Hülfskasse Deutscher Rechtsanwälte

Pressemitteilungen der Soldan GmbH, der Soldan Stiftung und des Soldan Instituts

Wahl zum Kammervorstand 2020 – Bewerber

Elektronischer Rechtsverkehr beim OLG Bamberg ab 27.04.2020

Formalien beim elektronischen Rechtsverkehr

Einstellung des Supports für Windows 7 – Konsequenzen für Datenschutz und beA

Tätigkeitsbericht 2019 der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft

Abschlussprüfung für Rechtsanwaltsfachangestellte 2020/II

Jahreshauptversammlung des RENO Franken e.V. am 13.03.2020 in Bamberg

Workshops des RENO Würzburg e.V. am 06.03. und 13.03.2020 in Würzburg

Kooperation zwischen der RAK Bamberg und dem Deutschen Anwaltsinstitut (DAI)

Erlanger Cybercrime Tag am 18.03.2020

Tagung „Input Control“ am 20.03.2020 in München

Seminar des Forums Vergabe e.V. am 01.04.2020 in Köln

Tagung „Strafrecht und Digitalisierung“ am 08.05. und 09.05.2020 in Leipzig

Pressemitteilungen des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs

Pressemitteilungen der Steuerberaterkammer Nürnberg

Informationen des Verbandes Freier Berufe in Bayern e.V.

Pressemitteilungen der Soldan GmbH, der Soldan Stiftung und des Soldan Instituts

Zur Erinnerung: Wahl des Kammervorstands 2020

Kammertag am 24.04.2020 in Bamberg – Save the date!

Elektronischer Rechtsverkehr beim Amtsgericht Bamberg

Kommunikation per Telefax zunehmend störungsanfällig

Vertreterbestellung und beA beim Jahreswechsel

Kooperation zwischen der RAK Bamberg und dem Deutschen Anwaltsinstitut (DAI)

Wahl zum Kammervorstand 2020 – Bewerber

Am 13.02.2020 ist die Frist zur Einreichung von Wahlvorschlägen abgelaufen. Dementsprechend hat der Wahlausschuss in seiner Sitzung vom selben Tag folgende, ordnungsgemäß vorgeschlagene, Bewerber zur Wahl zugelassen (jeweils in alphabetischer Reihenfolge gelistet):

Aus dem Bezirk des Landgerichts Bamberg:

  • Rechtsanwältin Susanne Drehsen, Bamberg
  • Rechtsanwalt Dr. Jörg Händler, Bamberg
  • Rechtsanwalt Georg Winkler, Bamberg

Aus dem Bezirk des Landgerichts Hof:

  • Rechtsanwalt Thomas Figge, Schwarzenbach/Saale

Aus dem Bezirk des Landgerichts Würzburg:

  • Rechtsanwalt Wolfgang Bauer, Würzburg
  • Rechtsanwältin Gudrun Bohnert, Würzburg
  • Rechtsanwalt Dr. Heinz Kracht, Würzburg
  • Rechtsanwältin Martina Lehr, Kitzingen
  • Rechtsanwältin Wiebke Schneller, Würzburg

Nach Ziffer 5. des Terminplans vom 26.09.2019 werden die Wahlunterlagen am 23.03.2020 an alle wahlberechtigten Kammermitglieder versandt. Ab diesem Zeitpunkt beginnt die Wahlfrist zu laufen. Die Möglichkeit der Stimmabgabe besteht bis Freitag, 24.04.2020, 17:00 Uhr.

Weitere Informationen zur Vorstandswahl finden Sie auf der Internetseite der RAK Bamberg.

Elektronischer Rechtsverkehr beim OLG Bamberg ab 27.04.2020

Das Oberlandesgericht Bamberg wird am 27.04.2020 mit der zweiten Stufe des elektronischen Rechtsverkehrs beginnen. Ab diesem Zeitpunkt werden elektronisch eingereichte Dokumente (Schriftsätze, Anlagen usw.) – aber auch nur diese – elektronisch weiterverarbeitet und an die besonderen elektronischen Anwaltspostfächer der am Verfahren beteiligten Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte übermittelt. Dies gilt für alle Senate und Abteilungen des OLG.

