Rechtsanwaltsfachangestellte – zugelassene Hilfsmittel bei Zwischen- und Abschlussprüfungen

Der Prüfungsausschuss der Rechtsanwaltskammer Bamberg hat eine Änderung der zugelassenen Hilfsmittel bei der Zwischen- und Abschlussprüfung der Rechtsanwaltsfachangestellten beschlossen. Die aktualisierte Fassung der „Hilfsmittelbekanntmachung“ finden Sie auf der Kammerhomepage. Die Liste der nicht zugelassenen Hilfsmittel ist unverändert. Alle Ausbilder und Auszubildenden werden um entsprechende Beachtung gebeten.

Vorsorglich werden alle ausbildenden Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte auf die Regelung in § 14 Abs. 1 Nr. 3 des Berufsbildungsgesetzes hingewiesen, wonach sie ihren Auszubildenden kostenlos die Ausbildungsmittel, darunter auch Fachliteratur, zur Verfügung zu stellen haben, die zur Berufsausbildung und zum Ablegen von Zwischen- und Abschlussprüfungen, auch soweit solche nach Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses stattfinden, erforderlich sind. Dies gilt insbesondere für die einschlägigen Gesetze, wobei die Rechtsanwaltskammer Bamberg die Textsammung „Habersack – Deutsche Gesetze“ (Hauptband und Ergänzungsband) empfiehlt. Denn die Loseblattsammlung mit Aktualisierungsservice hat den Vorteil, durch Ergänzungslieferungen immer auf dem aktuellen Stand zu sein. Zudem enthält nur der Habersack alle für die Abschlussprüfung relevanten Gesetze in einem Werk.

 

 

Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohnes auf 12,41 € ab 01.01.2024

Der gesetzliche Mindestlohn wird mit Wirkung ab 01.01.2024 auf 12,41 € pro Stunde angehoben. Dies hat der Deutsche Bundestag auf Vorschlag der Mindestlohnkommission entschieden. Derzeit (seit 01.10.2022) beläuft sich der Mindestlohn auf 12,00 €. Damit gilt zukünftig bei einer 40-Stunden-Woche ein monatlich zu zahlender Mindestbetrag von 2.151,00 €; bei einer 38,5-Stunden-Woche von 2.070,00 €.

Alle Kolleginnen und Kollegen werden gebeten, diese Vorgaben bei Ausgestaltung der Arbeitsverträge mit ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zu beachten und bestehende Verträge erforderlichenfalls anzupassen. Hierbei weist die Rechtsanwaltskammer ausdrücklich darauf hin, dass der Mindestlohn nicht als angemessene Vergütung für eine ausgebildete Rechtsanwaltsfachangestellte zu betrachten ist, sondern deutlich darüber hinausgehende Gehälter gewährt werden sollten. Die Festlegung im konkreten Einzelfall obliegt selbstverständlich den Vertragsparteien.

Weitere Informationen zum Mindestlohn finden Sie beispielsweise auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.

Bundesverfassungsgericht zur Wiederaufnahme des Strafverfahrens zuungunsten des Freigesprochenen

Mit Urteil vom 31.10.2023 (Az. 2 BvR 900/22) hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass die Wiederaufnahme eines Strafverfahrens aufgrund neuer Tatsachen oder Beweismittel zum Nachteil eines Freigesprochenen wegen Verstoßes gegen Art. 103 Abs. 3 des Grundgesetzes unzulässig ist. Freigesprochene dürfen darauf vertrauen, dass die Rechtskraft des Freispruchs nur aufgrund der zum Zeitpunkt des Eintritts der Rechtskraft geltenden Rechtslage durchbrochen werden kann. Der Grundsatz „ne bis in idem“ erkennt die Schutzwürdigkeit des Vertrauens in ein freisprechendes Strafurteil an und Art. 103 Abs. 3 GG verleiht diesem Vertrauensschutz Verfassungsrang. Damit wurde § 362 Nr. 5 StPO, der erst vor knapp zwei Jahren in die Strafprozessordnung aufgenommen wurde, für verfassungswidrig erklärt.

Das vollständige Urteil steht nachfolgend zum Download bereit.

Urteil des BVerfG vom 31.10.2023 (Az. 2 BvR 900/22)

 

Neues Präsidium der Bundesrechtsanwaltskammer gewählt

Auf ihrer 165. Hauptversammlung am 13.10.2023 in München haben die anwesenden Vertreter der Regionalkammern das Präsidium der Bundesrechtsanwaltskammer turnusgemäß neu gewählt.

