Corona – Wegfall der Kontaktdatenerfassung im Bezirk des OLG Bamberg

Corona – Entschädigungen nach § 56 IfSG für die von der Corona-Pandemie betroffenen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte

Corona – Ausübung des Hausrechts in Anwaltskanzleien

Geldwäsche – Kündigung anwaltlicher Sammelanderkonten durch Banken

Abwicklung von Kanzleien – aktualisierte Auflage des BRAK-Abwicklerlexikons

Online-Fortbildungsveranstaltung der RAK Bamberg aus dem Verkehrsrecht am 10.03.2022

Fortbildungsveranstaltung der RAK Bamberg aus dem Miet- und WEG-Recht am 25.03.2022 in Bamberg

Abschlussprüfung für Rechtsanwaltsfachangestellte 2022/II

Prüfungsausschuss der Rechtsanwaltsfachangestellten

Fishbowl-Diskussion zum Thema „Fachkräftemangel“ am 09.03.2022

Geprüfte Rechtsfachwirte – Corona-Hygienekonzept für schriftliche Prüfung 2022

23. Jahrestagung des Forums Deutscher Rechts- und Notarfachwirte vom 05.05. bis 07.05.2022 in Erfurt

Änderung der Rechtsreferendarsausbildungsbekanntmachung zum 16.02.2022

Informationen des Verbandes Freier Berufe in Bayern e.V.

Pressemitteilungen der Steuerberaterkammer Nürnberg

Wahl zum Kammervorstand 2022 – Einreichung von Wahlvorschlägen

Neue Mitarbeiterin in der Geschäftsstelle der RAK Bamberg

Corona – neues Schutz- und Hygienekonzept der RAK Bamberg

Corona – aktualisierte Sicherheitsanordnung der Bamberger Justizbehörden

Corona – erneute Änderung der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung

Corona – Überbrückungshilfe IV und Neustarthilfe 2022

Neue Beschlüsse der Satzungsversammlung zu FAO und BORA

Aktive Nutzungspflicht des elektronischen Rechtsverkehrs seit 01.01.2022

BeA-Booster – weitere Fortbildungsveranstaltungen der RAK Bamberg und des DAI

Online-Fortbildungsveranstaltung der RAK Bamberg aus dem Verkehrsrecht am 08.03.2022

Corona – Wegfall der Kontaktdatenerfassung im Bezirk des OLG Bamberg

Das Oberlandesgericht Bamberg weist in seinem

Schreiben vom 17.02.2022

darauf hin, dass durch den Wegfall von § 6 der 15. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (15. BayIfSMV) zum 17.02.2022 keine Rechtsgrundlage für eine Kontaktdatenerhebung durch Gerichte und Staatsanwaltschaften mehr besteht. Die Kontaktdatenerfassung per Formblatt oder auf elektronischem Weg ist damit bei allen Justizbehören im OLG-Bezirk entfallen. Dies gilt im Übrigen auch für die Geschäftsstelle der Rechtsanwaltskammer Bamberg.

Gleichzeitig hat das OLG mit Wirkung ab 17.02.2022 eine neue

Sicherheitsanordnung zu Corona

veröffentlicht, welche diejenige vom 10.01.2022 ersetzt. Um Beachtung wird gebeten.

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Corona – Ausübung des Hausrechts in Anwaltskanzleien

Der Beauftragte für Bürokratieabbau der Bayerischen Staatsregierung, MdL Walter Nussel, hat an alle privatwirtschaftlichen Unternehmen appelliert, ihr Hausrecht mit Blick auf die zum Schutz vor Covid 19-Infektionen erlassenen Zugangsregelungen sowohl für das eigene Personal als auch für externe Dienstleister mit Mitte und Maß auszuüben, um die Infrastruktur nicht zu gefährden. Sein gesamtes Statement entnehmen Sie bitte der

E-Mail des Verbandes Freier Berufe in Bayern vom 03.02.2022

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Geldwäsche – Kündigung anwaltlicher Sammelanderkonten durch Banken

Am 08.02.2022 wurde auf Bitten der Bundesrechtsanwaltskammer an alle Kammermitglieder (per beA) der Link zu einer Umfrage versandt, welche die Kündigung anwaltlicher Sammelanderkonten durch Banken betraf. Zwischenzeitlich hat die BRAK die Ergebnisse veröffentlicht, auch eine Sonderauswertung für den Freistaat Bayern. Diese sowie die Gesamtauswertung für das Bundesgebiet stehen nachfolgend zum Download bereit.