In Papierform beim OLG eingereichte Schriftstücke werden unverändert in Papierform weitergeleitet, also nicht etwa eingescannt und elektronisch verarbeitet.

Alle Kolleginnen und Kollegen werden gebeten, sich rechtzeitig darauf einzustellen und zur Vermeidung von Haftungsfällen ihre passive Nutzungspflicht noch sorgfältiger zu beachten.

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Einstellung des Supports für Windows 7 – Konsequenzen für Datenschutz und beA

Die Bundesrechtsanwaltskammer hat daran erinnert, dass Microsoft zum 14.01.2020 den Support für Windows 7 eingestellt hat. Dies bedeutet u.a., dass es keine Sicherheitsupdates mehr geben wird. Die Umstellung auf Windows 10 kann sowohl aus Gründen des Datenschutzes als auch im Hinblick auf das besondere elektronische Anwaltspostfach Handlungsbedarf mit sich bringen.

Nähere Informationen und Lösungsmöglichkeiten aus datenschutzrechtlicher Sicht entnehmen Sie bitte dem

das auch auf deren Internetseite unter https://brak.de/fuer-anwaelte/datenschutz/ heruntergeladen werden kann.

Bei der Nutzung des beA kann es zu Problemen kommen, weil nicht immer alle Einstellungen erhalten bleiben. Gegebenenfalls müssen die Software für das Kartenlesegerät und die beA Client Security neu installiert werden. Die konkrete Vorgehensweise finden Sie im neuesten

beA-Newsletter der BRAK Ausgabe 4/2020.

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Tätigkeitsbericht 2019 der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft

Die Bereitschaft der Rechtsanwälte, an Verfahren bei der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft teilzunehmen, ist im Jahre 2019 von ca. 89 % im Vorjahr auf ca. 92 % gestiegen. Eingegangen sind 1.002 Anträge, bei denen es sich etwa zu gleichen Teilen um Gebührenstreitigkeiten und Streitigkeiten über Schadensersatzforderungen handelt. Die durchschnittliche Verfahrensdauer vom Eingang der vollständigen Beschwerdeakte bis zur Übermittlung des Schlichtungsvorschlages sank von 68 Tagen im Jahre 2018 auf 62 Tage im letzten Jahr.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der

Der Tätigkeitsbericht 2019 steht unter
www.schlichtungsstelle-der-rechtsanwaltschaft.de/Tätigkeitsberichte zum Download bereit.

Abschlussprüfung für Rechtsanwaltsfachangestellte 2020/II

Die schriftliche Prüfung 2020/II findet in den Berufsschulen in Aschaffenburg, Bamberg, Bayreuth, Schweinfurt und Würzburg wie folgt statt:

  • Am Dienstag, 12.05.2020, ab 08:00 Uhr, in den Fächern Wirtschafts- und Sozialkunde, Vergütung und Kosten sowie Geschäfts- und Leistungsprozesse
  • Am Donnerstag, 14.05.2020, ab 08:00 Uhr, im Fach Rechtsanwendung im Rechtsanwaltsbereich

Anmeldungen haben in der Zeit vom 02.03.2020 bis 03.04.2020 bei der Geschäftsstelle der Rechtsanwaltskammer Bamberg, Friedrichstraße 7, 96047 Bamberg, unter Verwendung des einschlägigen Anmeldeformulars (herunterzuladen unter htps://www.rakba.de/service/formulare-zum-download/rechtsanwaltsfachangestellte) zu erfolgen.

Die Prüfungsgebühr in Höhe von 80,00 € ist vom Ausbilder gleichzeitig mit der Anmeldung auf das Konto der RAK Bamberg bei der HypoVereinsbank Bamberg, IBAN: DE56 7702 0070 0003 7097 28, BIC/SWIFT-ID: HYVEDEMM411, unter Angabe des Verwendungszwecks „Abschlussprüfung“ und des Namens des Prüflings zu überweisen. Die Gebühr für die Wiederholungsprüfung beträgt 40,00 €. Die Teilnahme an der Prüfung ist von der rechtzeitigen Zahlung der Prüfungsgebühr abhängig.

