Bitte lesen Sie den
der Hülfskasse Deutscher Rechtsanwälte vom 10.03.2020.
Hülfskasse Deutscher Rechtsanwälte
Pressemitteilungen der Soldan GmbH, der Soldan Stiftung und des Soldan Instituts
Wahl zum Kammervorstand 2020 – Bewerber
Elektronischer Rechtsverkehr beim OLG Bamberg ab 27.04.2020
Formalien beim elektronischen Rechtsverkehr
Einstellung des Supports für Windows 7 – Konsequenzen für Datenschutz und beA
Tätigkeitsbericht 2019 der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft
Abschlussprüfung für Rechtsanwaltsfachangestellte 2020/II
Jahreshauptversammlung des RENO Franken e.V. am 13.03.2020 in Bamberg
Workshops des RENO Würzburg e.V. am 06.03. und 13.03.2020 in Würzburg
Kooperation zwischen der RAK Bamberg und dem Deutschen Anwaltsinstitut (DAI)
Erlanger Cybercrime Tag am 18.03.2020
Tagung „Input Control“ am 20.03.2020 in München
Seminar des Forums Vergabe e.V. am 01.04.2020 in Köln
Tagung „Strafrecht und Digitalisierung“ am 08.05. und 09.05.2020 in Leipzig
Pressemitteilungen des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs
Pressemitteilungen der Steuerberaterkammer Nürnberg
Informationen des Verbandes Freier Berufe in Bayern e.V.
Pressemitteilungen der Soldan GmbH, der Soldan Stiftung und des Soldan Instituts
Zur Erinnerung: Wahl des Kammervorstands 2020
Kammertag am 24.04.2020 in Bamberg – Save the date!
Elektronischer Rechtsverkehr beim Amtsgericht Bamberg
Kommunikation per Telefax zunehmend störungsanfällig
Vertreterbestellung und beA beim Jahreswechsel
Kooperation zwischen der RAK Bamberg und dem Deutschen Anwaltsinstitut (DAI)
Bitte lesen Sie den
der Hülfskasse Deutscher Rechtsanwälte vom 10.03.2020.
Lesen Sie bitte die Pressemitteilung der Soldan GmbH zu folgendem Thema:
Am 13.02.2020 ist die Frist zur Einreichung von Wahlvorschlägen abgelaufen. Dementsprechend hat der Wahlausschuss in seiner Sitzung vom selben Tag folgende, ordnungsgemäß vorgeschlagene, Bewerber zur Wahl zugelassen (jeweils in alphabetischer Reihenfolge gelistet):
Aus dem Bezirk des Landgerichts Bamberg:
Aus dem Bezirk des Landgerichts Hof:
Aus dem Bezirk des Landgerichts Würzburg:
Nach Ziffer 5. des Terminplans vom 26.09.2019 werden die Wahlunterlagen am 23.03.2020 an alle wahlberechtigten Kammermitglieder versandt. Ab diesem Zeitpunkt beginnt die Wahlfrist zu laufen. Die Möglichkeit der Stimmabgabe besteht bis Freitag, 24.04.2020, 17:00 Uhr.
Weitere Informationen zur Vorstandswahl finden Sie auf der Internetseite der RAK Bamberg.
Das Oberlandesgericht Bamberg wird am 27.04.2020 mit der zweiten Stufe des elektronischen Rechtsverkehrs beginnen. Ab diesem Zeitpunkt werden elektronisch eingereichte Dokumente (Schriftsätze, Anlagen usw.) – aber auch nur diese – elektronisch weiterverarbeitet und an die besonderen elektronischen Anwaltspostfächer der am Verfahren beteiligten Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte übermittelt. Dies gilt für alle Senate und Abteilungen des OLG.
In Papierform beim OLG eingereichte Schriftstücke werden unverändert in Papierform weitergeleitet, also nicht etwa eingescannt und elektronisch verarbeitet.
Alle Kolleginnen und Kollegen werden gebeten, sich rechtzeitig darauf einzustellen und zur Vermeidung von Haftungsfällen ihre passive Nutzungspflicht noch sorgfältiger zu beachten.

Was beim Einreichen elektronischer Dokumente zu beachten ist, finden Sie im BRAK-Magazin Heft 1/2020. Bitte lesen Sie dort den Aufsatz von

Die Bundesrechtsanwaltskammer hat daran erinnert, dass Microsoft zum 14.01.2020 den Support für Windows 7 eingestellt hat. Dies bedeutet u.a., dass es keine Sicherheitsupdates mehr geben wird. Die Umstellung auf Windows 10 kann sowohl aus Gründen des Datenschutzes als auch im Hinblick auf das besondere elektronische Anwaltspostfach Handlungsbedarf mit sich bringen.
