Anpassung der Rechtsanwaltsvergütung – Referentenentwurf eines Kostenrechtsänderungsgesetzes 2021 liegt vor

Am 31.07.2020 hat das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Justizkosten- und des Rechtsanwaltsvergütungsrechts (Kostenrechtsänderungsgesetz 2021 – KostRÄG 2021) vorgelegt. Vorgesehen sind

  • eine Erhöhung der Anwaltsgebühren (die zuletzt zum 01.08.2013 erfolgte),
  • eine Anpassung der Honorare der Sachverständigen, Sprachmittlerinnen und Sprachmittler sowie der Entschädigungen für Zeuginnen und Zeugen und
  • eine Erhöhung der Gerichtskosten.

Die Anpassung der Rechtsanwaltsvergütung umfasst im Wesentlichen folgende Elemente:

  • die lineare Erhöhung der Rechtsanwaltsgebühren um 10 %
  • eine Sonderanpassung der Rechtsanwaltsgebühren in sozialrechtlichen Mandaten um zusätzliche 10 %
  • die Anhebung des Regelstreitwerts in Kindschaftssachen von 3.000,00 € auf 4.000,00 €
  • die Anhebung der Wertgrenze, ab der die PKH-/VKH-Vergütung nicht mehr steigt (PKH-Kappungsgrenze), von 30.000,00 € auf 50.000,00 €

Darüber hinaus gibt es weitere strukturelle Änderungen, die Sie im Einzelnen dem Entwurf entnehmen können. Dieser steht nachfolgend zum Download bereit.

Bundesrechtsanwaltskammer und Deutscher Anwaltverein haben bereits eine Stellungnahme abgegeben, die Sie hier herunterladen können: