BRAO-Tool für Berufsausübungsgesellschaften

Geldwäsche – neue Muster einer Risikoanalyse Kanzlei und einer individuellen Risikoanalyse (Verpflichtete/r) gemäß § 5 GwG

Gesetzliche Rentenversicherung: Befreiung ab 2023 nur noch digital möglich

Kammerversammlung am 21.04.2023 – Save the date

Veranstaltungen des RENO Franken e.V. – RVG-Seminar und Weihnachtsmarktbesuch

Anstieg der Mindestausbildungsvergütung zum 01.01.2023

Freie Berufe – gemeinsames Projekt gegen Ausbildungsabbruch

Resolution des Verbandes Freier Berufe zum Fremdbesitzverbot

Ergebnisse der Untersuchung STAR 2022

Umfrage des Bundesverbandes der Freien Berufe zur Fachkräftesicherung

Umfrage zur Evaluierung des § 1 Abs. 5 des Außensteuergesetzes und der Betriebsstättengewinnaufteilungsverordnung sowie der Gewinnabgrenzungsaufzeichnungsverordnung

Jahresbericht des Gerichtshofs der Europäischen Union 2021

Pressemitteilungen der Soldan GmbH, der Soldan Stiftung und des Soldan Instituts

Letztmalige Erinnerung: Zulassung von Berufsausübungsgesellschaften bis 01.11.2022

Akteneinsichtsportal des Bundes und der Länder seit 27.10.2022 freigeschaltet

Corona – 17. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung bis 09.12.2022 verlängert

Fortbildungsveranstaltungen der RAK Bamberg und des Deutschen Anwaltsinstituts

Konferenz „Anwaltschaft im Blick der Wissenschaft“ am 11.11.2022

Erneute Kündigungswelle anwaltlicher Sammelanderkonten zu erwarten

ABC – Steuerfragen für Rechtsanwälte

Konjunkturumfrage Winter 2022 in den Freien Berufen

Tätigkeitsbericht des Bayerischen Landesamts für Datenschutzaufsicht für das Jahr 2021

Strafrechtliches Dissertationsprojekt – Online-Umfrage zum Thema „Gestörte Hauptverhandlung“

Neue FAX-Nummern der Staatsanwaltschaften im OLG-Bezirk Bamberg

Pressemitteilungen der Steuerberaterkammer Nürnberg

BRAO-Tool für Berufsausübungsgesellschaften

Der Legal Tech Verband Deutschland e.V. hat ein kostenfreies BRAO-Tool für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte mit Informationen zur Zulassung von Berufsausübungsgesellschaften entwickelt, das unter https://www.legaltechverband.de/aktivitaeten/brao-tool/ abgerufen werden kann. Es ermittelt anhand weniger Fragen innerhalb von Minuten, ob nach der BRAO-Reform zum 01.08.2022 Handlungsbedarf besteht.

Bitte beachten Sie, dass dieses Tool kein Angebot und keine Beratung der Rechtsanwaltskammer Bamberg ist und wir deshalb auch keine Haftung dafür übernehmen können. Es kann auch nicht die Beratung durch die Kammer ersetzen. Bei Fragen, insbesondere zu konkreten Vorhaben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

 

Geldwäsche – neue Muster einer Risikoanalyse Kanzlei und einer individuellen Risikoanalyse (Verpflichtete/r) gemäß § 5 GwG

Die Bundesrechtsanwaltskammer hat mit Stand November 2022 neue Musterentwürfe für eine Kanzlei-Risikoanalyse und eine individuelle Risikoanalyse veröffentlicht, die nachfolgend zum Download bereitstehen.

Beide Muster finden Sie auch auf der Internetseite der RAK Bamberg.

