Am 31.07.2020 hat das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Justizkosten- und des Rechtsanwaltsvergütungsrechts (Kostenrechtsänderungsgesetz 2021 – KostRÄG 2021) vorgelegt. Vorgesehen sind
- eine Erhöhung der Anwaltsgebühren (die zuletzt zum 01.08.2013 erfolgte),
- eine Anpassung der Honorare der Sachverständigen, Sprachmittlerinnen und Sprachmittler sowie der Entschädigungen für Zeuginnen und Zeugen und
- eine Erhöhung der Gerichtskosten.
Die Anpassung der Rechtsanwaltsvergütung umfasst im Wesentlichen folgende Elemente:
- die lineare Erhöhung der Rechtsanwaltsgebühren um 10 %
- eine Sonderanpassung der Rechtsanwaltsgebühren in sozialrechtlichen Mandaten um zusätzliche 10 %
- die Anhebung des Regelstreitwerts in Kindschaftssachen von 3.000,00 € auf 4.000,00 €
- die Anhebung der Wertgrenze, ab der die PKH-/VKH-Vergütung nicht mehr steigt (PKH-Kappungsgrenze), von 30.000,00 € auf 50.000,00 €
Darüber hinaus gibt es weitere strukturelle Änderungen, die Sie im Einzelnen dem Entwurf entnehmen können. Dieser steht nachfolgend zum Download bereit.
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Justizkosten- und des RechtsanwaltsvergütungsrechtsHerunterladen
Bundesrechtsanwaltskammer und Deutscher Anwaltverein haben bereits eine Stellungnahme abgegeben, die Sie hier herunterladen können: