Soldan Moot zur anwaltlichen Berufspraxis 2023 – Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte gesucht

Beschlüsse der Satzungsversammlung vom 05.12.2022 treten am 01.06.2023 in Kraft

Hinterlegung der neuen beA-Karten nur noch bis 18.03.2023 möglich

Neue Beiträge zum beA im BRAK-Magazin Heft 01/2023

ABC – Steuerfragen für Rechtsanwälte

Tätigkeitsbericht 2022 der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft

Wahl zur Satzungsversammlung 2023 – Einreichung von Wahlvorschlägen

Neue Beiträge zum beA im BRAK-Magazin Heft 06/2022

Geldwäsche – Registrierung im elektronischen Meldeportal goAML Web

Umfrage zur Evaluierung des § 1 Abs. 5 des Außensteuergesetzes und der Betriebsstättengewinnaufteilungsverordnung sowie der Gewinnabgrenzungsaufzeichnungsverordnung

Geldwäsche – aktualisierte Auslegungs- und Anwendungshinweise der RAK Bamberg

Rettungsversuch für Sammelanderkonten – Satzungsversammlung beschließt weitere Änderung von § 4 BORA

Kampagne “Darum ANWALT/ANWÄLTIN werden – Traumjob in 60 sec erklärt!”

BeA – neue Informationen der BRAK und der Zertifizierungsstelle der BNotK zum Kartentausch

Gemeinsame Informationen von SIV-ERV und BRAK zur Fernsignatur

Neuer Beitrag zum beA im BRAK-Magazin Heft 05/2022

Geldwäsche – neue Muster einer Risikoanalyse Kanzlei und einer individuellen Risikoanalyse (Verpflichtete/r) gemäß § 5 GwG

Gesetzliche Rentenversicherung: Befreiung ab 2023 nur noch digital möglich

Ergebnisse der Untersuchung STAR 2022

Umfrage zur Evaluierung des § 1 Abs. 5 des Außensteuergesetzes und der Betriebsstättengewinnaufteilungsverordnung sowie der Gewinnabgrenzungsaufzeichnungsverordnung

Akteneinsichtsportal des Bundes und der Länder seit 27.10.2022 freigeschaltet

Konferenz „Anwaltschaft im Blick der Wissenschaft“ am 11.11.2022

Erneute Kündigungswelle anwaltlicher Sammelanderkonten zu erwarten

ABC – Steuerfragen für Rechtsanwälte

BeA für Berufsausübungsgesellschaften

Soldan Moot zur anwaltlichen Berufspraxis 2023 – Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte gesucht

Der 11. Soldan Moot zur anwaltlichen Berufspraxis findet vom 28.09. bis 30.09.2023 statt. In dem Wettbewerb für Jurastudierende wird ein zivilrechtliches Gerichtsverfahren simuliert. Dabei geht es um einen fiktiven Fall, der zivil- und berufsrechtliche Probleme enthält. Jeweils zwei Teams verschiedener juristischer Fakultäten aus ganz Deutschland agieren als Kläger- oder Beklagtenvertreter; sie verfassen dazu Schriftsätze und treten in mündlichen Verhandlungen auf. So gewinnen die Studierenden frühzeitig Einblick in die anwaltliche Tätigkeit.

Der Wettbewerb wurde von der Soldan-Stiftung zusammen mit dem Deutschen Juristen-Fakultätentag, der Bundesrechtsanwaltskammer und dem Deutschen Anwaltverein ins Leben gerufen. Er wird vom Institut für Prozess- und Anwaltsrecht der Leibniz Universität Hannover organisiert. Zur Unterstützung werden erfahrene Praktikerinnen und Praktiker gesucht, welche die Verhandlungen leiten und die Leistungen in Schriftsätzen und Verhandlungen bewerten. Nähere Informationen, auch die Möglichkeit der Anmeldung bzw. Bewerbung als Richter, Juror oder Korrektor, können dem

Schreiben der Bundesrechtsanwaltskammer vom 20.04.2023

entnommen werden.

