (wie z. B. Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte), Selbständige sowie kleine und mittlere Unternehmen mit bis zu 250 Mitarbeitern richtet. Die Soforthilfe wird wie folgt gestaffelt: Bis fünf Mitarbeiter 5.000,00 €, bis zehn Mitarbeiter 7.500,00 €, bis 50 Mitarbeiter 15.000,00 € und bis 250 Mitarbeiter 30.000,00 €.

Die Anträge sind bei den jeweiligen Bezirksregierungen zu stellen, von Mitgliedern der Rechtsanwaltskammer Bamberg also bei den Regierungen von Unterfranken in Würzburg bzw. Oberfranken in Bayreuth. Das Antragsformular können Sie hier herunterladen:

Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie unter https://www.stmwi.bayern.de/soforthilfe-corona/.