darauf hin, dass durch den Wegfall von § 6 der 15. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (15. BayIfSMV) zum 17.02.2022 keine Rechtsgrundlage für eine Kontaktdatenerhebung durch Gerichte und Staatsanwaltschaften mehr besteht. Die Kontaktdatenerfassung per Formblatt oder auf elektronischem Weg ist damit bei allen Justizbehören im OLG-Bezirk entfallen. Dies gilt im Übrigen auch für die Geschäftsstelle der Rechtsanwaltskammer Bamberg.
Gleichzeitig hat das OLG mit Wirkung ab 17.02.2022 eine neue
Der Beauftragte für Bürokratieabbau der Bayerischen Staatsregierung, MdL Walter Nussel, hat an alle privatwirtschaftlichen Unternehmen appelliert, ihr Hausrecht mit Blick auf die zum Schutz vor Covid 19-Infektionen erlassenen Zugangsregelungen sowohl für das eigene Personal als auch für externe Dienstleister mit Mitte und Maß auszuüben, um die Infrastruktur nicht zu gefährden. Sein gesamtes Statement entnehmen Sie bitte der
Am 08.02.2022 wurde auf Bitten der Bundesrechtsanwaltskammer an alle Kammermitglieder (per beA) der Link zu einer Umfrage versandt, welche die Kündigung anwaltlicher Sammelanderkonten durch Banken betraf. Zwischenzeitlich hat die BRAK die Ergebnisse veröffentlicht, auch eine Sonderauswertung für den Freistaat Bayern. Diese sowie die Gesamtauswertung für das Bundesgebiet stehen nachfolgend zum Download bereit.
Die Bundesrechtsanwaltskammer empiehlt allen betroffenen Kolleginnen und Kollegen, ihre jeweilige Bank zu bitten, aufgrund der unklaren Rechtslage die Kündigung zurückzunehmen, jedenfalls aber zeitlich nach hinten zu verschieben, um für beide Seiten Zeit bis zur endgültigen Klärung der Angelegenheit zu gewinnen. Hierfür kann das nachstehende Informationsschreiben verwendet werden.
Darüber hinaus könnten sich alle Kolleginnen und Kollegen zur Absicherung bei Annahme neuer Mandate auf einem von der Vollmacht getrennten Formular für den Fall von der Verschwiegenheitspflicht entbinden lassen, dass seitens der jeweiligen Bank Auskunft über den wirtschaftlich Berechtigten verlangt wird. Sollten derartige Anfragen bereits bestehende Mandate betreffen, könnte die Entbindung nachträglich erbeten werden. Im Falle der Versagung dürfte das Geld dann nicht über ein Anderkonto verwahrt werden.
Weitere Informationen zu diesem Thema entnehmen Sie bitte den nachfolgenden Dokumenten.
Der Ausschuss Abwickler/Vertreter der Bundesrechtsanwaltskammer hat im Hinblick auf die Neufassung der §§ 53 und 54 BRAO eine Aktualisierung seines Abwicklerlexikons sowie seiner Hinweise für die Tätigkeit des Abwicklers und für die Tätigkeit des Vertreters vorgenommen. Alle Dokumente stehen nachfolgend zum Download bereit, Sie finden sie zudem auf der Internetseite der Rechtsanwaltskammer Bamberg.
Die Rechtsanwaltskammer Bamberg wiederholt am Donnerstag, 10.03.2022, von 09:00 Uhr bis 16:00 Uhr, ihre Online-Fortbildungsveranstaltung aus dem Verkehrsrecht, die am 08.03.2022 erstmals angeboten wird (dieser Termin ist ausgebucht!). Es sind noch wenige Restplätze frei.
Am Freitag, 25.03.2022, bietet die Rechtsanwaltskammer Bamberg (in Präsenzform, hilfsweise online) eine Fortbildungsveranstaltung aus dem Miet- und WEG-Recht an. Sie findet von 09:00 Uhr bis 16:00 Uhr im Bistumshaus St. Otto in Bamberg, Heinrichsdamm 32, statt. Referent ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Michael Zwarg aus Nürnberg.