Hinterlegung der neuen beA-Karten nur noch bis 18.03.2023 möglich

Die Bundesrechtsanwaltskammer weist in ihrem beA-Newsletter vom 15.02.2023 nochmals darauf hin, dass die beA-Karten der ersten Generation (aufgedruckte Nummer beginnt mit der Ziffer 2) nur noch bis 18.03.2023 zur Anmeldung am beA genutzt werden können. Damit der Zugang zum beA auch darüber hinaus gesichert ist, müssen die neuen Karten rechtzeitig zuvor im Postfach hinterlegt werden. Das Vorgehen zur Aktivierung einer neuen Karte beschreibt der beA-Anwendersupport auf dem Service-Portal. Eine Videoanleitung finden Sie hier.

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Neue Beiträge zum beA im BRAK-Magazin Heft 01/2023

Im Rahmen ihrer Mitgliederkommunikation zum beA hat die Bundesrechtsanwaltskammer im BRAK-Magazin Heft 01/2023 folgenden Beitrag veröffentlicht, dessen Lektüre empfohlen wird (die zugehörigen Anlagen finden Sie nachstehend):

Rechtsanwältin Julia von Seltmann, BRAK, Berlin: E-Mail-Benachrichtigung bei engehenden beA-Nachrichten

Anlage 1:

Anlage 2:

Aktuelle Informationen zum beA finden Sie regelmäßig im beA-Newsletter der BRAK unter https://brak.de/zur-rechtspolitik/newsletter/bea-newsletter/.

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ABC – Steuerfragen für Rechtsanwälte

Der Ausschuss Steuerrecht der Bundesrechtsanwaltskammer hat einen ergänzten Beitrag „ABC Steuerfragen für Rechtsanwälte“ mit Stand Februar 2023 veröffentlicht, der nachfolgend zum Download bereit steht und auch auf der Homepage der BRAK unter https://www.brak.de/die-brak/ausschuesse/ausschuss-steuerrecht/ zu finden ist. Neu eingefügt wurde der Beitrag Fahrtenbuch.

ABC – Steuerfragen für Rechtsanwälte (Februar 2023)

Im ABC werden alle Handlungshinweise und Veröffentlichungen in BRAKMitteilungen und BRAKMagazin des Ausschusses kurz dargestellt und verlinkt. Die Texte werden fortlaufend ergänzt und aktualisiert.

Tätigkeitsbericht 2022 der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft

Der Ende Januar vorgestellte

Tätigkeitsbericht der Schlichtungsstelle 2022

dokumentiert insgesamt eine hohe Akzeptanz in der Anwaltschaft. Im Vergleich zum Vorjahr stieg die Teilnahmebereitschaft auf rund 92 %, auch die Annahmequote der unterbreiteten Schlichtungsvorschläge erhöhte sich auf rund 63 %. In gut zwei Drittel der Fälle schlug die Schlichtungsstelle ein gegenseitiges Nachgeben vor; in 29 % fiel der Vorschlag vollständig zugunsten der betroffenen Anwältin bzw. des betroffenen Anwalts aus, in 3,5 % vollständig zugunsten der Mandantschaft.

Die Gesamtzahl der Anträge sank im Vergleich zum Vorjahr um 16 %. Zugenommen hat hingegen die Anzahl der zulässigen Anträge; 2,5 % weniger als im Vorjahr mussten wegen Unzulässigkeit abgelehnt werden. Weiter reduziert werden konnte auch die durchschnittliche Verfahrensdauer: Ein Schlichtungsverfahren dauert ab dem Zeitpunkt, zu dem die Akte vollständig vorliegt, im Schnitt rund 53 Tage.

Der Tätigkeitsbericht gibt zudem im Detail Aufschluss über die Gegenstände der Schlichtungsverfahren, die betroffenen Rechtsgebiete sowie Anzahl, Inhalt und Ergebnis der Schlichtungsvorschläge bzw. über die Art der Verfahrenserledigung. Er enthält außerdem Informationen zum organisatorischen Aufbau der Schlichtungsstelle, statistische Auswertungen, typische Fallkonstellationen sowie Empfehlungen zur Vermeidung von Streitigkeiten. Anonymisierte Schlichtungsfälle illustrieren beispielhaft das breite Spektrum an Fällen, in denen die Schlichtungsstelle tätig wurde.

Weitere Informationen können Sie auch der

Pressemitteilung vom 30.01.2023

entnehmen.

