STAR-Umfrage 2023 – neue Untersuchung zur Situation der Anwaltschaft

Berufsbildungsbericht 2023 – erneut deutlicher Rückgang bei den neu abgeschlossenen Ausbildungsverträgen im Bereich der Rechtsanwaltsfachangestellten

Beschlüsse der Satzungsversammlung vom 08.05.2023

Neue Informationen zur beA-Version 3.17 und zum Kartentausch

Neuer Beitrag zum beA im BRAK-Magazin Heft 02/2023

Neue Statistik zu den Mitgliedern der Rechtsanwaltskammern

Soldan Moot zur anwaltlichen Berufspraxis 2023 – Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte gesucht

Beschlüsse der Satzungsversammlung vom 05.12.2022 treten am 01.06.2023 in Kraft

Hinterlegung der neuen beA-Karten nur noch bis 18.03.2023 möglich

Neue Beiträge zum beA im BRAK-Magazin Heft 01/2023

ABC – Steuerfragen für Rechtsanwälte

Tätigkeitsbericht 2022 der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft

Wahl zur Satzungsversammlung 2023 – Einreichung von Wahlvorschlägen

Neue Beiträge zum beA im BRAK-Magazin Heft 06/2022

Geldwäsche – Registrierung im elektronischen Meldeportal goAML Web

Umfrage zur Evaluierung des § 1 Abs. 5 des Außensteuergesetzes und der Betriebsstättengewinnaufteilungsverordnung sowie der Gewinnabgrenzungsaufzeichnungsverordnung

Anmeldung mit alten beA-Karten und Fernsignaturverfahren

Geldwäsche – aktualisierte Auslegungs- und Anwendungshinweise der RAK Bamberg

Rettungsversuch für Sammelanderkonten – Satzungsversammlung beschließt weitere Änderung von § 4 BORA

Kampagne “Darum ANWALT/ANWÄLTIN werden – Traumjob in 60 sec erklärt!”

BeA – neue Informationen der BRAK und der Zertifizierungsstelle der BNotK zum Kartentausch

Gemeinsame Informationen von SIV-ERV und BRAK zur Fernsignatur

Neuer Beitrag zum beA im BRAK-Magazin Heft 05/2022

Geldwäsche – neue Muster einer Risikoanalyse Kanzlei und einer individuellen Risikoanalyse (Verpflichtete/r) gemäß § 5 GwG

Gesetzliche Rentenversicherung: Befreiung ab 2023 nur noch digital möglich

STAR-Umfrage 2023 – neue Untersuchung zur Situation der Anwaltschaft

Das Statistische Berichtssystem für Rechtsanwälte (STAR) erforscht in regelmäßigen Abständen die berufliche und wirtschaftliche Situation der Anwaltschaft in Deutschland. Es wird schon seit 1993 im Auftrag der Bundesrechtsanwaltskammer durch das Institut für Freie Berufe (IFB) in Nürnberg durchgeführt.

Die aktuelle Befragung läuft noch bis 31.07.2023. Sie ist unter diesem Link zu erreichen. Alle Kolleginnen und Kollegen werden gebeten, an der Umfrage teilzunehmen.

Berufsbildungsbericht 2023 – erneut deutlicher Rückgang bei den neu abgeschlossenen Ausbildungsverträgen im Bereich der Rechtsanwaltsfachangestellten

Das Bundeskabinett hat am 10.05.2023 den neuen

Berufsbildungsbericht 2023

beschlossen. Danach hat sich die Situation auf dem Ausbildungsmarkt im Vergleich zu den Pandemiejahren leicht erholt.

Die Freien Berufe verzeichneten, entgegen dem allgemeinen Aufwärtstrend, allerdings einen Rückgang neuer Ausbildungsverträge um 0,6 %. Die Zahl der neu abgeschlossenen Verträge für eine Ausbildung zur/zum Rechtsanwalts- oder Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten ist im Jahr 2022 sogar um 11,34 % gesunken. Dies zeigen die von der Bundesrechtsanwaltskammer veröffentlichten Statistiken, die auf den Rückmeldungen der regionalen Rechtsanwaltskammern an das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) beruhen.