Gesetzliche Rentenversicherung: Befreiung ab 2023 nur noch digital möglich

Die Bundesrechtsanwaltskammer weist darauf hin, dass Anträge auf Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht zugunsten der berufsständischen Versorgung (§ 6 Abs. 1 SGB VI) ab 01.01.2023 nur noch digital gestellt werden können. Die bisherigen Papieranträge werden dann nicht mehr akzeptiert. Hintergrund für die Umstellung ist das Bestreben des Bundesgesetzgebers, mittelfristig alle Verfahren im Bereich der sozialen Sicherung vollständig zu digitalisieren und dadurch spürbar zu beschleunigen.

Die berufsständischen Versorgungswerke – so auch die Bayerische Rechtsanwalts- und Steuerberaterversorgung (BRAStV) – stellen jedem abhängig beschäftigten Mitglied ein elektronisches Antragsformular auf ihrer Website bzw. in ihrem Mitgliederportal zur Verfügung. Dort ist gekennzeichnet, welche Eingabefelder zwingend, welche nach Möglichkeit und welche freiwillig auszufüllen sind.

Den Befreiungsbescheid oder eine Ablehnung des Antrags erthält man wie bisher in schriftlicher Form. Die Deutsche Rentenversicherung Bund informiert das berufsständische Versorgungswerk dagegen elektronisch über ihre Entscheidung. Auf welchem Weg und von wem der Arbeitgeber informiert wird, ist derzeit noch ungeklärt. Es empfiehlt sich daher, den Arbeitgeber selbst über den Bescheid zum Befreiungsantrag zu unterrichten.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Internetseite der Arbeitsgemeinschaft berufsständischer Versorgungswerke.

Kammerversammlung am 21.04.2023 – Save the date

Die nächste ordentliche Mitgliederversammlung der Rechtsanwaltskammer Bamberg wird am Freitag, 21.04.2023, als Präsenzveranstaltung im Würzburger Lehrgangswerk in Bamberg, Würzburger Straße 59, stattfinden. Die „offizielle“ Vorankündigung wird im Mitteilungsblatt „RAK-InFORM“ von Dezember 2022 enthalten sein. Nähere Einzelheiten werden zu gegebener Zeit veröffentlicht. Es wird schon jetzt darum gebeten, den Termin vorzumerken.

Vor der Kammerversammlung wird eine Fortbildungsveranstaltung angeboten, die sich schwerpunktmäßig mit dem anwaltlichen Berufs- und Kostenrecht befasst. Referentin ist Rechtsanwältin und Notarin Edith Kindermann aus Bremen, Präsidentin des Deutschen Anwaltvereins (DAV).

 

Veranstaltungen des RENO Franken e.V. – RVG-Seminar und Weihnachtsmarktbesuch

Am Samstag, 04.02.2023, bietet der RENO Franken e.V. eine Fortbildungsveranstaltung aus dem anwaltlichen Kostenrecht an. Sie findet von 09:00 Uhr bis 16:00 Uhr in der Geschäftsstelle der Rechtsanwaltskammer Bamberg in Bamberg, Friedrichstraße 7, statt. Referent ist Horst-Reiner Enders, gepr. Bürovorsteher im Rechtsanwaltsfach aus Neuwied. Weitere Informationen und die Möglichkeit der Anmeldung entnehmen Sie bitte der nachstehenden Einladung. Anmeldeschluss ist Freitag, 20.01.2023.

Seminar RVG Praxisprobleme am 04.02.2023

Am Freitag, 02.12.2022, organsisiert der RENO Franken e.V. sein traditionelles Treffen auf dem Bamberger Weihnachtsmarkt zum Kennenlernen und Erfahrungsaustausch. Treffpunkt um 17:30 Uhr ist der Gabelmann am Grünen Markt (Fußgängerzone). Näheres finden Sie im

Einladungsschreiben Weihnachtsmarkt.

Anstieg der Mindestausbildungsvergütung zum 01.01.2023

Bereits mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Modernisierung und Stärkung der beruflichen Bildung (BBiMoG) am 01.01.2020 wurde die Mindestausbildungsvergütung auch für die Kalenderjahre 2021 bis 2023 festgelegt.

