Vertreterbestellung und beA beim Jahreswechsel

Nicht wenige Kolleginnen und Kollegen haben Anfang des Jahres eine E-Mail erhalten, wonach ihre Zuordnung als Vertreter im beA-System gelöscht wurde. Weil diese Nachricht für einige Verwirrung gesorgt hat, soll auf Folgendes hingewiesen werden:

Sofern Sie für das Kalenderjahr 2019 einen Jahresvertreter bestellt und dies ordnungsgemäß der Rechtsanwaltskammer angezeigt haben (§ 53 Abs. 2 BRAO), wurde die Vertretung im Gesamtverzeichnis der Bundesrechtsanwaltskammer eingetragen. Gleichzeitig wurde der Vertreter ihrem besonderen elektronischen Anwaltspostfach zugeordnet, so dass ihm Zugriff auf Ihr beA eingeräumt bzw. er berechtigt wurde, die Nachrichtenübersicht einzusehen. Nach dem Ende der Vertretung mit Ablauf des 31.12.2019 wurde dieses Zugriffsrecht automatisch entzogen.

Um die Berechtigung zu erneuern, müssen Sie lediglich die Vertreterbestellung für das Kalenderjahr 2020 vornehmen und der Kammergeschäftsstelle mitteilen. Hierzu verwenden Sie bitte das Formular „Anzeige einer Vertreterbestellung“, das auf der Homepage der RAK Bamberg zum Download bereit steht.

Weitere Informationen zur Rolle des Vertreters finden Sie im beA-Newsletter der BRAK Nr. 1/2020. Bitte beachten Sie, dass Sie Ihrem Vertreter selbst die notwendigen Rechte einräumen müssen, damit er die in Ihrem beA eingehenden Nachrichten auch öffnen und weiter bearbeiten kann.

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