Aus dem Berufsbildungsbericht geht weiter hervor, dass in den Freien Berufen mit 30,9 % aller Ausbildungsverträge überdurchschnittlich viele Ausbildungen vorzeitig beendet werden; der Bundesdurchschnitt liegt bei 26,7 %. Im Ausbikldungsberuf der Rechtsanwaltsfachangestellten ist der Anteil mit 33,6 % noch erheblich höher.

Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten der Bundesrechtsanwaltskammer.

Beschlüsse der Satzungsversammlung vom 08.05.2023

Am 08.05.2023 fand in Berlin die fünfte und letzte Sitzung der 7. Satzungsversammlung statt – ab 01.07.2023 beginnt die Amtsperiode der 8. Satzungsversammlung. Die gefassten Beschlüsse finden Sie hier:

Beschlüsse_der Satzungsversammlung vom 08.05.2023

Ergänzt wurden §§ 4 Abs. 2 und 15 Abs. 5 FAO für den Fall, dass die jährliche Fortbildung nicht vollständig nachgewiesen wird. Hintergrund ist u. a. die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, wonach Fortbildungsstunden nur im laufenden Kalenderjahr absolviert und nicht im Folgejahr nachgeholt werden können.

Zudem wurde ein neuer § 31 BORA beschlossen, der sicherstellen soll, dass in Berufsausübungsgesellschaften, die selbst Träger von Berufspflichten sind, Maßnahmen getroffen werden, um die Einhaltung des Berufsrechts zu gewährleisten.

Die Beschlüsse müssen noch vom Bundesministerium der Justiz geprüft und genehmigt werden, bevor sie in Kraft treten können.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den Internetseiten der Bundesrechtsanwaltskammer.

 

Neue Informationen zur beA-Version 3.17 und zum Kartentausch

Am 23.03.2023 wurde die Version 3.17 der beA-Webanwendung in Betrieb genommen. Die Änderungen sind im beA-Newsletter 2/2023 der Bundesrechtsanwaltskammer sowie in den Release-Notes auf der Seite des beA-Anwendersupports beschrieben.

Am 03.04.2023 hat die Zertifizierungsstelle der Bundesnotarkammer alle noch gültigen beA-Karten der alten Generation gesperrt. Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die ihre neuen beA-Karten noch nicht im System hinterlegt und auch keine anderen Zugangsmittel für Vertreter oder Mitarbeiter aktiviert haben, können jetzt ohne Entkopplung und Neuregistrierung nicht mehr auf ihr Postfach zugreifen. Um die Entkopplung zu erleichtern und das Supportaufkommen möglichst niedrig zu halten, hat die BRAK diejenigen Kolleginnen und Kollegen, die noch keine neue beA-Karte oder andere Zugangsmittel in ihrem Postfach hinterlegt hatten, per beA-Nachricht am 23.03.2023 informiert, dass Wesroc nach Sperrung der beA-Karten der alten Generation am 03.04.2023 die Postfächer, auf die nach der Sperrung nicht mehr zugegriffen werden kann, in einem automatisierten Verfahren zurücksetzen wird.

Nach Abschluss der Rücksetzung werden alle betroffenen Kolleginnen und Kollegen eine E-Mail an die im Postfach hinterlegte E-Mail-Adresse erhalten, in der sie darauf hingewiesen werden, dass eine Neuregistrierung ihres Postfachs mit der neuen beA-Karte erforderlich ist. Hinweise auf Schritt-für-Schritt-Anleitungen und das Video-Tutorial zur Registrierung sind ebenfalls mit
dieser E-Mail versandt worden. Eine Anleitung dazu findet sich unter dem folgenden Link: https://portal.beasupport.de/fragen-antworten/kategorie/erstregistrierung-und-anmeldung/erneute-erstregistrierung-rechtsanwalt-nach-entkopplung.

Kolleginnen und Kollegen, die ihre neue beA-Karte und/oder den dazugehörigen neuen PIN-Brief noch nicht erhalten haben, wenden sich bitte an den beA-Karten-Support der Zertifizierungsstelle unter https://zertifizierungsstelle.bnotk.de/kontakt.

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Neuer Beitrag zum beA im BRAK-Magazin Heft 02/2023

Im Rahmen ihrer Mitgliederkommunikation zum beA hat die Bundesrechtsanwaltskammer im BRAK-Magazin Heft 02/2023 nachfolgenden Beitrag veröffentlicht, dessen Lektüre empfohlen wird.