Alter und neuer BRAK-Präsident ist Rechtsanwalt und Notar Dr. Ulrich Wessels (RAK Hamm), dessen Wiederwahl einstimmig erfolgte. Auch Rechtsanwalt Dr. Christian Lemke (Präsident der RAK Hamburg), Rechtsanwalt André Haug (Präsident der RAK Karlsruhe) und Rechtsanwalt und Notar Dr. Thomas Remmers ( Präsident der RAK Celle) gehören dem Präsidium weiterhin an.

Ausgeschieden sind die bisherige Vizepräsidentin Rechtsanwältin Ulrike Paul (Präsidentin der RAK Stuttgart) und Schatzmeister Michale Then (früherer Präsident der RAK München). An ihre Stelle wurden als 4. Vizepräsidentin Rechtsanwältin Sabine Fuhrmann (Präsidentin der RAK Sachsen) und als neue Schatzmeisterin Rechtsanwältin Leonora Holling (Präsidentin der RAK Düsseldorf) gewäht.

Weitere Informationen zum neuen BRAK-Präsidium entnehmen Sie bitte der Presseerklärung der BRAK vom 13.10.2023.

BGH: Weitergeben von beA-Karte und PIN führt zu unwirksamer Einreichung

Gibt ein Anwalt seine beA-Karte samt PIN an eine Kanzleimitarbeiterin weiter und sendet diese damit eine Rechtsmittelschrift an das Gericht, ist das Rechtsmittel nicht formwirksam eingelegt. Dies entschied der Bundesgerichtshof mit

Beschluss vom 20.06.2023 (2 StR 39/23).

Über den sog. sicheren Übermittlungsweg können Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte Schriftsätze formwirksam bei Gericht einreichen, wenn sie diese mit einer einfachen Signatur versehen und aus ihrem besonderen elektronischen Anwaltspostfach (beA) an das Gericht senden. Die Form ist jedoch nicht gewahrt, wenn die Anwältin oder der Anwalt den Schriftsatz nicht selbst verschickt, sondern zu diesem Zweck ihre bzw. seine beA-Karte samt PIN an eine Kanzleimitarbeiterin übergibt, die den Schriftsatz damit versendet.

In dem entschiedenen Fall wollte ein Rechtsanwalt, der in einer Strafsache die Nebenklägerin vertreten hatte, gegen das freisprechende Urteil Revision einlegen. Das Landgericht verwarf die Revision als unzulässig, weil sie nicht fristgemäß in der Form gemäß § 32d S. 2 StPO – also auf dem sog. sicheren Übermittlungsweg – eingereicht worden war.

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Mein Justizpostfach (MJP) – Pilotprojekt ab 12.10.2023

Seit 12.10.2023 können Bürgerinnen und Bürger für die Kommunikation mit der Justiz ein kostenfreies Postfach mit dem Titel „Mein Justizpostfach“ (MJP) nutzen, wobei zunächst ein Pilotbetrieb bereitgestellt wird. Das Postfach ist unter https://ebo.bund.de/#/ zu erreichen.

Im Rahmen der Pilotierung wird das MJP weiterentwickelt und um zusätzliche Funktionen ergänzt werden. Mit ihm soll das OZG-Nutzerkonto für Bürgerinnen und Bürger für die Kommunikation mit der Justiz umgesetzt werden. Interessierte Bürgerinnen und Bürger benötigen zur Identifizierung ein BundIDKonto.

Weitere Informationen finden sich unter https://id.bund.de/de. Bürgerinnen und Bürger, die über ein MJP verfügen, können daraus Nachrichten an die beAs der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte versenden. Da im beA weitere Anpassungen notwendig sind, funktioniert die Übermittlung von Nachrichten an Bürgerinnen und Bürger in das MJP zunächst noch nicht. Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die versuchen, ein MJP zu adressieren oder auf eine Nachricht zu antworten, erhalten eine Fehlermeldung. Die BRAK wird die Anpassungen schnellstmöglich vornehmen, um Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten die Möglichkeit zu geben, den Nachrichtenaustausch mit dem MJP auch für eine sichere Mandantenkommunikation zu nutzen.

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Wiederholung des Praktiker-Workshops zur Zwangsvollstreckung am 24.11.2023 in Bamberg

Wegen der großen Nachfrage wiederholt die Rechtsanwaltskammer Bamberg am Freitag, 24.11.2023, den Praktiker-Workshop zur Zwangsvollstreckung, der am 23.10.2023 erstmals angeboten wurde. Er findet von 09:00 Uhr bis 16:30 Uhr im Bistumshaus St. Otto in Bamberg, Heinrichsdamm 32, statt. Referent ist Geprüfter Rechtsfachwirt Harald Minisini aus München.

Näher Informationen entnehmen Sie bitte dem

Einladungsschreiben (für 23.10.2023),

das auch ein Anmeldeformular enthält. Es sind noch wenige Restplätze frei.

 

 

Infoveranstaltung zum Reallabor Basisdokument am 05.12.2023

Die Rechtsanwaltskammer München bietet am Dienstag, 05.12.2023, von 17:00 Uhr bis 19:00 Uhr, zusammen mit dem Bayerischen Staatsministerium der Justiz und der Rechtsanwaltskammer Bamberg eine kostenfreie Infoveranstaltung zum Reallabor Basisdokument an. Über das zugrundeliegende Forschungsprojekt „Strukturvorgaben für den Parteivortrag im Zivilprozess“ haben wir zuletzt im Newsletter von September 2023 berichtet.

Nach einer kurzen Einführung in das Projekt wird der Prototyp der Anwendung im Rahmen eines Musterprozesses vorgestellt. Mit verteilten Rollen wird demonstriert, wie die Anwendung ein gerichtliches Verfahren womöglich transparenter, schlanker und schneller machen kann. Im Anschluss daran sollen mit den Teilnehmern die Vor- und Nachteile der aktuellen Anwendung, deren Einbindung in den elektronischen Rechtsverkehr und eine mögliche Abbildung des Verfahrens in den Prozessordnungen diskutiert werden.

Weitere Informationen zu dieser Veranstaltung, an der Sie sowohl in Präsenzform als auch online teilnehmen können, erhalten Sie auf der Internetseite der Rechtsanwaltskammer München. Dort besteht auch die Möglichkeit der Anmeldung. Ameldeschluss ist Donnerstag, 30.11.2023.

18. Würzburger Forum Arbeitsrecht am 28.11.2023 in Würzburg

Am Dienstag, 28.11.2023, von 18:00 Uhr bis 20:00 Uhr, veranstaltet die Juristische Fakultät der Julius-Maximilians-Universität Würzburg gemeinsam mit der vbw – Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e.V. – in der Neubaukirche der Alten Universität in Würzburg das 18. Würzburger Forum Arbeitsrecht. Es widmet sich dem Thema „Aktuelle Entwicklungen im Recht der Zeitarbeit“. Referent ist Prof. Eckhard Kreßel, ein ausgewiesenen Kenner der Materie, der in idealer Weise die Perspektive von Wissenschaft und Praxis vereint.

Nähere Informationen zu dieser Veranstaltung finden Sie auf der Internetseite der Universität Würzburg. Eine direkte Anmeldung ist unter www.vbw-bayern.de/VA98470 möglich.

Fortbildungsveranstaltung zum Täter-Opfer-Ausgleich am 07.02.2024 in München

Das Bayerische Staatsministerium der Justiz veranstaltet am 07.02.2024 im Justizpalast in München eine interdisziplinäre Tagung zum Täter-Opfer-Ausgleich. Sie wendet sich nicht nur an Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte, sondern auch an alle bayerischen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, für die insgesamt 40 Plätze reserviert sind (davon sind derzeit 10 Plätze für Mitglieder der RAK Bamberg vorgesehen), Teilnahmegebühren fallen nicht an.

Interessierte Kolleginnen und Kollegen werden gebeten, den

Anmeldebogen

auszufüllen und möglichst bis 01.12.2023 an die Geschäftsstelle der Rechtsanwaltskammer Bamberg zu übermitteln (gerne per beA). Von hier aus wird dann eine Sammelanmeldung beim Ministerium erfolgen.

Konferenz „Anwaltschaft im Blick der Wissenschaft“ am 10.11.2023 in Hannover

Zum sechsten Mal führt die Bundesrechtsanwaltskammer gemeinsam mit dem Institut für Prozess- und Anwaltsrecht der Leibniz Universität Hannover am 10.11.2023 in Hannover die Konferenz „Anwaltschaft im Blick der Wissenschaft“ durch. Sie befasst sich mit dem Thema „Prozess als Investment – Anwaltschaft zwischen Mandat, Versicherer und Finanzierer“. Registrierungen sind bis 08.11.2023 per E-Mail unter https://www.brak.de/anwaltskonferenz/2023 möglich.