Die Bundesrechtsanwaltskammer empiehlt allen betroffenen Kolleginnen und Kollegen, ihre jeweilige Bank zu bitten, aufgrund der unklaren Rechtslage die Kündigung zurückzunehmen, jedenfalls aber zeitlich nach hinten zu verschieben, um für beide Seiten Zeit bis zur endgültigen Klärung der Angelegenheit zu gewinnen. Hierfür kann das nachstehende Informationsschreiben verwendet werden.

Darüber hinaus könnten sich alle Kolleginnen und Kollegen zur Absicherung bei Annahme neuer Mandate auf einem von der Vollmacht getrennten Formular für den Fall von der Verschwiegenheitspflicht entbinden lassen, dass seitens der jeweiligen Bank Auskunft über den wirtschaftlich Berechtigten verlangt wird. Sollten derartige Anfragen bereits bestehende Mandate betreffen, könnte die Entbindung nachträglich erbeten werden. Im Falle der Versagung dürfte das Geld dann nicht über ein Anderkonto verwahrt werden.

Weitere Informationen zu diesem Thema entnehmen Sie bitte den nachfolgenden Dokumenten.

Abwicklung von Kanzleien – aktualisierte Auflage des BRAK-Abwicklerlexikons

Der Ausschuss Abwickler/Vertreter der Bundesrechtsanwaltskammer hat im Hinblick auf die Neufassung der §§ 53 und 54 BRAO eine Aktualisierung seines Abwicklerlexikons sowie seiner Hinweise für die Tätigkeit des Abwicklers und für die Tätigkeit des Vertreters vorgenommen. Alle Dokumente stehen nachfolgend zum Download bereit, Sie finden sie zudem auf der Internetseite der Rechtsanwaltskammer Bamberg.

Online-Fortbildungsveranstaltung der RAK Bamberg aus dem Verkehrsrecht am 10.03.2022

Die Rechtsanwaltskammer Bamberg wiederholt am Donnerstag, 10.03.2022, von 09:00 Uhr bis 16:00 Uhr, ihre Online-Fortbildungsveranstaltung aus dem Verkehrsrecht, die am 08.03.2022 erstmals angeboten wird (dieser Termin ist ausgebucht!). Es sind noch wenige Restplätze frei.

Nähere Informationen entnehmen Sie bitte dem

Einladungsschreiben (für 08.03.2022),

das auch ein Anmeldeformular enthält (bitte ändern Sie dort das Datum handschriftlich ab).

Fortbildungsveranstaltung der RAK Bamberg aus dem Miet- und WEG-Recht am 25.03.2022 in Bamberg

Am Freitag, 25.03.2022, bietet die Rechtsanwaltskammer Bamberg (in Präsenzform, hilfsweise online) eine Fortbildungsveranstaltung aus dem Miet- und WEG-Recht an. Sie findet von 09:00 Uhr bis 16:00 Uhr im Bistumshaus St. Otto in Bamberg, Heinrichsdamm 32, statt. Referent ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Michael Zwarg aus Nürnberg.

Nähere Informationen entnehmen Sie bitte dem

Einladungsschreiben,

das auch ein Anmeldeformular enthält. Anmeldeschluss ist Freitag, 11.03.2022. Bitte beachten Sie, dass die Teilnehmerzahl begrenzt ist.

Abschlussprüfung für Rechtsanwaltsfachangestellte 2022/II

Die schriftliche Prüfung 2022/II findet in den Berufsschulen in Aschaffenburg, Bamberg, Bayreuth, Schweinfurt und Würzburg wie folgt statt:

  • Am Dienstag, 17.05.2022, ab 08:00 Uhr, in den Fächern Wirtschafts- und Sozialkunde, Vergütung und Kosten sowie Geschäfts- und Leistungsprozesse
  • Am Donnerstag, 19.05.2022, ab 08:00 Uhr, im Fach Rechtsanwendung im Rechtsanwaltsbereich

Anmeldungen haben in der Zeit vom 01.03.2022 bis 31.03.2022 bei der Geschäftsstelle der Rechtsanwaltskammer Bamberg, Friedrichstraße 7, 96047 Bamberg, unter Verwendung des einschlägigen Anmeldeformulars (herunterzuladen unter htps://www.rakba.de/service/formulare-zum-download/rechtsanwaltsfachangestellte) zu erfolgen.

Die Prüfungsgebühr in Höhe von 80,00 € ist vom Ausbilder gleichzeitig mit der Anmeldung auf das Konto der RAK Bamberg bei der HypoVereinsbank Bamberg, IBAN: DE56 7702 0070 0003 7097 28, BIC/SWIFT-ID: HYVEDEMM411, unter Angabe des Verwendungszwecks „Abschlussprüfung“ und des Namens des Prüflings zu überweisen. Die Gebühr für die Wiederholungsprüfung beträgt 40,00 €. Die Teilnahme an der Prüfung ist von der rechtzeitigen Zahlung der Prüfungsgebühr abhängig.

