Bitte beachten Sie zu obigem Thema das

Ab 16.11.2020 wird die elektronische Verfahrensakte beim Sächsischen Landesarbeitsgericht pilotiert. Ab dann werden neu eingehende Verfahren in allen Kammern elektronisch geführt. Nähere Einzelheiten und Vorgaben entnehmen Sie bitte dem

Die Bundesrechtsanwaltskammer und das Institut für Anwaltsrecht der Leibniz Universität Hannover organisieren am 13.11.2020 zum dritten Mal die Konferenz „Anwaltschaft im Blick der Wissenschaft“, diesmal als Online-Veranstaltung. Sie untersucht die Rolle von Anwaltschaft und Legal Tech-Anbietern und blickt dabei bewusst auch hinter und neben die üblichen Diskussionslinien.
Begleitend findet auch in diesem Jahr ein Posterwettbewerb statt, bei dem Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftler ihre Arbeiten zum anwaltlichen Berufsrecht präsentieren.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem
Anmeldungen sind per E-Mail unter lg.zpr@jura.uni-hannover.de bis 11.11.2020 möglich.
Das Forum Vergabe e.V. bietet am 24.11.2020 in Berlin eine Hybrid-Fortbildungsveranstaltung zum Vergaberecht 2020 an. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte dem
Das Forschungsinstitut für Anwaltsrecht der Humboldt Universität zu Berlin organisiert am Donnerstag, 26.11.2020, von 16:00 Uhr bis 18:00 Uhr, eine Herbsttagung in Form einer Video-Konferenz zum Thema „Neues Berufsrecht für Insolvenzverwalter – Eigene Kammer oder fremde Kammer?“. Nähere Informationen und die Möglichkeit der Anmeldung entnehmen Sie Bitte der
Der Ausschuss Steuerrecht der Bundesrechtsanwaltskammer hat seine DAC-6 Handlungshinweise erneut aktualisiert (die letzte Anpassung erfolgte im August 2020). Die Fassung von September 2020 steht nachfolgend zum Download bereit.
Lesen Sie bitte den Aufsatz von Rechtsanwalt und Notar a.D. Kay-Thomas Pohl zur Situation von Rechtsanwälten nach dem Austritt des Vereinigten Königreiches aus der Europäischen Union.
Lesen Sie bitte die Pressemitteilungen des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs zu folgenden Themen:
Lesen Sie bitte die Pressemitteilungen der Steuerberaterkammer Nürnberg zu folgenden Themen:
Lesen Sie bitte die Pressemitteilungen zu folgenden Themen:
Im Newsletter von Juli 2020 wurde bereits auf den neuen Termin der diesjährigen Kammerversammlung am Freitag, 13.11.2020, 10:00 Uhr, hingewiesen. Die Einladung war zwischenzeitlich im Mitteilungsblatt „RAK-InFORM“ von September 2020 enthalten, das am 28.09.2020 per beA an alle Kammermitglieder verschickt wurde. Veranstaltungsort ist das WLW Würzburger Lehrgangswerk in Bamberg, Würzburger Straße 59. Eine Anfahrtsbeschreibung finden Sie unter https://www.google.de/maps/place/WLW.
Um eine den geltenden Corona-Vorgaben entsprechende Veranstaltung durchführen zu können, wird um Anmeldung bis spätestens 06.11.2020 gebeten. Dies kann formlos geschehen, beispielsweise per beA, E-Mail (info@rakba.de) oder Telefax (0951/203503), aber auch postalisch oder telefonisch (0951/986200). Bitte beachten Sie, dass zur Erfüllung der Corona-Bestimmungen die Erfassung wenigstens folgender Daten erforderlich ist:
Das Schutz- und Hygienekonzept der Mitgliederversammlung wird zu gegebener Zeit auf der Internetseite der RAK Bamberg und im Newsletter veröffentlicht. Bitte denken Sie schon jetzt an die Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 m zu anderen Teilnehmern und die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung.