Rechtsanwältin Julia von Seltmann, BRAK, Berlin: Wege zur schnellen Lösung – Die neu gestaltete beA-Anwenderhilfe

Aktuelle Informationen zum beA finden Sie regelmäßig im beA-Newsletter der BRAK unter https://brak.de/zur-rechtspolitik/newsletter/bea-newsletter/.

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Neue Statistik zu den Mitgliedern der Rechtsanwaltskammern

Die Bundesrechtsanwaltskammer hat die neue Mitgliederstatistik zum 01.01.2023 veröffentlicht. Nähere Informationen und die Zahlen im Einzelnen entnehmen Sie bitte den nachfolgenden Dokumenten.

Die Rechtsanwaltskammer Bamberg verzeichnete zu Jahresbeginn 2.678 Mitglieder, davon

  • 2.298 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte
  • 77 Syndikusrechtsanwältinnen und Syndikusrechtsanwälte
  • 197 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte mit Doppelzulassung
  • 4 Rechtsbeistände
  • 13 Rechtsanwalts-GmbHs
  • 50 Berufsausübungsgesellschaften
  • 39 Mitglieder nach § 60 Abs. 2 Nr. 3 BRAO.

Die aktuelle Mitgliederstatistik zeigt, dass die Anzahl der niedergelassenen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte im Kammerbezirk erneut zurückgegangen ist. Der Zuwachs der Gesamtmitglieder beruht in erster Linie auf den seit 01.08.2022 zulassungspflichtigen Berufsausübungsgesellschaften sowie den Mitgliedern ihrer Geschäftsführungs- und Aufsichtsorgane, insbesondere Steuerberatern.

Auf Bundesebene waren zum 01.01.2023 insgesamt 169.388 Kammermitglieder zu verzeichnen; im Vergleich zum Vorjahr (167.085) ein Zuwachs um 2.303 Mitglieder (1,38 %). Die Zahl der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sank jedoch um 0,24 % auf 165.186 (Vorjahr: 165.587). Demgegenüber stehen 1.843 Berufsausübungsgesellschaften.

Soldan Moot zur anwaltlichen Berufspraxis 2023 – Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte gesucht

Der 11. Soldan Moot zur anwaltlichen Berufspraxis findet vom 28.09. bis 30.09.2023 statt. In dem Wettbewerb für Jurastudierende wird ein zivilrechtliches Gerichtsverfahren simuliert. Dabei geht es um einen fiktiven Fall, der zivil- und berufsrechtliche Probleme enthält. Jeweils zwei Teams verschiedener juristischer Fakultäten aus ganz Deutschland agieren als Kläger- oder Beklagtenvertreter; sie verfassen dazu Schriftsätze und treten in mündlichen Verhandlungen auf. So gewinnen die Studierenden frühzeitig Einblick in die anwaltliche Tätigkeit.

Der Wettbewerb wurde von der Soldan-Stiftung zusammen mit dem Deutschen Juristen-Fakultätentag, der Bundesrechtsanwaltskammer und dem Deutschen Anwaltverein ins Leben gerufen. Er wird vom Institut für Prozess- und Anwaltsrecht der Leibniz Universität Hannover organisiert. Zur Unterstützung werden erfahrene Praktikerinnen und Praktiker gesucht, welche die Verhandlungen leiten und die Leistungen in Schriftsätzen und Verhandlungen bewerten. Nähere Informationen, auch die Möglichkeit der Anmeldung bzw. Bewerbung als Richter, Juror oder Korrektor, können dem

Schreiben der Bundesrechtsanwaltskammer vom 20.04.2023

entnommen werden.

Hinterlegung der neuen beA-Karten nur noch bis 18.03.2023 möglich

Die Bundesrechtsanwaltskammer weist in ihrem beA-Newsletter vom 15.02.2023 nochmals darauf hin, dass die beA-Karten der ersten Generation (aufgedruckte Nummer beginnt mit der Ziffer 2) nur noch bis 18.03.2023 zur Anmeldung am beA genutzt werden können. Damit der Zugang zum beA auch darüber hinaus gesichert ist, müssen die neuen Karten rechtzeitig zuvor im Postfach hinterlegt werden. Das Vorgehen zur Aktivierung einer neuen Karte beschreibt der beA-Anwendersupport auf dem Service-Portal. Eine Videoanleitung finden Sie hier.

