Elektronischer Rechtsverkehr beim OLG Bamberg ab 27.04.2020

Das Oberlandesgericht Bamberg wird am 27.04.2020 mit der zweiten Stufe des elektronischen Rechtsverkehrs beginnen. Ab diesem Zeitpunkt werden elektronisch eingereichte Dokumente (Schriftsätze, Anlagen usw.) – aber auch nur diese – elektronisch weiterverarbeitet und an die besonderen elektronischen Anwaltspostfächer der am Verfahren beteiligten Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte übermittelt. Dies gilt für alle Senate und Abteilungen des OLG.

In Papierform beim OLG eingereichte Schriftstücke werden unverändert in Papierform weitergeleitet, also nicht etwa eingescannt und elektronisch verarbeitet.

Alle Kolleginnen und Kollegen werden gebeten, sich rechtzeitig darauf einzustellen und zur Vermeidung von Haftungsfällen ihre passive Nutzungspflicht noch sorgfältiger zu beachten.

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