Das für Freitag, 06.11.2020, und Samstag, 07.11.2020, geplante Tschechisch-Slowakisch-Deutsche Anwaltsforum in Prag ist abgesagt. Die beteiligten Rechtsanwaltskammern Bamberg und Sachsen sowie die Tschechische und die Slowakische Rechtsanwaltskammer sahen sich zu diesem Schritt gezwungen, nachdem das deutsche Auswärtige Amt die tschechische Hauptstadt Anfang September zum Corona-Risikogebiet erklärt hatte (mittlerweile gilt dies für ganz Tschechien). Wir bitten alle Interessenten um Verständnis für diese Maßnahme.
Das Anwaltsforum in Prag soll, sofern die Corona-Situation dies zulässt, im Jahre 2021 nachgeholt werden. Ein genauer Termin steht noch nicht fest. Bitte beachten Sie hierzu die Ankündigungen in unseren Publikationsorganen, insbesondere auf der Kammerhomepage, im Mitteilungsblatt und in diesem Newsletter.
Schon zum 01.01.2020 sind auf Grundlage des Gesetzes zur Modernisierung und Stärkung der beruflichen Bildung (BBiMoG) vom 12.12.2019 zahlreiche Änderungen des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) in Kraft getreten, das am 04.05.2020 neu bekannt gemacht wurde. Dadurch war auch eine Überarbeitung der Prüfungsordnung der Rechtsanwaltsfachangestellten erforderlich, welche die Rechtsanwaltskammer Bamberg zuletzt am 14.09.2016 erlassen hatte. Die geänderte Prüfungsordnung wurde am 03.07.2020 vom Berufsbildungsausschuss der Kammer beschlossen; am 10.07.2020 folgte der Erlass durch den Kammervorstand, am 24.08.2020 die Genehmigung des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz.
Die Prüfungsordnung wurde im Mitteilungsblatt der Rechtsanwaltskammer Bamberg von September 2020 veröffentlicht und ist am 29.09.2020 in Kraft getreten. Sie steht nachfolgend zum Download bereit.
Sie gilt für alle Ausbildungsverhältnisse, für welche das Berufsbildungsgesetz in der Fassung des Gesetzes zur Modernisierung und Stärkung der beruflichen Bildung vom 12.12.2019 gilt. Für alle übrigen Ausbildungsverhältnisse findet die Prüfungsordnung vom 14.09.2016 weiterhin Anwendung.
Die schriftliche Prüfung 2021/I findet wie folgt statt:
Die Prüfungsorte werden noch gesondert bekannt gegeben. Je nach Anzahl und Herkunft der Teilnehmer ist eine zentrale Prüfung denkbar, beispielsweise in Bamberg oder Würzburg.
Anmeldungen haben in der Zeit von Montag, 16.11.2020, bis Freitag, 11.12.2020, bei der Geschäftsstelle der Rechtsanwaltskammer Bamberg, Friedrichstraße 7, 96047 Bamberg, unter Verwendung des einschlägigen Anmeldeformulars, herunterzuladen unter http://www.rakba.de/service/berufsausbildung/rechtsanwaltsfachangestellte/pruefung/pruefungstermine-und-anmeldung-zur-pruefung, zu erfolgen.
Die Prüfungsgebühr in Höhe von 80,00 € ist vom Ausbilder gleichzeitig mit der Anmeldung bei der HypoVereinsbank Bamberg, IBAN: DE56 7702007000037097 28, BIC/SWIFT-ID: HYVEDEMM411, unter Angabe des Verwendungszwecks „Abschlussprüfung 2021/I“ und des Namens des Prüflings zu überweisen. Die Gebühr für die Wiederholungsprüfung beträgt 40,00 €. Die Teilnahme an der Prüfung ist von der rechtzeitigen Zahlung der Prüfungsgebühr abhängig.
Weitere Informationen zu den beizufügenden Unterlagen und den Zulassungsvoraussetzungen finden Sie in der Prüfungsordnung, die unter http://www.rakba.de/service/berufsausbildung/rechtsanwaltsfachangestellte/pruefung/pruefungsordnung zum Download zur Verfügung steht.
Die Liste der zugelassenen Hilfsmittel ist unter http://www.rakba.de/service/berufsausbildung/rechtsanwaltsfachangestellte/pruefung/zugelassene-hilfsmittel abrufbar.