Die schriftliche Prüfung 2022/II findet in den Berufsschulen in Aschaffenburg, Bamberg, Bayreuth, Schweinfurt und Würzburg wie folgt statt:
Am Dienstag, 17.05.2022, ab 08:00 Uhr, in den Fächern Wirtschafts- und Sozialkunde, Vergütung und Kosten sowie Geschäfts- und Leistungsprozesse
Am Donnerstag, 19.05.2022, ab 08:00 Uhr, im Fach Rechtsanwendung im Rechtsanwaltsbereich
Anmeldungen haben in der Zeit vom 01.03.2022 bis 31.03.2022 bei der Geschäftsstelle der Rechtsanwaltskammer Bamberg, Friedrichstraße 7, 96047 Bamberg, unter Verwendung des einschlägigen Anmeldeformulars (herunterzuladen unter htps://www.rakba.de/service/formulare-zum-download/rechtsanwaltsfachangestellte) zu erfolgen.
Die Prüfungsgebühr in Höhe von 80,00 € ist vom Ausbilder gleichzeitig mit der Anmeldung auf das Konto der RAK Bamberg bei der HypoVereinsbank Bamberg, IBAN: DE56 7702 0070 0003 7097 28, BIC/SWIFT-ID: HYVEDEMM411, unter Angabe des Verwendungszwecks „Abschlussprüfung“ und des Namens des Prüflings zu überweisen. Die Gebühr für die Wiederholungsprüfung beträgt 40,00 €. Die Teilnahme an der Prüfung ist von der rechtzeitigen Zahlung der Prüfungsgebühr abhängig.
Die mündliche Prüfung findet am Montag, 04.07.2022, im Bistumshaus St. Otto in Bamberg, Heinrichsdamm 32, und am Samstag, 09.07.2022, in der Staatlichen Berufsschule III in Bamberg, Dr.-von-Schmitt-Straße 12, statt; die mündliche Ergänzungsprüfung am Freitag, 29.07.2022, in der Geschäftsstelle der Rechtsanwaltskammer in Bamberg, Friedrichstraße 7.
Im Anschluss an seine Sitzung vom 28.01.2022 hat der Vorstand der RAK Bamberg die bisherigen Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder des Prüfungsausschusses der Rechtsanwaltsfachangestellten für die Dauer von zwei Jahren wieder bestellt. Ihre Amtszeit begann am 01.02.2022 und wird am 31.01.2024 zu Ende gehen.
Die genaue Zusammensetzung des Prüfungsausschusses entnehmen Sie bitte der Kammerhomepage.
Am Mittwoch, 09.03.2022, veranstaltet die RA-MICRO Software AG eine Fishbowl-Diskussion zum Thema „Fachkräftemangel – Employer Branding“. Sie findet von 15:00 Uhr bis 16:30 Uhr online über die Plattform „zoom“ statt.
Experten und Arbeitgeber befassen sich mit der Frage, wie eine Anwaltskanzlei die besten Fachkräfte gewinnen und gute Mitarbeiter:innen langfristig an sich binden kann. Zu den Diskussionsteilnehmern gehören unter anderem die Rechtsanwälte Chan-jo Jun und Bernd Spengler aus Würzburg sowie Rainer Riegler aus Bamberg, als Geschäftsführer der RAK Bamberg für den Bereich der Ausbildung von Rechtsanwaltsfachangestellten und der Fortbildung von Rechtsfachwirten zuständig; darüber hinaus Geprüfte Rechtsfachwirtin Sabine Vetter (Würzburg), Vorsitzende des Berufsbildungsausschusses der RAK Bamberg.
Nähere Informationen zu dieser Veranstaltung und die Möglichkeit der Anmeldung finden Sie auf der Internetseite von RA-MICRO; einen Beitrag zum Employer Branding auf der Homepage von MKG.