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Neue Beiträge zum beA im BRAK-Magazin Heft 01/2023

Im Rahmen ihrer Mitgliederkommunikation zum beA hat die Bundesrechtsanwaltskammer im BRAK-Magazin Heft 01/2023 folgenden Beitrag veröffentlicht, dessen Lektüre empfohlen wird (die zugehörigen Anlagen finden Sie nachstehend):

Rechtsanwältin Julia von Seltmann, BRAK, Berlin: E-Mail-Benachrichtigung bei engehenden beA-Nachrichten

Anlage 1:

Anlage 2:

Aktuelle Informationen zum beA finden Sie regelmäßig im beA-Newsletter der BRAK unter https://brak.de/zur-rechtspolitik/newsletter/bea-newsletter/.

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ABC – Steuerfragen für Rechtsanwälte

Der Ausschuss Steuerrecht der Bundesrechtsanwaltskammer hat einen ergänzten Beitrag „ABC Steuerfragen für Rechtsanwälte“ mit Stand Februar 2023 veröffentlicht, der nachfolgend zum Download bereit steht und auch auf der Homepage der BRAK unter https://www.brak.de/die-brak/ausschuesse/ausschuss-steuerrecht/ zu finden ist. Neu eingefügt wurde der Beitrag Fahrtenbuch.

ABC – Steuerfragen für Rechtsanwälte (Februar 2023)

Im ABC werden alle Handlungshinweise und Veröffentlichungen in BRAKMitteilungen und BRAKMagazin des Ausschusses kurz dargestellt und verlinkt. Die Texte werden fortlaufend ergänzt und aktualisiert.

Tätigkeitsbericht 2022 der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft

Der Ende Januar vorgestellte

Tätigkeitsbericht der Schlichtungsstelle 2022

dokumentiert insgesamt eine hohe Akzeptanz in der Anwaltschaft. Im Vergleich zum Vorjahr stieg die Teilnahmebereitschaft auf rund 92 %, auch die Annahmequote der unterbreiteten Schlichtungsvorschläge erhöhte sich auf rund 63 %. In gut zwei Drittel der Fälle schlug die Schlichtungsstelle ein gegenseitiges Nachgeben vor; in 29 % fiel der Vorschlag vollständig zugunsten der betroffenen Anwältin bzw. des betroffenen Anwalts aus, in 3,5 % vollständig zugunsten der Mandantschaft.

Die Gesamtzahl der Anträge sank im Vergleich zum Vorjahr um 16 %. Zugenommen hat hingegen die Anzahl der zulässigen Anträge; 2,5 % weniger als im Vorjahr mussten wegen Unzulässigkeit abgelehnt werden. Weiter reduziert werden konnte auch die durchschnittliche Verfahrensdauer: Ein Schlichtungsverfahren dauert ab dem Zeitpunkt, zu dem die Akte vollständig vorliegt, im Schnitt rund 53 Tage.

Der Tätigkeitsbericht gibt zudem im Detail Aufschluss über die Gegenstände der Schlichtungsverfahren, die betroffenen Rechtsgebiete sowie Anzahl, Inhalt und Ergebnis der Schlichtungsvorschläge bzw. über die Art der Verfahrenserledigung. Er enthält außerdem Informationen zum organisatorischen Aufbau der Schlichtungsstelle, statistische Auswertungen, typische Fallkonstellationen sowie Empfehlungen zur Vermeidung von Streitigkeiten. Anonymisierte Schlichtungsfälle illustrieren beispielhaft das breite Spektrum an Fällen, in denen die Schlichtungsstelle tätig wurde.

Weitere Informationen können Sie auch der

Pressemitteilung vom 30.01.2023

entnehmen.

Wahl zur Satzungsversammlung 2023 – Einreichung von Wahlvorschlägen

Die Wahlbekanntmachung mit Wahlauschreibung für die Wahl zur Satzungsversammlung 2023 wurde im Mitteilungsblatt der Rechtsanwaltskammer Bamberg „RAK-InFORM“ von Dezember 2022 veröffentlicht und am 09.01.2023 per beA bzw. per Post an alle Kammermitglieder versandt. Bitte beachten Sie, dass nach Ziffer 2. des Terminplans Wahlvorschläge nur noch bis Freitag, 10.02.2023, 10:00 Uhr, bei der Geschäftsstelle der RAK Bamberg eingereicht werden können.