Nähere Informationen und Lösungsmöglichkeiten aus datenschutzrechtlicher Sicht entnehmen Sie bitte dem
das auch auf deren Internetseite unter https://brak.de/fuer-anwaelte/datenschutz/ heruntergeladen werden kann.
Bei der Nutzung des beA kann es zu Problemen kommen, weil nicht immer alle Einstellungen erhalten bleiben. Gegebenenfalls müssen die Software für das Kartenlesegerät und die beA Client Security neu installiert werden. Die konkrete Vorgehensweise finden Sie im neuesten
beA-Newsletter der BRAK Ausgabe 4/2020.

Die Bereitschaft der Rechtsanwälte, an Verfahren bei der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft teilzunehmen, ist im Jahre 2019 von ca. 89 % im Vorjahr auf ca. 92 % gestiegen. Eingegangen sind 1.002 Anträge, bei denen es sich etwa zu gleichen Teilen um Gebührenstreitigkeiten und Streitigkeiten über Schadensersatzforderungen handelt. Die durchschnittliche Verfahrensdauer vom Eingang der vollständigen Beschwerdeakte bis zur Übermittlung des Schlichtungsvorschlages sank von 68 Tagen im Jahre 2018 auf 62 Tage im letzten Jahr.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der
Der Tätigkeitsbericht 2019 steht unter
www.schlichtungsstelle-der-rechtsanwaltschaft.de/Tätigkeitsberichte zum Download bereit.
Die schriftliche Prüfung 2020/II findet in den Berufsschulen in Aschaffenburg, Bamberg, Bayreuth, Schweinfurt und Würzburg wie folgt statt:
Anmeldungen haben in der Zeit vom 02.03.2020 bis 03.04.2020 bei der Geschäftsstelle der Rechtsanwaltskammer Bamberg, Friedrichstraße 7, 96047 Bamberg, unter Verwendung des einschlägigen Anmeldeformulars (herunterzuladen unter htps://www.rakba.de/service/formulare-zum-download/rechtsanwaltsfachangestellte) zu erfolgen.
Die Prüfungsgebühr in Höhe von 80,00 € ist vom Ausbilder gleichzeitig mit der Anmeldung auf das Konto der RAK Bamberg bei der HypoVereinsbank Bamberg, IBAN: DE56 7702 0070 0003 7097 28, BIC/SWIFT-ID: HYVEDEMM411, unter Angabe des Verwendungszwecks „Abschlussprüfung“ und des Namens des Prüflings zu überweisen. Die Gebühr für die Wiederholungsprüfung beträgt 40,00 €. Die Teilnahme an der Prüfung ist von der rechtzeitigen Zahlung der Prüfungsgebühr abhängig.
Die mündliche Prüfung findet am Freitag, 03.07.2020, im Bistumshaus St. Otto in Bamberg und am Samstag, 04.07.2020, in der Berufsschule Bamberg statt; die mündliche Ergänzungsprüfung am Samstag, 18.07.2020, in der Berufsschule Bamberg.
Weitere Informationen können Sie dem Mitteilungsblatt „RAK – InFORM“ von Dezember 2019 und der Homepage der RAK Bamberg unter https://www.rakba.de/service/berufsausbildung/rechtsanwaltsfachangestellte/pruefung/ entnehmen.
Am Freitag, 13.03.2020, findet die Jahreshauptversammlung des RENO Franken e.V statt. Sie beginnt um 19:00 Uhr in der Gaststätte „Kaiserdom“ im Bamberger Stadtteil Gaustadt.
Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der
Auch Nichtmitglieder sind herzlich willkommen.
Der RENO Würzburg e.V. veranstaltet am Freitag, 06.03.2020 und 13.03.2020, zwei Workshops für Kanzleimitarbeiter/innen zur Büroorganisation. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte den Einladungen.
Im Rahmen der Kooperation mit der Rechtsanwaltskammer Bamberg hat das Deutsche Anwaltsinstitut eine Aufstellung über die Fortbildungsveranstaltungen im April 2020 übermittelt. Diese finden Sie nachstehend zum Download.
Alle DAI-Veranstaltungen können Sie zudem auf der Kammer-Homepage unter https://www.rakba.de/service/fuer-anwaelte/fortbildung/fremde-veranstaltungen abrufen. Bitte beachten Sie den ermäßigten Teilnehmerbeitrag für Mitglieder der Rechtsanwaltskammer Bamberg.
Am Mittwoch, 18.03.2020, findet ab 10:00 Uhr im Wassersaal der Orangerie im Erlanger Schlossgarten der diesjährige Erlanger Cybercrime Tag statt. Thema ist die IT-Forensik, die auch in der Strafverteidigung eine hohe Bedeutung hat. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte dem
Alle Kolleginnen und Kollegen sind herzlich eingeladen. Anmeldeschluss ist Mittwoch, 11.03.2020.