Nach § 17 Abs. 2 BBiG beträgt sie im ersten Jahr einer Berufsausbildung, die im Zeitraum vom 01.01. bis 31.12.2022 begonnen wird, 585,00 €. Im zweiten und dritten Ausbildungsjahr steigt sie auf 690,00 € bzw. 790,00 € an. Die Sätze für Ausbildungsverhältnisse mit Beginn zwischen 01.01. und 31.12.2023 sehen wie folgt aus:

  • im 1. Ausbildungsjahr 620,00 €
  • im 2. Ausbildungsjahr 732,00 €
  • im 3. Ausbildungsjahr 837,00 €

Alle Ausbildungskanzleien und -anwälte werden um entsprechende Beachtung gebeten.

Gleichzeitig wird darauf hingewiesen, dass die Mindestsätze nur die Untergrenze der angemessenen Ausbildungsvergütung bilden. Die Vereinbarung höherer Vergütungen ist selbstverständlich möglich und angesichts der anspruchsvollen Ausbildung zur/zum Rechtsanwaltsfachangestellten auch wünschenswert.

Freie Berufe – gemeinsames Projekt gegen Ausbildungsabbruch

Mit dem „Projekt zur Verhinderung von Ausbildungsabbrüchen“ (VerA) soll verhindert werden, dass künftige Fachkräfte ihre Berufsausbildung abbrechen. Das Mentoringprogramm sieht vor, dass erfahrene ehemalige Berufsträger Auszubildende unterstützen, bei denen ein Abbruch der Ausbildung im Raum steht, etwa indem sie beim Erlernen der Fachtheorie helfen oder soziale Kompetenzen fördern.

Das Projekt wird vom Senior Experten Service in enger Partnerschaft mit dem Bundesverband der Freien Berufe e.V. (BFB), dem Deutschen Industrie- und Handelskammertag sowie dem Zentralverband des Deutschen Handwerks durchgeführt und vom Bundesministerium für Bildung und Forschung finanziell gefördert. Über 7.000 Senior Experten, auch aus den Freien Berufen, engagieren sich bereits ehrenamtlich in dem Projekt.

Die Ausbildungsbegleiter werden auf Anregung der Ausbildungsberater der regionalen Kammern tätig. Die Kammern bleiben somit erste Anlaufstelle für Azubis, Arbeitgeber und Berufsschulen. Die Unterstützung durch die Senior Experten ist sowohl für die Azubis als auch für die Ausbildungspraxis oder -kanzlei kostenfrei. Sie ist zunächst auf ein Jahr begrenzt, kann aber bis zum Ende der Ausbildung verlängert werden.

Weitere Informationen finden Sie auf der VerA-Internetseite unter https://vera.ses-bonn.de/.

Resolution des Verbandes Freier Berufe zum Fremdbesitzverbot

Der Verband Freier Berufe in Bayern e.V. (VFB) fordert als Dachverband von 34 Organisationen gesetzliche bzw. berufsrechtliche Regelungen, um Fremdinvestoren von der Gründung und dem Betrieb von Niederlassungen der Freien Berufe auszuschließen – dazu zählen u.a. Anwaltskanzleien. Wirtschaftliche Interessen dürfen nicht vor Mandanteninteressen stehen, heißt es in einer Resolution, welche die Delegiertenversammlung des VFB einstimmig verabschiedet hat. Sie ist sowohl an das Bayerische Staatsministerium der Justiz als auch an das Bundesjustizministerium adressiert und mit der Forderung verknüpft, für entsprechende Regelungen im Berufsrecht der verkammerten und nicht verkammerten Freien Berufe zu sorgen.

Die Resolution und eine Pressemitteilung des VFB stehen nachfolgend zum Download bereit.