Die Rechtsanwaltskammern Bamberg und Nürnberg haben für die schriftliche Fortbildungsprüfung der Geprüften Rechtsfachwirte am 08.03., 09.03. und 10.03.2022 ein
erstellt, das die Vorgaben der aktuellen Fassung der 15. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (vom 21.02.2022, gültig bis 19.03.2022) erfüllt. Dieses finden Sie auch auf der Internetseite der RAK Bamberg.
Das Forum Deutscher Rechts- und Notarfachwirte veranstaltet vom 05.05. bis 07.05.2022 seine 23. Jahrestagung, die als Präsenzveranstaltung in Erfurt stattfinden wird. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der
hingewiesen. Sie wurde am 23.02.2022 im BayMBl. Nr. 133 veröffentlicht und beinhaltet Anpassungen bei den zu erbringenden Ausbildungsleistungen gemäß Ziffer 1.7.1. Alle in der Referendarausbildung tätigen Rechtsanwältinnen uns Rechtsanwälte werden um Beachtung gebeten.
Die Wahlbekanntmachung mit Wahlauschreibung für die Wahl zum Kammervorstand 2022 wurde im Mitteilungsblatt „RAK-InFORM“ von Dezember 2021 veröffentlicht und am 10.01.2022 per beA an alle Kammermitglieder versandt. Bitte beachten Sie, dass Wahlvorschläge nur noch bis Freitag, 11.02.2022, 10:00 Uhr, bei der Geschäftsstelle der RAK Bamberg eingereicht werden können.
Nähere Informationen hierzu sowie zur Vorstandswahl im Allgemeinen und die einschlägigen Formulare – auch zur Einreichung von Wahlvorschlägen – finden Sie auf der Kammerhomepage unter https://www.rakba.de/die-kammer/vorstandswahl/.
Am 03.01.2022 hat eine neue Mitarbeiterin ihre Tätigkeit in der Geschäftsstelle aufgenommen. Stefanie Pall, die bereits von Dezember 2019 bis Dezember 2020 in der Kammer beschäftigt war, trat die Nachfolge von Kathrin Wehlisch an, die im November 2021 ausgeschieden war.
Damit haben sich auch die Aufgaben der Geschäftsstellenmitarbeiterinnen geändert. Näheres können Sie der Kammerhomepage unter https://www.rakba.de/die-kammer/geschaeftsstelle/ entnehmen. Bitte wenden Sie sich bei Anfragen und Anliegen unmittelbar an die zuständige Sachbearbeiterin.
Angesichts der Entwicklung der Corona-Pandemie hat die Rechtsanwaltskammer Bamberg ihr Schutz- und Hygienekonzept für den Aufenthalt in der Kammergeschäftsstelle in Bamberg, Friedrichstraße 7 und 9, überarbeitet. Die aktualisierte Fassung finden Sie auf der Startseite (linke Spalte) der Kammerhomepage unter https://www.rakba.de/. Sie steht auch nachfolgend zum Download bereit.
Bitte beachten Sie insbesondere die neue 3G-Regel, wonach der Zutritt zur Geschäftsstelle nur noch (vollständig) geimpften, genesenen und (neagtiv) getesteten Personen möglich ist. Diese Voraussetzungen sind in jedem Einzelfall einer Mitarbeiterin bzw. einem Mitarbeiter nachzuweisen.
Auf der Kammerhomepage sind auch weiterhin ausführliche Informationen zur Corona-Pandemie veröffentlicht. Dorthin gelangen Sie am schnellsten durch Anklicken des entsprechenden Links auf der Startseite (rechte Spalte).
Das Oberlandesgericht Bamberg hat seine Corona-Sicherheitsanordnung vom 06.09.2021 aktualisiert. Die neue Fassung vom 07.01.2022 ist am 10.01.2022 in Kraft getreten. Sie steht nachfolgend zum Download bereit.
Die wesentliche Neuerung besteht darin, dass auch Besucher von Justizgebäuden der 3 G-Regel unterliegen, soweit sie nicht Rechtssuchende, Verfahrensbeteiligte im weitesten Sinne oder in amtlicher Eigenschaft tätig sind (d. h. im Wesentlichen reine Zuschauer, Handwerker, o. ä.).
