Bundeskabinett beschließt RVG-Anpassung

Das Bundeskabinett hat am 16.09.2020 den Gesetzentwurf zur Änderung des Justizkosten- und des Rechtsanwaltsvergütungsrechts (Kostenrechtsänderungsgesetz 2021 – KostRÄG 2021) beschlossen. Dabei wurde die bereits seit Ende 2019 geplante Anpassung des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes (JVEG-Änderungsgesetz) integriert. Den Regierungsentwurf können Sie hier herunterladen:

Nähere Informationen finden Sie im Newsletter von August 2020. Das Gesetz soll Anfang des kommenden Jahres in Kraft treten.