Akteneinsichtsportal des Bundes und der Länder seit 27.10.2022 freigeschaltet

Das Akteneinsichtsportal des Bundes und der Länder bietet Zugang zu elektronisch verfügbaren Akten der Gerichte und Staatsanwaltschaften. Ab der beA-Version 3.15 können Nutzerinnen und Nutzer bei der Anmeldung ihre beA-Sicherheits-Token (beA-Karte oder Software-Token) verwenden. Die Justiz hat die Funktion am Abend des 27.10.2022 freigeschaltet.

Eine Anmeldung am Akteneinsichtsportal setzt voraus, dass der Sicherheits-Token in der beA-Webanwendung hinterlegt ist. Die SAFE-ID muss mit derjenigen übereinstimmen, die mit dem Siicherheits-Token verknüpft ist. Im ersten Schritt verwendet die Justiz nur die SAFE-IDs von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten, so dass sich Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit ihren Mitarbeiterkarten noch nicht am Akteneinsichtsportal anmelden können. Die SAFE-ID, die mit dem Sicherheits-Token verknüpft ist, finden Sie nach Anmeldung in der beA-Webanwendung in der Startseite der Einstellungen.

Nähere Erläuterungen zur Anmeldung am Akteneinsichtsportal hat die Bundesrechtsanwaltskammer im beA-Sondernewsletter 12/2022 vom 25.10.2022 veröffentlicht. Darin finden Sie zudem wichtige Informationen zu neuen Funktionen im beA-System, namentlich

  • der Möglichkeit, Nachrichten an beA-externe Nachrichtenempfänger (z. B. Gerichte und Staatsanwaltschaften) mit einer Sendungspriorität zu übermitteln,
  • dem Wegfall der Nachrichtenkennzeichnung „dringend“ und „zu prüfen“,
  • der verbesserten Anzeige von elektronischen Empfangsbekenntnissen
  • und der Anzeige von Zustellungsbevollmächtigten im Bundesweiten Amtlichen Anwaltsverzeichnis (BRAV).

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