Wahl zur Satzungsversammlung 2023 – Einreichung von Wahlvorschlägen

Die Wahlbekanntmachung mit Wahlauschreibung für die Wahl zur Satzungsversammlung 2023 wurde im Mitteilungsblatt der Rechtsanwaltskammer Bamberg „RAK-InFORM“ von Dezember 2022 veröffentlicht und am 09.01.2023 per beA bzw. per Post an alle Kammermitglieder versandt. Bitte beachten Sie, dass nach Ziffer 2. des Terminplans Wahlvorschläge nur noch bis Freitag, 10.02.2023, 10:00 Uhr, bei der Geschäftsstelle der RAK Bamberg eingereicht werden können.

Nähere Informationen hierzu sowie zur Wahl im Allgemeinen und die einschlägigen Formulare – auch zur Einreichung von Wahlvorschlägen – finden Sie auf der Kammerhomepage unter https://www.rakba.de/die-kammer/satzungsversammlung/.

Neue Beiträge zum beA im BRAK-Magazin Heft 06/2022

Im Rahmen ihrer Mitgliederkommunikation zum beA hat die Bundesrechtsanwaltskammer im BRAK-Magazin Heft 06/2022 folgende Beiträge veröffentlicht, deren Lektüre empfohlen wird:

Rechtsanwältin Julia von Seltmann, BRAK, Berlin: Die Adressierung des „richtigen“ beA – Oder: Wie vermeidet man „Fehlzustellungen“ durch Gerichte?

Rechtsanwältin Julia von Seltmann, BRAK, Berlin: Goodbye beA-Win-32-Bit! – Anhebung der Beschränkung der Nachrichtengrößen und Umstellung der beA Client Security

Aktuelle Informationen zum beA finden Sie regelmäßig im beA-Newsletter der BRAK unter https://brak.de/zur-rechtspolitik/newsletter/bea-newsletter/.

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Geldwäsche – Registrierung im elektronischen Meldeportal goAML Web

In ihren Nachrichten aus Berlin (Ausgabe 2/2023 vom 25.01.2023) hat die Bundesrechtsanwaltskammer daran erinnert, dass sich Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte bis spätestens 01.01.2024 im Meldeportal für Geldwäsche-Verdachtsmeldungen (goAML) der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) registrieren müssen. Dies gilt unabhängig von der Abgabe einer konkreten Verdachtsmeldung (§ 45 Abs. 1 S. 2 GwG).

Alle Kolleginnen und Kollegen sollten sich zudem schon im Vorfeld mit Ihren Pflichten im Zusammenhang mit der Meldepflicht nach §§ 43 ff. GwG befassen, um im Bedarfsfall unverzüglich eine Verdachtsmeldung abgeben zu können. Im Meldeportal und auf der Website der FIU finden sich Publikationen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, die als Hilfestellung dienen können. Mit einer Registrierung signalisiert man der Aufsichtsbehörde im Falle einer Kontrolle, dass man sich als Verpflichteter bereits mit den Meldepflichten auseinandergesetzt hat.

Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie auch im Newsletter der RAK Bamberg (Ausgabe Juni 2021).

Umfrage zur Evaluierung des § 1 Abs. 5 des Außensteuergesetzes und der Betriebsstättengewinnaufteilungsverordnung sowie der Gewinnabgrenzungsaufzeichnungsverordnung

Im Newsletter von November 2022 wurde bereits auf die Evaluierung von § 1 Abs. 5 des Außensteuergesetzes und der Betriebsstättengewinnaufteilungsverordnung sowie der Gewinnabgrenzungsaufzeichnungsverordnung hingewiesen, die das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) im Auftrag des Bundesministeriums der Finanzen durchführt und bei der auch Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte um ihre Einschätzung der neuen Regelungen auf Grundlage ihrer Erfahrungen gebeten werden.

Mittlerweile wurde die Frist zur Teilnahme an der Online-Befragung bis 28.02.2023 verlängert. Zur Umfrage gelangen Sie über diesen Link.

Geldwäsche – aktualisierte Auslegungs- und Anwendungshinweise der RAK Bamberg

Nach § 51 Abs. 8 GwG stellen die Aufsichtsbehörden den Verpflichteten regelmäßig aktualisierte Auslegungs- und Anwendungshinweise für die Umsetzung der Sorgfaltspflichten und der internen Sicherungsmaßnahmen nach den gesetzlichen Bestimmungen zur Verhinderung von Geldwäsche und von Terrorismusfinanzierung zur Verfügung.