Die mündliche Prüfung findet am Freitag, 03.07.2020, im Bistumshaus St. Otto in Bamberg und am Samstag, 04.07.2020, in der Berufsschule Bamberg statt; die mündliche Ergänzungsprüfung am Samstag, 18.07.2020, in der Berufsschule Bamberg.

Weitere Informationen können Sie dem Mitteilungsblatt „RAK – InFORM“ von Dezember 2019 und der Homepage der RAK Bamberg unter https://www.rakba.de/service/berufsausbildung/rechtsanwaltsfachangestellte/pruefung/ entnehmen.

Workshops des RENO Würzburg e.V. am 06.03. und 13.03.2020 in Würzburg

Der RENO Würzburg e.V. veranstaltet am Freitag, 06.03.2020 und 13.03.2020, zwei Workshops für Kanzleimitarbeiter/innen zur Büroorganisation. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte den Einladungen.

Kooperation zwischen der RAK Bamberg und dem Deutschen Anwaltsinstitut (DAI)

Im Rahmen der Kooperation mit der Rechtsanwaltskammer Bamberg hat das Deutsche Anwaltsinstitut eine Aufstellung über die Fortbildungsveranstaltungen im April 2020 übermittelt. Diese finden Sie nachstehend zum Download.

Alle DAI-Veranstaltungen können Sie zudem auf der Kammer-Homepage unter https://www.rakba.de/service/fuer-anwaelte/fortbildung/fremde-veranstaltungen abrufen. Bitte beachten Sie den ermäßigten Teilnehmerbeitrag für Mitglieder der Rechtsanwaltskammer Bamberg.

Erlanger Cybercrime Tag am 18.03.2020

Am Mittwoch, 18.03.2020, findet ab 10:00 Uhr im Wassersaal der Orangerie im Erlanger Schlossgarten der diesjährige Erlanger Cybercrime Tag statt. Thema ist die IT-Forensik, die auch in der Strafverteidigung eine hohe Bedeutung hat. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte dem

Alle Kolleginnen und Kollegen sind herzlich eingeladen. Anmeldeschluss ist Mittwoch, 11.03.2020.

Tagung „Input Control“ am 20.03.2020 in München

Am Freitag, 20.03.2020, veranstaltet die Forschungsstelle für Rechtsfragen der Digitalisierung der Universität Passau gemeinsam mit dem Munich Center for Dispute Resolution eine Tagung zum Thema „Input Control – Datenqualität und Datenvalidität als Grundlage rechtlicher Automatisierungsprozesse“. Sie findet von 09:00 Uhr bis 18:15 Uhr (mit anschließendem Abendimbiss) an der Ludwig-Maximilian-Universität in München statt. Nähere Informationen und die Möglichkeit der Anmeldung entnehmen Sie bitte dem

Tagung „Strafrecht und Digitalisierung“ am 08.05. und 09.05.2020 in Leipzig

Am 08.05. und 09.05.2020 findet an der Universität Leipzig die Tagung „Strafrecht und Digitalisierung“ statt, die von Frau Professor Dr. Elisa Hoven (Universität Leipzig), Frau Professor Dr. Dr. Frauke Rostalski (Universität zu Köln) und Herrn Professor Dr. Hans Kudlich (Universität Erlangen-Nürnberg) organisiert wird. Sie widmet sich den zunehmenden Einflüssen der Digitalisierung auf das materielle Strafrecht.