Ergebnisse der Untersuchung STAR 2022

Das Institut für Freie Berufe (IFB) an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg hat seinen

Ergebnisbericht zur STAR-Umfrage 2022

vorgelegt. Neben einigen „klassischen“ wirtschaftlichen personen- und kanzleibezogenen Daten zur wirtschaftlichen Situation wurden erstmals detaillierte Daten zum nicht-juristischen Personal in Rechtsanwaltskanzleien erhoben (siehe unter 3, S. 67 ff.), insbesondere auch zu unbesetzten Stellen, erhaltene freiwillige Leistungen, Weiterbildung, Arbeitszeitgestaltung, Einsatzgebiete, Qualifikationen und der Entwicklung des Personalbedarfs. Zudem wurde insgesamt nach der Nutzung und den Einsatzbereichen von Legal Tech gefragt (siehe unter 4, S. 166 ff).

Weitere Informationen können Sie dem

Schreiben der Bundesrechtsanwaltskammer vom 10.11.2022

sowie der Internetseite der BRAK unter https://www.brak.de/presse/zahlen-und-statistiken/star2022/ entnehmen.

 

Umfrage des Bundesverbandes der Freien Berufe zur Fachkräftesicherung

Das Institut für Freie Berufe (IFB) hat im Auftrag des Bundesverbandes der Freien Berufe (BFB) vom 26.08. bis 14.09.2022 eine repräsentative Umfrage unter 3.500 Freiberuflerinnen und Freiberuflern zur Fachkräftesicherung durchgeführt. Das Ergebnis entnehmen Sie bitte der

Pressemitteilung des BFB vom 03.11.2022

Umfrage zur Evaluierung des § 1 Abs. 5 des Außensteuergesetzes und der Betriebsstättengewinnaufteilungsverordnung sowie der Gewinnabgrenzungsaufzeichnungsverordnung

Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) hat im Auftrag des Bundesministeriums der Finanzen zum Zwecke der Evaluierung von § 1 Abs. 5 des Außensteuergesetzes und der Betriebsstättengewinnaufteilungsverordnung sowie der Gewinnabgrenzungsaufzeichnungsverordnung eine Befragung gestartet, bei der auch Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte um ihre Einschätzung der neuen Regelungen auf Grundlage ihrer Erfahrungen gebeten werden. Genaue Fallzahlen werden nicht benötigt.

Die Beantwortung der Fragen dauert rund 25 bis 30 Minuten; die Umfrage ist bis 31.01.2023 geöffnet. Zur Teilnahme gelangen Sie über diesen Link. Weitere Informationen erhalten Sie per E-Mail beim BZSt unter gesetzesfolgenabschaetzung@bzst.bund.de.

Jahresbericht des Gerichtshofs der Europäischen Union 2021

Der Jahresbericht des Gerichtshofs der Europäischen Union 2021 ist online. Er steht nachfolgend zum Download bereit.

Jahresbericht 2021

Der Jahresbericht bietet eine Zusammenschau der Tätigkeit des Gerichtshofs und des Gerichts im vergangenen Jahr in justizieller, institutioneller und administrativer Hinsicht. Besonderes Augenmerk wird dabei auf die für die europäischen Bürger wichtigsten Urteile gelegt, aber auch auf die Maßnahmen, die das Unionsorgan 2021 getroffen hat, um die Auswirkungen der COVID-19-Krise zu bewältigen und die Kontinuität des öffentlichen Dienstes der europäischen Justiz sicherzustellen.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Internetseite des Gerichtshofs unter www.curia.europa.eu.

 

Letztmalige Erinnerung: Zulassung von Berufsausübungsgesellschaften bis 01.11.2022

Alle Kolleginnen und Kollegen, die sich mit anderen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten bzw. Angehörigen sozietätsfähiger Berufe i. S. v. § 59c Abs. 1 BRAO im Rahmen einer Berufsausübungsgesellschaft zusammengeschlossen haben, werden letztmalig daran erinnert, dass bis 01.11.2022 ein Zulassungsantrag bei der Rechtsanwaltskammer Bamberg zu stellen ist (§§ 59f Abs. 1, 209a Abs. 2 BRAO). Sollte dies nicht rechtzeitig geschehen, darf die Gesellschaft nach 01.11.2022 keine Rechtsdienstleistungen in Deutschland mehr erbringen (auf die Bearbeitung des Antrags durch die Kammer kommt es hierbei nicht an).