Die aktualiserte Fassung (7. Auflage von Oktober 2022) wurde am 04.11.2022 vom Präsidium der Bundesrechtsanwaltskammer beschlossen und am 09.12.2022 vom Vorstand der Rechtsanwaltskammer Bamberg genehmigt. Sie steht nachfolgend zum Download bereit und ist auch auf der Internetseite der RAK Bamberg zu finden.

Auslegungs- und Anwendungshinweise (7. Auflage Oktober 2022)

Rettungsversuch für Sammelanderkonten – Satzungsversammlung beschließt weitere Änderung von § 4 BORA

Die 7. Satzungsversammlung hat in ihrer Sitzung am 05.12.2022 eine weitere Änderung von § 4 BORA beschlossen und damit erneut den Versuch unternommen, die von vielen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten benötigten Sammelanderkonten zu retten. Dies ist erfoderlich, weil zahlreiche Banken aufgrund vermeintlich gestiegenen Geldwäscherisikos und einer damit einhergehenden Änderung der Auslegungs- und Anwendungshinweise der BaFin die bei ihnen geführten Konten gekündigt haben.

Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte müssen künftig sicherstellen, dass keine Transaktionen über Sammelanderkonten abgewickelt werden, bei denen Risiken der Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung bestehen. Bestimmte – einzelne – Geldflüsse dürfen nach der Änderung künftig generell nicht mehr über Sammelanderkonten laufen, beispielsweise solche aus Immobilientransaktionen und Unternehmenskäufen oder größere Bargeschäfte und Überweisungen von oder auf Konten in Hochrisikoländern.

Weitere Informationen zu diesem Thema entnehmen Sie bitte der

und den Nachrichten aus Berlin der Bundesrechtsanwaltskammer Ausgabe 25/2022 vom 15.12.2022. Sollte der Beschluss nach Prüfung durch das Bundesjustizministerium nicht beanstandet werden, tritt er im nächsten Jahr in Kraft. Das genaue Datum werden wir noch bekannt geben.

Alle Beschlüsse der Satzungsversammlung vom 05.12.2022 finden Sie in nachstehendem Dokument.

Beschlüsse der Satzungsversammlung vom 05.12.2022

Kampagne “Darum ANWALT/ANWÄLTIN werden – Traumjob in 60 sec erklärt!”

Die Bundesrechtsanwaltskammer hat gemeinsam mit dem Bundesverband rechtswissenschaftlicher Fachschaften (BRF) angesichts der Nachwuchsprobleme in der Anwaltschaft die Kampagne “Darum ANWALT/ANWÄLTIN werden – Traumjob in 60 sec erklärt!” gestartet, mit der das Berufsbild „Rechtsanwalt/Rechtsanwältin” intensiver in den Fokus der Jurastudenten gebracht werden soll. Der BRF vertritt als Dachverband juristischer Fachschaften die hochschulpolitischen Interessen von über 110.000 Studierenden bundesweit gegenüber regionalen und überregionalen Institutionen.

Im Rahmen der Kampagne sollen motivierende Beiträge zum Anwaltsberuf in Social Media veröffentlicht werden. Dabei sollen Rechtsanwaltspersönlichkeiten ein kurzes (Handy-) Video von sich aufnehmen und in wenigen Sätzen bzw. 60 Sekunden erklären, warum es ein Traumjob ist, Anwalt zu sein. Dabei kann darauf eingegangen werden,

  • weshalb es sich lohnt, Jura zu studieren,
  • weshalb der Beruf des Anwalts/der Anwältin ergriffen wurde,
  • warum man heute Rechtsanwalt/Rechtsanwältin werden sollte,
  • was den Anwaltsberuf ausmacht,
  • weshalb er Freude bereitet, etc. pp.

Es sollte nach Möglichkeit ein bunter Strauß verschiedenster Videos entstehen – witzig, seriös, gedichtet, gereimt, gerappt,… je nach Begabung. Gerne können bei dieser Gelegenheit auch Referendars- oder Praktikumsplätze angeboten werden.

