Nach Auskunft der Bundesrechtsanwaltskammer erfolgte der Übergang in die aktive Nutzungspflicht auf Seiten der Anwaltschaft unproblematisch. Nähere Informationen finden Sie auf dem Portal des beA–Anwendersupports unter https://portal.beasupport.de/external/c/aktive–nutzungspflicht.
Zur sog. Ersatzeinreichung bei technischen Störungen hat die BRAK die nachstehende Handreichung erstellt.