Nähere Informationen hierzu sowie zur Wahl im Allgemeinen und die einschlägigen Formulare – auch zur Einreichung von Wahlvorschlägen – finden Sie auf der Kammerhomepage unter https://www.rakba.de/die-kammer/satzungsversammlung/.

Neue Beiträge zum beA im BRAK-Magazin Heft 06/2022

Im Rahmen ihrer Mitgliederkommunikation zum beA hat die Bundesrechtsanwaltskammer im BRAK-Magazin Heft 06/2022 folgende Beiträge veröffentlicht, deren Lektüre empfohlen wird:

Rechtsanwältin Julia von Seltmann, BRAK, Berlin: Die Adressierung des „richtigen“ beA – Oder: Wie vermeidet man „Fehlzustellungen“ durch Gerichte?

Rechtsanwältin Julia von Seltmann, BRAK, Berlin: Goodbye beA-Win-32-Bit! – Anhebung der Beschränkung der Nachrichtengrößen und Umstellung der beA Client Security

Aktuelle Informationen zum beA finden Sie regelmäßig im beA-Newsletter der BRAK unter https://brak.de/zur-rechtspolitik/newsletter/bea-newsletter/.

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Geldwäsche – Registrierung im elektronischen Meldeportal goAML Web

In ihren Nachrichten aus Berlin (Ausgabe 2/2023 vom 25.01.2023) hat die Bundesrechtsanwaltskammer daran erinnert, dass sich Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte bis spätestens 01.01.2024 im Meldeportal für Geldwäsche-Verdachtsmeldungen (goAML) der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) registrieren müssen. Dies gilt unabhängig von der Abgabe einer konkreten Verdachtsmeldung (§ 45 Abs. 1 S. 2 GwG).

Alle Kolleginnen und Kollegen sollten sich zudem schon im Vorfeld mit Ihren Pflichten im Zusammenhang mit der Meldepflicht nach §§ 43 ff. GwG befassen, um im Bedarfsfall unverzüglich eine Verdachtsmeldung abgeben zu können. Im Meldeportal und auf der Website der FIU finden sich Publikationen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, die als Hilfestellung dienen können. Mit einer Registrierung signalisiert man der Aufsichtsbehörde im Falle einer Kontrolle, dass man sich als Verpflichteter bereits mit den Meldepflichten auseinandergesetzt hat.

Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie auch im Newsletter der RAK Bamberg (Ausgabe Juni 2021).

Umfrage zur Evaluierung des § 1 Abs. 5 des Außensteuergesetzes und der Betriebsstättengewinnaufteilungsverordnung sowie der Gewinnabgrenzungsaufzeichnungsverordnung

Im Newsletter von November 2022 wurde bereits auf die Evaluierung von § 1 Abs. 5 des Außensteuergesetzes und der Betriebsstättengewinnaufteilungsverordnung sowie der Gewinnabgrenzungsaufzeichnungsverordnung hingewiesen, die das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) im Auftrag des Bundesministeriums der Finanzen durchführt und bei der auch Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte um ihre Einschätzung der neuen Regelungen auf Grundlage ihrer Erfahrungen gebeten werden.

Mittlerweile wurde die Frist zur Teilnahme an der Online-Befragung bis 28.02.2023 verlängert. Zur Umfrage gelangen Sie über diesen Link.

Anmeldung mit alten beA-Karten und Fernsignaturverfahren

Die Bundesnotarkammer hat mitgeteilt, dass die Möglichkeit zur Anmeldung am beA und damit das Senden und Empfangen von Nachrichten für alle derzeit noch gültigen beA-Karten bis einschließlich 18.03.2023 erhalten bleibt. Es konnte eine technische Lösung gefunden werden, das Authentifizierungszertifikat für eine Übergangszeit zu verlängern, auch wenn das Signaturzertifikat ab 01.01.2023 technisch nicht mehr unterstützt und damit ungültig wird.

Näheres entnehmen Sie bitte dem

die auch auf den Internetseite der Zertifizierungsstelle unter https://zertifizierungsstelle.bnotk.de/bea-kartentausch veröffentlicht sind.