Die BRAK wird zunächst eine kleine Anzahl von Videos sammeln. Anfang 2023 soll der BRF damit starten, pro Woche ein oder zwei Clips über dessen Kanäle zu posten.

Alle Kolleginnen und Kollegen, die an einer Mitwirkung an der Kampagne interessiert sind, werden gebeten, sich an die Bundesrechtsanwaltskammer zu wenden, vorzugsweise per E-Mail an Frau Geschäftsführerin Kristina Trierweiler unter trierweiler@brak.de.

BeA – neue Informationen der BRAK und der Zertifizierungsstelle der BNotK zum Kartentausch

Die Bundesrechtsanwaltskammer hat sich aufgrund der Vielzahl von Hinweisen, Nachfragen und Beschwerden – auch zum beA-
Kartentausch – mit der Geschäftsführung der Bundesnotarkammer ausgetauscht und folgende Informationen übermittelt:

Bis 10.11.2022 wurden alle rund 183.000 beA-Austauschkarten produziert und an die im Bundesweiten Amtlichen Anwaltsverzeichnis hinterlegten Adressen der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte versandt. Allerdings konnten aufgrund fehlender Bestätigungen für rund 35.000 Karten noch keine PIN-Briefe verschickt werden. Um bis zum Jahresende auch die weiteren Schritte erfolgreich durchführen zu können, sind insbesondere die im beigefügten

Schreiben der Zertifizierungsstelle der Bundesnotarkammer vom 23.11.2022

beschrieben Schritte zu beachten.

Neu gegenüber den bisherigen Schritt-für-Schritt-Anleitungen ist, dass die Bundesnotarkammer eine Möglichkeit zur Verfügung stellt, die E-Mail-Adresse, an die der Bestätigungslink versandt wird, selbst zu überprüfen und zu aktualisieren. Der Link ist in der beigefügten Information enthalten. Über diesen Link ist es auch möglich, die Rechnungsadresse für die beA-Karte zu ändern.

In den letzten Wochen hat sich gezeigt, dass einige Bestätigungslinks entweder nicht mehr funktionieren oder von vornherein fehlerhaft waren. Die Bundesnotarkammer hat deshalb an alle Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die den Erhalt ihrer Karte noch nicht bestätigt haben, neue Bestätigungslinks versandt.

Zur beschleunigten Bearbeitung der Anträge auf Fernsignatur ist es sinnvoll, wenn ein aktuelles Ausweisdokument angefordert wird, dieses möglichst nicht per Post zu übersenden, sondern bevorzugt die Möglichkeit des Auslesens der eID aus dem Personalausweis zu nutzen, alternativ den Upload einer qualifiziert elektronisch signierten Ausweiskopie vorzunehmen.

In der neuen beA-Version 3.16, die voraussichtlich am 01.12.2022 in Betrieb genommen werden wird, wird bei jeder Anmeldung in der Webanwendung eine Prüfung stattfinden, ob eine alte oder eine neue Karte verwendet wird. Inhaber alter Karten werden durch ein Warnfenster darauf aufmerksam gemacht, dass sie ihre neue Karte im System hinterlegen müssen.

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Gemeinsame Informationen von SIV-ERV und BRAK zur Fernsignatur

Die Bundesrechtsanwaltskammer und der Software Industrieverband Elektronischer Rechtsverkehr e.V. (SIV-ERV) informieren mit

Schreiben vom 22.11.2022

alle Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte über die Integration des Fernsignaturverfahren der Bundesnotarkammer in die Kanzleisoftware-Produkte und schlagen als Alternative den sicheren Übermittlungsweg bzw. die kartengebundene Signatur mit Signaturkarten anderer Hersteller vor.

Erfreulich ist, dass die meisten Kanzleisoftware-Hersteller eine Einbindung des Fernsignaturservices bereits jetzt oder zum Ende des Jahres 2022 vorsehen, sodass die Nutzerinnen und Nutzer auch über den Jahreswechsel hinaus in der Lage sein werden, ihre Schriftsätze qualifiziert elektronisch zu signieren.