Weitere Informationen finden Sie

sowie auf der Internetseite www.anwaltskonferenz.de.

Anstieg der Mindestausbildungsvergütung zum 01.01.2024

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung hat mit

Bekanntmachung vom 18.10.2023

die Mindestausbildungsvergütung für Berufsausbildungen nach dem Berufsbildungsgesetz – also auch für Rechtsanwaltsfachangestellte – für den Zeitraum vom 01.01. bis 31.12.2024 wie folgt festgelegt:

  • im 1. Ausbildungsjahr 649,00 € (bislang 620,00 €)
  • im 2. Ausbildungsjahr 766,00 € (bislang 731,60 €)
  • im 3. Ausbildungsjahr 876,00 € (bislang 837,00 €)
  • im 4. Ausbildungsjahr 909,00 € (bislang 868,00 €)

Alle Ausbildungskanzleien und -anwälte werden um entsprechende Beachtung gebeten.

Gleichzeitig wird darauf hingewiesen, dass die Mindestsätze nur die Untergrenze der angemessenen Ausbildungsvergütung bilden. Die Vereinbarung höherer Vergütungen ist selbstverständlich möglich und angesichts der anspruchsvollen Ausbildung zur/zum Rechtsanwaltsfachangestellten auch wünschenswert.

Geprüfte Rechtsfachwirte – Neufassung der unverbindlichen Orientierungshilfe

Die Prüfungsausschüsse I und II der Rechtsanwaltskammern Bamberg, München und Nürnberg haben ihre unverbindliche Orientierungshilfe für die Fortbildungsprüfung zum anerkannten Abschluss „Geprüfter Rechtsfachwirt/Geprüfte Rechtsfachwirtin“ aktualisiert. Die Neufassung mit Stand September 2023 finden Sie nachstehend sowie auf der Internetseite der RAK Bamberg.

Unverbindliche Orientierungshilfe (Stand 09/2023)

Die Orientierungshilfe ist eine unverbindliche Empfehlung der beiden Prüfungsausschüsse; sie erläutert die Prüfungsinhalte nach § 15 der Prüfungsordnung. Aus ihr können keine Rechtsansprüche hergeleitet werden; sie ist insbesondere nicht Teil der Prüfungsordnung.

Umfrage des BMJ zum Fremdkapital bzw. Fremdbesitzverbot

Das Bundesministerium der Justiz (BMJ) befasst sich derzeit verstärkt mit dem Thema „Fremdkapital“. Es hat beschlossen, vor weiteren Überlegungen die Auffassung der Anwaltschaft einzuholen und zu ermitteln, ob überhaupt Bedarf für entsprechende Beteiligungen besteht. Dieses Anliegen möchte die Bundesrechtsanwaltskammer unterstützen, indem sie die vom BMJ erstellte Umfrage technisch begleitet. Die Ergebnisse werden auch den Rechtsanwaltskammern zur Verfügung gestellt.

Alle Kammermitglieder werden um rege Teilnahme gebeten. Die Online-Umfrage, die bis 26.11.2023 zugänglich ist, erreichen Sie unter diesem Link: https://easy-feedback.de/Umfrage-BMJ/1729600/8jEP2X

Bitte beachten Sie hierbei folgenden Hinweis der BRAK: Innerhalb eines Netzwerks kann die Teilnahme mehrerer Personen Schwierigkeiten bereiten. Befinden Sie sich bei Teilnahme im Kammer- oder Kanzleinetzwerk, wird Ihnen möglicherweise angezeigt, dass Sie an der Umfrage bereits teilgenommen haben. Bitte nehmen Sie in diesem Fall über ein Mobilgerät teil, das nicht mit dem Büronetzwerk verbunden ist.

Zum Hintergrund:

Aufgrund des in der BRAO verankerten Fremdbesitzverbotes ist es in Deutschland aktuell nicht möglich, dass sich nicht-anwaltliche Kapitalgeber an Anwaltskanzleien beteiligen. Zweck des Fremdbesitzverbotes ist es, die Unabhängigkeit anwaltlicher Beratung – u.a. vor Einflussnahme von außen, beispielweise durch nicht dem anwaltlichen Berufsrecht verpflichtete Kapitalgeber – gesetzlich zu sichern. Gleichwohl wird immer wieder die Frage in den Raum gestellt, ob das Fremdbesitzverbot ggf. gelockert werden könnte.