Bitte beachten Sie, dass qualifizierte elektronische Signaturen (qeS) mit Karten der ersten Generation nur noch bis 31.12.2022 erzeugt werden können. Kolleginnen und Kollegen, die eine Signaturfunktion nutzen möchten, werden deshalb auf den Fernsignaturservice der Zertifizierungsstelle oder andere Wege zum Anbringen einer qeS verwiesen. Bitte lesen Sie hierzu – und zur Nutzung des sog. sicheren Übermittlungsweges – auch den

Ungeachtet der Verlängerung sollten alle Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte ihre neuen beA-Karten unverzüglich in ihrem Postfach hinterlegen, sofern noch nicht geschehen. Nur dadurch kann ausgeschlossen werden, dass nach Ablauf der Gültigkeit wieder massenweise Rücksetzungen von Postfächern notwendig werden und dadurch den beA-Support belasten.

Die Bundesnotarkammer hat den Support der Zertifizierungsstelle sowie die Prüfung der Zertifizierungsanträge mittlerweile personell verstärkt, sodass mit einer beschleunigten Bearbeitung zu rechnen ist. Die Bundesrechtsanwaltskammer hat dennoch angeboten, sich in problematischen Fällen dorthin zu wenden, damit Anliegen von Kolleginnen und Kollegen, die eilbedürftig sind, beschleunigt bearbeitet werden können.

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Geldwäsche – aktualisierte Auslegungs- und Anwendungshinweise der RAK Bamberg

Nach § 51 Abs. 8 GwG stellen die Aufsichtsbehörden den Verpflichteten regelmäßig aktualisierte Auslegungs- und Anwendungshinweise für die Umsetzung der Sorgfaltspflichten und der internen Sicherungsmaßnahmen nach den gesetzlichen Bestimmungen zur Verhinderung von Geldwäsche und von Terrorismusfinanzierung zur Verfügung.

Die aktualiserte Fassung (7. Auflage von Oktober 2022) wurde am 04.11.2022 vom Präsidium der Bundesrechtsanwaltskammer beschlossen und am 09.12.2022 vom Vorstand der Rechtsanwaltskammer Bamberg genehmigt. Sie steht nachfolgend zum Download bereit und ist auch auf der Internetseite der RAK Bamberg zu finden.

Auslegungs- und Anwendungshinweise (7. Auflage Oktober 2022)

Rettungsversuch für Sammelanderkonten – Satzungsversammlung beschließt weitere Änderung von § 4 BORA

Die 7. Satzungsversammlung hat in ihrer Sitzung am 05.12.2022 eine weitere Änderung von § 4 BORA beschlossen und damit erneut den Versuch unternommen, die von vielen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten benötigten Sammelanderkonten zu retten. Dies ist erfoderlich, weil zahlreiche Banken aufgrund vermeintlich gestiegenen Geldwäscherisikos und einer damit einhergehenden Änderung der Auslegungs- und Anwendungshinweise der BaFin die bei ihnen geführten Konten gekündigt haben.

Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte müssen künftig sicherstellen, dass keine Transaktionen über Sammelanderkonten abgewickelt werden, bei denen Risiken der Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung bestehen. Bestimmte – einzelne – Geldflüsse dürfen nach der Änderung künftig generell nicht mehr über Sammelanderkonten laufen, beispielsweise solche aus Immobilientransaktionen und Unternehmenskäufen oder größere Bargeschäfte und Überweisungen von oder auf Konten in Hochrisikoländern.

Weitere Informationen zu diesem Thema entnehmen Sie bitte der

und den Nachrichten aus Berlin der Bundesrechtsanwaltskammer Ausgabe 25/2022 vom 15.12.2022. Sollte der Beschluss nach Prüfung durch das Bundesjustizministerium nicht beanstandet werden, tritt er im nächsten Jahr in Kraft. Das genaue Datum werden wir noch bekannt geben.

Alle Beschlüsse der Satzungsversammlung vom 05.12.2022 finden Sie in nachstehendem Dokument.

Beschlüsse der Satzungsversammlung vom 05.12.2022

Kampagne “Darum ANWALT/ANWÄLTIN werden – Traumjob in 60 sec erklärt!”