Die mündliche Prüfung findet am Samstag, 06.02.2021, in der Staatlichen Berufsschule III in Bamberg, Dr.-von-Schmitt-Straße 12, die mündliche Ergänzungsprüfung am Freitag, 26.02.2021, in der Geschäftsstelle der Rechtsanwaltskammer in Bamberg, Friedrichstraße 7, statt.
Die Zwischenprüfung 2021 für Auszubildende zur/zum Rechtsanwaltsfachangestellten findet am Donnerstag, 14.01.2021, um 08:00 Uhr, in der jeweiligen Berufsschule statt. Ihr haben sich alle im zweiten Lehrjahr befindlichen Auszubildenden zu unterziehen.
Die Zwischenprüfung erstreckt sich nach § 7 PO i.V.m. § 6 Abs. 3 ReNoPatAusbV auf die Prüfungsbereiche Kommunikation und Büroorganisation sowie Rechtsanwendung. Die Prüfungsdauer beträgt jeweils 60 Minuten.
Anmeldungen haben in der Zeit von Montag, 23.11.2020, bis Freitag, 11.12.2020, bei der Geschäftsstelle der Rechtsanwaltskammer Bamberg, Friedrichstraße 7, 96047 Bamberg, unter Verwendung des einschlägigen Anmeldeformulars, herunterzuladen unter http://www.rakba.de/service/berufsausbildung/rechtsanwaltsfachangestellte/pruefung/pruefungstermine-und-anmeldung-zur-pruefung, zu erfolgen.
Die Prüfungsgebühr von 40,00 € ist spätestens bis zum Tag der Prüfung auf das Konto der Rechtsanwaltskammer Bamberg bei der HypoVereinsbank Bamberg, IBAN: DE56 7702 0070 0003 7097 28, BIC/SWIFT-ID: HYVEDEMM411, einzuzahlen. Dabei sind der Verwendungszweck „Zwischenprüfung 2021“ und der Name des Prüflings anzugeben.
Die Bundesrechtsanwaltskammer hat nochmals darauf hingewiesen, dass seit 03.09.2020 eine neue Version der beA Client-Security auf der beA-Startseite zum Download bereitsteht. Sie wird zur sicheren Anmeldung am beA-System benötigt und dient zudem der Ver- und Entschlüsselung der beA-Nachrichten.
Die Umstellung erfordert die Deinstallation des bisherigen Installationsprogramms und die Installation der neuen Version. Bitte beachten Sie, dass ab 15.10.2020 die Anmeldung am beA nur noch mittels der neuen Version möglich sein wird.
Wegen weiterer Infomationen lesen Sie bitte den beA-Newsletter der BRAK vom 03.09.2020.

Am Dienstag, 08.12.2020, verstaltet die Rechtsanwaltskammer Bamberg in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Anwaltsinstitut (DAI) eine Fortbildungsveranstaltung zum besonderen elektronischen Anwaltspostfach (beA). Sie findet von 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr im DAI-Ausbildungscenter in Heusenstamm (bei Frankfurt/Main) statt.
Referenten sind Frank Klein, Geschäftsführer der RAK Schleswig-Holstein, und Andreas Kühnelt, Mitglied des Ausschusses Elektronischer Rechtsverkehr der Bundesrechtsanwaltskammer.
Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der
die auch ein Anmeldeformular enthält.
Mitglieder der RAK Bamberg und deren Mitarbeiter zahlen einen reuzierten Teilnehmerbeitrag von 185,00 €.
Im Übrigen wird auf die weiteren gemeinsamen Fortbildungsveranstaltungen der RAK Bamberg und des DAI hingewiesen. Eine Übersicht über die Seminare im November 2020 finden Sie nachstehend.

Am 14.09.2020 hat das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie die zweite Änderungsrichtlinie zur Überbrückungshilfe erlassen. Die konsolidierte Fassung der Richtlinie steht nachfolgend zum Download bereit.