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Neuer Beitrag zum beA im BRAK-Magazin Heft 05/2022

Im Rahmen ihrer Mitgliederkommunikation zum beA hat die Bundesrechtsanwaltskammer im BRAK-Magazin Heft 05/2022 folgenden Beitrag veröffentlicht, dessen Lektüre empfohlen wird:

Rechtsanwältin Julia von Seltmann, BRAK Berlin: Qualifizierte elektronische Signatur als Fernsignatur – Erläuterungen zur Nutzung des Fernsignaturservices in der beAWebanwendung

Aktuelle Informationen zum beA finden Sie regelmäßig im beA-Newsletter der BRAK unter https://www.brak.de/newsroom/newsletter/bea-newsletter/.

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Geldwäsche – neue Muster einer Risikoanalyse Kanzlei und einer individuellen Risikoanalyse (Verpflichtete/r) gemäß § 5 GwG

Die Bundesrechtsanwaltskammer hat mit Stand November 2022 neue Musterentwürfe für eine Kanzlei-Risikoanalyse und eine individuelle Risikoanalyse veröffentlicht, die nachfolgend zum Download bereitstehen.

Beide Muster finden Sie auch auf der Internetseite der RAK Bamberg.

Gesetzliche Rentenversicherung: Befreiung ab 2023 nur noch digital möglich

Die Bundesrechtsanwaltskammer weist darauf hin, dass Anträge auf Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht zugunsten der berufsständischen Versorgung (§ 6 Abs. 1 SGB VI) ab 01.01.2023 nur noch digital gestellt werden können. Die bisherigen Papieranträge werden dann nicht mehr akzeptiert. Hintergrund für die Umstellung ist das Bestreben des Bundesgesetzgebers, mittelfristig alle Verfahren im Bereich der sozialen Sicherung vollständig zu digitalisieren und dadurch spürbar zu beschleunigen.

Die berufsständischen Versorgungswerke – so auch die Bayerische Rechtsanwalts- und Steuerberaterversorgung (BRAStV) – stellen jedem abhängig beschäftigten Mitglied ein elektronisches Antragsformular auf ihrer Website bzw. in ihrem Mitgliederportal zur Verfügung. Dort ist gekennzeichnet, welche Eingabefelder zwingend, welche nach Möglichkeit und welche freiwillig auszufüllen sind.

Den Befreiungsbescheid oder eine Ablehnung des Antrags erthält man wie bisher in schriftlicher Form. Die Deutsche Rentenversicherung Bund informiert das berufsständische Versorgungswerk dagegen elektronisch über ihre Entscheidung. Auf welchem Weg und von wem der Arbeitgeber informiert wird, ist derzeit noch ungeklärt. Es empfiehlt sich daher, den Arbeitgeber selbst über den Bescheid zum Befreiungsantrag zu unterrichten.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Internetseite der Arbeitsgemeinschaft berufsständischer Versorgungswerke.

Ergebnisse der Untersuchung STAR 2022

Das Institut für Freie Berufe (IFB) an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg hat seinen

Ergebnisbericht zur STAR-Umfrage 2022

vorgelegt. Neben einigen „klassischen“ wirtschaftlichen personen- und kanzleibezogenen Daten zur wirtschaftlichen Situation wurden erstmals detaillierte Daten zum nicht-juristischen Personal in Rechtsanwaltskanzleien erhoben (siehe unter 3, S. 67 ff.), insbesondere auch zu unbesetzten Stellen, erhaltene freiwillige Leistungen, Weiterbildung, Arbeitszeitgestaltung, Einsatzgebiete, Qualifikationen und der Entwicklung des Personalbedarfs. Zudem wurde insgesamt nach der Nutzung und den Einsatzbereichen von Legal Tech gefragt (siehe unter 4, S. 166 ff).

Weitere Informationen können Sie dem

Schreiben der Bundesrechtsanwaltskammer vom 10.11.2022

sowie der Internetseite der BRAK unter https://www.brak.de/presse/zahlen-und-statistiken/star2022/ entnehmen.

 

Umfrage zur Evaluierung des § 1 Abs. 5 des Außensteuergesetzes und der Betriebsstättengewinnaufteilungsverordnung sowie der Gewinnabgrenzungsaufzeichnungsverordnung

Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) hat im Auftrag des Bundesministeriums der Finanzen zum Zwecke der Evaluierung von § 1 Abs. 5 des Außensteuergesetzes und der Betriebsstättengewinnaufteilungsverordnung sowie der Gewinnabgrenzungsaufzeichnungsverordnung eine Befragung gestartet, bei der auch Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte um ihre Einschätzung der neuen Regelungen auf Grundlage ihrer Erfahrungen gebeten werden. Genaue Fallzahlen werden nicht benötigt.