Teile der Anwaltschaft halten das Fremdbesitzverbot mit Blick auf die Zunahme an Legal-Tech-Unternehmen für nicht mehr zeitgemäß. Andererseits gibt es zahlreiche Anwältinnen und Anwälte, welche die anwaltliche Unabhängigkeit in Gefahr sehen, weil nichtanwaltliche Kapitalgeber, die ausschließlich wirtschaftliche und auf Rentabilität ausgerichtete Zwecke verfolgen, nicht entscheiden sollen, ob und wie ein Mandat geführt wird. Diese Kolleginnen und Kollegen fürchten eine Kommerzialisierung des Mandates einschließlich Einflussnahme der Kapitalgeber auf die Auswahl von Mandaten.

Bislang fehlen allerdings Erkenntnisse dazu, wie stark diese sich diametral gegenüberstehenden Auffassungen in der deutschen Anwaltschaft vertreten werden. Aus diesem Grund hat das BMJ einen Fragenkatalog erstellt, um die unterschiedlichen Auffassungen innerhalb der deutschen Anwaltschaft zu ermitteln. Im Hinblick auf ähnlich gestaltete Berufsordnungen und bestehende Berufsausübungsgesellschaften hat das BMJ nicht nur die Rechtsanwaltschaft, sondern auch Patentanwältinnen und Patentanwälte in das Thema einbezogen.

Konjunkturbefragung Herbst/Winter 2023 in den Freien Berufen

Die zweite Konjunkturumfrage der Freien Berufe des Jahres 2023 wurde gestartet. Sie dreht sich diesmal neben den konjunkturellen Entwicklungen um folgende Punkte beim Thema Fachkräfte- und Personalmangel:

  • Abschätzung des Personalmangels in freiberuflichen Unternehmen
  • Ergriffene Maßnahmen gegen Besetzungsprobleme und ihre Wirksamkeit
  • Potenzielle Entlastung im Fachkräftemangel

Für aussagekräftige Ergebnisse werden möglichst viele Teilnehmer benötigt. Alle Kammermitglieder werden deshalb gebeten, an der Befragung teilzunehmen. Hierzu gelangen Sie über folgenden Link: www.t1p.de/konjunktur23-2

Die Umfrage ist als Onlinebefragung konzipiert und vollkommen anonym. Sie ist bis 05.11.2023 zugänglich; die Ergebnisse werden (voraussichtlich) noch im Dezember seitens des BFB veröffentlicht.

Fragen oder Anregungen richten Sie bitte an Nicole Genitheim vom IFB, entweder per Telefon unter 0911/23565-24 oder per E-Mail an nicole.genitheim@ifb.uni-erlangen.de.

KMU-Entlastungspaket – Möglichkeit für Unternehmen zur Teilnahme an der Konsultation der EU KOM zum Abbau von Berichtspflichten

Die EU plant ein KMU-Entlastungspaket, das insbesondere auch den Bürokratieabbau zum Gegenstand haben soll. Dazu hat die EU-Kommission eine Konsultation zur „Sondierung – Rationalisierung der Berichtspflichten“ gestartet, bei der Unternehmen und Mitgliedstaaten unmittelbar Rückmeldungen geben können, welche sich aus EU-Rechtsvorschriften ergebenden Berichtspflichten als am aufwändigsten angesehen werden. Ziel der Anhörung ist, dass die EU-Kommission Informationen zur Verfügung hat, auf deren Basis sie Rationalisierungspläne für 2024 ff. erstellen, ein vollständiges Verzeichnis der Berichtspflichten zur Überwachung von Relevanz und Leistung vorlegen und die einschlägige Belastung um 25 % verringern kann.

Die Konsultation läuft vom 17.10.2023 bis 28.11.2023 über folgenden Link: Verwaltungsaufwand – Straffung der Berichtspflichten (europa.eu). Um rege Teilnahme wird gebeten.

Studie der Europäischen Kommission zum Schulungsbedarf in den Mitgliedstaaten

In ihrer Mitteilung „Die Gewährleistung der Justiz in der EU – eine europäische Strategie für die justizielle Aus- und Fortbildung für den Zeitraum 2021-2024“ betont die Europäische Kommission die Bedeutung von Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten auf europäischer Ebene, damit die Praktiker die Rolle des Europarechts in ihrer täglichen Praxis verstehen und dafür sorgen können, dass die Rechte und Pflichten nach europäischem Recht in nationalen Gerichtsverfahren eingehalten werden.