Die Bundesrechtsanwaltskammer hat gemeinsam mit dem Bundesverband rechtswissenschaftlicher Fachschaften (BRF) angesichts der Nachwuchsprobleme in der Anwaltschaft die Kampagne “Darum ANWALT/ANWÄLTIN werden – Traumjob in 60 sec erklärt!” gestartet, mit der das Berufsbild „Rechtsanwalt/Rechtsanwältin” intensiver in den Fokus der Jurastudenten gebracht werden soll. Der BRF vertritt als Dachverband juristischer Fachschaften die hochschulpolitischen Interessen von über 110.000 Studierenden bundesweit gegenüber regionalen und überregionalen Institutionen.

Im Rahmen der Kampagne sollen motivierende Beiträge zum Anwaltsberuf in Social Media veröffentlicht werden. Dabei sollen Rechtsanwaltspersönlichkeiten ein kurzes (Handy-) Video von sich aufnehmen und in wenigen Sätzen bzw. 60 Sekunden erklären, warum es ein Traumjob ist, Anwalt zu sein. Dabei kann darauf eingegangen werden,

  • weshalb es sich lohnt, Jura zu studieren,
  • weshalb der Beruf des Anwalts/der Anwältin ergriffen wurde,
  • warum man heute Rechtsanwalt/Rechtsanwältin werden sollte,
  • was den Anwaltsberuf ausmacht,
  • weshalb er Freude bereitet, etc. pp.

Es sollte nach Möglichkeit ein bunter Strauß verschiedenster Videos entstehen – witzig, seriös, gedichtet, gereimt, gerappt,… je nach Begabung. Gerne können bei dieser Gelegenheit auch Referendars- oder Praktikumsplätze angeboten werden.

Die BRAK wird zunächst eine kleine Anzahl von Videos sammeln. Anfang 2023 soll der BRF damit starten, pro Woche ein oder zwei Clips über dessen Kanäle zu posten.

Alle Kolleginnen und Kollegen, die an einer Mitwirkung an der Kampagne interessiert sind, werden gebeten, sich an die Bundesrechtsanwaltskammer zu wenden, vorzugsweise per E-Mail an Frau Geschäftsführerin Kristina Trierweiler unter trierweiler@brak.de.

BeA – neue Informationen der BRAK und der Zertifizierungsstelle der BNotK zum Kartentausch

Die Bundesrechtsanwaltskammer hat sich aufgrund der Vielzahl von Hinweisen, Nachfragen und Beschwerden – auch zum beA-
Kartentausch – mit der Geschäftsführung der Bundesnotarkammer ausgetauscht und folgende Informationen übermittelt:

Bis 10.11.2022 wurden alle rund 183.000 beA-Austauschkarten produziert und an die im Bundesweiten Amtlichen Anwaltsverzeichnis hinterlegten Adressen der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte versandt. Allerdings konnten aufgrund fehlender Bestätigungen für rund 35.000 Karten noch keine PIN-Briefe verschickt werden. Um bis zum Jahresende auch die weiteren Schritte erfolgreich durchführen zu können, sind insbesondere die im beigefügten

Schreiben der Zertifizierungsstelle der Bundesnotarkammer vom 23.11.2022

beschrieben Schritte zu beachten.

Neu gegenüber den bisherigen Schritt-für-Schritt-Anleitungen ist, dass die Bundesnotarkammer eine Möglichkeit zur Verfügung stellt, die E-Mail-Adresse, an die der Bestätigungslink versandt wird, selbst zu überprüfen und zu aktualisieren. Der Link ist in der beigefügten Information enthalten. Über diesen Link ist es auch möglich, die Rechnungsadresse für die beA-Karte zu ändern.

In den letzten Wochen hat sich gezeigt, dass einige Bestätigungslinks entweder nicht mehr funktionieren oder von vornherein fehlerhaft waren. Die Bundesnotarkammer hat deshalb an alle Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die den Erhalt ihrer Karte noch nicht bestätigt haben, neue Bestätigungslinks versandt.

Zur beschleunigten Bearbeitung der Anträge auf Fernsignatur ist es sinnvoll, wenn ein aktuelles Ausweisdokument angefordert wird, dieses möglichst nicht per Post zu übersenden, sondern bevorzugt die Möglichkeit des Auslesens der eID aus dem Personalausweis zu nutzen, alternativ den Upload einer qualifiziert elektronisch signierten Ausweiskopie vorzunehmen.