Die derzeit gültige 15. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung wurde auch in den letzten Wochen mehrfach geändert. Die aktuelle Fassung vom 26.01.2022 steht nachfolgend zum Download bereit. Sie tritt mit Ablauf des 09.02.2022 außer Kraft.
Ausführliche Informationen zur Corona-Pandemie, auch zu den Auswirkungen auf den Betrieb von Anwaltskanzleien, finden Sie wie gewohnt auf der Internetseite der Rechtsanwaltskammer Bamberg.
Die bisherige Überbrückungshilfe III Plus wurde mit Wirkung ab 01.01.2022 im Wesentlichen als Überbrückungshilfe IV bis 31.03.2022 fortgeführt. Neben der Erstattung von Fixkosten erhalten Unternehmen, die im Rahmen der Corona-Pandemie besonders schwer und von Schließungen betroffen sind, einen zusätzlichen Eigenkapitalzuschuss. Dieses Instrument, das es bereits in den Überbrückungshilfen III und III Plus gab, wurde angepasst und verbessert. Dies kommt insbesondere Unternehmen zu Gute, die von der Absage von Advents- und Weihnachtsmärkten betroffen sind – etwa Schausteller, Marktleute und private Veranstalter.
Ebenfalls fortgeführt wurde die Neustarthilfe für Soloselbständige, die bis zu 1.500,00 € pro Monat an direkten Zuschüssen erhalten können; insgesamt für den bis 31.03.2022 verlängerten Förderzeitraum also bis zu 4.500,00 €.
In der 2. Sitzung der 7. Satzungsversammlung am 06.12.2021, die wegen der Corona-Pandemie erstmals nicht in Präsenzform, sondern als Videokonferenz stattfand, wurden diverse Beschlüsse zur Änderung der Fachanwaltsordnung (FAO) und der Berufsordnung (BORA) getroffen. Sie betrafen
den Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht (§§ 1, 5 Abs. 1 Ziff. g und 14 FAO),
den Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht (§ 5 Abs. 1 Ziff. l FAO),
die Vertretung widerstreitender Interessen (§ 3 BORA) und
die weitere Kanzlei (§ 5 BORA).
Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der Zusammenstellung über die
Nach Auskunft der Bundesrechtsanwaltskammer erfolgte der Übergang in die aktive Nutzungspflicht auf Seiten der Anwaltschaft unproblematisch. Nähere Informationen finden Sie auf dem Portal des beA–Anwendersupports unter https://portal.beasupport.de/external/c/aktive–nutzungspflicht.
Zur sog. Ersatzeinreichung bei technischen Störungen hat die BRAK die nachstehende Handreichungerstellt.
Die Rechtsanwaltskammer Bamberg und das Deutsche Anwaltsinstitut (DAI) bieten im Rahmen ihrer Kooperation weitere Fortbildungsveranstaltungen zum besonderen elektronischen Anwaltspostfach an. Unter dem Titel „beA: So geht’s – Alles, was Sie über Ihr Postfach wissen müssen!“ finden am 01.02., 14.02. und 04.03.2022 Online-Vorträge statt.
Mitglieder der Rechtsanwaltskammer Bamberg (und deren Mitarbeiter) können aufgrund der bestehenden Kooperation mit dem DAI zu einem ermäßigten Kostenbeitrag von 185,00 € teilnehmen. Die Anmeldung ist über die Internetseite des DAI unter www. anwaltsinstitut.de möglich.
Am 08.03.2022 bietet die Rechtsanwaltskammer Bamberg von 09:00 Uhr bis 16:00 Uhr eine Fortbildungsveranstaltung aus dem Verkehrsrecht an. Sie findet wegen der Entwicklung der Corona-Pandemie ausschließlich online über die Plattform „BlueJeans“ statt. Referenten sind Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht Dr. Uwe Wirsching aus Nürnberg und Prof. Dr. Martin Zwickel, Vertreter der Professur für Privatrecht an der Julius-Maximilians-Universität Würzburg.