Die Generaldirektion Justiz und Verbraucher (GD JUST) der Europäischen Kommission hat eine Ausschreibung (JUST/2022/OP/0006) für die Gestaltung und Entwicklung eines Modells von E-Learning-Kursen der Europäischen Kommission veröffentlicht, die alle relevanten Bereiche des EU-Rechts abdeckt. Zudem hat die Kommission einen Fragebogen veröffentlicht, mit dem der Schulungsbedarf von juristischen Praktikern abgefragt wird. Diese Online-Umfrage ist ein wesentlicher Bestandteil der Bewertung des Schulungsbedarfs für dieses Projekt und soll dazu beitragen, den Schulungsbedarf und Wissenslücken in den drei relevanten Bereichen des Europarechts (Grundrechte, Zivilsachen und Strafsachen) in allen Rechtsberufen in den 27 Mitgliedstaaten zu ermitteln.

Die Umfrage enthält Abschnitte zur E-Learning-Erfahrung der Befragten, zum Schulungsbedarf auf der Grundlage beruflicher Expertise, zu den Trainingspräferenzen sowie offene Fragen. Die Beantwortung dauert ca. 15 Minuten; der Fragebogen kann bis 31.10.2023 unter diesem Link beantwortet werden.

Erstregistrierung von Berufsausübungsgesellschaften im beA

Die Bundesrechtsanwaltskammer weist darauf hin, dass (auch) im Bezirk der Rechtsanwaltskammer Bamberg eine Vielzahl von beA-Postfächern zugelassener Berufsausübungsgesellschaften (Gesellschaftspostfächer) noch nicht erstregistriert ist. Auch im Hinblick auf die passive Nutzungspflicht gemäß §§ 31b Abs. 5 i. V. m. 31a Abs. 6 BRAO werden alle betroffenen Kammermitglieder aufgefordert, die Erstregistrierung nunmehr bis spätestens 15.10.2023 vorzunehmen. Andernfalls müsste die Rechtsanwaltskammer ein berufsaufsichtliches Verfahren einleiten.

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BeA – BRAK warnt vor Phishingmails

In ihrem beA-Sondernewsletter 4/2023 vom 14.09.2023 warnt die Bundesrechtsanwaltskammer vor Phishingmails, die als Benachrichtigungen zu vorliegenden beA-Nachrichten getarnt sind. Sie sind in der Regel an folgenden Auffälligkeiten zu erkennen:

  • Die Absender-Adresse weicht von der tatsächlichen ab, mitunter auch nur minimal
  • Im Logo der Bundesrechtsanwaltskammer ist ein Balken mit Inschrift „Informationen zu Ihrem Postfach“ und eine Schaltfläche zum Abrufen von Nachrichten enthalten
  • Häufig findet man Tippfehler innerhalb solcher Mails, z. B. „Allgemeine Informationen zum besonderen elektronischen Anwaltsporstfach…“
  • Enthaltene Links zu angeblichen Informationsseiten sind häufig falsch; beispielsweise weicht die URL leicht von der üblicherweise von der BRAK verwendeten ab: bea.brak.de statt bea-brak.de (beA-Portal) oder brak.de (Informationsseiten der Bundesrechtsanwaltskammer).

Bitte beachten Sie, dass die E-Mail-Benachrichtigungen des beA-Systems niemals im html-Format versandt werden und somit zum Beispiel kein BRAK-Logo beinhalten. In einer solchen E-Mail sollten Sie keinesfalls die enthaltenen Links anklicken.

An folgenden Kriterien ist sicher erkennbar, ob eine erhaltene E-Mail-Benachrichtigung tatsächlich vom beA-System übermittelt wurde:

  • Der Betreff lautet „Eingang einer Nachricht“ oder „Aufbewahrungsfrist für Nachrichten läuft ab“.
  • Der Absender lautet „noreply@bea-brak.de“.
  • Sie werden in der Nachricht selbst nicht mit Ihrem Namen angesprochen.
  • Der Text beinhaltet weder Informationen zur Wichtigkeit einer Nachricht noch fordert er zum kurzfristigen Abruf der Nachricht auf.

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