Am Freitag, 20.03.2020, veranstaltet die Forschungsstelle für Rechtsfragen der Digitalisierung der Universität Passau gemeinsam mit dem Munich Center for Dispute Resolution eine Tagung zum Thema „Input Control – Datenqualität und Datenvalidität als Grundlage rechtlicher Automatisierungsprozesse“. Sie findet von 09:00 Uhr bis 18:15 Uhr (mit anschließendem Abendimbiss) an der Ludwig-Maximilian-Universität in München statt. Nähere Informationen und die Möglichkeit der Anmeldung entnehmen Sie bitte dem
Das Forum Vergabe e.V. bietet am 01.04.2020 in Köln eine Fortbildungsveranstaltung zur Vergabe von Leistungen des ÖPNV an. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte dem
Am 08.05. und 09.05.2020 findet an der Universität Leipzig die Tagung „Strafrecht und Digitalisierung“ statt, die von Frau Professor Dr. Elisa Hoven (Universität Leipzig), Frau Professor Dr. Dr. Frauke Rostalski (Universität zu Köln) und Herrn Professor Dr. Hans Kudlich (Universität Erlangen-Nürnberg) organisiert wird. Sie widmet sich den zunehmenden Einflüssen der Digitalisierung auf das materielle Strafrecht.
Hate Speech im Internet, der Einsatz von social bots oder die Möglichkeit eines digitalen Hausfriedensbruchs stellen neue gesellschaftliche Bedrohungen dar. ExpertInnen aus Wissenschaft, Praxis und Politik diskutieren, ob und wie sich das Strafrecht im Zeitalter der Digitalisierung wandeln muss, um auf neue Kriminalitätsphänomene reagieren zu können. Eine besondere Bedeutung kommt der Verantwortlichkeit von Betreibern zu: Sollen sie stärker als bislang in die Pflicht genommen werden, um Straftaten aufzuklären und zu ahnden?
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem
Anmeldungen sind unter medienstrafrecht@uni-leipzig.de möglich. Anmeldeschluss ist Freitag, 17.04.2020.
Lesen Sie bitte die Pressemitteilung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs zu folgendem Thema:
Lesen Sie bitte die Pressemitteilung der Steuerberaterkammer Nürnberg zu folgendem Thema:
Lesen Sie bitte die Informationen und die Pressemitteilung des Verbandes Freier Berufe in Bayern e.V. zu folgenden Themen:
Der Bayerische Rundfunk hat in seinem Rundschau-Magazin und in den Online-Nachrichten über den Pakt zum Bürokratieabbau berichtet:
Lesen Sie bitte die Pressemitteilung des Soldan Instituts zu folgendem Thema:
Es wird daran erinnert, dass in den nächsten Wochen die Neuwahl des Vorstands der Rechtsanwaltskammer Bamberg stattfindet, die erstmals als Briefwahl ausgetragen wird. Die Wahlbekanntmachung nebst Wahlausschreibung wurde im Mitteilungsblatt „RAK-InFORM“ von Dezember 2019 veröffentlicht und am 10.01.2020 per beA an alle Kammermitglieder verschickt. Sie steht zudem auf der Kammerhomepage unter www.rakba.de (Stichwort: Wahl des Vorstands 2020) zum Download bereit.
Weitere Informationen zur Wahl und die wichtigsten Dokumente können Sie ebenfalls auf der Internetseite herunterladen. Dies gilt auch für die Formulare zur Einreichung von Wahlvorschlägen. Bitte beachten Sie, dass die Frist hierfür am Donnerstag, 13.02.2020, 10:00 Uhr, ablaufen wird.
Am Freitag, 24.04.2020, findet im Würzburger Lehrgangswerk (WLW) in Bamberg, Würzburger Straße 59, die ordentliche Kammerversammlung 2020 der Rechtsanwaltskammer Bamberg statt. Sie wird um 13:00 Uhr beginnen. Bereits für 09:00 Uhr ist eine – wie immer kostenlose – Fortbildungsveranstaltung geplant. Um 12:00 Uhr lädt die Kammer alle anwesenden Mitglieder zu einem gemeinsamen Mittagessen ein.
Wir bitten Sie schon jetzt, den Termin zu reservieren. Nähere Informationen zur Kammerversammlung und zur Fortbildung werden Sie mit dem Mitteilungsblatt „RAK – InFORM“ von März 2020 erhalten. Dort finden Sie auch ein Anmeldeformular.