Die mündliche Prüfung findet am Montag, 04.07.2022, im Bistumshaus St. Otto in Bamberg, Heinrichsdamm 32, und am Samstag, 09.07.2022, in der Staatlichen Berufsschule III in Bamberg, Dr.-von-Schmitt-Straße 12, statt; die mündliche Ergänzungsprüfung am Freitag, 29.07.2022, in der Geschäftsstelle der Rechtsanwaltskammer in Bamberg, Friedrichstraße 7.

Weitere Informationen können Sie dem Mitteilungsblatt „RAK – InFORM“ von Dezember 2021 und der Homepage der RAK Bamberg unter https://www.rakba.de/service/berufsausbildung/rechtsanwaltsfachangestellte/pruefung/ entnehmen.

Prüfungsausschuss der Rechtsanwaltsfachangestellten

Im Anschluss an seine Sitzung vom 28.01.2022 hat der Vorstand der RAK Bamberg die bisherigen Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder des Prüfungsausschusses der Rechtsanwaltsfachangestellten für die Dauer von zwei Jahren wieder bestellt. Ihre Amtszeit begann am 01.02.2022 und wird am 31.01.2024 zu Ende gehen.

Die genaue Zusammensetzung des Prüfungsausschusses entnehmen Sie bitte der Kammerhomepage.

Fishbowl-Diskussion zum Thema „Fachkräftemangel“ am 09.03.2022

Am Mittwoch, 09.03.2022, veranstaltet die RA-MICRO Software AG eine Fishbowl-Diskussion zum Thema „Fachkräftemangel – Employer Branding“. Sie findet von 15:00 Uhr bis 16:30 Uhr online über die Plattform „zoom“ statt.

Experten und Arbeitgeber befassen sich mit der Frage, wie eine Anwaltskanzlei die besten Fachkräfte gewinnen und gute Mitarbeiter:innen langfristig an sich binden kann. Zu den Diskussionsteilnehmern gehören unter anderem die Rechtsanwälte Chan-jo Jun und Bernd Spengler aus Würzburg sowie Rainer Riegler aus Bamberg, als Geschäftsführer der RAK Bamberg für den Bereich der Ausbildung von Rechtsanwaltsfachangestellten und der Fortbildung von Rechtsfachwirten zuständig; darüber hinaus Geprüfte Rechtsfachwirtin Sabine Vetter (Würzburg), Vorsitzende des Berufsbildungsausschusses der RAK Bamberg.

Nähere Informationen zu dieser Veranstaltung und die Möglichkeit der Anmeldung finden Sie auf der Internetseite von RA-MICRO; einen Beitrag zum Employer Branding auf der Homepage von MKG.

Geprüfte Rechtsfachwirte – Corona-Hygienekonzept für schriftliche Prüfung 2022

Die Rechtsanwaltskammern Bamberg und Nürnberg haben für die schriftliche Fortbildungsprüfung der Geprüften Rechtsfachwirte am 08.03., 09.03. und 10.03.2022 ein

Hygienekonzept

erstellt, das die Vorgaben der aktuellen Fassung der 15. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (vom 21.02.2022, gültig bis 19.03.2022) erfüllt. Dieses finden Sie auch auf der Internetseite der RAK Bamberg.

Um Beachtung wird gebeten.

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23. Jahrestagung des Forums Deutscher Rechts- und Notarfachwirte vom 05.05. bis 07.05.2022 in Erfurt

Das Forum Deutscher Rechts- und Notarfachwirte veranstaltet vom 05.05. bis 07.05.2022 seine 23. Jahrestagung, die als Präsenzveranstaltung in Erfurt stattfinden wird. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der

Zur Anmeldung nutzen Sie bitte das

Anmeldungsformular.

Anmeldeschluss ist Dienstag, 15.03.2022.

Änderung der Rechtsreferendarsausbildungsbekanntmachung zum 16.02.2022

Das Bayerische Staatsministerium der Justiz hat auf die mit Wirkung zum 16.02.2022 geänderte

Rechtsreferendarsausbildungsbekanntmachung vom 28.04.2005

hingewiesen. Sie wurde am 23.02.2022 im BayMBl. Nr. 133 veröffentlicht und beinhaltet Anpassungen bei den zu erbringenden Ausbildungsleistungen gemäß Ziffer 1.7.1. Alle in der Referendarausbildung tätigen Rechtsanwältinnen uns Rechtsanwälte werden um Beachtung gebeten.