Die wichtigsten Änderungen betreffen die Verlängerung der Antragsfrist für die erste Phase (Förderzeitraum Juni bis August 2020) bis 30.09.2020 – sie wurde am 29.09.2020 nochmals bis 09.10.2020 verlängert – sowie die Zulassung von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten als prüfende Dritte (bitte kalkulieren Sie bei einer Registrierung mit PIN-Brief eine Postlaufzeit von drei Tagen ein).
Zudem hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie am 18.09.2020 die Konditionen für die zweite Phase der Überbrückungshilfe (Fördermonate September bis Dezember 2020) vorgestellt. Eine Antragstellung ist voraussichtlich ab Mitte Oktober 2020 möglich. Näheres entnehmen Sie bitte der Pressemitteilung, der Internetseite des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie sowie dem

Am 30.09.2020 endet die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht bei Zahlungsunfähigkeit. Handlungsempfehlungen liefert die neue Fachinfo-Broschüre Insolvenzrecht in der Coronakrise: Aktuelles Praxiswissen für „Nicht-Insolvenzrechtler“.
Lesen Sie hierzu die

Das Bundeskabinett hat am 16.09.2020 den Gesetzentwurf zur Änderung des Justizkosten- und des Rechtsanwaltsvergütungsrechts (Kostenrechtsänderungsgesetz 2021 – KostRÄG 2021) beschlossen. Dabei wurde die bereits seit Ende 2019 geplante Anpassung des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes (JVEG-Änderungsgesetz) integriert. Den Regierungsentwurf können Sie hier herunterladen:
Nähere Informationen finden Sie im Newsletter von August 2020. Das Gesetz soll Anfang des kommenden Jahres in Kraft treten.
Nach § 51 Abs. 8 GwG stellen die Aufsichtsbehörden den Verpflichteten regelmäßig aktualisierte Auslegungs- und Anwendungshinweise für die Umsetzung der Sorgfaltspflichten und der internen Sicherungsmaßnahmen nach den gesetzlichen Bestimmungen zur Verhinderung von Geldwäsche und von Terrorismusfinanzierung zur Verfügung.
Die aktualiserte Fassung (4. Auflage) wurde am 22.07.2020 vom Präsidium der Bundesrechtsanwaltskammer beschlossen und am 18.09.2020 vom Vorstand der Rechtsanwaltskammer Bamberg genehmigt. Sie steht nachfolgend zum Download bereit.
Sie finden die Hinweise auch auf der Internetseite der RAK Bamberg unter https://www.rakba.de/service/fuer-anwaelte/geldwaesche/aufsicht-nach-dem-geldwaeschegesetz/?&rex_version=1.
Am 01.10.2020 wird die Verordnung zu den nach dem Geldwäschegesetz meldepflichtigen Sachverhalten im Immobilienbereich (Geldwäschegesetzmeldepflichtverordnung-Immobilien – GwGMeldV-Immobilien) in Kraft treten. Sie steht nachfolgend zum Download bereit.
Die Verordnung enthält Meldepflichten
Sie gilt auch für Rechtsanwälte, sofern diese nach § 2 Abs. 1 Nr. 10 GwG Verplichtete sind (§ 2 Nr. 1). Um Beachtung wird deshalb gebeten.
Das Dokumentationszentrum „Topographie des Terrors“ bietet im Herbst 2020 folgende Fortbildungsveranstaltungen für Rechtsreferendar*innen an, die sich mit Aspekten deutscher Justizgeschichte befassen:
Nähere Informationen und die Möglichkeit der Anmeldung entnehmen Sie bitte dem
Auf die Fortbildungsveranstaltung des RENO Würzburg e.V. am Freitag, 09.10.2020, mit dem Thema „RVG Spezial 2020“ wurde im Newsletter von August 2020 bereits hingewiesen. Corona-bedingt kann das Seminar leider nur online stattfinden und nicht in Präsenzform, was allerdings zu einer Reduzierung des Teilnehmerbeitrags geführt hat.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der
Am Freitag, 02.10.2020, findet die Mitgliederversammlung 2020 des RENO Franken e.V. statt. Beginn im Hotel Kaiserdom in Bamberg-Gaustadt ist um 18:00 Uhr. Näheres kann dem
entnommen werden. Auch Nichtmitglieder sind herzlich willkommen.