Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohnes auf 12,41 € ab 01.01.2024

Der gesetzliche Mindestlohn wird mit Wirkung ab 01.01.2024 auf 12,41 € pro Stunde angehoben. Dies hat der Deutsche Bundestag auf Vorschlag der Mindestlohnkommission entschieden. Derzeit (seit 01.10.2022) beläuft sich der Mindestlohn auf 12,00 €. Damit gilt zukünftig bei einer 40-Stunden-Woche ein monatlich zu zahlender Mindestbetrag von 2.151,00 €; bei einer 38,5-Stunden-Woche von 2.070,00 €.

Alle Kolleginnen und Kollegen werden gebeten, diese Vorgaben bei Ausgestaltung der Arbeitsverträge mit ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zu beachten und bestehende Verträge erforderlichenfalls anzupassen. Hierbei weist die Rechtsanwaltskammer ausdrücklich darauf hin, dass der Mindestlohn nicht als angemessene Vergütung für eine ausgebildete Rechtsanwaltsfachangestellte zu betrachten ist, sondern deutlich darüber hinausgehende Gehälter gewährt werden sollten. Die Festlegung im konkreten Einzelfall obliegt selbstverständlich den Vertragsparteien.

Weitere Informationen zum Mindestlohn finden Sie beispielsweise auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.