Hate Speech im Internet, der Einsatz von social bots oder die Möglichkeit eines digitalen Hausfriedensbruchs stellen neue gesellschaftliche Bedrohungen dar. ExpertInnen aus Wissenschaft, Praxis und Politik diskutieren, ob und wie sich das Strafrecht im Zeitalter der Digitalisierung wandeln muss, um auf neue Kriminalitätsphänomene reagieren zu können. Eine besondere Bedeutung kommt der Verantwortlichkeit von Betreibern zu: Sollen sie stärker als bislang in die Pflicht genommen werden, um Straftaten aufzuklären und zu ahnden? 

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem

Anmeldungen sind unter medienstrafrecht@uni-leipzig.de möglich. Anmeldeschluss ist Freitag, 17.04.2020.

Informationen des Verbandes Freier Berufe in Bayern e.V.

Lesen Sie bitte die Informationen und die Pressemitteilung des Verbandes Freier Berufe in Bayern e.V. zu folgenden Themen:

Der Bayerische Rundfunk hat in seinem Rundschau-Magazin und in den Online-Nachrichten über den Pakt zum Bürokratieabbau berichtet:

https://www.br.de/nachrichten/wirtschaft/regierung-und-wirtschaft-wollen-der-buerokratie-an-den-kragen,RpXzcA1

Zur Erinnerung: Wahl des Kammervorstands 2020

Es wird daran erinnert, dass in den nächsten Wochen die Neuwahl des Vorstands der Rechtsanwaltskammer Bamberg stattfindet, die erstmals als Briefwahl ausgetragen wird. Die Wahlbekanntmachung nebst Wahlausschreibung wurde im Mitteilungsblatt „RAK-InFORM“ von Dezember 2019 veröffentlicht und am 10.01.2020 per beA an alle Kammermitglieder verschickt. Sie steht zudem auf der Kammerhomepage unter www.rakba.de (Stichwort: Wahl des Vorstands 2020) zum Download bereit.

Weitere Informationen zur Wahl und die wichtigsten Dokumente können Sie ebenfalls auf der Internetseite herunterladen. Dies gilt auch für die Formulare zur Einreichung von Wahlvorschlägen. Bitte beachten Sie, dass die Frist hierfür am Donnerstag, 13.02.2020, 10:00 Uhr, ablaufen wird.

Kammertag am 24.04.2020 in Bamberg – Save the date!

Am Freitag, 24.04.2020, findet im Würzburger Lehrgangswerk (WLW) in Bamberg, Würzburger Straße 59, die ordentliche Kammerversammlung 2020 der Rechtsanwaltskammer Bamberg statt. Sie wird um 13:00 Uhr beginnen. Bereits für 09:00 Uhr ist eine – wie immer kostenlose – Fortbildungsveranstaltung geplant. Um 12:00 Uhr lädt die Kammer alle anwesenden Mitglieder zu einem gemeinsamen Mittagessen ein.

Wir bitten Sie schon jetzt, den Termin zu reservieren. Nähere Informationen zur Kammerversammlung und zur Fortbildung werden Sie mit dem Mitteilungsblatt „RAK – InFORM“ von März 2020 erhalten. Dort finden Sie auch ein Anmeldeformular.

Elektronischer Rechtsverkehr beim Amtsgericht Bamberg

Das Amtsgericht Bamberg wird am 03.02.2020 mit Stufe 2 des elektronischen Rechtsverkehrs beginnen. Dies gilt zunächst für die Zivilabteilung und die Abteilung für Familiensachen. Die Abteilung für Strafsachen wird zu einem späteren Zeitpunkt folgen.

Elektronisch eingereichte Dokumente werden damit über das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) an die beteiligten Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte weitergeleitet. In Papierform eingereichte Schriftsätze und Anlagen werden auch weiterhin in Papierform an die (Gegen-) Kanzleien übermittelt.

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Kommunikation per Telefax zunehmend störungsanfällig

Das Bayerische Staatsministerium der Justiz hat in beigefügtem

darauf hingewiesen, dass durch die Umstellung auf ein sog. Next-Generation-Network bzw. All-IP Netz eine datenschutzkonforme und rechtssichere Übermittlung von sensiblen und vertraulichen Daten per Telefax nicht mehr gewährleistet werden kann. Durch die damit verbundene Stückelung in verschiedene Pakete können Informationen verloren gehen, so dass ein Telefax nur unvollständig ankommt oder die Übertragung ganz abbricht. Gleichwohl erhält der Versender häufig eine – systemtechnisch erzeugte, nicht abschaltbare – Bestätigung des ordnungsgemäßen Eingangs.