Die Beantwortung der Fragen dauert rund 25 bis 30 Minuten; die Umfrage ist bis 31.01.2023 geöffnet. Zur Teilnahme gelangen Sie über diesen Link. Weitere Informationen erhalten Sie per E-Mail beim BZSt unter gesetzesfolgenabschaetzung@bzst.bund.de.

Akteneinsichtsportal des Bundes und der Länder seit 27.10.2022 freigeschaltet

Das Akteneinsichtsportal des Bundes und der Länder bietet Zugang zu elektronisch verfügbaren Akten der Gerichte und Staatsanwaltschaften. Ab der beA-Version 3.15 können Nutzerinnen und Nutzer bei der Anmeldung ihre beA-Sicherheits-Token (beA-Karte oder Software-Token) verwenden. Die Justiz hat die Funktion am Abend des 27.10.2022 freigeschaltet.

Eine Anmeldung am Akteneinsichtsportal setzt voraus, dass der Sicherheits-Token in der beA-Webanwendung hinterlegt ist. Die SAFE-ID muss mit derjenigen übereinstimmen, die mit dem Siicherheits-Token verknüpft ist. Im ersten Schritt verwendet die Justiz nur die SAFE-IDs von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten, so dass sich Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit ihren Mitarbeiterkarten noch nicht am Akteneinsichtsportal anmelden können. Die SAFE-ID, die mit dem Sicherheits-Token verknüpft ist, finden Sie nach Anmeldung in der beA-Webanwendung in der Startseite der Einstellungen.

Nähere Erläuterungen zur Anmeldung am Akteneinsichtsportal hat die Bundesrechtsanwaltskammer im beA-Sondernewsletter 12/2022 vom 25.10.2022 veröffentlicht. Darin finden Sie zudem wichtige Informationen zu neuen Funktionen im beA-System, namentlich

  • der Möglichkeit, Nachrichten an beA-externe Nachrichtenempfänger (z. B. Gerichte und Staatsanwaltschaften) mit einer Sendungspriorität zu übermitteln,
  • dem Wegfall der Nachrichtenkennzeichnung „dringend“ und „zu prüfen“,
  • der verbesserten Anzeige von elektronischen Empfangsbekenntnissen
  • und der Anzeige von Zustellungsbevollmächtigten im Bundesweiten Amtlichen Anwaltsverzeichnis (BRAV).

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Konferenz „Anwaltschaft im Blick der Wissenschaft“ am 11.11.2022

Zum fünften Mal führt die Bundesrechtsanwaltskammer gemeinsam mit dem Institut für Prozess- und Anwaltsrecht der Leibniz Universität Hannover am 11.11.2022 die Konferenz „Anwaltschaft im Blick der Wissenschaft“ durch, diesmal wieder als Präsenzveranstaltung in Hannover. Sie steht unter dem Titel „Digitalisierung – Rekonstruktion – Zugang zur Verteidigung. Neue Herausforderungen für die Anwaltschaft“. Registrierungen sind bis 08.11.2022 per E-Mail an info@anwaltskonferenz.de möglich.

Begleitend zur Konferenz wird ein Posterwettbewerb angeboten, bei dem Nachwuchswissenschaftler:innen ihre Forschungsarbeiten zum Anwaltsrecht sowie zum Verfahrensrecht mit Bezug zum Thema der Konferenz in Posterform präsentieren. Die beste Arbeit wird mit einem Preis der BRAK ausgezeichnet.

Weitere Informationen finden Sie

sowie auf der Internetseite www.anwaltskonferenz.de. Bitte beachten Sie zudem die

Erneute Kündigungswelle anwaltlicher Sammelanderkonten zu erwarten

Die Bundesrechtsanwaltskammer befürchtet für Ende 2022 oder Anfang 2023 eine erneute Kündigungswelle anwaltlicher Sammelanderkonten aufgrund der von den Banken zu erfüllenden Common Reporting Standards (CRS). Der CRS ist ein vom OECD im Jahr 2014 geschaffenes internationales Verfahren zum Austausch von Finanzkonteninformationen mit dem Ziel, grenzüberschreitende Sachverhalte aufzudecken und Steuerhinterziehung zu bekämpfen.