Eine Ausnahme gilt nur für diejenigen Gesellschaften, bei denen keine Beschränkung der Haftung der natürlichen Personen vorliegt und denen als Gesellschafter und als Mitglieder der Geschäftsführungs- und Aufsichtsorgane ausschließlich Rechtsanwälte oder Angehörige eines in § 59c Abs. 1 S. 1 Nr. 1 BRAO genannten Berufs angehören (§ 59f Abs. 1 BRAO). Darunter fallen in erster Linie Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR), die sich allerdings freiwillig zulassen können, beispielsweise zum Erhalt eines Gesellschafts- bzw. Kanzleipostfachs. Zulassungspflichtig sind damit – neben den GmbHs – vor allem Partnerschaftsgesellschaften mit beschränkter Berufshaftung (PartGmbB).

Detaillierte Informationen zur Zulassung von Berufsausübungsgesellschaften finden Sie auf der Internetseite der RAK Bamberg. Dort stehen auch alle einschlägigen Formulare zum Download bereit.

Akteneinsichtsportal des Bundes und der Länder seit 27.10.2022 freigeschaltet

Das Akteneinsichtsportal des Bundes und der Länder bietet Zugang zu elektronisch verfügbaren Akten der Gerichte und Staatsanwaltschaften. Ab der beA-Version 3.15 können Nutzerinnen und Nutzer bei der Anmeldung ihre beA-Sicherheits-Token (beA-Karte oder Software-Token) verwenden. Die Justiz hat die Funktion am Abend des 27.10.2022 freigeschaltet.

Eine Anmeldung am Akteneinsichtsportal setzt voraus, dass der Sicherheits-Token in der beA-Webanwendung hinterlegt ist. Die SAFE-ID muss mit derjenigen übereinstimmen, die mit dem Siicherheits-Token verknüpft ist. Im ersten Schritt verwendet die Justiz nur die SAFE-IDs von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten, so dass sich Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit ihren Mitarbeiterkarten noch nicht am Akteneinsichtsportal anmelden können. Die SAFE-ID, die mit dem Sicherheits-Token verknüpft ist, finden Sie nach Anmeldung in der beA-Webanwendung in der Startseite der Einstellungen.

Nähere Erläuterungen zur Anmeldung am Akteneinsichtsportal hat die Bundesrechtsanwaltskammer im beA-Sondernewsletter 12/2022 vom 25.10.2022 veröffentlicht. Darin finden Sie zudem wichtige Informationen zu neuen Funktionen im beA-System, namentlich

  • der Möglichkeit, Nachrichten an beA-externe Nachrichtenempfänger (z. B. Gerichte und Staatsanwaltschaften) mit einer Sendungspriorität zu übermitteln,
  • dem Wegfall der Nachrichtenkennzeichnung „dringend“ und „zu prüfen“,
  • der verbesserten Anzeige von elektronischen Empfangsbekenntnissen
  • und der Anzeige von Zustellungsbevollmächtigten im Bundesweiten Amtlichen Anwaltsverzeichnis (BRAV).

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Corona – 17. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung bis 09.12.2022 verlängert

Die am 01.10.2022 in Kraft getretene 17. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung, die zunächst bis 28.10.2022 befristet war, wurde von der Bayerischen Staatsregierung unverändert bis 09.12.2022 verlängert. Auch für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte gelten damit keine neuen Regelungen, insbesondere was den Betrieb der Kanzlei und den Empfang von Mandanten betrifft.

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Fortbildungsveranstaltungen der RAK Bamberg und des Deutschen Anwaltsinstituts

Die Rechtsanwaltskammer Bamberg und das Deutsche Anwaltsinstitut (DAI) sind diverse Kooperationen eingegangen, die es allen Kammermitgliedern ermöglichen, zu einem vergünstigten Beitrag an DAI-Seminaren teilzunehmen. Dies betrifft zum Einen die Fortbildungsveranstaltungen im DAI-Ausbildungscenter Rhein/Main in Heusenstamm (bei Frankfurt am Main) und zum Anderen verschiedene Kurse im Online-Bereich. Die aktuellen Veranstaltungen finden Sie nachstehend sowie auf der Internetseite der RAK Bamberg unter https://www.rakba.de/service/fuer-anwaelte/fortbildung/fremde-veranstaltungen/.

