Lesen Sie bitte den
11. Tätigkeitsbericht des Bayerischen Landesamts für Datenschutzaufsicht für das Jahr 2021.
Er enthält unter Ziffer 6 (Seite 32) Hinweise für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte betreffend die Abtretung offener Honoraransprüche und die Übermittlung personenbezogener Daten im Rahmen der Insolvenzverwaltung an Vermieter:innen.