Wahl zum Kammervorstand 2022 – Einreichung von Wahlvorschlägen

Die Wahlbekanntmachung mit Wahlauschreibung für die Wahl zum Kammervorstand 2022 wurde im Mitteilungsblatt „RAK-InFORM“ von Dezember 2021 veröffentlicht und am 10.01.2022 per beA an alle Kammermitglieder versandt. Bitte beachten Sie, dass Wahlvorschläge nur noch bis Freitag, 11.02.2022, 10:00 Uhr, bei der Geschäftsstelle der RAK Bamberg eingereicht werden können.

Nähere Informationen hierzu sowie zur Vorstandswahl im Allgemeinen und die einschlägigen Formulare – auch zur Einreichung von Wahlvorschlägen – finden Sie auf der Kammerhomepage unter https://www.rakba.de/die-kammer/vorstandswahl/.

Neue Mitarbeiterin in der Geschäftsstelle der RAK Bamberg

Am 03.01.2022 hat eine neue Mitarbeiterin ihre Tätigkeit in der Geschäftsstelle aufgenommen. Stefanie Pall, die bereits von Dezember 2019 bis Dezember 2020 in der Kammer beschäftigt war, trat die Nachfolge von Kathrin Wehlisch an, die im November 2021 ausgeschieden war.

Damit haben sich auch die Aufgaben der Geschäftsstellenmitarbeiterinnen geändert. Näheres können Sie der Kammerhomepage unter https://www.rakba.de/die-kammer/geschaeftsstelle/ entnehmen. Bitte wenden Sie sich bei Anfragen und Anliegen unmittelbar an die zuständige Sachbearbeiterin.

Corona – neues Schutz- und Hygienekonzept der RAK Bamberg

Angesichts der Entwicklung der Corona-Pandemie hat die Rechtsanwaltskammer Bamberg ihr Schutz- und Hygienekonzept für den Aufenthalt in der Kammergeschäftsstelle in Bamberg, Friedrichstraße 7 und 9, überarbeitet. Die aktualisierte Fassung finden Sie auf der Startseite (linke Spalte) der Kammerhomepage unter https://www.rakba.de/. Sie steht auch nachfolgend zum Download bereit.

Schutz- und Hygienekonzept für den Aufenthalt in der Geschäftsstelle (Stand 19.01.2022)

Bitte beachten Sie insbesondere die neue 3G-Regel, wonach der Zutritt zur Geschäftsstelle nur noch (vollständig) geimpften, genesenen und (neagtiv) getesteten Personen möglich ist. Diese Voraussetzungen sind in jedem Einzelfall einer Mitarbeiterin bzw. einem Mitarbeiter nachzuweisen.

Auf der Kammerhomepage sind auch weiterhin ausführliche Informationen zur Corona-Pandemie veröffentlicht. Dorthin gelangen Sie am schnellsten durch Anklicken des entsprechenden Links auf der Startseite (rechte Spalte).

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Corona – aktualisierte Sicherheitsanordnung der Bamberger Justizbehörden

Das Oberlandesgericht Bamberg hat seine Corona-Sicherheitsanordnung vom 06.09.2021 aktualisiert. Die neue Fassung vom 07.01.2022 ist am 10.01.2022 in Kraft getreten. Sie steht nachfolgend zum Download bereit.

Sicherheitsanordnungen des Präsidenten des Oberlandesgerichts im Zusammenhang mit der Bewältigung der durch die Ausbreitung des „Corona-Virus“ bedingten besonderen Situation vom 10.01.2022

Die wesentliche Neuerung besteht darin, dass auch Besucher von Justizgebäuden der 3 G-Regel unterliegen, soweit sie nicht Rechtssuchende, Verfahrensbeteiligte im weitesten Sinne oder in amtlicher Eigenschaft tätig sind (d. h. im Wesentlichen reine Zuschauer, Handwerker, o. ä.).

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Corona – erneute Änderung der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung

Die derzeit gültige 15. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung wurde auch in den letzten Wochen mehrfach geändert. Die aktuelle Fassung vom 26.01.2022 steht nachfolgend zum Download bereit. Sie tritt mit Ablauf des 09.02.2022 außer Kraft.

15. BayIfSMV i. d. F. v. 26.01.2022

Ausführliche Informationen zur Corona-Pandemie, auch zu den Auswirkungen auf den Betrieb von Anwaltskanzleien, finden Sie wie gewohnt auf der Internetseite der Rechtsanwaltskammer Bamberg.

