Kommunikation per Telefax zunehmend störungsanfällig

Das Bayerische Staatsministerium der Justiz hat in beigefügtem

darauf hingewiesen, dass durch die Umstellung auf ein sog. Next-Generation-Network bzw. All-IP Netz eine datenschutzkonforme und rechtssichere Übermittlung von sensiblen und vertraulichen Daten per Telefax nicht mehr gewährleistet werden kann. Durch die damit verbundene Stückelung in verschiedene Pakete können Informationen verloren gehen, so dass ein Telefax nur unvollständig ankommt oder die Übertragung ganz abbricht. Gleichwohl erhält der Versender häufig eine – systemtechnisch erzeugte, nicht abschaltbare – Bestätigung des ordnungsgemäßen Eingangs.

Allen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten wird daher dringend empfohlen, künftig von einer Übersendung per Telefax an die Gerichte und Staatsanwaltschaften Abstand zu nehmen. Als Alternative steht die Kommunikation über den OSCI-Weg (z. B. beA) offen. Sollte ein Verzicht auf die Fax-Übermittlung im Einzelfall nicht möglich sein, wird darum gebeten, den Empfänger zeitgleich über ein weiteres Medium (Telefon, E-Mail) über den Versand zu informieren und eine Bestätigung über die Vollständigkeit des Faxeingangs einzuholen.

Auch die Telefax-Kommunikation mit der Rechtsanwaltskammer Bamberg verläuft in letzter Zeit nicht störungsfrei. Die Übertragungen kommen in der Geschäftsstelle teilweise nicht oder fehlerhaft bzw. unvollständig an. Bitte nutzen Sie deshalb vor allem bei wichtigen Sendungen und Nachrichten (z. B. Übermittlung von Fortbildungsnachweisen gem. § 15 FAO) die elektronische Kommunikation über das besondere elektronische Anwaltspostfach.

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