Allen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten wird daher dringend empfohlen, künftig von einer Übersendung per Telefax an die Gerichte und Staatsanwaltschaften Abstand zu nehmen. Als Alternative steht die Kommunikation über den OSCI-Weg (z. B. beA) offen. Sollte ein Verzicht auf die Fax-Übermittlung im Einzelfall nicht möglich sein, wird darum gebeten, den Empfänger zeitgleich über ein weiteres Medium (Telefon, E-Mail) über den Versand zu informieren und eine Bestätigung über die Vollständigkeit des Faxeingangs einzuholen.

Auch die Telefax-Kommunikation mit der Rechtsanwaltskammer Bamberg verläuft in letzter Zeit nicht störungsfrei. Die Übertragungen kommen in der Geschäftsstelle teilweise nicht oder fehlerhaft bzw. unvollständig an. Bitte nutzen Sie deshalb vor allem bei wichtigen Sendungen und Nachrichten (z. B. Übermittlung von Fortbildungsnachweisen gem. § 15 FAO) die elektronische Kommunikation über das besondere elektronische Anwaltspostfach.

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Vertreterbestellung und beA beim Jahreswechsel

Nicht wenige Kolleginnen und Kollegen haben Anfang des Jahres eine E-Mail erhalten, wonach ihre Zuordnung als Vertreter im beA-System gelöscht wurde. Weil diese Nachricht für einige Verwirrung gesorgt hat, soll auf Folgendes hingewiesen werden:

Sofern Sie für das Kalenderjahr 2019 einen Jahresvertreter bestellt und dies ordnungsgemäß der Rechtsanwaltskammer angezeigt haben (§ 53 Abs. 2 BRAO), wurde die Vertretung im Gesamtverzeichnis der Bundesrechtsanwaltskammer eingetragen. Gleichzeitig wurde der Vertreter ihrem besonderen elektronischen Anwaltspostfach zugeordnet, so dass ihm Zugriff auf Ihr beA eingeräumt bzw. er berechtigt wurde, die Nachrichtenübersicht einzusehen. Nach dem Ende der Vertretung mit Ablauf des 31.12.2019 wurde dieses Zugriffsrecht automatisch entzogen.

Um die Berechtigung zu erneuern, müssen Sie lediglich die Vertreterbestellung für das Kalenderjahr 2020 vornehmen und der Kammergeschäftsstelle mitteilen. Hierzu verwenden Sie bitte das Formular „Anzeige einer Vertreterbestellung“, das auf der Homepage der RAK Bamberg zum Download bereit steht.

Weitere Informationen zur Rolle des Vertreters finden Sie im beA-Newsletter der BRAK Nr. 1/2020. Bitte beachten Sie, dass Sie Ihrem Vertreter selbst die notwendigen Rechte einräumen müssen, damit er die in Ihrem beA eingehenden Nachrichten auch öffnen und weiter bearbeiten kann.

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Kooperation zwischen der RAK Bamberg und dem Deutschen Anwaltsinstitut (DAI)

Im Rahmen der Kooperation mit der Rechtsanwaltskammer Bamberg hat das Deutsche Anwaltsinstitut eine Aufstellung über sein Seminarangebot im ersten Halbjahr 2020 sowie die Fortbildungsveranstaltungen im März 2020 übermittelt. Diese finden Sie nachstehend zum Download.

Alle DAI-Veranstaltungen können Sie zudem auf der Kammer-Homepage unter https://www.rakba.de/service/fuer-anwaelte/fortbildung/fremde-veranstaltungen abrufen. Bitte beachten Sie den ermäßigten Teilnehmerbeitrag für Mitglieder der Rechtsanwaltskammer Bamberg.