In der neuen beA-Version 3.16, die voraussichtlich am 01.12.2022 in Betrieb genommen werden wird, wird bei jeder Anmeldung in der Webanwendung eine Prüfung stattfinden, ob eine alte oder eine neue Karte verwendet wird. Inhaber alter Karten werden durch ein Warnfenster darauf aufmerksam gemacht, dass sie ihre neue Karte im System hinterlegen müssen.

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Gemeinsame Informationen von SIV-ERV und BRAK zur Fernsignatur

Die Bundesrechtsanwaltskammer und der Software Industrieverband Elektronischer Rechtsverkehr e.V. (SIV-ERV) informieren mit

Schreiben vom 22.11.2022

alle Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte über die Integration des Fernsignaturverfahren der Bundesnotarkammer in die Kanzleisoftware-Produkte und schlagen als Alternative den sicheren Übermittlungsweg bzw. die kartengebundene Signatur mit Signaturkarten anderer Hersteller vor.

Erfreulich ist, dass die meisten Kanzleisoftware-Hersteller eine Einbindung des Fernsignaturservices bereits jetzt oder zum Ende des Jahres 2022 vorsehen, sodass die Nutzerinnen und Nutzer auch über den Jahreswechsel hinaus in der Lage sein werden, ihre Schriftsätze qualifiziert elektronisch zu signieren.

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Neuer Beitrag zum beA im BRAK-Magazin Heft 05/2022

Im Rahmen ihrer Mitgliederkommunikation zum beA hat die Bundesrechtsanwaltskammer im BRAK-Magazin Heft 05/2022 folgenden Beitrag veröffentlicht, dessen Lektüre empfohlen wird:

Rechtsanwältin Julia von Seltmann, BRAK Berlin: Qualifizierte elektronische Signatur als Fernsignatur – Erläuterungen zur Nutzung des Fernsignaturservices in der beAWebanwendung

Aktuelle Informationen zum beA finden Sie regelmäßig im beA-Newsletter der BRAK unter https://www.brak.de/newsroom/newsletter/bea-newsletter/.

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Geldwäsche – neue Muster einer Risikoanalyse Kanzlei und einer individuellen Risikoanalyse (Verpflichtete/r) gemäß § 5 GwG

Die Bundesrechtsanwaltskammer hat mit Stand November 2022 neue Musterentwürfe für eine Kanzlei-Risikoanalyse und eine individuelle Risikoanalyse veröffentlicht, die nachfolgend zum Download bereitstehen.

Beide Muster finden Sie auch auf der Internetseite der RAK Bamberg.

Gesetzliche Rentenversicherung: Befreiung ab 2023 nur noch digital möglich

Die Bundesrechtsanwaltskammer weist darauf hin, dass Anträge auf Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht zugunsten der berufsständischen Versorgung (§ 6 Abs. 1 SGB VI) ab 01.01.2023 nur noch digital gestellt werden können. Die bisherigen Papieranträge werden dann nicht mehr akzeptiert. Hintergrund für die Umstellung ist das Bestreben des Bundesgesetzgebers, mittelfristig alle Verfahren im Bereich der sozialen Sicherung vollständig zu digitalisieren und dadurch spürbar zu beschleunigen.

Die berufsständischen Versorgungswerke – so auch die Bayerische Rechtsanwalts- und Steuerberaterversorgung (BRAStV) – stellen jedem abhängig beschäftigten Mitglied ein elektronisches Antragsformular auf ihrer Website bzw. in ihrem Mitgliederportal zur Verfügung. Dort ist gekennzeichnet, welche Eingabefelder zwingend, welche nach Möglichkeit und welche freiwillig auszufüllen sind.

Den Befreiungsbescheid oder eine Ablehnung des Antrags erthält man wie bisher in schriftlicher Form. Die Deutsche Rentenversicherung Bund informiert das berufsständische Versorgungswerk dagegen elektronisch über ihre Entscheidung. Auf welchem Weg und von wem der Arbeitgeber informiert wird, ist derzeit noch ungeklärt. Es empfiehlt sich daher, den Arbeitgeber selbst über den Bescheid zum Befreiungsantrag zu unterrichten.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Internetseite der Arbeitsgemeinschaft berufsständischer Versorgungswerke.