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Corona – Überbrückungshilfe IV und Neustarthilfe 2022

Die bisherige Überbrückungshilfe III Plus wurde mit Wirkung ab 01.01.2022 im Wesentlichen als Überbrückungshilfe IV bis 31.03.2022 fortgeführt. Neben der Erstattung von Fixkosten erhalten Unternehmen, die im Rahmen der Corona-Pandemie besonders schwer und von Schließungen betroffen sind, einen zusätzlichen Eigenkapitalzuschuss. Dieses Instrument, das es bereits in den Überbrückungshilfen III und III Plus gab, wurde angepasst und verbessert. Dies kommt insbesondere Unternehmen zu Gute, die von der Absage von Advents- und Weihnachtsmärkten betroffen sind – etwa Schausteller, Marktleute und private Veranstalter.

Ebenfalls fortgeführt wurde die Neustarthilfe für Soloselbständige, die bis zu 1.500,00 € pro Monat an direkten Zuschüssen erhalten können; insgesamt für den bis 31.03.2022 verlängerten Förderzeitraum also bis zu 4.500,00 €.

Detaillierte Informationen finden Sie hier. Die Antragstellung kann über die Plattform ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de erfolgen.

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Neue Beschlüsse der Satzungsversammlung zu FAO und BORA

In der 2. Sitzung der 7. Satzungsversammlung am 06.12.2021, die wegen der Corona-Pandemie erstmals nicht in Präsenzform, sondern als Videokonferenz stattfand, wurden diverse Beschlüsse zur Änderung der Fachanwaltsordnung (FAO) und der Berufsordnung (BORA) getroffen. Sie betrafen

  • den Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht (§§ 1, 5 Abs. 1 Ziff. g und 14 FAO),
  • den Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht (§ 5 Abs. 1 Ziff. l FAO),
  • die Vertretung widerstreitender Interessen (§ 3 BORA) und
  • die weitere Kanzlei (§ 5 BORA).

Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der Zusammenstellung über die

Beschlüsse der Satzungsversammlung.

Aktive Nutzungspflicht des elektronischen Rechtsverkehrs seit 01.01.2022

Nach Auskunft der Bundesrechtsanwaltskammer erfolgte der Übergang in die aktive Nutzungspflicht auf Seiten der Anwaltschaft unproblematisch. Nähere Informationen finden Sie auf dem Portal des beAAnwendersupports unter https://portal.beasupport.de/external/c/aktivenutzungspflicht.

Zur sog. Ersatzeinreichung bei technischen Störungen hat die BRAK die nachstehende Handreichung erstellt.

Ersatzeinreichung bei technischen Störungen

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BeA-Booster – weitere Fortbildungsveranstaltungen der RAK Bamberg und des DAI

Die Rechtsanwaltskammer Bamberg und das Deutsche Anwaltsinstitut (DAI) bieten im Rahmen ihrer Kooperation weitere Fortbildungsveranstaltungen zum besonderen elektronischen Anwaltspostfach an. Unter dem Titel „beA: So geht’s – Alles, was Sie über Ihr Postfach wissen müssen!“ finden am 01.02., 14.02. und 04.03.2022 Online-Vorträge statt.

Nähere Informationen entnehmen Sie bitte dem

Infoblatt des DAI.

Mitglieder der Rechtsanwaltskammer Bamberg (und deren Mitarbeiter) können aufgrund der bestehenden Kooperation mit dem DAI zu einem ermäßigten Kostenbeitrag von 185,00 € teilnehmen. Die Anmeldung ist über die Internetseite des DAI unter www. anwaltsinstitut.de möglich.

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Online-Fortbildungsveranstaltung der RAK Bamberg aus dem Verkehrsrecht am 08.03.2022

Am 08.03.2022 bietet die Rechtsanwaltskammer Bamberg von 09:00 Uhr bis 16:00 Uhr eine Fortbildungsveranstaltung aus dem Verkehrsrecht an. Sie findet wegen der Entwicklung der Corona-Pandemie ausschließlich online über die Plattform „BlueJeans“ statt. Referenten sind Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht Dr. Uwe Wirsching aus Nürnberg und Prof. Dr. Martin Zwickel, Vertreter der Professur für Privatrecht an der Julius-Maximilians-Universität Würzburg.

Nähere Informationen entnehmen Sie bitte dem

Einladungsschreiben,

das auch ein Anmeldeformular enthält. Es wurde bereits per beA an alle Kammermitglieder verschickt und ist auch auf der Kammerhomepage zu finden.

Anmeldeschluss ist Freitag, 25.02.2022. Bitte beachten Sie, dass die Teilnehmerzahl begrenzt ist.