Konferenz „Anwaltschaft im Blick der Wissenschaft“ am 11.11.2022

Zum fünften Mal führt die Bundesrechtsanwaltskammer gemeinsam mit dem Institut für Prozess- und Anwaltsrecht der Leibniz Universität Hannover am 11.11.2022 die Konferenz „Anwaltschaft im Blick der Wissenschaft“ durch, diesmal wieder als Präsenzveranstaltung in Hannover. Sie steht unter dem Titel „Digitalisierung – Rekonstruktion – Zugang zur Verteidigung. Neue Herausforderungen für die Anwaltschaft“. Registrierungen sind bis 08.11.2022 per E-Mail an info@anwaltskonferenz.de möglich.

Begleitend zur Konferenz wird ein Posterwettbewerb angeboten, bei dem Nachwuchswissenschaftler:innen ihre Forschungsarbeiten zum Anwaltsrecht sowie zum Verfahrensrecht mit Bezug zum Thema der Konferenz in Posterform präsentieren. Die beste Arbeit wird mit einem Preis der BRAK ausgezeichnet.

Weitere Informationen finden Sie

sowie auf der Internetseite www.anwaltskonferenz.de. Bitte beachten Sie zudem die

Erneute Kündigungswelle anwaltlicher Sammelanderkonten zu erwarten

Die Bundesrechtsanwaltskammer befürchtet für Ende 2022 oder Anfang 2023 eine erneute Kündigungswelle anwaltlicher Sammelanderkonten aufgrund der von den Banken zu erfüllenden Common Reporting Standards (CRS). Der CRS ist ein vom OECD im Jahr 2014 geschaffenes internationales Verfahren zum Austausch von Finanzkonteninformationen mit dem Ziel, grenzüberschreitende Sachverhalte aufzudecken und Steuerhinterziehung zu bekämpfen.

Nach dem geänderten CRS/FATCA-Anwendungsschreiben des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) vom 15.06.2022, dessen Regelungen am 01.01.2023 in Kraft treten, gehören anwaltliche Sammelanderkonten nicht mehr zu den vom Standard ausgenommenen Konten, sondern unterfallen dem Standard. Aufgrund der damit einhergehenden Sorgfalts- und Prüfpflichten für die Banken werden diese erhebliche Schwierigkeiten bei der Führung von Sammelanderkonten haben (ähnlich wie beim Wegfall des Privilegs für anwaltliche Sammelanderkonten nach den Anwendungs- und Auslegungshinweisen der BaFin zum Geldwäschegesetz).

Mit einem

gemeinsamen Schreiben vom 07.09.2022

haben sich die BRAK und der Deutsche Anwaltverein an das BMF gewandt, um eine Änderung des CRS/FATCA-Anwendungsschreibens herbeizuführen und so die negativen Folgen für die Anwaltschaft abzuwenden. Das anschließend geführte Gespräch der BRAK mit Vertreterinnen und Vertretern des Ministeriums war allerdings wenig erfolgreich. Denn auf internationaler Ebene werde die Ansicht vertreten, dass gerade die Anwaltschaft in großem Umfang Steuerhinterziehung Vorschub leisten würde. Gleichwohl werde das BMF die vorgetragenen Bedenken, Argumente und aufgezeigten negativen Auswirkungen auf die Anwaltschaft und die Mandantschaft ernst nehmen und sich für eine Aufrechterhaltung der Ausnahmeregelung, anwaltliche Sammelanderkonten nicht unter den Standard fallen zu lassen, einsetzen.