Das Amtsgericht Bamberg wird am 03.02.2020 mit Stufe 2 des elektronischen Rechtsverkehrs beginnen. Dies gilt zunächst für die Zivilabteilung und die Abteilung für Familiensachen. Die Abteilung für Strafsachen wird zu einem späteren Zeitpunkt folgen.
Elektronisch eingereichte Dokumente werden damit über das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) an die beteiligten Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte weitergeleitet. In Papierform eingereichte Schriftsätze und Anlagen werden auch weiterhin in Papierform an die (Gegen-) Kanzleien übermittelt.

Das Bayerische Staatsministerium der Justiz hat in beigefügtem
darauf hingewiesen, dass durch die Umstellung auf ein sog. Next-Generation-Network bzw. All-IP Netz eine datenschutzkonforme und rechtssichere Übermittlung von sensiblen und vertraulichen Daten per Telefax nicht mehr gewährleistet werden kann. Durch die damit verbundene Stückelung in verschiedene Pakete können Informationen verloren gehen, so dass ein Telefax nur unvollständig ankommt oder die Übertragung ganz abbricht. Gleichwohl erhält der Versender häufig eine – systemtechnisch erzeugte, nicht abschaltbare – Bestätigung des ordnungsgemäßen Eingangs.
Allen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten wird daher dringend empfohlen, künftig von einer Übersendung per Telefax an die Gerichte und Staatsanwaltschaften Abstand zu nehmen. Als Alternative steht die Kommunikation über den OSCI-Weg (z. B. beA) offen. Sollte ein Verzicht auf die Fax-Übermittlung im Einzelfall nicht möglich sein, wird darum gebeten, den Empfänger zeitgleich über ein weiteres Medium (Telefon, E-Mail) über den Versand zu informieren und eine Bestätigung über die Vollständigkeit des Faxeingangs einzuholen.
Auch die Telefax-Kommunikation mit der Rechtsanwaltskammer Bamberg verläuft in letzter Zeit nicht störungsfrei. Die Übertragungen kommen in der Geschäftsstelle teilweise nicht oder fehlerhaft bzw. unvollständig an. Bitte nutzen Sie deshalb vor allem bei wichtigen Sendungen und Nachrichten (z. B. Übermittlung von Fortbildungsnachweisen gem. § 15 FAO) die elektronische Kommunikation über das besondere elektronische Anwaltspostfach.

Nicht wenige Kolleginnen und Kollegen haben Anfang des Jahres eine E-Mail erhalten, wonach ihre Zuordnung als Vertreter im beA-System gelöscht wurde. Weil diese Nachricht für einige Verwirrung gesorgt hat, soll auf Folgendes hingewiesen werden:
Sofern Sie für das Kalenderjahr 2019 einen Jahresvertreter bestellt und dies ordnungsgemäß der Rechtsanwaltskammer angezeigt haben (§ 53 Abs. 2 BRAO), wurde die Vertretung im Gesamtverzeichnis der Bundesrechtsanwaltskammer eingetragen. Gleichzeitig wurde der Vertreter ihrem besonderen elektronischen Anwaltspostfach zugeordnet, so dass ihm Zugriff auf Ihr beA eingeräumt bzw. er berechtigt wurde, die Nachrichtenübersicht einzusehen. Nach dem Ende der Vertretung mit Ablauf des 31.12.2019 wurde dieses Zugriffsrecht automatisch entzogen.
Um die Berechtigung zu erneuern, müssen Sie lediglich die Vertreterbestellung für das Kalenderjahr 2020 vornehmen und der Kammergeschäftsstelle mitteilen. Hierzu verwenden Sie bitte das Formular „Anzeige einer Vertreterbestellung“, das auf der Homepage der RAK Bamberg zum Download bereit steht.
Weitere Informationen zur Rolle des Vertreters finden Sie im beA-Newsletter der BRAK Nr. 1/2020. Bitte beachten Sie, dass Sie Ihrem Vertreter selbst die notwendigen Rechte einräumen müssen, damit er die in Ihrem beA eingehenden Nachrichten auch öffnen und weiter bearbeiten kann.

Im Rahmen der Kooperation mit der Rechtsanwaltskammer Bamberg hat das Deutsche Anwaltsinstitut eine Aufstellung über sein Seminarangebot im ersten Halbjahr 2020 sowie die Fortbildungsveranstaltungen im März 2020 übermittelt. Diese finden Sie nachstehend zum Download.
Alle DAI-Veranstaltungen können Sie zudem auf der Kammer-Homepage unter https://www.rakba.de/service/fuer-anwaelte/fortbildung/fremde-veranstaltungen abrufen. Bitte beachten Sie den ermäßigten Teilnehmerbeitrag für Mitglieder der Rechtsanwaltskammer Bamberg.