Nach dem geänderten CRS/FATCA-Anwendungsschreiben des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) vom 15.06.2022, dessen Regelungen am 01.01.2023 in Kraft treten, gehören anwaltliche Sammelanderkonten nicht mehr zu den vom Standard ausgenommenen Konten, sondern unterfallen dem Standard. Aufgrund der damit einhergehenden Sorgfalts- und Prüfpflichten für die Banken werden diese erhebliche Schwierigkeiten bei der Führung von Sammelanderkonten haben (ähnlich wie beim Wegfall des Privilegs für anwaltliche Sammelanderkonten nach den Anwendungs- und Auslegungshinweisen der BaFin zum Geldwäschegesetz).

Mit einem

gemeinsamen Schreiben vom 07.09.2022

haben sich die BRAK und der Deutsche Anwaltverein an das BMF gewandt, um eine Änderung des CRS/FATCA-Anwendungsschreibens herbeizuführen und so die negativen Folgen für die Anwaltschaft abzuwenden. Das anschließend geführte Gespräch der BRAK mit Vertreterinnen und Vertretern des Ministeriums war allerdings wenig erfolgreich. Denn auf internationaler Ebene werde die Ansicht vertreten, dass gerade die Anwaltschaft in großem Umfang Steuerhinterziehung Vorschub leisten würde. Gleichwohl werde das BMF die vorgetragenen Bedenken, Argumente und aufgezeigten negativen Auswirkungen auf die Anwaltschaft und die Mandantschaft ernst nehmen und sich für eine Aufrechterhaltung der Ausnahmeregelung, anwaltliche Sammelanderkonten nicht unter den Standard fallen zu lassen, einsetzen.

ABC – Steuerfragen für Rechtsanwälte

Der Ausschuss Steuerrecht der Bundesrechtsanwaltskammer hat einen ergänzten Beitrag „ABC Steuerfragen für Rechtsanwälte“ mit Stand Oktober 2022 veröffentlicht, der nachfolgend zum Download bereit steht und den Sie auch auf der Homepage der BRAK unter https://www.brak.de/die-brak/ausschuesse/ausschuss-steuerrecht/ finden.

ABC – Steuerfragen für Rechtsanwälte

Neu eingefügt wurden unter dem Buchstaben H der Beitrag „Das häusliche Arbeitszimmer im Ausland“ und im Beitrag „Das häusliche Arbeitszimmer des Anwalts – Steuerliche Auswirkungen in Zeiten von Corona“ der letzte Absatz. Im ABC werden alle Handlungshinweise und Veröffentlichungen in BRAK-Mitteilungen und BRAK-Magazin des Ausschusses kurz dargestellt und verlinkt. Die Texte werden fortlaufend ergänzt und aktualisiert.

BeA für Berufsausübungsgesellschaften

Die Bundesrechtsanwaltskammer weist darauf hin, dass mittlerweile auch diejenigen Berufsausübungsgesellschaften, die bereits vor dem 01.08.2022 zugelassen waren, insbesondere Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH), im Bundesweiten Amtlichen Anwaltsverzeichnis (BRAV) angezeigt werden. Gleichzeitig sind deren beA-Postfächer empfangsbereit angelegt und auch adressierbar. Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem

Alle betroffenen Kolleginnen und Kollegen werden gebeten, unverzüglich die Erstregistrierung vorzunehmen, sofern noch nicht geschehen.

Allgemein zum beA für Berufsausübungsgesellschaften hat die Bundesrechtsanwaltskammer im BRAK-Magazin Heft 3/2022 den Aufsatz

von Rechtsanwältin und BRAK-Geschäftsführerin Julia von Seltmann veröffentlicht, dessen Lektüre empfohlen wird. Er ist auch im Mitteilungsblatt der RAK Bamberg „RAK-InFORM“ von September 2022 abgedruckt.

Die Nutzung des sog. sicheren Übermittlungsweges durch Berufsausübungsgesellschaften ist derzeit wegen ungeklärter Rechtsfragen noch problematisch. Bitte lesen Sie hierzu die nachstehenden Dokumente.

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