ABC – Steuerfragen für Rechtsanwälte

Der Ausschuss Steuerrecht der Bundesrechtsanwaltskammer hat einen ergänzten Beitrag „ABC Steuerfragen für Rechtsanwälte“ mit Stand Oktober 2022 veröffentlicht, der nachfolgend zum Download bereit steht und den Sie auch auf der Homepage der BRAK unter https://www.brak.de/die-brak/ausschuesse/ausschuss-steuerrecht/ finden.

ABC – Steuerfragen für Rechtsanwälte

Neu eingefügt wurden unter dem Buchstaben H der Beitrag „Das häusliche Arbeitszimmer im Ausland“ und im Beitrag „Das häusliche Arbeitszimmer des Anwalts – Steuerliche Auswirkungen in Zeiten von Corona“ der letzte Absatz. Im ABC werden alle Handlungshinweise und Veröffentlichungen in BRAK-Mitteilungen und BRAK-Magazin des Ausschusses kurz dargestellt und verlinkt. Die Texte werden fortlaufend ergänzt und aktualisiert.

Konjunkturumfrage Winter 2022 in den Freien Berufen

Die turnusgemäß vom Institut für Freie Berufe (IFB) in Nürnberg durchgeführte Erhebung zu Geschäftslage und erwarteter Entwicklung bei den Freien Berufen für den Winter 2022 mit einem Sonderteil zu den Auswirkungen der Preissteigerungen im Zuge des Krieges gegen die Ukraine ist angelaufen. Auch von dieser Erhebung werden wertvolle Ergebnisse erwartet.

Zum Fragebogen gelangen Sie über folgenden Link www.t1p.de/herbst22. Er ist bis 06.11.2022 zugänglich. Das Ausfüllen dauert nur zehn bis zwölf Minuten.

Die Datenerhebung ist anonym, die IP-Adressen werden nicht protokolliert. Alle erfragten Daten werden streng vertraulich behandelt, nicht an Dritte weitergegeben und entsprechend den Datenschutzbestimmungen der Bundesrepublik Deutschland vor dem Zugriff Unbefugter gesichert. Die Befragungsergebnisse werden ausschließlich für wissenschaftliche Zwecke verwendet und beziehen sich nicht auf einzelne Personen oder einzelne Berufe, sondern auf die Freien Berufe als Sektor sowie auf die vier Gruppen der Freien Berufe – also den heilberuflichen, den rechts-, wirtschafts- und steuerberatenden, den technisch-naturwissenschaftlichen und den kulturellen Bereich.

Fragen oder Anregungen richten Sie bitte an Nicole Genitheim vom IFB, entweder per Telefon unter 0911/2356524 oder per E-Mail an nicole.genitheim@ifb.uni-erlangen.de.

Tätigkeitsbericht des Bayerischen Landesamts für Datenschutzaufsicht für das Jahr 2021

Lesen Sie bitte den

11. Tätigkeitsbericht des Bayerischen Landesamts für Datenschutzaufsicht für das Jahr 2021.

Er enthält unter Ziffer 6 (Seite 32) Hinweise für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte betreffend die Abtretung offener Honoraransprüche und die Übermittlung personenbezogener Daten im Rahmen der Insolvenzverwaltung an Vermieter:innen.

Strafrechtliches Dissertationsprojekt – Online-Umfrage zum Thema „Gestörte Hauptverhandlung“

Frau Viktoria Riederer führt im Rahmen ihrer Dissertation an der Ludwig-Maximilians-Universität München (LMU) unter Betreuung von Herrn Prof. em. Dr. Heinz Schöch zum Thema „Störungen in der Hauptverhandlung“ eine quantitative empirische Untersuchung in Form einer Online-Befragung durch, die sich bayernweit an alle Fachanwälte für Strafrecht, Strafrichter und Staatsanwälte richtet. Hierbei wird sie auch durch das Bayerische Staatsministerium der Justiz und die Rechtsanwaltskammern Bamberg, München und Nürnberg unterstützt. Nähere Einzelheiten entnehmen Sie bitte den nachfolgenden Dokumenten.

Eine Teilnahme an der Umfrage ist bis 20.11.2022 möglich.